Bis auf wenige Ausnahmen ist das Einstellen von Ausweisen und Dienstmarken oder offiziellen Ausrüstungsartikeln von Strafverfolgungsbehörden nicht zulässig. Hierzu zählen auch Ausweise oder Dienstmarken von Regierungsbehörden weltweit. Diese Regel gilt auch für Polizeidienstmarken und offizielle Ausrüstungsartikel von Polizeibehörden auf Bundes-, Staats- und Bezirksebene in den USA.
Welche Richtlinien gelten?
Dienstmarken und Ausweise
- Dienstausweise (Badges) von Strafverfolgungsbehörden einschließlich aber nicht beschränkt auf Folgende:
- Polizei
- Armee
- Feuerwehr
- Flug- und Flughafenpersonal
- Bahnpersonal
- Sicherheitspersonal
- Dienstausweise behördenähnlicher Organisationen wie beispielsweise der Feuerwehr
- Von ausländischen Regierungen ausgestellte Dienstausweise einschließlich ausländischer Polizeidienstmarken
- Von privaten Sicherheitsfirmen ausgestellte Dienstausweise
- Dienstabzeichen-Applikationen oder Applikationen, die wie Dienstabzeichen aussehen
- Mitarbeiter-Identifikationskarten oder -Berechtigungsnachweise von Strafverfolgungsbehörden
- Filmrequisiten-Dienstabzeichen
- Polizei-Absperrband
- Dienstausweise privater Ermittler / Detektive
- Nachbildungen von aktuell gültigen Polizeidienstmarken einschließlich Badge-Kopien, die aktuell gültigen Polizeidienstmarken nachempfunden sind
- Dienstmarken
- Amtsabzeichen
- sicherheitsrelevante Berechtigungsnachweise jeder Art
Einsatzfahrzeuge, Lichter und Sirenen
Gegenstände, die typischerweise von Sicherheits- und Ordnungspersonal in Ausübung ihrer Tätigkeit verwendet werden, z.B.
- Polizeikellen
- Lichter und Sirenen von Einsatzfahrzeugen
Rotes Kreuz und andere Abzeichen
Die Verwendung der Schutzzeichen Rotes Kreuz und Roter Halbmond ist durch die Genfer Konventionen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949 geregelt. Ähnliche rechtliche Einschränkungen gelten auch für Imitationen dieser Schutzzeichen und deren Namen wie beispielsweise „Rotes Kreuz“ oder „Roter Halbmond“ sowie für ähnliche Formulierungen. Die Verwendung des Schutzzeichens „Roter Kristall“ ist durch das Zusatzprotokoll III zu den Genfer Konventionen geregelt. Aus diesem Grund ist der Verkauf von Artikeln, die die Schutzzeichen
- Rotes Kreuz
- Roter Halbmond
- Roter Kristall
tragen, auf der eBay-Website grundsätzlich verboten.
Weitere Informationen zu den Richtlinien:
- Für Deutschland: www.drk.de - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Für Österreich: www.roteskreuz.at - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet oder E-Mail: recht@roteskreuz.at
- Für die Schweiz: www.redcross.ch - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet oder E-Mail: info@redcross.ch
Uniformen
Öffentliche oder zivile Uniformen oder Uniformteile (z.B. Krawatten, Kopfbedeckungen, Tücher), die innerhalb der letzten 10 Jahre aktuell waren oder heute aktuell sind. Das gilt insbesondere für diese Bereiche:
- Polizei
- Armee
- Feuerwehr
- Flug- und Flughafenpersonal
- Bahnpersonal
- Sicherheitspersonal
Andere Artikel und Geräte
Originale, Kopien oder Nachahmungen von
- Namensschildern
- ID-Karten
- Logos
- Safety Cards
- als vertraulich gekennzeichneten Handbüchern
- Navigationsplänen
- Ansagebüchern
- Das gilt insbesondere für diese Bereiche:
- Polizei
- Armee
- Feuerwehr
- Flug- und Flughafenpersonal
- Bahnpersonal
- Sicherheitspersonal
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
eBay, Regierungs- und internationale Strafverfolgungsbehörden sind besorgt, dass Dienstmarken und andere polizeiliche Artikel von Kriminellen missbraucht werden könnten, um fälschlicherweise als Polizist aufzutreten. Um derartige Situationen zu vermeiden, dürfen polizeiliche Artikel nicht bei eBay eingestellt werden.
Vor dem Einstellen eines polizeilichen Artikels, bitten wir Sie, unsere oben aufgeführten Richtlinien aufmerksam zu lesen.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.