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BTS Glättscheibe, Glättteller, Glätteteteller, Taloschierteller 36 Zoll = 965mm

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eBay-Artikelnr.:224923668003
Zuletzt aktualisiert am 28. Jän. 2024 00:50:09 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
BTS
Herstellungsland und -region
Deutschland
Herstellernummer
BV31300
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

BTS Betontechnik Schumacher GmbH
N. Baser
Industriestr. 5
74343 Sachsenheim
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT644674179400
:liaM-Eed.kinhcetnoteb-stb@stb
USt-IdNr.:
  • DE 157461551
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen – auch hinsichtlich künftiger Geschäftsbedingungen – als angenommen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und andere Bedingungen des Bestellers und für uns nur bindend, wenn wir dies schriftlich bestätigt werden,
 
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für Ergänzungen. Änderungen und Nebenabreden.
 
3. Preise
Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager und beinhalten weder Umsatzsteuer noch Fracht, Versandpackung und Versicherung.
Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Listenpreise oder die gesetzliche Umsatzsteuer, so erhöht sich der Verkaufspreis entsprechend.
 
4. Verpackung
Die Art der Versandpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung. Die Versandverpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sie wird nur zurückgenommen, wenn wir Ihre Rücksendung verlangen wofür wir uns die Berechnung eines Pfandgelds vorbehalten.
 
5. Versand
Der Versand erfolgt stets für Rechnung des Bestellers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.
Sonderwünsche des Bestellers ( z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten so weit wie möglich berücksichtigt.
 
6. Gefahrübergang
Die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
 
7. Lieferung
Liefertermine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände wie z.B. Naturkatstrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel oder Arbeitskampfmaßnahmen nicht möglich, so verlängert sich die Frist angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferer eintreten. Sollten die hindernden Umstände länger als vier Wochen andauern, ist jeder Vertragspartner zu Rücktritt berechtigt. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns zu vertreten, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern dem Besteller durch die Verspätung ein Schaden erwachsen ist, kann er eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis zur Höhe von höchstens 5% des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Besteller berechnet werden. Das Lagergeld wird aus 5% begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
 
8. Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Bestellers nach Ziffer 9 und 10.Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden.
 
9. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Fall unserer schriftlichen Erklärung oder Bestätigung. Fehlt dem gelieferten Gegenstand infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eine zugesicherte Eigenschaft oder ist er mit Mängeln behaftet, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur erheblich beeinträchtigen, so sind wir verpflichtet, den Mangel in angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Diese Regelungen gelten nicht für Gebrauchtmaschinen, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Bestellers, die in einem Mangel der Lieferung ihren Grund haben, verjähren sechs Monate nach Lieferung.
 
10. Mietgegenstände
Der Mieter hat jeden Schadenseintritt nach Übergabe sofort zu melden. Der Mieter hat die an den überlassenen Mietgerät eintretenden Schaden vertreten, auch bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit. Eingetretene Schäden hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben. Bei Reparaturen sind nur Originalersatzteile auf Kosten des Mieters zu verwenden. Der Mieter versichert die Geräte gegen alle möglichen versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung. Ansprüche gegen die jeweilige Versicherung tritt der Mieter an den Vermieter ab. Diese Abtretung hat jedoch keine befreiende Wirkung für den Mieter. Für etwaige Ausfallzeiten der Geräte und hierdurch eintretenden Folgeschäden und Verluste oder sonstige Nachteile des Mieters haftet der Vermieter nicht.
 
11. Herstellergarantie
Gewährleistungsansprüche werden von der vorherigen Inanspruchnahme der Garantieleistungen des Herstellers nach Maßgabe der jeweils geltenden Garantiebestimmungen laut Garantiekarte abhängig gemacht.
 
12. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Besteller sämtliche Forderungen bezahlt hat, die wir gegen ihn haben. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Bezahlung.
Der Besteller darf die Ware, an der wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls ( Abschrift ) zu melden. Bestehen Ansprüche aus der Beschädigung oder dem Untergang der noch nicht vollständig bezahlten Ware gegenüber Dritten, so tritt der Besteller schon jetzt seine Zahlungsansprüche heraus an uns ab.
Veräußert der Besteller die Ware, tritt er schon jetzt bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihn aus der Veräußerung zustehenden Rechte an seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab.
Werden die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt er uns schon jetzt sei Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab und zwar in Höhe unserer Forderungen gegen den Besteller. Der Besteller darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder Zahlungen eingestellt wurden.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 %, so sind wir insoweit auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe eines entsprechenden Teils der Sicherungsrechte verpflichtet. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung finden – kein Rücktritt vom Vertrag.
 
13. Zahlungen
Unsere Rechnungen für Lieferungen sind zahlbar rein netto 30 Tage nach Rechnungsdatum, innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder laut Rechnung.
Zahlungen werden stets auf die ältestfällige Rechnung verrechnet. Reparaturrechnungen sind bei Erhalt rein netto zahlbar. Wird das Zahlungszieh überschritten, so können wir ab Verzug Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% vom Besteller fordern. Wir behalten uns vor, Aufträge im Wert von weniger als 50,00 € sowie Aufträge von uns unbekannten Kunden per Nachnahme abzuwickeln. Bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung eines der Schuidregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Foderungen – auch im Falle eine Stundung – sofort fällig. Solche Umstände berechtigen uns ferner, ausstehende Lieferungen per Nachnahme zu versenden oder für diese Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei weiterem Zahlungsverzug sind wir berechtigt vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Ein Skontoabzug für Zahlungen mittels Wechsel wird nicht gewährt. Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftliche oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen geleistet werden.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
14. Sonstige Ansprüche
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Gleicherweise ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung´, fehlerhafte oder nachlässige Handlung durch den Besteller oder Dritte usw. entstanden sind.
 
15. Erfüllungsort für Lieferungen uns Leistungen ist der Ort des jeweils ausliefernden Lagers. Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Vaihingen / Enz.
 
BTS Betontechnik Schumacher GmbH, Industriestraße 5 in 74343 Sachsenheim
Tel: 07147 – 6446 / Fax: 07147 – 3505
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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