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Beendet: 26. Mai. 2024 13:09:19 MESZ
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eBay-Artikelnr.:135061556922

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Hinweise des Verkäufers
“Gebraucht”
Herstellernummer
10116831
Marke
GE
Herstellungsland und -region
Deutschland

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Berger Medizintechnik GmbH
Erwin Berger
Businesspark 6/9
8200 Gleisdorf
Austria
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT4666321130
:xaF31 46663 21130
:liaM-Emoc.demeb@eciffo
Geschäftsführer: Ing. Erwin Berger
USt-IdNr.:
  • AT ATU57499326
Handelsregisternummer:
  • 241191V
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1. Gültigkeit
Für alle Rechtsgeschäfte mit Berger Medizintechnik GmbH sind ausschließlich die folgenden
Bestimmungen maßgebend. Änderungen, Ergänzungen, mündliche Abreden oder anders lautende
Bedingungen des Käufers gelten nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durchBerger Medizintechnik
GmbH.
2. Angebote
2.1 Die Angebote von Berger Medizintechnik GmbH sind freibleibend. Modelländerungen
bleiben vorbehalten, sofern Sie die grundsätzlichen Eigenschaften der beauftragten
Produkte nicht beeinträchtigen.
2.2 Abbildung und Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend. In
keinem Fall handelt es sich um zugesicherte Eigenschaften.
2.3 An allen dem Käufer überlassenen Unterlagen (Kostenvoranschläge, Spezifikationen,
Zeichnungen, Abbildungen usw.) behält sich Berger Medizintechnik GmbH das
uneingeschränkte Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
2.4 Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Berger Medizintechnik GmbH als
angenommen. Wenn der Käufer nicht innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der
Auftragsbestätigung geltend macht, es seien andere Spezifikationen und Bedingungen
vereinbart, gilt der Text der Auftragsbestätigung. Änderungen bedürfen in jedem Fall der
schriftlichen Gegenbestätigung durch Berger Medizintechnik GmbH.
3. Preise
3.1 Die Preise verstehen sich ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Mehrwertsteuer.
3.2 Liefer- und Versandbedingungen ab Graz, Frachtkosten werden separat in Rechnung
gestellt.
3.3 Bei Auslieferung von Reparaturen werden Porto, bzw. Lieferkosten berechnet.
4. Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang
4.1 Die Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Berger Medizintechnik GmbH ist zu
Teillieferungen berechtigt.
4.2 Berger Medizintechnik GmbH ist insbesondere berechtigt, die Lieferungen um die Dauer
einer Behinderung aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, auch
solche bei Vorlieferanten, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
4.3 Ist ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt, kommt Berger
Medizintechnik GmbH nur bei Überschreitung einer Nachfrist in Verzug, die die Hälfte der
ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens aber 4 Wochen beträgt.
4.4 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind in jedem Falle
ausgeschlossen.
4.5 Die Gefahr geht in allen Fällen mit Absendung der Ware auf den Käufer über.
5. Annahmeverzug des Käufers
5.1 bei Nichtannahme der Ware durch den Käufer kann entweder Berger Medizintechnik GmbH
nach Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen vom Vertrag zurücktreten oder der Käufer hat
wegen Nichterfüllung einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 20% des
Kaufpreises zu leisten.
Bei Geschäften, bei denen ein bestimmter Termin schriftlich zugesagt bzw. vereinbart
wurde, bedarf es keiner Nachfristsetzung.
5.2 Statt einer Geltendmachung der Rechte gemäß 5.1 ist Berger Medizintechnik GmbH nach
fristlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, anderweitig über die Ware zu
verfügen und den Käufer mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
5.3 Bei einer vom Käufer verursachten oder gewünschten Verzögerung (auch bei bauseitiger
Verzögerung) geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Berger Medizintechnik GmbH ist mit der Anzeige der Versandbereitschaft zur Fakturierung
des vollen Rechnungsbetrages berechtigt, wobei die Zahlungsfristen ab dem
Rechnungsdatum laufen.
6. Zahlungen
6.1 Zahlungen sind jeweils nach Rechnungsdatum, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb 14
Kalendertagen zu leisten. Bei mehreren unbezahlten Rechnungen bestimmt Berger
Medizintechnik GmbH, welche Schuld durch eingehende Zahlungen zuerst getilgt wird.
Fällige Forderungen von Berger Medizintechnik GmbH gegenüber dem Käufer schließen
Skontogewährung aus. Eine Gegenverrechnungsmöglichkeit ist für den Käufer
ausgeschlossen.
