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Führungswagen INA KWVE 30-B-L 017-174-716/0431

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eBay-Artikelnr.:266763036981

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Herstellernummer
KWVE30-B-G3-V1
Marke
INA
Produktart
Führungswagen
Herstellungsland und -region
Unbekannt

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

HANDL Maschinen GesmbH & Co.KG
Christoph Gessenhart
Trauseneggerdamm 5
4600 Wels
Austria
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT73178662427 34+
:liaM-Eta.ldnah@eliet
USt-IdNr.:
  • AT U25038107
Handelsregisternummer:
  • FN25633X
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Liefer- u. Verkaufsbedingungen der Firma HANDL Maschinen Gesellschaft mbH & Co.KG, FN 25633X, LG Wels
. Ausgabe 03/11
Diese Bedingungen haben ausschließliche Gültigkeit für alle angebahnten, bestehenden und zukünftigen Geschäftskontakte, insbesondere alle Angebote, Bestellungen und
Verträge über unsere Lieferungen und Leistungen. Subsidiär gelten die österreichischen gesetzlichen Regelungen mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes, während von unseren
Bedingungen oder diesen österreichischen gesetzlichen Regelungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht anerkannt werden und unwirksam sind, auch wenn wir diesen
nicht widersprechen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen, wobei auch das Abgehen vom
Schriftformerfordernis der Schriftlichkeit bedarf.
1) Angebote
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten uns nicht zur Leistung.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die dem Kunden übermittelten Unterlagen wie
Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben u. dgl. sind nur annähernd,
soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Pläne, Skizzen
und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte
und dergleichen unser geistiges Eigentum und unterliegen dem Schutz der einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Wettbewerb, usw.
Einreichungsunterlagen und eine entsprechende Unterstützung zur Erlangung der
gewerberechtlichen Genehmigung sind kostenpflichtig und werden ohne unsere Haftung
für den Erfolg erbracht.
2) Bestellungen
Die uns zugekommenen Bestellungen sind für den Besteller zumindest für drei Monate
verbindlich. Der Vertrag wird durch Auftragsannahme unsererseits, wie z. B. durch Auftragsbestätigung
oder Erteilung der Faktura oder durch Versand der Ware bzw. durch
Leistungserfüllung geschlossen. Falls wir eine Auftragsbestätigung ausstellen, ergibt sich
der Vertragsinhalt ausschließlich aus der letzten Fassung unserer Auftragsbestätigung.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dazu sowie sonstige Vereinbarungen und Erklärungen
der Vertragsparteien haben bei sonstiger Unwirksamkeit schriftlich zu erfolgen,
was auch für das Abgehen vom Schriftformgebot gilt. Gewichtsangaben können
nur annähernd erfolgen. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren
u. dgl. berechtigen uns vorbehaltlich weiterer Rücktrittsgründe zum Vertragsrücktritt.
Konstruktions- und Formänderungen der bestellten Waren berechtigen den Kunden,
soweit der Kaufgegenstand nicht grundlegend geändert ist, nicht zum Vertragsrücktritt.
Bei Vertragsrücktritt des Kunden bis 4 Wochen vor Lieferdatum kommt jedenfalls eine
Stornogebühr von 15% des Auftragswertes zur Anwendung. Die Geltendmachung
eines darüber hinaus gehenden Schadenersatzes behalten wir uns vor. Bei Nichtabnahme
von Aufträgen aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, kann der
Verkäufer unbeschadet Ansprüche auf Lieferung und Durchführung des Auftrages oder
Schadenersatz eine Bearbeitungsgebühr von 20% vom Auftragswert fordern und die
fertig gestellten Teile voll in Rechnung stellen.
3) Preise
Unsere Preise gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Lieferfirma zuzüglich
MWSt., Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Inbetriebnahme. Preiserhöhungen
infolge Steigen der Geschäftskosten, d. s. Fabrikspreise, Devisen, Agiokurse,
Frachttarife, Zoll u. dgl. zwischen Bestell- und Liefertag gehen zu Lasten des
Kunden. Für Aufträge auf Abruf werden stets die am Tag der Auslieferung gültigen
Preise berechnet. Unsere Angebote gelten 30 Tage ab Angebotsdatum.
4) Versand
Der Versand erfolgt unversichert, auch bei Frankolieferung und auf Rechnung und
Gefahr des Empfängers. Wenn seitens des Kunden keine besonderen Vorschriften,
deren Kosten vom Kunden zu tragen sind, erteilt werden, so erfolgt der Versand nach
bestem Ermessen. Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus irgendeinem Grund notwendig
werden, gehen zu Lasten des Kunden.
5) Lieferzeit
Angaben über Lieferzeit sind unverbindlich und laufen vom Datum unserer Auftragsbestätigung
an. Lieferverzug gibt in keinem Fall dem Besteller ein Recht auf Schadenersatz.
Höhere Gewalt und Betriebsstörungen wie auch Nichteinhalten der Zahlungsbedingungen
entbinden uns von eingegangener Lieferpflicht; diesfalls steht dem Besteller
