|Eingestellt in Kategorie:
Prüfen Sie die Artikelbeschreibung, um zu bestätigen, dass das Teil für Ihr Fahrzeug passt
Ähnlichen Artikel verkaufen?

Motor Ford B-Max 1,0 EcoBoost M1JE M1JH 2012-2018 125PS 92KW ÜBERHOLT

Artikelzustand:
Gebraucht
Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf. Transportschäden:als Verbraucher werden Sie gebeten, die ... Mehr erfahrenÜber den Artikelzustand
3 verfügbar
Preis:
EUR 1.950,00
(inkl. MwSt.)
Versand:
Kein Versand nach USA. Weitere Detailsfür Versand
Standort: Hamburg, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahmen:
14 Tage Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Weitere Details- Informationen zu Rückgaben
Zahlungen:
     

Sicher einkaufen

eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. 

Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:325684901035
Zuletzt aktualisiert am 29. Mai. 2024 07:53:44 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht
Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Rücknahmeartikel. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen ansehenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“Bitte kontaktieren Sie uns vor dem Kauf. Transportschäden:als Verbraucher werden Sie gebeten, die ...
Kraftstoffart
Benzin
Tuning- & Styling-Teil
Nein
Oldtimer-Teil
Nein
Herstellernummer
M1JE M1JH
Hersteller
Ford
Herstellungsland und -region
Deutschland
Anzahl der Zylinder
3
Universelle Kompatibilität
Nein
Vergleichsnummer
M1JE M1JH
Produkttyp
MOTOR
OE/OEM Referenznummer(n)
M1JE M1JH
Hubraum
1 L
Produktgruppe
MOTOR
Anzahl der Ventile
12
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Andzelika Juretko
Evo-Engine Evo-Engine
Rahlstedter Kamp 68
22143 Hamburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT3639209971 94+
:liaM-Emoc.liamg@2002amirpamirp
Unser Unternehmen regeneriert seit vielen Jahren Motoren aller Marken für Pkw und Lieferwagen.
USt-IdNr.:
  • DE 326488326
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Mit dem Vertragsabschluss erklären sie sich bereit die garantie bedingungen einzahalten!
 
I. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und unseren Kunden
ausschließlich.
2. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, als auch Unternehmer. Verkauf und Werkleistung an Verbraucher,
die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, findet nicht statt.
a) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche oder
juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft,
GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine
Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und
Verbindlichkeiten einzugehen.
b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, dass weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
3. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gelten die AGB in der zum
Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für
gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder aus sie hinweisen
müssten.
4. Ist der Kunde Unternehmer: In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen
Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd
maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht durch uns ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet worden sind.
5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend.
II. Angebot, Vertragsschluss, Zahlung
Angebot
1. An einem Kostenvoranschlages sehen wir uns 14 Tage lang gebunden. Der Kunde weist auf
ihm bekannte, insbesondere verdeckte Mängel hin, die in der Kalkulation zu berücksichtigen
sein könnten.
2. Der Kostenanschlag stellt die Schätzung durch Experten dar. Durch unerwarteten
Mehraufwand oder Preissteigerungen, o.ä. kann es immer zu unwesentlichen Abweichungen
der Endrechnung bis zu 15% kommen, ohne dass wir vorher darauf hinweisen müssen.
3. Die Bestellung von Ware durch den Käufer gilt ebenfalls als verbindliches Vertragsangebot.
Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses
Vertragsangebot innerhalb von 1 Woche nach seinem Zugang bei uns anzunehmen
Vertragsschluss
1. Zum Vertragsschluss ist es ausreichend, wenn der Kunde das in Form des Kostenvoranschlages
unterbreitete Angebot annimmt. Dies kann durch Unterzeichnung des Auftragsscheins durch
den Kunden geschehen.
2. Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch
Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden oder durch Werkbeginn.
Zahlung
Allgemeine Geschäftsbedingungen ...
1. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich mit Abnahme ohne jeden Abzug fällig.
2. Ist eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, tritt Zahlungsverzug spätestens nach Ablauf von 30
Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Dies gilt für Verbraucher nur dann, wenn sie in unserer
Rechnung darauf ausdrücklich hingewiesen worden sind. Die rechtzeitige Zahlung ist nur
dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer
Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.
3. Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.
4. Sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer handelt, wird ab Verzug die offene
Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer
Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch
berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.
5. Stellt sich während der Auftragsausführung heraus, dass der vereinbarte Erfolg wegen
verdeckter Mängel am Auftragsgegenstand nicht erreicht werden kann, so sind die bis zu
diesem Zeitpunkt ausgeführten Leistungen voll zu vergüten.
III. Lieferfrist und Lieferverzug
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung
angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 1 Wochen ab
Vertragsschluss.
2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht
einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber
unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die
Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers
werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei
nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa
aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem
Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann
der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale
beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert),
insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der
Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer
Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4. Die Rechte des Käufers gem. VII. Haftung, unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem
Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung
und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
IV. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine
etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen
anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes
vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere
Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht
spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die
Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend
ebenfalls sobald der vereinbarte Abnahme- oder Abholungstermin um mehr als eine
Woche überschritten wurde. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die
gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw.
Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
Annahmeverzug
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so
sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich
Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.
Abnahme
1. Wird die Ware nach Werkleistungen durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht
abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Abnahmefrist zu setzen. Nach Ablauf
dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen entstandenen Schaden
geltend zu machen.
2. Ferner sind wir, sobald ein vereinbarter Zeitpunkt zur Abholung um mehr als eine Woche
überschritten wird, berechtigt, die ortsübliche Gebühr für tageweise eingestellte Fahrzeuge
zu berechnen. Der Kunde hat die Kosten und die Gefahren aus der Aufbewahrung zu tragen.
V. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungs- und Pfandrecht, Entsorgung
Eigentumsvorbehalt
1. Soweit eingebaute Teile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden
sind, behalten wir uns das Eigentum hieran bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer
gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden
Geschäftsbeziehung das Eigentum an den eingebauten Teilen vor.
Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht
Wir können so lange die Herausgabe eines Fahrzeuges oder sonstigen zu bearbeitenden
Gegenstandes verweigern, bis alle unsere fälligen Forderungen gegen den Kunden erfüllt sind.
In gleichem Umfang steht uns ein vertragliches Pfandrecht zu.
Entsorgungskosten
Entsorgungskosten, die unmittelbar aus dem Einzelauftrag resultieren, hat der Kunde zu
tragen.
VI. An-, Ablieferung
Der Kunde übergibt die zu bearbeitenden Fahrzeuge oder Gegenstände grundsätzlich zum
vereinbarten Termin in unsere Werkstatt.
VII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt,
wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder die
Forderungen unstreitig sind. Als Kunde ist der Unternehmer zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
VIII. Fertigstellung
1. Der Fertigstellungstermin ändert sich bei verspäteter Anlieferung des Kunden.
2. Ebenso kann es zu Verzögerungen des Fertigstellungstermins kommen, wenn Zulieferungen
ohne unser Verschulden nicht termingerecht erfolgen oder sich der Arbeitsumfang unerwartet
erhöht. Treten damit Änderungen gegenüber dem Ursprungsauftrag ein und entsteht dadurch
eine Verzögerung, nennt der Auftragnehmer unverzüglich einen neuen zeitnahen
Fertigstellungstermin.
3. Der Kunde ist nach Überschreitung des zugesagten Fertigstellungstermin angehalten, uns
schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens einer Woche aufzufordern,
