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      2 Minuten Lesezeit

      Grundsatz zur Produktsicherheit

      Wir dulden keine Artikel, die Käufern schaden oder Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken darstellen könnten. Dazu gehören auch Artikel, deren Verkauf nicht zulässig ist, die zurückgerufen wurden oder die nicht den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

      Was besagt der Grundsatz?

      Die folgenden Artikel sind nicht zulässig:

      • Artikel, die vom Hersteller oder von Behörden zurückgerufen wurden
      • Artikel, deren Verkauf durch Gesetze oder Vorschriften verboten ist
      • Produkte, die von Behörden als Gesundheits- oder Sicherheitsgefahren eingestuft wurden
      • Produkte, bei denen die erforderliche CE-Kennzeichnung - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet fehlt
      • Produkte, die nicht den gesetzlichen Vorschriften zur Produktsicherheit, wie z.B. den folgenden, entsprechen:
        • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
        • Electrical Equipment (safety) Regulations 2016
        • Plugs and Sockets etc. (Safety) Regulations 1994
        • Kosmetikverordnung 1223/2009
      • Feuerzeuge, die die EU-Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, wie:
        • Riesenfeuerzeuge
        • Feuerzeuge, die für Kinder ansprechend sind, oder Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten (eine Definition des Begriffs „Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten“ finden Sie unter Weitere Informationen)
      • Bestimmte Babyprodukte, die ein Sicherheitsrisiko darstellen
        • Produkte für die Säuglingsernährung und zum Schutz: Babyrucksäcke oder -helme, die als Schutz vor Stößen oder Stürzen vermarktet werden, Geräte zur selbstständigen Nahrungsaufnahme (Selbstfütterungsvorrichtungen) für Babys
        • Gesundheitsbezogene Angaben: Produkte, die laut Marketingversprechen plötzlichen Kindstod (SIDS) verhindern oder die Gefahr dafür verringern
        • Schlaf- und Bettwaren: Babyrampen zum Schlafen in Schräglage, Bettnestchen, Babyschlafsäcke, die den Kopf des Babys bedecken können, Gewichtsdecken für Babys, Pucktücher und Pucksäcke
        • Stütze und Positionierung: Babynestchen, Kissen zum Schlafen, Klopfkissen, Schlafpositionierer und -nester, Anti-Roll-Produkte

      Offizielle Quellen für Rückrufaktionen prüfen

      Informationen zu aktuellen Rückrufen und Sicherheitswarnungen finden Sie auf den folgenden Websites: 

      Wenn der Verkauf eines Artikels gesetzlich zulässig ist, der Artikel aber zurückgerufen wurde, muss der Verkäufer in seinem Angebot deutlich darüber informieren, dass für seinen Artikel ein Rückruf gilt. Stellen Sie sicher, dass Ihre Angebote alle Sicherheitsvorschriften in jedem der Länder erfüllen, in denen Sie Artikel einstellen. Wenn ein Artikel als zurückgerufen oder unsicher gemeldet wird, entfernen wir ihn von der betroffenen Website sowie gegebenenfalls von allen eBay-Websites, um Käufer zu schützen.

      Einige Produkte dürfen eingestellt werden, wenn sie bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen. Überprüfen Sie vor dem Einstellen immer die entsprechenden Vorschriften.