kein Rücktrittsrecht zu. Es steht uns das Recht zu, Teillieferungen zu veranlassen. Ist
eine Lieferzeit vereinbart, so setzt ihre Einhaltung voraus, dass der Besteller seinen Vertragspflichten
nachkommt. Die auf Abruf bestellten Waren sind längstens innerhalb
eines halben Jahres vom Datum der Bestellung an, abzunehmen. Nach Ablauf dieses
Termins steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl die Ware zu liefern oder den
Auftrag zu annullieren und eine Stornogebühr wie unter Punkt 2 sowie Schadenersatz
zu fordern.
6) Zahlungen
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, hat der Kunde Vorauszahlungen
zu leisten. Auch bei Vereinbarung von Zahlungszielen und Teilrechnungen sind wir
jederzeit berechtigt, einseitig die Zahlungsbedingung auf Vorauszahlung zu ändern,
sobald der Kunde trotz unserer Mahnung – berechtigt oder unberechtigt – eine
Zahlung nicht leistet. Zahlungsort: Wels. Der Besteller darf weder Zahlungen zurückhalten,
noch mit Forderungen aufrechnen, die von uns bestritten und nicht rechtskräftig
festgestellt sind. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, dann
Zinsen und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines
beigezogenen Anwalts und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei
der ältesten Schuld. Andere Zahlungsmittel als Bargeld, z. B. Wechsel nehmen wir nur
zahlungshalber an und bedürfen der vorherigen Vereinbarung und berühren den Eigentumsvorbehalt
nicht. Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug,
auch bei Wechseleinlösung werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz berechnet und es steht uns frei, den Auftrag zu stornieren und die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zurückzunehmen. Die Mahnkosten, Anwaltsund
Inkassospesen sind zu ersetzen. Für Abnützung, Entwertung und Verdienstentgang
haftet der Käufer. Bei Aufträgen in Fremdwährungen gilt der jeweilige Kurs am Zahlungstag.
7) Verpackung
Die Verpackung wird in Rechnung gestellt und sofern nicht anders vereinbart nicht
zurückgenommen.
8) Reparaturen
Bei Übernahme größerer Reparaturen verlangen wir eine Anzahlung. Solange diese
nicht geleistet ist, kann mit den Reparaturarbeiten nicht begonnen werden. Über
Aufforderung ist die in Reparatur gegebene Ware abzuholen und die Reparaturkosten
in bar zu bezahlen. Über Wunsch des Bestellers senden wir nach vorheriger Bezahlung
der Reparatur- und Frachtkosten die Ware auf Gefahr und Kosten des Bestellers an
diesen.
Für die nicht abgeholte Ware gilt die Bezahlung eines ortsüblichen Lagergeldes als
vereinbart. Waren bis zum Werte von 100,-- verfallen nach 3 Monaten ab Abruf
oder Rechnungslegung, wenn der Besteller seine Ware nicht abholt.
Unentgeltlich erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei entgeltlich erstellten
ist eine Überschreitung bis 10 % des Voranschlages zulässig
9) Aufstellung
Die Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme geht zu Lasten des Käufers sofern
nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sind fixe Liefertermine/ Zustellungs- bzw.
Montage- oder Inbetriebnahmetermine vereinbart und hat der Kunde die Überschreitung
der Termine (wenn auch unverschuldet) verursacht, sind alle Mehrkosten
(z. B. Entgelt für Stehzeiten) von ihm zu ersetzen. Der Besteller verpflichtet sich,
rechtzeitig Gutachten über die Bausubstanz unaufgefordert beizubringen, eine Haftung
für die Bausubstanz, insbesondere deren Eignung im Zusammenhang mit unseren
Lieferungen und Leistungen wird von unserer Seite ausgeschlossen; weiters verpflichtet
sich der Besteller vor Beginn der Aufstellung bzw. Montage sämtliche Fundamente,
bauliche Vor- und Instandhaltungsarbeiten, insbesondere die elektrischen und pneumatischen
Zuleitungen fertig zu stellen. Die Leistung des Monteurs beschränkt sich auf
die Aufstellung, Inbetriebsetzung und Vorführung der Maschine sowie die Instruktion
des Personals. Erforderliche Hilfskräfte sind vom Besteller kostenlos beizustellen. Notwendige
Elektroanschlüsse werden vom Monteur nur zur Anlagenvorführung und -einweisung
ausgeführt. Die ordnungsgemäße Zuleitung und elektrische Überprüfung hat
durch ein befugtes Elektrounternehmen zu erfolgen.
10) Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung, Reklamationen u. Schadenersatz
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche beträgt
6 Monate bei einschichtigem und 3 Monate bei mehrschichtigem Betrieb und beginnt
– auch bei Rechtsmängeln und versteckten Mängeln mit Gefahrübergang auf den
Kunden, spätestens aber nach Ankunft der Lieferung am Bestimmungsort (bei Lieferungen)
oder nach unserer Fertigstellungsanzeige (bei sonstigen Leistungen). Reklamationen
sind bei sonstiger Verwirkung aller Ansprüche längstens binnen einer Woche
mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln und das
Erheben sonstiger Einwendungen berechtigt den Kunden nicht zur Zurückhaltung des
Entgeltes oder eines Teiles hievon. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen
nicht ein oder behält er insbesondere entgegen dem vorhergehenden Satz
Zahlungen (teilweise) zurück, erlöschen sämtliche allenfalls bestehende Gewährleistungs-
