Gebühr für gesetzliche Betriebskosten

Ab dem 8. April 2024 gilt die neue Gebühr für gesetzliche Betriebskosten

Gebühr für gesetzliche Betriebskosten

Ab dem 8. April 2024 gilt die neue Gebühr für gesetzliche Betriebskosten für verkaufte Artikel, die auf den eBay-Websites des Vereinigten Königreichs, Österreichs, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Irlands, der Niederlande, Polens, Spaniens und der Schweiz eingestellt wurden. Diese Gebühr wird als fester Prozentsatz des Gesamtverkaufsbetrags (einschließlich Artikelpreis, Versandkosten, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren) berechnet und unterliegt gegebenenfalls der Umsatzsteuer.

Fragen und Antworten

Wir führen diese Gebühr wegen der steigenden Kosten im Zusammenhang mit globalen und lokalen Vorschriften ein, wie z. B. der Besteuerung digitaler Dienstleistungen und den Anforderungen zum Umweltschutz, die den eBay-Marktplatz betreffen.

Die Gebühr wird als fester Prozentsatz des Gesamtverkaufsbetrags (einschließlich Artikelpreis, Versandkosten, Steuern und sonstiger anfallender Gebühren) berechnet und unterliegt gegebenenfalls der Umsatzsteuer.

Beispiel – einschließlich USt.: 

Gesamtverkaufsbetrag = 15 € Artikelpreis + 5 € Versand = 20 €

Gebühr für gesetzliche Betriebskosten = 0,35% (feste Gebühr für Österreich) + 0,07% (USt.)  = 0,42% von 20 € Gesamtumsatz = 0,08 €

Beispiel – ohne USt.: 

Gesamtverkaufsbetrag = 15 € Artikelpreis + 5 € Versand = 20 €

Gebühr für gesetzliche Betriebskosten = 0,35% (feste Gebühr für Österreich) von 20 € Gesamtumsatz = 0,07 €

Der feste Prozentsatz für die Gebühr für gesetzliche Betriebskosten beträgt in jedem Markt 0,35%.

Die Gebühr wird am 8. April 2024 eingeführt und gilt für alle an oder nach diesem Datum verkauften Artikel, einschließlich Verkäufen im Zusammenhang mit bereits eingestellten Angeboten und Verlängerungen.

Wir werden Gutschriften für die Gebühr für gesetzliche Betriebskosten bei vollständigen Rückerstattungen, Teilerstattungen und abgebrochenen Käufen anwenden.

Die Gebühr wird erstmals auf Ihrer im Mai 2024 ausgestellten Rechnung angezeigt.

Nein, derzeit gibt es keine Obergrenze.

Nein, in diesem Fall wird die Gebühr nicht erhoben. Die Gebühr gilt für verkaufte Artikel aus Angeboten, die auf den eBay-Websites des Vereinigten Königreichs, Österreichs, Belgiens, Frankreichs, Italiens, Irlands, der Niederlande, Polens, Spaniens und der Schweiz eingestellt wurden.