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eBay-Artikelnr.:124382784345
Zuletzt aktualisiert am 26. Feb. 2021 14:08:40 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu mit Etikett: Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel, in der Originalverpackung (wie z. ...
Pedalplattenkompatibilität
k.A.
Marke
F Lite
Geschlecht
Damen
Material
Polyamid
Angebotspaket
Nein
Ärmellänge
k.A.
Produktart
Unterteil
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Italien
Farbe
Schwarz
Verschluss
ohne

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Planet of Bikes GmbH
Otmar Tautges
Planet of Bikes GmbH
Ruhrau 33
45279 Essen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT006289081020
:xaF99628908/1020
:liaM-Eed.sekibfotenalp@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 276566509
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
PLANET OF BIKES GmbH
Ruhrau 33
45279 Essen
vom 3. Juni 2011
 
1 Vertragsabschluss und Zahlung
1.1 Der Käufer ist vier Wochen an die Bestellung gebunden.
1.2 Der Kaufpreis ist fällig mit Übergabe des Kaufgegenstandes
1.3 Der Verkäufer erhebt bei Vertragsabschluß über den Verkauf eines Fahrrades, E-Bikes, Trainingsgerätes und bei allen Waren mit einem Verkaufspreis von mehr als € 450,- eine Anzahlung in Höhe von 25% des Verkaufspreises. Diese Anzahlung ist sofort nach Abschluß des Kaufvertrages fällig.
1.3 Nach Vereinbarung können die Leistungen zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoran¬schlages dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Solche Kosten wer¬den bei Auftragserteilung vollständig mit dem Auf¬tragswert verrechnet.
 
2 Abnahme
2.1 Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstel¬lungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen be¬rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlan¬gen.
2.2 Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist
2.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, ent¬spricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachver-ständigen ermittelt wird.
2.4 Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnah¬me vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstan¬denen Schäden.
2.5 Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungster¬min oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbe¬wahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 
3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
3.2 Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
 
4 Sachmangel
4.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Ver¬tragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
4.2 Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzliefe¬rung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unzumutbar sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minde¬rung zu verlangen. Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kauf¬vertrag Nutzungsentschädigung verlangen.
4.3 Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in 12 Monaten nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
4.4 Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen.
4.5 Grundsätzlich ist der Käufer gegenüber dem Verkäufer zum Nachweis eines eventuel¬len Sachmangels verpflichtet, wenn der aufgetretene Fehler in Zusammenhang damit steht, dass:
• der Käufer die Kaufsache trotz eines aufgetretenen Fehlers weiter benutzt und da¬durch zu¬sätzliche Schäden verursacht hat oder
• der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist (z. B. bei sportlichen Wettbewerben, wenn der Kaufgegenstand dafür nicht aus-drücklich vorgesehen ist) oder
• der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb in¬standgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verur¬sacht oder erwei-tert sein kann.
• in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Ver¬käufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
• der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufge¬genstandes (z. B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Sollte dieser Nachweis dem Käufer nicht möglich sein, bestehen seitens des Verkäufers kei¬ne Gewährleistungsverpflichtungen.
4.6 Gewöhnlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
 
5 Haftung
5.1 Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsan¬gehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schä¬den ist ausgeschlossen.
5.2 Muss der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser Geschäftsbedingun¬gen für einen Schaden aufkommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet er be¬schränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschrän¬kung gilt nicht bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
5.3 Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässig¬keit gehaftet.
 
6 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist die Stadt Essen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.