u. Schadenersatzansprüche, dies gilt auch dann, wenn der Kunde ohne
unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an den
Sachen durchführt oder von Dritten durchführen lässt, die von uns geliefert wurden
oder auf die sich unsere sonstigen Leistungen bezogen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit
gemäß § 924 ABGB und der besondere Rückgriff gemäß § 933b ABGB zu
unseren Lasten sind ausgeschlossen. Soweit uns nicht Vorsatz oder diesem nahekommendes,
krass grobes Verschulden trifft, sind sämtliche Schadensersatzansprüche
gegen uns ausgeschlossen, auch unsere Haftung für unter dieser Intensität liegendes
Verschulden unserer Erfüllungsgehilfen; über § 933 a Abs 3 ABGB hinaus trifft den
Kunden der Beweis für unser (qualifiziertes) Verschulden schon vom Beginn der
Verjährungsfrist an und auch für alle Arten von Schäden. Jedenfalls ausgeschlossen ist
die Anfechtung oder Anpassung eines Vertrages durch den Kunden wegen Irrtums; der
Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Irrtums und seiner Rechte daraus. Bei
gebrauchten Sachen ist auch jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen und –
sofern die Lieferung an einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
erfolgt – ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt.
Eine Garantieverpflichtung erstreckt sich ausschließlich auf Materialfehler und mangelhafte
Ausführung der gelieferten Ware und umfasst den Ersatz des fehlerhaften Teiles.
Die Garantieverpflichtung besteht nicht bei Fehlverhalten des Kunden, wie z. B.
übermäßige oder unsachgemäße Behandlung mit ungeeigneten Schmiermitteln etc.
und bei natürlichem Verschleiß. Garantie für Gebrauchtmaschinen leisten wir nur aufgrund
besonderer Vereinbarungen.
Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder
Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die
Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung gemäß des
Käufers erfolgte. Sollten dabei fremde Schutzrechte verletzt werden, hat uns der Käufer
diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Die Abnehmer verpflichten sich, alle von uns gelieferten Produkte nur entsprechend
den Betriebs- und Gebrauchsanleitungen sowie unter Zuhilfenahme aller Schutzvorrichtungen
zu verwenden.
Abbildungen von Kunden u. Kundenliegenschaften/Werkräume sind gestattet.
Warenrücklieferungen werden von uns nur dann angenommen, wenn vor Eingang der
Ware eine schriftliche Vereinbarung über die rückzuliefernden Teile vorliegt. Bei
Sonderanfertigungen ist eine Rücklieferung ausgeschlossen. Für die Bearbeitung von
Rücklieferteilen werden 20 % des Nettorechnungswertes in Abzug gebracht und der
Rest gutgechrieben. Bei Pauschalaufträgen sind überzählige Bauteile Eigentum des Verkäufers
und werden nicht gutgeschrieben.
11) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Zinsen
und Eintreibungskosten unser Eigentum. Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt als
vereinbart. Die Ware bleibt auch nach einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung
bzw. Einbau unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware Dritten
zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonstwie zu
überlassen. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Käufer dennoch veräußert,
so erstreckt sich unser Eigentums-vorbehalt auf die aus dieser Veräußerung
resultierenden Forderungen des Käufers. Bei Pfändungen derselben sind wir sofort zu
verständigen. Angebrachte Eigentumsschilder dürfen bis zur restlosen Bezahlung nicht
entfernt werden. Die Forderungen des Käufers gegen den Dritten gelten sofort nach
Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Käufer ist verpflichtet, uns bei
aufrechtem verlängerten Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware
auch ohne gerichtliche oder behördliche Verfügung jederzeit und wo immer diese
auch angetroffen wird sicherzustellen, ganz oder teilweise aus- bzw. abzubauen und in
unser Gewahrsam zu nehmen, ohne dass dem Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche
erwachsen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, in dem dazu erforderlichen
Ausmaß Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren und die Rückführung
nicht zu behindern. Der Kunde verzichtet mit Bestellung im Voraus auf die
Geltendmachung von Besitzstörung und Unterlassung. Im Zusammenhang mit der
Rückführung entstehende Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.
12) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels. Es gilt österreichisches Recht
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
handl_maschinen_gmbh_co._kg

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h***7 (435)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
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gerne wieder-danke
4***a (241)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
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gut
u***i (72)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
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