6.3 Reparaturrechnungen sind sofort ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
6.4 Zahlungen gelten erst mit der vorbehaltlosen Gutschrift auf das Konto von Berger
Medizintechnik GmbH als geleistet.
7. Storno, Retoursendung
7.1 Wird der Auftrag durch den Käufer storniert, so bedarf dies der Schriftform. In diesem Fall
ist eine Stornogebühr von 30% des Netto-Auftragswertes zu leisten. Die Stornogebühr ist
sofort ohne Abzug fällig.
7.2 Eine Retoursendung von Ersatz-, Verschleiß-, Austauschteilen oder sonstigen
Verbrauchsmaterialien durch den Käufer ist ohne vorherige Absprache ausgeschlossen.
Bei Retoursendungen von Ersatz-, Verschleiß-, Austauschteilen oder sonstigen
Verbrauchsmaterialien durch den Käufer innerhalb von 14 Kalendertagen einlangend bei
Berger Medizintechnik GmbH, ist durch den Käufer eine Verwaltungsgebühr in Höhe von
30% des Netto-Warenwertes umgehend zur Überweisung an Berger Medizintechnik GmbH
fällig. Bei Überschreitung der 14 Kalendertage ist eine Retournierung ausgeschlossen und
die Bezahlung der ursprünglichen Rechnung zwingend.
8. Zahlungsverzug
8.1 Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käufers oder bei begründetem Zweifel
über seine Bonität werden alle Forderungen von Seiten Berger Medizintechnik GmbH auch
auf Grund von Wechseln oder Schecks, sofort fällig. In diesem Falle ist Berger
Medizintechnik GmbH berechtigt, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
wieder in Besitz zu nehmen und alle weiteren Rechte aus Ziffer 9 sofort geltend zu machen.
Mangels anderweitiger Erklärung durch Berger Medizintechnik GmbH oder mangels
anderweitiger gesetzlicher Vorschriften gilt die Ausübung dieses Rechts nicht als Rücktritt
vom Kaufvertrag.
8.2 Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges, bei beiderseitigen Handelsgeschäften ab Fälligkeit,
kann Berger Medizintechnik GmbH vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen, üblichen Zinssatz eines österreichischen
Geldinstituts verrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum von
Berger Medizintechnik GmbH. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung oder Weitervermietung der Waren zustehenden Forderungen mit allen
Nebenrechten an Berger Medizintechnik GmbH ab. Bis auf Widerruf ist der Käufer zur
Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in
anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen.
9.2 Der Käufer händigt Berger Medizintechnik GmbH nach entsprechender Aufforderung ein
Verzeichnis mit allen unter Eigentumsvorbehalt von Berger Medizintechnik GmbH
stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen, den Namen und Adressen der
Schuldner und mit Höhe der Forderungen aus. Der Käufer ist nach entsprechender
Aufforderung verpflichtet und Berger Medizintechnik GmbH Eigentümer bzw. Miteigentümer
der neuen Sache, die der Käufer insoweit für Berger Medizintechnik GmbH verwahrt. Für
den Fall der Weiterveräußerung bzw. Weitervermietung gelten die Ziffern 9.1 und 9.2
entsprechend mit der Maßgabe, dass der abgetretene Forderungsanteil Vorrang hat.
9.3 Forderungsabtretungen, die im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes an
andere Lieferanten erfolgt sind, werden erst mit Erlöschen des gegenwärtigen
Eigentumsvorbehalts wirksam.
9.4 Bei Übersicherung gibt Berger Medizintechnik GmbH auf begründetes schriftliches
Verlangen des Käufers den überschießenden Forderungsbetrag frei.
10. Aufstellung und Inbetriebnahme
Aufstellung und Inbetriebnahme erfolgen durch den Verkäufer, Kosten für Montage,
Aufstellung, Einweisung und Inbetriebnahme der Waren werden nach Vereinbarung
gesondert berechnet. Bauseitige Installations- und Handwerkerarbeiten gehen zu Lasten
des Käufers.
11. Gewährleistung
11.1 Berger Medizintechnik GmbH leistet für nachweislich bestehende Fabrikations- oder
Materialfehler Gewähr, indem unbrauchbare oder erheblich in der Brauchbarkeit
eingeschränkte Teile nach Wahl von Berger Medizintechnik GmbH ersetzt oder
nachgebessert werden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Berger Medizintechnik
GmbH über.
