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GRILLCOVER FÜR DODGE RAM 1500 (2014-2017) KÜHLERGRILL

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eBay-Artikelnr.:296307202290

Artikelmerkmale

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Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen ansehenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“Verpackung geöffnet, Artikel Brandneu!”
Herstellernummer
32210
Tuning- & Styling-Teil
Ja
Farbe
Schwarz
Hersteller
hansen Styling Parts
Produktart
Geflecht/Gitter
Herstellungsland und -region
China
Material
Kunststoff

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Autohaus Ortner GmbH
Karlheinz Huber
Piccostraße 42
9500 Villach
Austria
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT31494822424 34+
:liaM-Eta.rentro-otua@regallietztasre
USt-IdNr.:
  • AT U37319601
Handelsregisternummer:
  • 108280K
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autohaus Ortner GmbH
Piccostraße 42
9500 Villach
 
Die Reparatur eines Autos ist und bleibt Vertrauenssache.
Dieses Vertrauen werden wir nicht enttäuschen. Um mögliche Konflikte von vorneherein zu begrenzen, bitten wir Sie, unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen!
Für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten und Servicearbeiten an Kraftfahrzeugen, deren Teilen und Aufbauten sowie für die Erstellung von Kostenvoranschlägen.
 
1. Allgemeines
Mit Unterfertigung des Werkstättenauftrages anerkennt der Auftraggeber, dass alle Instandsetzungsarbeiten / Servicearbeiten nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt werden.
 
Der durch den Vorweis der Wagenpapiere ausgewiesene Überbringer und Übergeber der Fahrzeugschlüssel des Kraftfahrzeuges gilt als Bevollmächtigter des KFZ-Halters. Die Entgegennahme und Weitergabe mündlicher, telefonischer und telegrafischer Aufträge geht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Werkstättenauftrag umfasst die Ermächtigung mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probefahrten und Probedurchläufe durchzuführen und Arbeiten an Spezialwerkstätten als Subauftragnehmer zu vergeben.
Der Auftraggeber ist mit einer eventuellen Außenwäsche einverstanden, sollte er dies jedoch ablehnen, muss er das bekannt geben.
 
2. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge werden nur auf Grund eines besonderen Auftrages ausgearbeitet, weder die diesbezügliche Auftragserstellung noch die Ausarbeitung verpflichten einen Instansetzungsvertrag abzuschließen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich und gelten 14 Tage. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird mit max. 2 % der Reparatursumme verrechnet. Bei Zustandekommen eines Instandsetzungvertrages nach Erstellung eines Kostenvoranschlages werden die Kosten für die Erstellung entsprechend dem Umfang des erteilten Reparaturauftrages in Abzug gebracht. Die zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages in Auftrag gegeben, durchgeführten Leistungen, wie Reisen, Montagearbeiten u.ä. werden dem Auftraggeber gesondert verrechnet, auch wenn der entsprechende Reparaturauftrag nicht erteilt wird. Die Richtigkeit des Kostenvoranschlages gilt als gewährleistet, es sei denn, dass bei Übernahme des Auftrages zur Erstellung eines Kostenvoranschlages ausdrücklich das Gegenteil erklärt wird.
Ein Kostenvoranschlag, dessen Richtigkeit nicht gewährleistet ist, bzw. ein Instandsetzungsvertrag, dem ein derartiger Kostenvoranschlag zugrundegelegt wurde, schließt die
Berechnung unvorhergesehener Kostenerhöhungen und Ausführungen zusätzlicher notwendiger Arbeiten nicht aus. In diesen Fällen kann der Kostenvoranschlag ohne Rückfrage bis zu 15 % überschritten werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Kostenvoranschläge erfordern es, dass die Leistungen mit einer Berechnung ihrer mutmaßlichen Kosten nach kaufmännisch-technischen Gesichtspunkten detailliert zergliedert, also in Einzelpositionen nach Arbeiten, Material usw. aufgeschlüsselt sind.
Daher werden Kostenvoranschläge nur schriftlich erstellt. Mündliche Preisauskünfte sind keine Kostenvoranschläge und sind auch nicht gewährleistet. Sie sind nur als Circa Preise zu sehen. Pauschalpreiszusagen werden nicht erteilt.
 
3. Abrechnung
Die Berechnung des Materials erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreis, unverpackt ab Betrieb des Auftragnehmers, die der Arbeitskosten zu den im Betrieb angeschlagenen Preisen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Rechnung nach Arbeitsleistung, verwendetem Material, Fremdleistungen u. dgl. Aufzuschlüsseln. Die Berechnung von Tauschpreisen setzt voraus, dass die getauschten Aggregate dem Lieferumfang der aufgearbeiteten Aggregate entsprechen, keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind. Bei vom Auftraggeber ausdrücklich als dringend bezeichneten Aufträgen können erforderliche Überstunden und die durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten verrechnet werden.
 
