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Antworten auf falsche oder unfaire Bewertungen von Käufern

Wenn Sie mit einer Bewertung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Käufer kontaktieren und den Sachverhalt klären. Sie können auch direkt auf die Bewertung antworten oder einen Antrag auf Überarbeitung der Bewertung stellen.

Hinweis: Bewertungen werden von eBay in der Regel nicht geändert oder gelöscht und sie haben keinen negativen Einfluss auf Ihren Servicestatus.

Antwort an den Käufer

Sie können dem Käufer einfach über Ihr Bewertungsprofil antworten. Sobald Sie geantwortet haben, erscheint Ihr Kommentar direkt unter der Bewertung des Käufers.

Auf die Bewertung eines Käufers antworten - wird in neuem Fenster oder neuer Registerkarte geöffnet

Käufer um Überarbeitung der Bewertung bitten

Sie können die Überarbeitung Ihrer Bewertung nur anfragen, wenn diese weniger als 30 Tage alt ist. Pro Kalenderjahr ist es möglich, insgesamt 5 Bewertungs-Überarbeitungen zu beantragen.

Überarbeitung einer Bewertung beantragen - wird in neuem Fenster oder neuer Registerkarte geöffnet

Tipp
Pro 1.000 Bewertungen innerhalb eines Kalenderjahres können Sie 5 zusätzliche Bewertungs-Überarbeitungen beantragen. Diese zusätzlichen Überarbeitungsanfragen können Sie nicht in das folgende Jahr mitnehmen.

Was passiert, wenn Sie die Überarbeitung einer Bewertung beantragen?

Der Käufer erhält eine E-Mail mit allen Einzelheiten.

Der Käufer hat dann 10 Tage Zeit, um:

  • die Bewertung zu überarbeiten: Wenn der Käufer dem Antrag zustimmt, wird er von uns durch den Prozess zur Änderung der Bewertung und des Kommentars geleitet. Nach dem Überarbeiten der Bewertung sind die ursprünglichen Kommentare nicht mehr bei eBay sichtbar.
  • den Antrag abzulehnen: Wenn der Käufer den Antrag ablehnt, kann er entscheiden, ob er Ihnen den Grund mitteilt oder nicht.

Wenn der Käufer nach 7 Tagen nicht reagiert hat, senden wir ihm eine Erinnerung. Wenn der Käufer nach 10 Tagen nicht reagiert hat, verfällt der Antrag.

In einigen Fällen können wir Bewertungen entfernen oder anpassen. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Grundsatz zum Servicestatus und zu Bewertungen.

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