11.2 Die Gewährleistungspflicht besteht für eine Dauer von 12 Monaten ab Rechnungsdatum.
Bei Anlagen mit einem Wert von mehr als EUR 25.000,00 (ohne MWST) beginnt die
Gewährleistungsfrist mit Aufstellung und Inbetriebnahme. Die Gewährleistungsfrist wird
nicht durch das Auftreten von Mängeln und deren Beseitigung verlängert.
Für Handelswaren bzw. nicht im Berger Medizintechnik GmbH - Vertriebsprogramm
enthaltene Fremdprodukte gelten die Gewährleistungsbedingungen des Fremdlieferanten.
Für Ersatz- und Austauschteile gilt keine Gewährleistung.
11.3 Etwaige Mängel sind vom Käufer unverzüglich schriftlich unter Angabe des Datums der
Rechnungsstellung, der Sach- und Seriennummer des mangelhaften Teiles zu melden.
11.4 Sollte es Berger Medizintechnik GmbH im Einzelfall nicht möglich sein, die obigen
Gewährleistungsansprüche in angemessener Frist zu erfüllen, oder fehlen der Ware
zugesicherte Eigenschaften, kann der Käufer eine angemessene Herabsetzung des
Kaufpreises verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, jedoch keinen Schadensersatz
beanspruchen.
11.5 Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche
- für Schäden durch den Transport oder durch unsachgemäße Behandlung und
Bedienung; bei Eingriffen durch nicht von Berger Medizintechnik GmbH autorisierte Stellen
und bei Verwendung nicht von Berger Medizintechnik GmbH bezogener oder sonst
geeigneter Teile und Verbrauchsmaterialien;
- für Verschleißteile und Verbrauchsmaterial;
- Ersatz- und Austauschteile
- bei Verkauf gebrauchter Geräte, soweit nichts Anderes vereinbart ist.
11.6 Die Gewährleistung bei OEM-Lieferungen wird fallbezogen vereinbart.
11.7 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche des Käufers, aus welchem
Rechtsgrund auch immer, insbesondere solche auf Ersatz von Mangel- oder
Mangelfolgeschäden, es sei denn, sie wurden nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig
durch leitende Angestellte von Berger Medizintechnik GmbH verursacht.
12. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche, welcher Art auch immer (insbesonders indirekte und/oder
Folgeschäden etc.), und aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit eines
gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten von Berger Medizintechnik GmbH als
Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird.
13. Software
An den Programmen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares
Benutzungsrecht zum internen Gebrauch in Zusammenhang mit den gelieferten Produkten
eingeräumt. Alle Urheber- und sonstigen Rechte an den Programmen verbleiben bei Berger
Medizintechnik GmbH oder deren Lizenzgebern. Die Programme dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht und in keinem Falle kopiert werden.
14. Abtretungsverbot
Die Rechte des Käufers aus den mit Berger Medizintechnik GmbH getätigten
Rechtsgeschäften sind nicht übertragbar.
15. Allgemeines
15.1 Alle Ansprüche des Käufers, auch solche deliktischer Art, vorbehaltlich der
Nachbesserungspflicht der Ziffer 10.2, verjähren 6 Monate nach Gefahrenübergang.
15.2 Bei Unwirksamkeit irgendeiner Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen wird die
Gültigkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Für die unwirksame Bestimmung
gilt eine solche Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
15.3 Alle sich aus einem Vertragsverhältnis mit Berger Medizintechnik GmbH ergebenden
Streitigkeiten, welche nicht einvernehmlich beigelegt werden können, sind am ordentlichen
Rechtsweg vom örtlich und sachlich für Berger Medizintechnik GmbH zuständigen Gericht
zu entscheiden. Anzuwenden ist Österreichisches materielles Recht. Verfahrenssprache ist
deutsch.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
CRN-Nummer:
  • 241191V
bemed_8200

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Letzter Monat
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Ware für 1€ zzgl. 15€ Versand ersteigert, dann wird der Kauf vom Verkäufer abgebrochen, weil angeblich der Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt ist. Das es immer noch solche Verkäufer gibt, die nicht liefern wollen, weil der Artikel unter dem Wunschpreis ersteigert worden ist. Lassen Sie das mit Ebay sein, wenn Sie nicht wissen, wie Ebay funktioniert! Es gibt den Mindestpreis, Festpreis und man muß nicht mit 1€ anfangen. Da sollte man zumindest fair sein und liefern!
h***7 (506)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles bestens, danke!