      Baby- und Kinderprodukte

      • Stützkissen für Säuglinge (sofern nicht bereits als unzulässig eingestuft): Muss die Sicherheitsanforderungen der Consumer Product Safety Commission (CPSC) (16 C.F.R. Part 1243) erfüllen
      • Stillkissen: Muss die Sicherheitsanforderungen der CPSC (16 C.F.R. Part 1242) erfüllen. Das Angebot muss ein Bild der vorgeschriebenen Kennzeichnungen und einen Hinweis mit folgendem Wortlaut enthalten: „Dieses Stillkissen entspricht den Sicherheitsanforderungen der CPSC“
      • Neue Kinderbetten: Berechtigte Verkäufer können neue Kinderbetten einstellen, die den Sicherheitsanforderungen der CPSC 2011 entsprechen. Verkäufer müssen im Angebot angeben, dass das Kinderbett diesen Anforderungen entspricht. Gebrauchte Kinderbetten sind nicht zulässig.
      • Kleine Magnete: Nur zulässig, wenn sie in Business & Industrie > Befestigungsteile & Eisenwaren > Magnete als Befestigungsteile verkauft werden. Spielzeugmagnete mit kleinen Teilen, die von Kindern verschluckt werden können oder die Kinder ansprechend finden, sind nicht zulässig.
      • Neue Fahrradhelme: Berechtigte Verkäufer  dürfen neue Fahrradhelme, die den EU-Sicherheitsstandards entsprechen, anbieten. Gebrauchte Fahrradhelme sind nicht zulässig.
      • Neue Kindersitze: Berechtigte Verkäufer, dürfen neue Kindersitze anbieten, sofern diese der UN-Regelung Nr. 44 oder der UN-Regelung Nr. 129 entsprechen und mit den erforderlichen Sicherheitskennzeichnungen versehen sind. Verkäufer müssen im Angebot angeben, dass der Kindersitz diese  Standards erfüllt. Weitere Informationen finden Sie in der UN/ECE-Broschüre zu Kinder-Rückhaltesystemen  - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Gebrauchte Kindersitze sind nicht zulässig.

      Batterien und Akkus

      • 18650-Akkus: Müssen in einem Produkt eingebaut sein. 18650-Akkus dürfen nicht separat verkauft werden, da sie bei der Handhabung, beim Transport, bei der Lagerung oder beim Aufladen gefährlich sein können
      • Knopfbatterien: Wenn die Knopfbatterie eines Produkts leicht zugänglich ist, gilt das Produkt als unsicher und nicht zulässig. Knopfbatterien können verschluckt werden und das kann zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.

      Mikromobilitätsgeräte

      Zu den Mikromobilitätsgeräten gehören Hoverboards, E-Bikes, E-Scooter, E-Skateboards, elektrische Rollschuhe, Elektro-Minibikes (Pocket Bikes), elektrische Einräder und andere ähnliche Geräte, die für einen Fahrer entwickelt wurden.

      Alle Mikromobilitätsgeräte erfordern eine gültige Zertifizierung (in englischer Sprache). Für viele zugelassene Produkte sind die erforderlichen Zertifizierungsinformationen bereits bei eBay verfügbar, sodass diese Produkte von den meisten Verkäufern im Neuzustand angeboten werden können. Für bestimmte Produkte müssen gewerbliche Verkäufer eine Dokumentation eines anerkannten Prüflabors oder des Herstellers hochladen, aus der hervorgeht, dass das Produkt die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllt.

       

      • Neue Mikromobilitätsgeräte (außer E-Bikes): müssen nach dem Sicherheitsstandard UL 2272 zertifiziert sein. 
        • Private Verkäufer dürfen ausschließlich vorab genehmigte Mikromobilitätsgeräte einstellen, die bereits über die erforderliche Zertifizierung eines anerkannten Prüflabors oder des Herstellers verfügen
        • Berechtigte Verkäufer dürfen generalüberholte Mikromobilitätsgeräte mit neuen Akkus anbieten. 
        • Gebrauchte Mikromobilitätsgeräte sind nicht zulässig
      • Neue E-Bikes: müssen nach dem Sicherheitsstandard UL 2849 zertifiziert sein. 
        • Private Verkäufer dürfen ausschließlich vorab genehmigte E-Bikes einstellen, die bereits über die erforderliche Zertifizierung eines anerkannten Prüflabors oder des Herstellers verfügen
        • Berechtigte Verkäufer dürfen generalüberholte E-Bikes mit neuen Akkus anbieten. 
        • Gebrauchte E-Bikes sind nicht zulässig
      • Neue separat verkaufte Akkus für Mikromobilitätsgeräte: müssen nach dem Sicherheitsstandard UL 2271 zertifiziert sein. 
        • Private Verkäufer dürfen ausschließlich vorab genehmigte Lithium-Ionen-Akkus einstellen, die bereits über die erforderliche Zertifizierung eines anerkannten Prüflabors oder des Herstellers verfügen
        • Gebrauchte oder generalüberholte Akkus für Mikromobilitätsgeräte sind nicht zulässig.
      • Neue Ladegeräte für Mikromobilitätsgeräte: müssen für die Art von Mikromobilitätsgerät ausgelegt sein, deren Akku sie laden sollen, und die UL-Normen (1012, 1310, 60950-1 oder 62368-1) erfüllen. 
        • Akkuladegeräte dürfen nicht als „universell“ oder für mehrere Arten von Mikromobilitätsgeräten geeignet vermarktet werden. 
        • Gebrauchte oder generalüberholte Akkuladegeräte für Mikromobilitätsgeräte sind nicht zulässig.

