Beschwerdemöglichkeit für gewerbliche Verkäufer (P2B-Verordnung)
Gewerbliche Verkäufer haben die Möglichkeit, über das IBMS eine Beschwerde einzulegen in Bezug auf die folgenden Probleme, soweit sich diese auf den gewerblichen Verkäufer auswirken:
- die mutmaßliche Nichteinhaltung einer Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) durch eBay
- technische Probleme, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der eBay-Dienste stehen sowie
- Maßnahmen oder Verhaltensweisen von eBay, die in direktem Zusammenhang mit der Bereitstellung der eBay-Dienste stehen.
Das IBMS steht allen gewerblichen Nutzern jederzeit, uneingeschränkt, leicht zugänglich und kostenfrei zur Verfügung. Sie können Ihre Beschwerde einfach über unseren Kundenservice einreichen.
eBay prüft und bearbeitet eingereichte Beschwerden sorgfältig, um eine angemessene Lösung für das Problem herbeizuführen. Die Bearbeitung erfolgt zügig und wirksam unter Berücksichtigung der Bedeutung und Komplexität des Problems. Anschließend informiert eBay den gewerblichen Nutzer über das Ergebnis. Zusätzlich zum IBMS steht gewerblichen Nutzern das Mediationsverfahren zur Verfügung. Weitere Informationen zur Mediation finden Sie unter Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung.
Beschwerdemöglichkeit für alle Nutzer gegen bestimmte Entscheidungen von eBay (DSA)
Das eBay IBMS steht allen Nutzern sowie meldenden Personen und Einrichtungen zur Verfügung, wenn sie Beschwerden gegen bestimmte Entscheidungen von eBay einlegen möchten. Diese Entscheidungen betreffen eingestellte Inhalte, dazu eingereichte Meldungen oder die Überprüfung der Identität als gewerblicher Verkäufer gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA).
Wenn eine Entscheidung getroffen wird, gegen die Sie Beschwerde einlegen können, informieren wir Sie in der entsprechenden E-Mail darüber. In dieser E-Mail erklären wir auch, wie Sie das interne Beschwerdemanagementsystem (IBMS) erreichen können. Außerdem informieren wir Sie über die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung sowie über weitere verfügbare Rechtsbehelfe.
Bitte beachten Sie die Informationen, die wir Ihnen in solchen Fällen per E-Mail zusenden.
Beispiele:
- Wir haben Maßnahmen gegen oder wegen von Ihnen eingestellten Inhalten ergriffen, z.B. ein Angebot oder eine Bewertung entfernt oder Ihr eBay-Konto wegen solcher Inhalte gesperrt.
- Sie haben über das Formular Inhalte melden oder über das Verifizierte Rechteinhaber-Programm (VeRO) eine Meldung über einen vermeintlich rechtswidrigen Inhalt abgegeben, die ganz oder teilweise zurückgewiesen wurde.
- eBay konnte Ihre Identität als gewerblicher Verkäufer nicht bestätigen und hat deshalb eine Maßnahme ergriffen, z.B. Ihr eBay-Konto eingeschränkt.
Sie können Ihre Beschwerde jederzeit innerhalb von sechs Monaten einreichen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem wir Sie über die betreffende Maßnahme bzw. die Zurückweisung Ihrer Meldung informiert haben. Es besteht keine Pflicht, das IBMS zu nutzen, doch es ist in allen Fällen elektronisch und kostenlos möglich.
Sobald Sie eine Beschwerde eingereicht haben, werden wir diese zeitnah und sorgfältig prüfen. Wenn Ihre Beschwerde hinreichende Gründe dafür liefert, dass unsere Entscheidung, eine Maßnahme zu ergreifen (oder nicht zu ergreifen), ungerechtfertigt war, werden wir sie unverzüglich rückgängig machen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
Unsere begründete Entscheidung teilen wir Ihnen unverzüglich mit. Sofern Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
Weitere Informationen finden Sie unter Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung.
Bitte beachten Sie, dass eBay ausweislich der eBay-AGB berechtigt und unter Umständen sogar verpflichtet ist, die Bearbeitung von Beschwerden für einen angemessenen Zeitraum oder endgültig auszusetzen, wenn der betreffende Beschwerdeführer in der Vergangenheit häufig offensichtlich unbegründete Beschwerden eingereicht hat.
Was mache ich bei Anfragen, die nicht dem IBMS unterliegen?
Wenn Ihr Anliegen nicht unter das IBMS fällt, informieren Sie sich bitte unter ebay.de oder kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
Beispiele:
- Sie haben ein Problem bei der Nutzung von eBay Zahlungsdiensten als Verkäufer, einschließlich Zahlungsstreitfällen, Auszahlungen oder einbehaltenen Auszahlungen und der Verifizierung von Kontoinformationen.
- Sie möchten Feedback geben oder ein Problem melden zu eBay-Diensten, die nicht im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten stehen, z.B. zu Ihren Angeboten, Grundsätzen zum Verkaufen, Grundsatzverstößen, technischen Problemen, Rückgaben oder Problemen mit Käufern.
Diese Hilfeseiten können hilfreich sein:
- Einbehaltene Zahlungen im Rahmen der Zahlungsabwicklung
- Bearbeitung von Zahlungsstreitfällen
- Problem mit einem Verkäufer melden
- Problem mit einem Käufer melden
- Einspruch gegen eBay-Entscheidung bei Rückgabe oder fehlendem Artikel (Für Käufer)
- Einspruch gegen eBay-Entscheidung bei Rücknahme oder fehlendem Artikel für Verkäufer