4. Zahlung
Die Bezahlung von Instandsetzungsarbeiten / Servicearbeiten und Waren hat bei Übergabe in bar, mit akzeptierten Kreditkarten oder Bankomatkarte, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Die Verzugszinsen betragen 8 % über den Diskontsatz der österreichischen Nationalbank. Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen auf die Reparaturkosten verlangen. Leistet der Auftraggeber die vereinbarten Vorauszahlungen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ebenso wie die Aufrechnung von Forderungen des Auftragsgebers gegen der Auftragsnehmer mit dessen …….. zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftragsgebers steht, gerichtlich festgestllt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. Die Abwicklung von Versicherungsanstalt, Bearbeitung des Aktes, Anforderung und Kommunikation mit dem Sachverständigen usw. ist kostenlos, sofern der Schaden in unserem Hause repariert wird, andernfalls wird dem Auftraggeber eine Pauschalgebühr von € 31,00 inkl. MwSt. verrechnet.
 
5. Lieferung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet einen vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Erhöht sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag oder sind Reparaturteile / Serviceteile nicht sofort lieferbar, so tritt eine entsprechende Verschiebung des Liefertermins ein. Bei Verzug des Auftragsnehmers kann der Auftraggeber schriftlich unter Festsetzung einer angemessenen Frist zu Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Anderweitige Ansprüche des Auftraggebers aus einem Lieferverzug, insbesondere solche auch Schadensatz – ausgenommen Schäden am Reparaturgegenstand selbst – sind, soweit nicht grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt, ausgeschlossen.
 
6. Übergabe
Die Übergabe des Reparatur- oder Liefergegenstandes erfolgt grundsätzlich im Betrieb des Auftragnehmers. Die Zustellung des Reparatur- oder Liefergegenstandes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers! Die Abholung eines Fahrzeuges erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers, und der Auftraggeber ist bei Übergabe des Fahrzeuges mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nachdem ihm die Fertigstellung bzw. die Versandbereitschaft des Reparatur- oder Liefergegenstandes, diesen gegen Begleichung der Kosten abholt. Ist der Auftraggeber in Verzug, kann der Auftragnehmer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes den Reparatusgegenstand auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst oder anderweitig ein- oder abstellen. Der Auftraggeber hat das Ersatzfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Reparaturgenstandes unverzüglich zurückzugeben.
 
7. Altteile, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Ersetzte Altteile gehen, wenn nicht anders bei Auftragserteilung verlangt und schriftlich festgehalten, entschädigungslos in das Eigentum des Auftragsnehmers über und sind – sofern es sich nicht um Tauschteile handelt – zu entsorgen, die Entsorgungskosten sind Bestandteil der Rechnung, welche vom Auftraggeber zu tragen ist. Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragsnehmers. Der Auftragsnehmer hat wegen aller seiner Forderungen aus den gegenständlichen und früheren Instandsetzungsaufträgen und aus einschlägigen Materiallieferungen, einschließlich des gemachten Aufwandes und verursachten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem diesbezüglichen Reparaturgegenstandes des Auftragsgebers. Weisungen über die Herausgabe des Reparaturgegenstandes gelten nur unter der Bedingung, dass die erst nach vollständiger Bezahlung obgenannter Forderungen auszuführen sind. Ein allfällig zur Anwendung kommendes kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht oder eine im Gesetz weiteres begründete Zurückbehaltung wird hierdurch nicht berührt.
 
8. Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)
Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen die über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist unter Umständen mit einer sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Verschleißteile haben nur den jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer. Vom Auftraggeber beigestellte Materialien sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.
 
9. Gewährleistung und Schadenersatz aus der Instandsetzung
Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten und die eingebauten Teile für die Dauer von 6 Monaten, ab dem Tag der Übergabe. Für neue Teile gelten die allenfalls günstigeren Gewährleistungen der Lieferwerke. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel der Instandsetzung in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist ein angemessener Ersatz zu leisten. Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu überstellen. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn
a.) offene Mängel nicht sofort bei Übernahme des Vertragsgegenstandes gerügt,
b.) die von Mängel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom Auftraggeber selbst verändert oder instandgesetzt wurden. Der Auftragnehmer haftet für alle verschuldeten Schäden, die am Reparaturgegenstand, nachweislich nach Übergabe an den Auftragnehmer, entstanden sind, und zwar bis zur Höhe des Wertes des Reparaturgegenstandes. Für Verluste persönlicher Inhalte des Auftraggebers im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen. Diese sind vor Übergabe an den Auftragnehmer aus dem Raparaturgegenstand zu entfernen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Auto Ortner

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