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NEU NOS Original Mercedes W107 R107 C107 Fussmatten SCHWARZ L+R Floor Mats OEM

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Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
NEU NOS Original Mercedes-Benz W107 R107 C107 SL SLC Fußmatten Vorne & Hinten L+R in SCHWARZ OEM NML ... Mehr erfahrenÜber den Artikelzustand
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eBay-Artikelnr.:266226066035
Zuletzt aktualisiert am 05. Dez. 2023 16:51:06 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Kompatibilität

Teil ist kompatibel mit 28 Fahrzeug(en)
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
Mercedes-BenzSL1974/08-1985/07R107280 SL2746 ccm, 136 KW, 185 PS
Mercedes-BenzSL1976/06-1981/09R107280 SL2746 ccm, 130 KW, 177 PS
Mercedes-BenzSL1985/09-1989/08R107300 SL2960 ccm, 132 KW, 180 PS
Mercedes-BenzSL1985/09-1989/08R107300 SL2960 ccm, 138 KW, 188 PS
Mercedes-BenzSL1971/05-1976/12R107350 SL3499 ccm, 147 KW, 200 PS
Mercedes-BenzSL1971/05-1980/02R107350 SL3499 ccm, 143 KW, 195 PS
Mercedes-BenzSL1980/09-1981/08R107380 SL3818 ccm, 160 KW, 218 PS
Mercedes-BenzSL1980/09-1985/08R107380 SL3839 ccm, 150 KW, 204 PS
Mercedes-BenzSL1980/09-1985/12R107380 SL3839 ccm, 116 KW, 158 PS
Mercedes-BenzSL1986/01-1989/08R107420 SL4196 ccm, 150 KW, 204 PS
Mercedes-BenzSL1986/01-1989/08R107420 SL4196 ccm, 160 KW, 218 PS
Mercedes-BenzSL1972/10-1980/10R107450 SL4520 ccm, 165 KW, 224 PS
Mercedes-BenzSL1975/09-1980/10R107450 SL4520 ccm, 160 KW, 218 PS
Mercedes-BenzSL1980/05-1981/12R107500 SL4973 ccm, 177 KW, 241 PS
Mercedes-BenzSL1980/05-1985/12R107500 SL4973 ccm, 170 KW, 231 PS
Mercedes-BenzSL1986/01-1989/08R107500 SL4973 ccm, 164 KW, 223 PS
Mercedes-BenzSL1986/01-1989/08R107500 SL4973 ccm, 180 KW, 245 PS
Mercedes-BenzSL1985/09-1989/12R107560 SL5547 ccm, 169 KW, 230 PS
Mercedes-BenzSL1986/01-1989/12R107560 SL5547 ccm, 178 KW, 242 PS
Mercedes-BenzSL Coupe1974/08-1981/09C107280 SLC2746 ccm, 136 KW, 185 PS
Einige der in dieser Tabelle aufgeführten Informationen wurden bereitgestellt von baz-consulting

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen ansehenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“NEU NOS Original Mercedes-Benz W107 R107 C107 SL SLC Fußmatten Vorne & Hinten L+R in SCHWARZ OEM ...
Tuning- & Styling-Teil
Nein
Produktart
Fußmatten / Floor Mats
Besonderheiten
Aufgesticktes Logo
Einbauposition
Links, Rechts, Rückseite, Vorderseite
Fahrzeugmarke
Mercedes-Benz
Material
Velours
Personalisieren
Nein
Oldtimer-Teil
Ja
Herstellernummer
BQ6680248, BQ 6680248
Hersteller
Mercedes-Benz
Farbe
Schwarz
Herstellungsland und -region
Deutschland
Universelle Kompatibilität
Ja
Hersteller/Anbieter
Mercedes-Benz
Vergleichsnummer
BQ6680248, BQ 6680248
OE/OEM Referenznummer(n)
BQ6680248, BQ 6680248

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Baris Baz
Diplom Betriebswirt Diplom Handelslehrer Baris Baz
Sperberstr. 4
68753 Waghäusel
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT8058954171 94+
:xaF81-6239-4527-94+
:liaM-Eed.bew@zab_sirab
Seit dem 9. Januar 2016 bestehen aufgrund der EU-Verordnung 524/2013 zur Online-Streitbeilegung („ODR-Verordnung“) gesetzliche Informationspflichten für in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen (also z.B. auf eBay handeln). Am 01.02.2017 treten zudem die §§ 36, 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) in Kraft. Danach treffen Online-Händler auf eBay ggf. weitere Informationspflichten im Hinblick auf die sog. Alternative Streitbeilegung. https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 289565627
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Der Handelsbetrieb führt Aufträge des Kunden nur auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden erkennt der Handelsbetrieb nicht an, auch wenn den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Online Angebote des Handelsbetriebes sind freibleibend. Ein Vertrag kommt mit Annahme des Kundenauftrags durch den Handelsbetrieb zustande. Eine mündlich erklärte Annahme wird von dem Handelsbetrieb schriftlich bestätigt. Der Vertrag ist mit dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Umfang geschlossen, wenn der Kunde der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich und schriftlich widerspricht. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Nebenabreden werden nicht getroffen. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vereinbarungen, die Mitarbeiter des Handelsbetriebes mündlich treffen, sollte sich der Kunde vom Handelsbetrieb schriftlich bestätigen lassen.
Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd ermittelt und für den Handelsbetrieb unverbindlich.
 
Preise:
Ist ein Preis nicht vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Werkspreislisten der jeweiligen Produkte. In den Preisen ist die jeweils gültige MWSt schon inklusive. Kosten für Verpackung, Verladung, Transport und Versicherung trägt der Kunde.
 
