2 Minuten Lesezeit

Grundsatz zu Gefahrstoffen und anderen regulierten Materialien

Es ist grundsätzlich verboten, gefährliche Stoffe (z.B. Giftstoffe, Explosivstoffe und gesundheitsschädliche Chemikalien), Artikel, die gefährliche Stoffe enthalten oder freisetzen können, radioaktive Stoffe und Pflanzenschutzmittel auf dem eBay Marktplatz anzubieten.

Unabhängig von diesem Grundsatz müssen Verkäufer alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Gefahrstoffe und Pflanzenschutzmittel einhalten. Dies betrifft insbesondere folgende Bestimmungen:

Viele Logistikanbieter verbieten den Versand von Gefahrgütern. Soweit dieser erlaubt ist, gelten in der Regel besondere Bestimmungen:

Einzelheiten zu den Richtlinien

Chemikalien

Allowed Erlaubt
  • Chemikalien, die in gesetzlich zum freien Verkauf zugelassenen Produkten (z.B. Reinigungs- und Lösungsmittel, Farben, Kleber) enthalten sind
 
Restricted Eingeschränkt
  • 4-Takt-Motorenöle dürfen nur dann auf eBay angeboten werden, wenn der Anbieter über eine Annahmestelle für Altöl verfügt und dies auch in der Artikelbeschreibung angegeben wird.
  • Alle gefährlichen Chemikalien (Stoffe und Gemische) die gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind. Verkäufer sind verpflichtet, in Ihrem Angebot die auf dem Kennzeichnungsetikett Ihres Artikels angegebenen Gefahreneigenschaften anzugeben. 
 
Not allowed Verboten

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Stoffen zusammengestellt, die auf dem eBay Marktplatz verboten sind. Dazu gehören z.B.:

  • Chemikalien, die nicht entsprechend den Bestimmungen der CLP-Verordnung - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind.
  • Altkatalysatoren, die zur Entsorgung bzw. Verwertung vorgesehen sind
  • Aluminumpulver
  • Ammoniumnitrat
  • Asbesthaltige Produkte
  • Chloroformhaltige Produkte
  • Cyanidhaltige Produkte
  • DNP (Dinitrophenol)
  • Halonhaltige Produkte (z.B. Feuerlöscher)
  • Quecksilberhaltige Produkte (z.B. Thermometer)
  • Kaliumchlorat, Kaliumnitrat und Kaliumperchlorat
  • Kalkammonsalpeter und Kalksalpter
  • Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
  • Magnesiumpulver
  • Magnesiumnitrat-Hexahydrat
  • Natriumchlorat, Natriumnitrat und Natriumperchlorat
  • Nitromethan
  • Salpetersäure
  • Schwefelsäure
  • Harnstoffnitrat
  • Teeröle
  • Treibstoffe (auch Treibstoffe für Modellbau-Fahr- und Flugzeuge)
 

Pflanzenschutzmittel

Restricted Eingeschränkt

Gewerbliche Verkäufer dürfen Pflanzenschutzmittel nur anbieten, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllen. Hierzu gehört insbesondere, dass der Verkäufer

  • über einen gültigen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutz­mitteln verfügt
  • der zuständigen Behörde seine Verkaufstätigkeit anzeigt
  • den Käufer über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, unterrichtet
  • bei Pflanzenschutzmitteln, die nur für berufliche Verwender zugelassen sind, die Sachkunde des Käufers überprüft
  • Käufern, die nicht berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln sind, allgemeine Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutz­mitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung stellt
  • beim Versand alle Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut beachtet

Weitere Informationen, insbesondere zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln finden Sie bei der AGES - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

 
Not allowed Verboten

Private Verkäufer dürfen keine Pflanzenschutzmittel anbieten.

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Pflanzenschutzmitteln zusammengestellt. Dazu gehören z.B. Mittel, die

  • nicht für den Verkauf in Österreich zugelassen sind
  • nicht in der Originalverpackung und mit dem Originaletikett abgefüllt sind
  • als giftig oder sehr giftig deklariert sind
 

Pyrotechnik

Allowed Erlaubt
  • Austauschlenkräder mit eingebautem Airbagmodul
  • Autotüren mit eingebautem Airbagmodul
  • ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit eingebautem Airbagmodul
 
Not allowed Verboten

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Artikeln zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

  • Kleinfeuerwerk (1. August (für Schweiz), Silvesterraketen, Fontänen, Chinaböller, Kanonenschläge)
  • Mittel- und Großfeuerwerk
  • nicht eingebaute Airbag- und Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags und ausgelöste Airbags
  • Bühnenfeuerwerk
  • Notsignale
 

Selbststabilisierende Scooter (Hoverboards)

Restricted Eingeschränkt
  • Ausschließlich gewerbliche Verkäufer dürfen neue selbststabilisierende Scooter anbieten.
  • Selbststabilisierende Scooter müssen allen regulatorischen Anforderungen und erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Zudem müssen Verkäufer das CE-Zertifikat, welches die Konformität des angebotenen selbststabilisierenden Scooters mit den Anforderungen der EU Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet bestätigt, lesbar in der Artikelbeschreibung abbilden.
 
