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So verkaufen Sie bei eBay

Ob Sie ein bisschen Geld dazu verdienen, nicht mehr benötigte Dinge loswerden oder vielleicht sogar ein eigenes Geschäft aufbauen möchten – bei eBay ist es ganz einfach, mit dem Verkaufen zu beginnen.

Wenn Sie noch kein eBay-Konto haben, können Sie sich über den Button unten anmelden. Weitere Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten Neuanmeldung für ein eBay-Konto und Als Verkäufer registrieren.

Für ein eBay-Konto anmelden – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Sie können sich bei eBay als Verkäufer anmelden, wenn Sie eine verifizierte Adresse in einem der unten aufgeführten Länder, Regionen oder Überseegebiete haben. Wenn Ihr Land oder Ihre Region nicht aufgeführt ist, können Sie derzeit leider nicht auf eBay verkaufen.

Länder

  • Ägypten
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Afghanistan
  • Albanien
  • Algerien
  • Amerikanisch-Samoa
  • Andorra
  • Angola
  • Anguilla
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aruba
  • Australien
  • Aserbaidschanische Republik
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Barbados
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  • Belgien
  • Belize
  • Benin
  • Bermuda
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Botswana
  • Brasilien
  • Britische Jungferninseln
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Chile
  • China
  • Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Djibouti
  • Dominika
  • Dominikanische Republik
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Eritrea
  • Estland
  • Falklandinseln (Islas Malvinas)
  • Fiji
  • Finnland
  • Frankreich
  • Französisch-Guayana
  • Französisch-Polynesien
  • Gabunische Republik
  • Gambia
  • Georgien
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Griechenland
  • Grönland
  • Grenada
  • Guadeloupe
  • Guam
  • Guatemala
  • Guernsey
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
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  • Hongkong
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  • Kayman-Inseln
  • Kenia
  • Kirgisistan
  • Kolumbien
  • Komoren
  • Kongo, Demokratische Republik
  • Kongo, Republik
  • Korea, Süd
  • Kosta Rica
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  • Liechtenstein
  • Litauen
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  • Macau
  • Madagaskar
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  • Malaysia
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  • Mali
  • Malta
  • Marshall-Inseln
  • Martinique
  • Mauretanien
  • Mauritius
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  • Mikronesien
  • Moldawien
  • Mongolei
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  • Montserrat
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  • Rumänien
  • Sambia
  • St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha
  • St. Kitts und Nevis
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  • St. Vincent und die Grenadinen
  • San Marino
  • Saudi-Arabien
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  • Schweiz
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  • Serbien
  • Seychellen
  • Sierra Leone
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  • Slowenien
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  • Surinam
  • Tadschikistan
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  • Tansania
  • Thailand
  • Togo
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tschad
  • Tschechische Republik
  • Tunesien
  • Türkei
  • Türken und Caicosinseln
  • Turkmenistan
  • Tuvalu
  • Uganda
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Usbekistan
  • Vanuatu
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich
  • Vereinigte Staaten
  • Vietnam
  • Virgin Islands (USA)
  • Wallis und Futuna
  • Westsahara
  • Zentralafrikanische Republik
  • Zypern

Nachdem Sie ein eBay-Konto angemeldet und die Verifizierung abgeschlossen haben, können Sie ein Angebot für den Artikel erstellen, den Sie verkaufen möchten.

Angebot erstellen – Wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet

Tipp
Für alle gewerblichen Verkäufer, die nach Deutschland verkaufen und mit ihren Produkten auch Verpackungen in Umlauf bringen, die dann bei Endverbrauchern in Deutschland landen, gilt das deutsche Verpackungsgesetz – Wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Verifizierung nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA)

Gewerbliche Verkäufer oder Einzelunternehmer, die an Käufer im EU-Binnenmarkt verkaufen, müssen aufgrund des Gesetzes über digitale Dienste vollständig verifiziert werden, bevor sie einen Artikel einstellen.

Was beinhaltet die Verifizierung?

  • eBay wird/kann Folgendes überprüfen:
    • Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Persönliche Daten und Angaben zum Unternehmen
    • Informationen zum Bankkonto

Wie und wann findet die Verifizierung statt?

  • Die Verifizierung für neue gewerbliche EU-Verkäufer beginnt unmittelbar nach der Anmeldung.
  • Im Rahmen des Anmeldeprozesses verpflichten sich neue Verkäufer auf allen eBay-Marktplätzen in der EU, alle EU-Vorschriften einzuhalten.
  • Für bereits angemeldete gewerbliche EU-Verkäufer hat eBay bis 2025 Zeit, die vollständige Verifizierung durchzuführen. Danach müssen alle Verkäufer verifiziert sein.
  • Gewerbliche EU-Verkäufer haben sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay einverstanden erklärt und sich verpflichtet, die Gesetze der Länder einzuhalten, in denen sie verkaufen. Eine entsprechende Erklärung ist auf allen Angeboten zu finden. eBay wird im Laufe des Jahres 2024 mit Verkäufern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie sich dieser Verpflichtung bewusst sind und die EU-Gesetze einhalten.
  • Für gewerbliche Nicht-EU-Verkäufer ist die Verifizierung nur dann verpflichtend, wenn der Nutzer einen Artikel aktiv in einem EU-Land einstellt. Das bedeutet, dass der gewerbliche Nicht-EU-Verkäufer zu einer eBay-EU-Website (z.B. eBay.de oder eBay.fr) navigiert und einen Artikel aktiv auf der Website einstellt. Nach dem Einstellen werden die privaten und geschäftlichen Daten sowie die Bankdaten des Verkäufers verifiziert.

Was sind die Folgen, wenn ich die Verifizierung nicht bestehe?

  • Neue gewerbliche EU-Verkäufer können erst dann Artikel einstellen, wenn sie die Verifizierung bestanden haben.
  • Bei bereits angemeldeten gewerblichen EU-Verkäufern und bei gewerblichen Nicht-EU-Verkäufern, die Artikel aktiv anbieten, kommt es zu Auszahlungssperren, wenn es während des Verifizierungsprozesses ein Problem mit der Verifizierung gibt.

Hilfreiche Artikel zum Verkaufen

Legen Sie das Fundament für Ihren Erfolg: Lesen Sie unsere Ratgeber zum Erstellen aussagekräftiger Angebote, legen Sie Ihre Versandoptionen fest und verwalten Sie Ihre Angebote, nachdem Sie Ihren Artikel verkauft haben.

Nach der Anmeldung und vollständiger Verifizierung können Sie mit dem Verkaufen beginnen, indem Sie auf einer beliebigen eBay-Seite oben Verkaufen wählen oder unsere mobile App verwenden.

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