Lieferung:
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist der Versandort. Die Anlieferung auf Wunsch des Kunden erfolgt an die Lieferanschrift oder, wenn diese nicht anfahrbar ist, an die mit dem Fahrzeug nächst erreichbare Stelle. Der Handelsbetrieb hat das Recht. Vorab- und Teillieferungen in zumutbarem Umfang zu leisten und diese in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat für das Abladen, die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort Sorge zu tragen. Der Kunde hat die Ware getrennt von Waren anderer Lieferanten zu lagern und als Ware des Handelsbetriebes kenntlich zu machen. Soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfristen nur annähernd. Der Handelsbetrieb fällt bei der Überschreitung solcher Fristen erst nach schriftlicher Mahnung des Kunden in Verzug.
Eine verbindlich vereinbarte Frist verlängert sich bei Produktionshindernissen, wie Arbeitskämpfen und unvorhersehbaren Ereignissen, die der Einflussnahme durch den Handelsbetrieb entzogen sind und die trotz Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt die fristgerechte Lieferung behindert haben. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Lieferanten und Zulieferern des Handelsbetriebes eintreten. Der Handelsbetrieb hat in solchen Fällen die Lieferung innerhalb von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses zu erbringen.
Transport- und Bruchversicherung erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
 
Zahlung:
Zahlungen sind ab Rechnungsdatum fällig innerhalb von 10 Tagen unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skonto oder in 30 Tagen netto.
Skonto wird auf den Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht und MWSt gewährt. Voraus- und Deckungszahlungen sind nicht skontierfähig. Skonto wird nur gewährt, wenn keine alten Rechnungen oder Nebenkosten offen sind. Zahlungen werden stets auf die älteren Forderungen mit Nebenkosten verrechnet.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt erfüllungshalber, ohne Rechtspflicht, unter dem Vorbehalt der Rückgabe und ohne Übernahme einer Haftung für nicht rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung. Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungen an Vertreter dürfen nur gegen Vorlage schriftlicher Inkassovollmacht oder einer vom Handelsbetrieb quittierten Rechnung geleistet werden.
Der Kunde kann nur mit Gegenforderung aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder vom Handelsbetrieb anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur bei Forderung zu, die aus demselben Rechtsverhältnis herrühren.
Nichtkaufleute schulden ab Verzug, Kaufleute ab Fälligkeit Zinsen in Höhe der vom Handelsbetrieb zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens behält sich der Handelsbetrieb vor.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden alle Forderungen des Handelsbetriebes, auch die gestundeten, sofort fällig. Gleiches gilt, wenn der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Genommene und gutgeschriebene Wechsel kann der Handelsbetrieb Zug um Zug gegen Barzahlung oder Sicherheitsleistung zurückgeben. Neben ausstehende Lieferungen braucht der Handelsbetrieb nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer ausreichenden Sicherheit ausführen. Der Handelsbetrieb kann geleitete Vorauszahlungen des Kunden mit Forderungen, bei denen sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, verrechnen.
 
Mängelrüge und Gewährleistung
Der nichtkaufmännische Kunde ist verpflichtet, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen innerhalb einer Woche nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er offensichtliche und erkennbare Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen unverzüglich anzuzeigen. Wird dem Kaufmann der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt ersichtlich, hat er ihn unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Kommt der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nach, erlöschen seine Ansprüche auf Gewährleistung.
Die Zusicherung von Eigenschaften im Sinne des § 459 JI BGB bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Die Bezugnahme auf DIN- Normen beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung.
Zeigt der Kunde des Handelsbetriebes einen Mangel rechtzeitig an, kann der Handelsbetrieb nach eigener Wahl die Sache nachbessern oder ein Ersatzstück liefern. Den Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages kann der Kunde erst geltend machen, wenn der Handelsbetrieb nicht bereit oder, nach Ablauf einer angemessenen Frist, nicht in der Lage ist, die Sache nachzubessern oder ein Ersatzteil zu liefern.
Fehlt der Ware eine vom Handelsbetrieb zugesicherte Eigenschaft, haftet der Handelsbetrieb verschuldensunabhängig nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck erfolgte, den Kunden gerade gegen den eingetreten Schaden abzusichern.
Für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (sog. Mangelfolgeschäden) und für die der Handelsbetrieb auch nicht aufgrund einer Zusicherung einzustehen hat, haftet der Handelsbetrieb dem kaufmännischen Kunden nur, wenn die Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Gewährleistungsansprüche und mit diesen konkurrierende Ansprüche verjähren bei Kaufleuten in 3 Monaten, bei den anderen Kunden in 6 Monaten.
 
Haftung:
Ergibt sich für den Handelsbetrieb – ungeachtet aus welchem Rechtsgrund – eine verschuldensabhängige Haftung, so haftet der Handelsbetrieb in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, eigenem groben Verschulden und dem der Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Handelsbetrieb nicht, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten wurden verletzt. Bei wesentlichen Vertragspflichten und leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehenden Schaden.
 
Eigentumsvorbehalt:
Der Liefergegenstand verbleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises, bei Kaufleuten bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche, die dem Handelsbetrieb gegen den Kunden zustehen, im Eigentum vom Handelsbetrieb.
 
Schlussbestimmung:
Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag der Sitz des Handelsbetriebes.
Bei Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag der Sitz des Handelsbetriebes. Der Handelsbetrieb kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
Auf diesem Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des CISG.
Im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Parteien speichert der Handelsbetrieb Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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