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Grundsatz zu Fälschungen

Fälschungen oder der „Fake-Artikel“ sind bei eBay nicht erlaubt. Dazu zählen Artikel, die Käufer in die Irre führen sollen, indem sie den Eindruck erwecken, es handele sich um echte oder autorisierte Artikel, obwohl dies nicht der Fall ist.

Dieser Grundsatz erklärt die Begriffe rund um Fälschungen und erläutert, wie Sie nur echte Artikel anbieten, sodass Ihre Angebote den Regeln entsprechen.

Was besagt der Grundsatz?

Sie dürfen einen Artikel nur einstellen, wenn Sie sicher sind, dass er echt ist und sowohl diesem Grundsatz als auch dem Grundsatz zu geistigem Eigentum entspricht.

Gefälschte Artikel, wie z.B. bestimmte nicht autorisierte Kopien oder Repliken, können das Vertrauen in unseren Marktplatz beeinträchtigen und die Rechte Dritter an geistigem Eigentum. Der Begriff „Dupe“ („Duplikat“) in Kombination mit einem Markennamen ist unzulässig und kann den Eindruck erwecken, dass der Artikel gefälscht ist.

Gefälschte Artikel

Gefälschte Artikel sind Waren, die Käufer in die Irre führen, indem sie den Eindruck vermitteln, sie seien echt, autorisiert oder regelkonform, obwohl dies nicht der Fall ist. Dazu zählen Artikel, die Marken (wie z.B. Markennamen und Logos), Urheberrechte, geschützte Designs oder Handelsaufmachungen missbräuchlich verwenden, um den Eindruck zu erwecken, dass sie von einer Marke hergestellt oder autorisiert wurden. Solche Artikel sind betrügerisch und können durch falsche Angaben zur Zusammensetzung, Reinheit, Herkunft, Klassifizierung oder Sicherheit sowie zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ein falsches Bild ihrer Beschaffenheit vermitteln.

Gefälschte Artikel sind bei eBay nicht erlaubt. Einige Beispiele:

  • Eine Uhr, die das Kennzeichen einer Marke trägt, aber nicht vom Markeninhaber hergestellt wurde
  • Ein Parfüm mit Markenetikett, das nicht vom Markeninhaber hergestellt oder verpackt wurde
  • Elektronikartikel (z.B. Smartphones, Kopfhörer, Ladegeräte oder Ladekabel), die ohne Autorisierung als Markenartikel verkauft werden
  • Software, die unter einem Markennamen beworben wird, aber nicht vom Markeninhaber stammt
  • Trikots, die nicht autorisierte Team-Logos aufweisen
  • Edelmetalle mit Beschreibung „999 Feingold“, die aber nur plattiert sind oder keine genauen Angaben zu Reinheit, Gewicht und Prägestätte und keine deutlichen Fotos enthalten
  • Produkte mit gefälschten oder ungültigen Konformitätskennzeichnungen (z.B. CE, UKCA, UKNI, UL) oder ohne erforderliche Angaben zum Wirtschaftsakteur
  • Gefälschte Briefmarken (mit oder ohne Wertangabe) sowie Werkzeuge zu deren Herstellung
  • Gefälschte Aufdrucke oder Stempel, die als echt angeboten werden

Kategoriespezifische Ausnahmen:

  • Veränderte oder reparierte Briefmarken (z.B. neu perforiert, neu gummiert, repariert oder gereinigt) sind nur zulässig, wenn dies klar offengelegt wird und Fotos der Vorder- und Rückseite vorhanden sind.
  • Referenzfälschungen oder Gefälligkeitsstempel/Restposten sind zulässig, sofern sie deutlich als solche gekennzeichnet sind und nicht als echte Briefmarken oder seltene Ausgaben ausgegeben werden.

Nicht autorisierte Kopien

Nicht autorisierte Kopien sind Vervielfältigungen geschützter Werke, die ohne Zustimmung des Rechteinhabers hergestellt oder weitergegeben werden. Dazu zählen auch nicht lizenzierte Reproduktionen von Medien oder Druckerzeugnissen.

