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Tipps zum Erstellen rechtlich einwandfreier Angebote
Sie sind als Verkäufer in vollem Umfang dafür verantwortlich, dass die von Ihnen bei eBay zum Verkauf angebotenen Artikel und deren Beschreibung beim Einstellen des Angebots nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. Wenn Ihr Artikel oder Angebot gegen die eBay-Grundsätze verstößt oder wenn bei eBay eine Meldung eingeht, dass Ihr Artikel oder Angebot eine Verletzung geistigen Eigentums darstellt, kann das Angebot aus eBay entfernt werden. Über das VeRI (Verifizierte Rechte Inhaber)-Programm können Inhaber von Rechten an geistigem Eigentum Verstöße gegen diese Eigentumsrechte melden. Wiederholte Verstöße können die Sperrung des eBay-Mitgliedskontos zur Folge haben. Es liegt daher ganz in Ihrem Interesse, Angebote zu erstellen, die rechtlich einwandfrei sind. Tipps zum Erstellen rechtlich einwandfreier AngeboteDie folgenden allgemeinen Tipps sollen Ihnen bei der Erstellung von Angeboten helfen, die die Rechte Dritter an geistigem Eigentum nicht verletzen. Diese Tipps stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Angesichts der breiten Palette an Produkten, die bei eBay zum Verkauf angeboten werden, ist es eBay unmöglich, artikelspezifische Fragen zu Rechten an geistigem Eigentum zu beantworten. eBay ist auch nicht in der Lage, markenspezifische Ratschläge zu erteilen. Wenn Sie konkrete Fragen zur Rechtmäßigkeit Ihres Angebots haben, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder an einen Rechtsanwalt, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Zum Schutz der Gemeinschaft hat eBay Grundsätze zu möglicherweise gegen Rechte an geistigem Eigentum verstoßende Angebote und zur Nutzung fremder Bilder oder Beschreibungen in eBay-Angeboten aufgestellt. Auch die eBay-Infotour zu den Grundsätzen zu geistigem Eigentum und zum VeRI-Programm enthält weiterführende Informationen zu diesem Thema. Verwenden Sie bei der Einstellung nur selbst verfasste Texte und eigene Bilder
Sorgen Sie dafür, dass die Aussagen in Ihrem Angebot stets korrekt sind
Seien Sie bei der Verwendung von Markennamen vorsichtig
Lesen Sie sich dazu auch den eBay-Grundsatz Suchbegriff-Spamming durch. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Artikel echt istStellen Sie keine Repliken, Nachahmungen, Fälschungen oder andere illegale Kopien bei eBay ein. So dürfen Sie z.B. Artikel nicht mit dem Markennamen oder Logo eines Unternehmens einstellen, wenn der Artikel gar nicht von diesem Hersteller produziert oder autorisiert wurde. Stellen Sie keine selbst angefertigten oder anderweitig nicht genehmigten Kopien von Musik, Filmen, TV-Sendungen oder Software ein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Nach dem Gesetz gilt es nicht als Entschuldigung zu sagen, dass Sie beim Verkauf des Artikels nicht wussten, dass der Artikel eine Fälschung ist. Es ist Ihre Pflicht herauszufinden, woher ein Produkt stammt. Sie sind für alles, was Sie verkaufen, selbst verantwortlich. Lesen Sie sich dazu auch den Grundsatz zu Repliken und Fälschungen durch. Falls Sie Fragen haben, klären Sie diese mit dem Rechteinhaber, bevor Sie den Artikel einstellenEs liegt in der Verantwortung eines jeden Verkäufers bei eBay, vor dem Einstellen von Artikeln sicherzustellen, dass diese Artikel nicht gegen Rechte Dritter verstoßen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie sich daher auf jeden Fall mit Ihren Fragen an den Rechteinhaber wenden. Hinweis: eBay nimmt vor der Einstellung von Artikeln auf unserer Website keine Prüfung vor und wir sind auch nicht in der Lage, Produkte oder rechtliche Bedenken Dritter einzuschätzen. Daher ist es uns nicht möglich, einzustellende Artikel vorab zu prüfen. Lesen Sie sich die VeRI-Teilnehmer-Seiten der jeweiligen Inhaber der Rechte an geistigem Eigentum durcheBay empfiehlt Inhabern von Rechten an geistigem Eigentum, die Artikel über das VeRI-Programm melden, auf selbst erstellten Seiten ihre Grundsätze sowie ihre Vorgehensweisen bei Artikeln zu erläutern, die ihre Eigentumsrechte verletzen. Eine entsprechende Liste solcher Seiten finden Sie auf dem Portal Das verifizierte Rechteinhaber-Programm (VeRI). Hinweis: Nicht alle Rechteinhaber besitzen eine VeRI-Teilnehmer-Seite. Wir empfehlen zwar Rechteinhabern die Erstellung einer solchen Seite. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Wenn der von Ihnen gesuchte Rechteinhaber nicht in der Liste zu finden ist, müssen Sie anderweitig Kontakt mit ihm aufnehmen. | ![]() | KundenserviceHaben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. eBay-CommunityProfitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen Weitere Hilfe zum Thema |