eBay empfiehlt, vor Einleitung eines Mediations- oder Streitbeilegungsverfahrens das Anliegen über eine Beschwerde an eBay zu melden, da auf diesem Wege häufig eine schnellere Lösung möglich ist. Voraussetzung für die Einleitung eines Mediations- oder Streitbeilegungsverfahrens ist dies jedoch nicht. Weitere Informationen zum internen Beschwerdemanagementsystem von eBay finden Sie hier.
Wann und bei welchen Stellen ist eine Mediation möglich?
Das Mediationsverfahren steht jedem gewerblichen Verkäufer mit Sitz in der Europäischen Union bei Problemen oder Maßnahmen durch eBay offen, die sich auf den Verkäufer auswirken (z.B. Entfernung eines Angebots, Kontosperrung, Einschränkung von Verkaufsaktivitäten usw.).
Die Einzelheiten des Mediationsverfahrens regelt die Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
eBay hat sich bereit erklärt, mit den folgenden Mediationsdienstleistern zusammenzuarbeiten:
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Albrechtstr. 10
10117 Berlin
Deutschland
E-Mail: mediation@bitkom-service.de
Web: https://bitkom-consult.de/ - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Bundesverband Onlinehandel e.V. - Mediationsstelle -
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
E-Mail: mediation@bvoh.de
Web: https://bvoh.de/ - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Ihren Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens richten Sie bitte direkt an einen der hier genannten Mediationsdienstleister.
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Mediationsdienstleister nur Anfragen zur Eröffnung eines Mediationsverfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten bearbeiten können und keine allgemeinen Anfragen. Bitte beachten Sie ferner die weiteren Anforderungen und Bedingungen, die die Mediationsdienstleister an die Eröffnung und Durchführung eines Mediationsverfahrens stellen.
Wann und bei welchen Stellen ist eine außergerichtliche Streitbeilegung möglich?
Das Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung dient der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Entscheidungen und Maßnahmen von eBay zur Moderation von Inhalten nach § 5 der eBay-AGB (z.B. Entfernung eines Angebots wegen eines rechtswidrigen Inhalts, Zurückweisung der Meldung eines solchen Inhalts usw.) oder im Zusammenhang mit der Überprüfung der Identität als gewerblicher Verkäufer.
Das Verfahren steht den Nutzern bzw. Dritten offen, die von solchen Entscheidungen bzw. Maßnahmen direkt betroffen sind.
Die Einzelheiten des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens regelt die Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act oder kurz DSA) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens muss bei einer zertifizierten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle beantragt werden. Ihren Antrag auf Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens richten Sie bitte direkt an eine solche Stelle. Die von der Europäischen Kommission veröffentlichte und regelmäßig aktualisierte Liste aller zertifizierten Streitbeilegungsstellen finden Sie hier - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Bitte beachten Sie etwaige Anforderungen und Bedingungen, die die Streitbeilegungsstellen an die Eröffnung und Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens stellen.
In welchen Fällen nimmt eBay nicht an der Mediation oder außergerichtlichen Streitbeilegung teil?
eBay behält sich vor, unter gewissen Umständen nicht an einem Mediationsverfahren oder einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Dies ist regelmäßig dann der Fall:
- wenn die Streitigkeit bezüglich desselben Inhalts und derselben Gründe bereits beigelegt wurde;
- hinsichtlich des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens nach dem DSA: wenn der Nutzer bzw. Dritte die zuständige Stelle nicht binnen sechs Monaten nach Mitteilung der betreffenden Maßnahme durch eBay angerufen hat und innerhalb dieser Frist auch keine Beschwerde über das interne Beschwerdemanagementsystem von eBay eingereicht wurde; oder
- der Nutzer bzw. Dritte zuvor häufig offensichtlich unbegründete Meldungen oder Beschwerden bei eBay eingereicht hat und deshalb einer Aussetzung nach § 9 der eBay-AGB unterliegt.
Soweit sich eBay bei Vorliegen der vorgenannten Umstände vorbehält, nicht an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, bleibt die Möglichkeit zur Einleitung eines Mediationsverfahrens durch gewerbliche Verkäufer nach der P2B-Verordnung hiervon unberührt.