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Grundsatz zu Parfums und Kosmetikartikeln

Der Verkauf der meisten neuen Parfums und Kosmetikartikel bei eBay ist erlaubt. Allerdings dürfen unter anderem keine Parfumtester, Duftzwillinge und Parfum-Dupes, Dekanter und Abfüllflaschen angeboten werden.

Parfümtester und Abfüllflaschen (Flaschen, aus denen kleine Mengen entnommen werden können, um Verbrauchern kostenlose Proben zu geben), die oft mit den Worten „Tester“ oder „nicht für den Verkauf“ gekennzeichnet sind, dürfen auf eBay nicht eingestellt werden.

Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass grundlegende und gesetzlich erforderliche Informationen wie beispielsweise die Identität des Herstellers oder die für das Marketing verantwortliche Person, die Zusammensetzung des Produkts (Inhalt und Verzeichnis der Zutaten), die Anwendung des Produkts (Funktion und für den Gebrauch zu beachtende Hinweise) sowie die Produkthaltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum) für zulässiger Kosmetik- und Parfümprodukte angegeben sind.

Geruchsgleiche Parfums dürfen nicht bei eBay angeboten werden, wenn sie mit einer bekannten Marke oder einem bekannten Duft verglichen werden. Sie dürfen Parfum nur im Originalflakon und nicht umgefüllt in andere Behälter (Dekanter) anbieten.

Was genau ist verboten und erlaubt?

Wir haben hier eine - nicht abschließende - Liste von verbotenen und erlaubten Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

Erlaubt

  • Neue, originalverpackte Kosmetikprodukte, Originalgröße
  • Facticen (Nachbildungen von Parfumflakons zu Dekorationszwecken)
  • Sammlerstücke (leere Flakons)

Eingeschränkt

  • Parfüms in Originalflakons, einschließlich Miniaturen oder Proben dürfen eingestellt werden. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die grundlegenden und gesetzlich erforderlichen Angaben und die Verpackung, wenn der Flakon in einer besonderen Verpackung angeboten wurde, nicht fehlen.
  • Hausgemachte Kosmetikprodukte dürfen eingestellt werden, wenn diese den gesetzlichen Vorschriften des Landes entsprechen.
  • Geruchsgleiche Parfums dürfen eingestellt werden, wenn in der Artikelbezeichnung, den Attributen oder der Beschreibung nicht auf eine Marke Bezug genommen wird und das Angebot nicht in einer Kategorie für Markenartikel erscheint. Diese Richtlinie darf nicht umgangen werden, indem ein Markenname falsch geschrieben wird oder in anderer Weise versucht wird, auf eine Marke anzuspielen oder Bezug zu nehmen.

Verboten

Zu den unzulässigen Artikeln gehören unter anderem:

  • Tester
  • Abfüllflaschen
  • Dekanter (Behälter, in die Parfum umgefüllt wurde)
  • Angebote für Produkte, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Kosmetikrichtlinie (PDF auf Englisch) entsprechen
  • Unverpackte Artikel
  • Benutzte Kosmetika
  • Nachgeahmte Parfums und Kosmetikartikel

Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen der EU

Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Verkauf und Herstellung von Kosmetikartikeln in der EU finden Sie in der Kosmetikrichtlinie - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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