unsere Leistung zu bewirken. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der
Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
IX. Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Corona, Pandemien,
berechtigen uns, die Fertigstellung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung
oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. unverschuldete Betriebsstörungen,
oder Transportverzögerungen oder –unterbrechungen, unverschuldeter Rohstoff- oder
Energiemangel, gleich, die uns die rechtzeitige Fertigstellung trotz zumutbarer Anstrengungen
unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines
Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
2. Wir haften bei Verzögerung der Leistung nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht
fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
X. Gewährleistung, Haftung, Rechte bei Verzug;
Gewährleistung
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen
Anwendung.
2. Wir haften nicht für das Abhandenkommen und die Beschädigung von im Fahrzeug
belassenen Gegenständen, soweit diese ihm nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung
überantwortet worden sind.
3. Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine
Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies
ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des
Herstellers und sonstiger Dritter übernehmen wir insoweit keine Haftung.
4. Eine Gewährleistung erfolgt nicht, wenn gelieferte oder eingebaute Gegenstände und Sachen
durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt werden oder bei Abnutzung und Verschleiß.
Gleiches gilt bei unsachgemäßem Einbau von Bauteilen oder mangelhaften Bauteilen durch
den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten.
5. Zu den vom Käufer nachzuweisenden Voraussetzungen für den sachgemäßen Einbau des
Motors gehören unter anderem:
a. Korrekter Einbau des Motors,
b. Sofortiger Austausch von Ölfiltersockel, Ölkühler und Thermostat. (dabei darf nicht
silikoniert werden, nur Originaldichtungen verwenden) Nachweis mit Rechnung!
c. Prüfung aller Einspritzdüsen auf einer Testmaschine, um festzustellen, ob sie für
den Einbau geeignet sind; falls nicht, müssen sie neu aufbereitet werden oder neue
Einspritzdüsen gekauft werden
d. Reinigung der Zubehörteile des Motors von betriebsbedingten Verunreinigungen
und, falls sie nicht gereinigt werden können oder nicht voll funktionsfähig sind,
Austausch dieser Teile gegen neue Teile
e. Die Befüllung des Motors, der Gegenstand der Garantie ist, mit dem
entsprechenden Öl mit den Parametern als Standard für das spezifische Fahrzeug
und Austausch der Luft- und Kraftstofffilter;
f. Durchführung eines Tests des Partikelfilters, um seine Kapazität zu überprüfen,
g. Durchführung einer ordnungsgemäßen Entlüftung des Motorkühlsystems und
wenn der Motor die unten angegebene Laufleistung erreicht hat, Wechsel des
Motoröls: Nach den ersten 600 - 800 km im Rahmen des sogenannten Einlaufens;
Bei Dauerbetrieb des Motors nach jeweils 10.000 - 12.000 km.
6. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob
fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus,
dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB)
nachgekommen ist. Bei Teilen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung
bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu
erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren
Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem
Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der
Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich
anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder
Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht
ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei
einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann,
wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden
Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des
Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ( Aus- und Einbaukosten ).
7. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch
Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache
(Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den
Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den
gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
8. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen
nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer
jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder
Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation
einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet
waren; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ( Aus- und Einbaukosten )
bleiben unberührt.
9. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw.
erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein
Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten
Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer
wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
10. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos
abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den
gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei
einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
Haftung
1. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der
Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften
wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen
Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall
ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens begrenzt.
2. Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei
Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach
gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder der Werkarbeit
übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur
zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies
Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Verzug
In Fällen des Verzuges mit Ausnahme bei höherer Gewalt (s. Punkt IX.) wird unsere Haftung
für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz
statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 %
des Wertes des Auftrags begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach
Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
XI. Verjährung
1. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - 1 Jahr, bei
gebrauchten Sachen und Austauchteilen 6 Monate ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme
vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und
außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware
beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199
BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des
Käufers gem. § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren
ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
XII. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Streitbeilegung
1. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand unseren
Geschäftssitz in Hamburg.
2. Recht
Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches
Recht Anwendung unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN Kaufrechts.
3. Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind
wir weder verpflichtet noch bereit.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
becker2002

becker2002

97,4% positive Bewertungen
11 Tsd. Artikel verkauft

Detaillierte Verkäuferbewertungen

Durchschnitt in den letzten 12 Monaten

Genaue Beschreibung
4.9
Angemessene Versandkosten
4.5
Lieferzeit
4.8
Kommunikation
4.9
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (6.150)

c***s (2428)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Wie beschrieben , gerne wieder
s***s (574)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Guter Ebayer immer wieder gerne...
f***4 (627)- Bewertung vom Käufer.
Letzter Monat
Bestätigter Kauf
Alles super. Gerne wieder. Schnelle Lieferung.