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Grundsatz zu Beiträgen und Inhalten von eBay-Mitgliedern auf der eBay-Website

Mitglieder, die seit mindestens 30 Tagen bei eBay angemeldet sind, dürfen auf der eBay-Website auch Beiträge und Inhalte veröffentlichen, die sich nicht direkt auf das Kaufen oder Verkaufen von Produkten beziehen. Diese Beiträge dürfen auch im eBay-Profil, in den Testberichten und Ratgebern, in Kollektionen, Diskussions- und Hilfeforen sowie in den Clubs veröffentlicht werden.

Diese von eBay-Mitgliedern veröffentlichten oder bearbeiteten Beiträge geben ausschließlich die Meinung der Verfasser des jeweiligen Beitrages wieder und unterliegen auch deren Verantwortung. eBay-Mitglieder sind verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Beiträgen auf der eBay-Website die geltenden Gesetze, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und die eBay-Grundsätze einzuhalten und dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

Bei der Veröffentlichung von Beiträgen und Inhalten bei eBay insbesondere untersagt

  • persönliche Informationen über eine Person wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Beruf oder E-Mail-Adresse zu veröffentlichen. Ausgenommen sind Daten von geschäftsmäßig oder gewerblich tätigen Personen oder Unternehmen, die diese Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit auf der eBay-Website selbst oder auf ihrer eigenen Website veröffentlicht haben (z.B. im Impressum). eBay behält sich vor, missbräuchliche Beiträge oder Inhalte zu löschen
  • E-Mail- oder Schriftverkehr oder Geschäftsgeheimnisse zu veröffentlichen
  • sittenwidriges, pornografisches, jugendgefährdendes oder gewaltverherrlichendes Material und Inhalte, die Hass, Gewalt oder rassistische Diskriminierung fördern oder verherrlichen, zu veröffentlichen oder auf entsprechendes Material auf einer Drittwebsite zu verlinken
  • gegen eBay-Grundsätze zu verstoßen, dazu aufzufordern oder Methoden aufzuzeigen, mit denen die eBay-Grundsätze umgangen werden können oder auf Beiträge dieser Art zu verlinken
  • gegen geltende Gesetze zu verstoßen oder zu Gesetzesverstößen aufzufordern oder auf entsprechende Beiträge zu verlinken
  • unwahren Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik zu veröffentlichen oder sich einer generell vulgären oder obszönen Ausdrucksweise zu bedienen und ein despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Mitgliedern
  • Beiträge und Inhalte mit irreführendem Inhalt oder in einer Art und Weise zu veröffentlichen, die Leser in die Irre führt
  • Beiträge und Inhalte an einer Stelle zu veröffentlichen, die nicht dafür bestimmt ist, unpassend ist und/oder wo Leser diesen Beitrag nicht erwarten
  • bei der Veröffentlichung von Beiträgen und Inhalten gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht und das Markenrecht, zu verstoßen oder dazu aufzufordern
  • Werbung für den Kauf oder Verkauf von Produkten oder den Erwerb von Dienstleistungen außerhalb des eBay-Marktplatzes und Verlinkungen zu Websites, auf denen Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden
  • Verwendung von HTML- und JavaScript-Funktionen, die bei eBay unzulässig sind. Mehr zum Thema unzulässige Skriptsprachen

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Weiter unten finden Sie Beispiele für unzulässige Beiträge. Diese Beispiele sind lediglich ein Leitfaden und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Für bestimmte Formen von Beiträgen unserer Mitglieder gibt es Ausnahmen zu den oben genannten Regeln. Diese finden Sie unter Weitere Informationen auf dieser Seite.

Beispiele

Beispiele für Beiträge und Inhalte, die gegen diesen Grundsatz verstoßen:

  • Veröffentlichung von Beiträgen und Inhalten in der falschen Kategorie
  • Verwendung von urheberrechtlich geschützten Bildern oder Beiträgen anderer eBay-Mitglieder ohne deren ausdrückliche Genehmigung
  • Verwendung von geistigem Eigentum ohne die ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers: eBay empfiehlt Mitgliedern, die Inhalte auf der eBay-Website veröffentlichen, sich zu informieren, welche Unterstützung eBay beim Schutz geistigen Eigentums leistet.
    Mehr zum Thema Schutz von geistigem Eigentum bei eBay
  • Hinzufügen werbewirksamer Mittel wie Firmenlinks, -logos oder -namen zu veröffentlichten Beiträgen
  • Gleichzeitiges Veröffentlichen mehrerer identischer Inhalte
  • Verwendung von irreführenden Titeln oder Verknüpfung mit irreführenden Schlagworten
  • Übermäßiger Gebrauch von Suchbegriffen, die nicht direkt für das Thema des Mitgliedsbeitrages relevant sind und somit in irreführender Weise die Aufmerksamkeit der eBay-Mitglieder auf bestimmte Beiträge lenken sollen
    Mehr zum Thema Missbrauch von Markennamen und zur Manipulation von Suchergebnissen
  • Veröffentlichung von Inhalten oder Bildern, die nicht jugendfrei oder nicht für Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) zugelassen sind: Weitere Informationen finden Sie in unseren eBay-Grundsätzen über jugendfreie Veröffentlichung. Darin wird dargelegt, was in öffentlich zugänglichen Bereichen der Website zulässig ist.
  • Fälschlicherweise vorgeben, man sei eBay-Mitarbeiter oder ein anderes eBay-Mitglied
  • Veröffentlichung von Inhalten, die Hass, Gewalt und rassistische oder religiöse Diskriminierung fördern oder verherrlichen, oder Inhalten, die Organisationen mit solchen Ansichten unterstützen
  • Das Verbot von beleidigender und vulgärer Ausdrucksweise umfasst auch den Gebrauch von rassistischen, hassschürenden, menschenverachtenden, sexistischen und obszönen Begriffen.

Weitere Informationen

Ausnahmen von diesem Grundsatz:

  • Von ihrer Mich-Seite können Mitglieder auf ihren eigenen Online-Shop verlinken, so lange sie nicht andere Nutzer dazu auffordern, die Produkte direkt im Online-Shop und nicht bei eBay zu erwerben. Eine Verlinkung auf konkrete Angebote in einem Online-Shop außerhalb von eBay ist unzulässig.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

eBay stellt die Bereiche für Beiträge von Mitgliedern zur Verfügung, um Kontakte innerhalb der Community - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet zu fördern. Den Mitgliedern wird die Möglichkeit geboten, ihre persönliche Meinung mitzuteilen und hilfreiche Informationen mit anderen zu teilen.

Beim Veröffentlichen von Beiträgen, insbesondere persönlichen Kommentaren oder Ansichten, sollten die Mitglieder der Community vor allem stets darauf achten, sich gegenseitig zu respektieren und die allgemein übliche Umgangsformen einzuhalten. Beiträge, die Hass, Verbrechen, Gewalt oder Rassismus (oder Organisationen mit solchen Ansichten) enthalten oder fördern, sind in der eBay-Community nicht erwünscht und verboten.

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