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eBay-Artikelnr.:194397651140
Zuletzt aktualisiert am 29. Nov. 2021 08:34:10 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neuwertig
Buch, das wie neu aussieht, aber bereits gelesen wurde. Der Einband weist keine sichtbaren Gebrauchsspuren auf. Bei gebundenen Büchern ist der Schutzumschlag vorhanden (sofern zutreffend). Alle Seiten sind vollständig vorhanden, es gibt keine zerknitterten oder eingerissenen Seiten und im Text oder im Randbereich wurden keine Unterstreichungen, Markierungen oder Notizen vorgenommen. Der Inneneinband kann minimale Gebrauchsspuren aufweisen. Minimale Gebrauchsspuren. Genauere Einzelheiten sowie eine Beschreibung eventueller Mängel entnehmen Sie bitte dem Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen ansehenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“Neu - lediglich geöffnet”
Autor
digital publishing
Niveau
Zwischenstufe, Fortgeschrittene
Format
CD-ROM
Publikationsname
Sprachkurs 2
Fachbereich
Englisch-Unterricht
Produktart
Arbeitshilfe
Fach
Englisch Sprachkurs
Erscheinungsjahr
2013
Sprache
Englisch
ISBN
9783869763071

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

WEYEL mediasolutions GmbH
Christian Weyel
Rodenbacher Str. 11
35708 Haiger
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT060082937720
:xaF860082937720
:liaM-Eed.leyew@yabe
USt-IdNr.:
  • DE 815540602
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WEYEL distribution GmbH - Dipl.-Ing.(FH) Christian Weyel
 
__________
 
 
A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
 
 
I. Vertragsabschluss
 
Wir leisten und liefern an den Besteller ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese regeln die wechselseitigen Vertragspflichten zwischen uns und dem Besteller abschließend. Wir erkennen von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen nicht an.
 
Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch uns zustande. Der Besteller verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Besteller entweder von uns durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Reparaturleistung.
 
Geben wir ein Angebot ab, ist dieses bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
 
 
II. Preise, Zahlungsbedingungen
 
1. Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Versand und Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angeboten oder vereinbart.
 
2. Unsere Rechnungen sind zum Zeitpunkt der Bereitstellung oder des Versandes der Neuware oder reparierten Geräte netto ohne Abzug (Skonto) fällig. Die Zahlung ist erfüllt, sobald wir über den Betrag verfügen können. Wir akzeptieren grundsätzlich Abbuchungsauftrag, Nachnahme oder Vorauszahlung durch Überweisung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsgeschäft beruhen.
 
 
III. Rechte des Bestellers bei Mängeln
 
Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren bei Kauf neuer Ersatzteilen in zwei Jahren, bei Kauf von gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes und bei Reparatur in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
 
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (gewerblicher Besteller), erfolgt der Verkauf von gebrauchten Ersatzeilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Alle sonstigen Ansprüche des gewerblichen Bestellers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme.
 
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
 
Im Falle der Nachbesserung werden durch uns ersetzte Teile des Bestellers unser Eigentum.
 
 
IV. Haftung
 
Haben wir kraft Gesetzes nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haften wir, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Besteller für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Bestellers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
 
Unabhängig von einem Verschulden unsererseits bleibt eine etwaige Haftung unsererseits bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
 
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
 
 
V. Höhere Gewalt
 
Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zulieferer Komponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
VI. Rechtswahl
 
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
 
Die Bestimmungen der Ziffer V. lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Besteller einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Bestellers zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Besteller die zum Abschluss des Kaufvertrags erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
 
 
VII. Gerichtsstand
 
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei unseren Ansprüchen gegenüber dem Besteller dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
 
VIII. Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
 
__________
 
 
B. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR REPARATUREN
 
 
I. Leistungen
 
1. Reparatur-Preise beinhalten die Reparatur und den Test der Geräte. Notwendige Ersatzteile werden gesondert berechnet. Die Geräte müssen in reparaturfähigem Zustand sein. Unsachgemäße Behandlung oder fehlende Einzelkomponenten können eine Reparaturmöglichkeit ausschließen.
 
2. Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Besteller angefordert oder von uns abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden die Leistungen nach Aufwand berechnet.
 
3. Die Kosten für Diagnose und Handling bei nicht ausgeführten Reparaturen trägt der Besteller, wenn entweder eine Überprüfung ergibt, dass das zugeleitete Gerät fehlerfrei ist, oder eine Reparatur nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler in der von dem Besteller präzisierten Form bei der Überprüfung nicht auftrat oder ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist oder der Besteller nach erfolgtem Kostenvoranschlag eine Reparatur nicht wünscht.
 
4. Datenträger können im Zuge der Reparaturarbeiten gelöscht werden. Datensicherung und –Rettung führen wir auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers als Zusatzleistung durch, sofern technisch möglich.
 
5. Ausführungsfristen sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall variieren.
 
 
II. Garantieprüfung
 
Reparaturaufträge für Geräte, die sich innerhalb der vom Hersteller gewährten Garantiezeit befinden nehmen wir nur nach vollständiger Vorlage der erforderlichen Garantiebelege entgegen. Für den Fall der Ablehnung der Kostenübernahme durch den Hersteller berechnen wir die angefallenen Kosten gemäß Aufwand, mindestens jedoch die Pauschale für Diagnose und Handling, sofern die Ausführung der Reparatur vom Kunden nicht gewünscht wird.
 
 
III. Abnahme der Reparaturleistung
 
Der Besteller ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Abnahmeverzug können wir eine Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Vertragsgegenstand kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Bestellers.
 
 
IV. Erweitertes Pfandrecht bei Reparaturen
 
Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Vertragsgegenstand dem Besteller gehört.
 
 
V. Eigentumsvorbehalt
 
Soweit eingebaute Zubehör-, oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Vertragsgegenstandes geworden sind, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
 
__________
 
 
C. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON ERSATZTEILEN, ZUBEHÖR UND ERZEUGNISSEN
 
 
I. Lieferung
 
Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Besteller alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.
 
 
II. Eigentumsvorbehalt
 
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Besteller über.
 
Ist der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (gewerblicher Besteller), so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften:
 
Der Besteller darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller wird uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. Ist der Besteller mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann darf er nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder seine Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
 
 
WEYEL distribution GmbH Haiger, Januar 2015
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