Not allowed Verboten
  • Private Anbieter dürfen keine selbststabilisierenden Scooter anbieten.
  • Das Anbieten von gebrauchten selbststabilisierenden Scootern und von gebrauchtem elektrischem Zubehör wie Batterien und Ladegeräten ist verboten.
 

Radioaktive Materialien

Allowed Erlaubt
  • Uhren, die nur Spuren von radioaktivem Material enthalten
  • Natürliche Erzproben, die Spuren von Radioaktivität enthalten
 
Not allowed Verboten

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Artikeln zusammengestellt, die auf dem eBay Marktplatz verboten sind. Dazu gehören z.B.:

  • Kernmaterialien
  • Radioaktiver Müll oder kontaminierte Materialien
  • Radium
  • Tritium
 

Feuerzeuge

Allowed Erlaubt

Feuerzeuge müssen alle gesetzlichen Anforderungen der FeuerzeugV des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einhalten. Dies beinhaltet insbesondere folgende Bestimmungen.

  • Kindergesicherte Feuerzeuge, die den gesetzlich geforderten Normen (z.B. EN 13869:2002) entsprechen: Feuerzeuge sind kindergesichert, wenn sie von Ihrer Konstruktion und von seiner Beschaffenheit her dergestalt gefertigt sind, dass sie unter üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen, etwa aufgrund des erforderlichen Kraftaufwands oder seiner konstruktiven Beschaffenheit oder des Schutzes des vorhandenen Zündmechanismus oder aufgrund der Komplexität oder Ablauffolge der erforderlichen Handhabungsvorgänge zur Erzeugung der Flamme nicht von Kindern unter 51 Monaten betätigt werden können.
 
Not allowed Verboten
  • Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt („Novelty Feuerzeuge“): Feuerzeuge - einschließlich jeden dafür bestimmten Halters, der mit ihm verbunden werden kann oder jedes Zubehörgegenstandes, der an ihm befestigt werden kann -, die einem anderen Gegenstand ähneln, der für Kinder im Alter von unter 51 Monaten zum Spielen ansprechend oder offensichtlich zu deren Verwendung bestimmt ist oder von denen akustische Effekte oder Animationsbilder ausgehen, sind gesetzlich verboten. Weitere Informationen der EU Kommission zum Verbot von Novelty Feuerzeugen - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
  • Übergroße Feuerzeuge („Riesen Feuerzeug“, „XXL Feuerzeug“, „Giant Lighters“)
 

Zusätzliche Informationen

Bei Chemikalien, aber auch einer Vielzahl von anderen Produkten wie Farben, Klebstoffen, Treibstoffen oder z.B. Reinigungsmitteln handelt es sich um Gefahrstoffe. Gefahrstoffe können anhand von Gefahrenpiktogrammen und weiteren Gefahrenhinweisen für den Umgang, die auf der Verpackung aufgebracht sind, erkannt werden. Ist dies der Fall, kann es sich bei dem Stoff oder Produkt außerdem auch um ein Gefahrgut handeln.

Gefahrgüter sind Stoffe und Produkte, bei deren Beförderung Gefahren für die Sicherheit oder die Allgemeinheit vorliegen können. Dementsprechend sind diese Stoffe oder Produkte beim Versand in Übereinstimmung mit den Gefahrguttransportvorschriften zu verpacken und zu kennzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass die gefährlichen Eigenschaften während der Ortsveränderung des Gutes keine Gefahr darstellen. Durch die korrekte Kennzeichnung erhalten zudem alle am Transport Beteiligten den gleichen Informationsstand über mögliche Gefahren eines transportierten Gefahrgutes.

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Versender. Informationen für den Gefahrguttransport kann der Versender dem Abschnitt 14 der Sicherheitsdatenblätter, die für alle Gefahrstoffe vom Hersteller bereitgestellt werden müssen, entnehmen.

Sollten Sie als Versender unsicher sein und Fragen zum Transport haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde. Dies sind in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Auskunft können auch die Verkehrsministerien der einzelnen Länder geben.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ist der Verkauf der meisten Gefahrstoffe bei eBay unzulässig.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

War dieser Artikel hilfreich?