      Andere Konsumgüter mit sicherheitsrelevanten Einschränkungen

      • Laserpointer: Diese Geräte dürfen nicht mehr als eine Ausgangsleistung von 1 mW haben und müssen der Klasse 1M, 1C, 2/II oder 2M/IIM angehören. Militärische, taktische oder Hochleistungs-Laser sind nicht zulässig. Mehr zum Thema Lasersicherheit - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
      • Rauch- und Kohlenmonoxidmelder: Nur zugelassene Marken und sichere Modelle sind zulässig. Markenlose und unsichere Marken sind nicht zulässig.
      • Produkte, die eine CE-Kennzeichnung - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet erfordern: Diese Produkte müssen mit dem vorgeschriebenen Zeichen gekennzeichnet sein. Auf Anfrage muss eine entsprechende Dokumentation vorgelegt werden.
      • Feuerzeuge: Zulässige Feuerzeuge müssen über einen Kindersicherungsmechanismus verfügen.

      Weitere Informationen

      Sehen Sie vor dem Einstellen eines Produkts auf der Website des Herstellers und auf den offiziellen Rückrufseiten nach, ob es Rückrufe für das Produkt gibt, und vergewissern Sie sich, dass Ihr Produkt den EU-Sicherheitsstandards entspricht.

      Hersteller und Händler, die eBay über Rückrufaktionen informieren möchten, können die entsprechenden Details an recalls@ebay.com senden.

      Auch Käufer sollten sich über Artikelrückrufe auf dem Laufenden halten, insbesondere bei den Artikeln, die sie häufig kaufen.

      Verkäufer sollten Käufer dazu anhalten, Gas- und Elektrogeräte beim Hersteller zu registrieren, damit diese über aktuelle Sicherheitsprobleme informiert werden können.

      Neuartige Feuerzeuge werden wie folgt definiert: „Ein flammenerzeugendes Produkt, das üblicherweise von Verbrauchern zum Entzünden von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen verwendet wird, einschließlich Haltern, die nachträglich ergänzt werden können, oder später anbringbarer Befestigungsteile, und das in irgendeiner Weise einem anderen Gegenstand ähnelt, von dem allgemein bekannt ist, dass er für Kinder unter 51 Monaten attraktiv ist oder für die Verwendung durch Kinder unter 51 Monaten bestimmt ist, oder das unterhaltsame Audioeffekte oder Animationen aufweist. Ein neuartiges Feuerzeug kann mit einem beliebigen Brennmittel betrieben werden, einschließlich Butan oder flüssigem Brennmittel. Dazu gehören unter anderem Feuerzeuge oder Halter, die eindeutig zur Aufnahme von Feuerzeugen bestimmt sind und in ihrer Form an Zeichentrickfiguren, Spielzeug, Waffen, Uhren, Telefone, Musikinstrumente, Fahrzeuge, den menschlichen Körper oder Teile des menschlichen Körpers, Tiere, Lebensmittel oder Getränke erinnern oder Musiknoten abspielen oder mit blinkenden Lichtern oder sich bewegenden Gegenständen oder anderen Unterhaltungsfunktionen versehen sind. Davon ausgenommen sind Feuerzeuge, die mit Logos, Etiketten, Abziehbildern, Druckvorlagen oder Schrumpfschutzhüllen bedruckt oder verziert sind.“

      Mehr zum EU-Verbot von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

      Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

      Warum hat eBay diesen Grundsatz?

      Dieser Grundsatz hilft Verkäufern dabei, die Sicherheitsregeln einzuhalten, und trägt zur Sicherheit der Käufer bei.

      Hilfreiche Links

      Tipp
      Gehen Sie zum Portal für Verkäufer-Anfragen - wird in einem neuen Fenster oder Tab geöffnet wenn im Zusammenhang mit unseren Grundsätzen Probleme auftreten, die Ihr eBay-Konto oder Ihre Angebote betreffen, und Sie Informationen benötigen, um diese schnell zu beheben.

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