Nicht autorisierte Kopien sind bei eBay nicht erlaubt. Einige Beispiele:

  • Bootlegs oder selbst hergestellte Mitschnitte von Konzerten, Filmen, Shows oder Spielen
  • Gebrannte/kopierte Musik, Filme oder Software
  • Scans, Rips oder Nachdrucke von Kunstwerken
  • Nicht autorisierte Nachdrucke von Sammelkarten oder Briefmarken
  • Vorbeschriebene USB-Sticks oder SD-Karten mit kopierten Dateien
  • Kopien von Autogrammen oder Echtheitszertifikaten/Autorisierungsschreiben (COAs/LOAs) aus nicht anerkannten Quellen

Nicht autorisierte Repliken

Nicht autorisierte Repliken sind betrügerische Artikel, die nicht echt sind.

Nicht autorisierte Repliken sind bei eBay nicht erlaubt. Einige Beispiele:

  • Nicht autorisierte Repliken von Münzen oder Briefmarken
  • Nicht autorisierte Repliken von Geldscheinen
  • Repliken von Edelmetallbarren ohne Angaben des Handelsnamens auf dem Barren, des Feingehalts oder Herstellerangaben
  • Repliken von Edelmetallbarren ohne Markenzeichen, plattiert oder legiert

Kategoriespezifische Ausnahmen:

  • Repliken von Geldscheinen sind nur zulässig, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
    • Sie sind einseitig und wurden auf < 75% oder > 150% der Originalgröße verkleinert/vergrößert.
    • Das Wort „Replik“ erscheint im Titel und in der Beschreibung.
    • Die Fotos zeigen deutlich den tatsächlichen Artikel.
  • Angebote für Edelmetallbarren müssen Angaben zu Prägestätte/-hersteller, Gewicht und Feingehalt sowie klare Fotos enthalten (beidseitig und Analysebericht/Echtheitszertifikat, falls vorhanden).
  • Repliken von Briefmarken müssen dauerhaft als solche gekennzeichnet sein (z.B. „FAKSIMILE“) und entsprechende Angaben im Titel, in der Beschreibung und auf den Fotos aufweisen

Dupes

Der umgangssprachliche Begriff „Dupe" („Duplikat“) wird häufiger verwendet, um gefälschte Artikel zu vermarkten. Das Wort „Dupe“ an sich ist zwar erlaubt, darf aber in Angeboten nicht in einer Weise verwendet werden, dass Käufer glauben könnten, der Artikel sei echt und stamme von oder sei verbunden mit einer bestimmten Marke.

Rechtsverletzende Dupes sind bei eBay nicht erlaubt. Einige Beispiele:

  • Angebote, die „Dupe“ oder „inspiriert von [Marke]“ zusammen mit Logos, Markenzeichen oder geschützten Designs verwenden und Markenassoziation nahelegen

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz trägt dazu bei, dass eBay-Nutzer bei eBay echte und rechtskonforme Artikel finden. Darüber hinaus unterstützt er Verkäufer dabei, Vertrauen aufzubauen und die Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums einzuhalten.

Hilfreiche Links

Fragen & Antworten (FAQs)

Darf ich einen Artikel einstellen, obwohl ich mir nicht zu 100% sicher bin, dass er echt ist?

Nein. Stellen Sie nur Artikel ein, bei denen Sie sich sicher sind, dass sie echt sind. Stellen Sie keine Artikel ein, deren Echtheit nicht bestätigt werden kann.

Welche Nachweise sollte ich zur Bestätigung der Echtheit aufbewahren?

Bewahren Sie eindeutige Dokumente auf, wie z.B. Rechnungen der Marke oder eines autorisierten Händlers, Seriennummern, Bewertungsberichte, anerkannte Echtheitszertifikate/Autorisierungsschreiben (COAs/LOAs) oder Analyseberichte.

Kann ich Repliken von Geldscheinen oder Münzen verkaufen?

Repliken von Münzen sind nicht erlaubt. Repliken von Geldscheinen sind nur zulässig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind einseitig und haben eine deutlich andere Größe als das Original (weniger als 75% oder mehr als 150% des Originals).
  • Im Titel und in der Beschreibung wird das Wort „Replik“ verwendet.
  • Die Fotos zeigen den tatsächlichen Artikel.
Was passiert, wenn ein Käufer meinen Artikel als Fälschung meldet oder mein Angebot entfernt wird?

Wir prüfen den Fall und werden gegebenenfalls Echtheitsnachweise anfordern. Wenn der Artikel als Fälschung erscheint, muss er entsorgt werden und darf nicht weiterverkauft werden. Die Nichteinhaltung dieses Grundsatzes kann zu Einschränkungen oder zur Sperrung führen.

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