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Grundsatz zu beschreibbaren Datenträgern und Fotokopien

Nur Urheberrechtsinhaber oder deren Lizenznehmer dürfen Kopien ihrer eigenen Produkte auf beschreibbaren Datenträgern zum Verkauf anbieten – wie z. B. MP3s, Flash-Laufwerken, CD-Rs und DVD-Rs. Das schließt Fotokopien von urheberrechtlich geschütztem Material ein. Damit möchte eBay die Inhaber von Rechten an immateriellen Schutzrechten schützen und den illegalen Verkauf von nicht autorisierten Kopien verhindern. Erfahren Sie mehr zum: VeRI-Programm: Schutz von Rechten an immateriellen Schutzrechten bei eBay

Bei eBay dürfen keine beschreibbaren Datenträger angeboten werden, wenn diese bereits bespielt oder bedruckt wurden.

Beschreibbare Datenträger - wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, MiniDiscs, Disketten oder andere Arten von beschreibbaren Datenträgern - dürfen bei eBay nur eingestellt werden, wenn Sie unsere Grundsätze erfüllen und nicht die Rechte Dritter verletzen.

Tipp
Bitte klären Sie vor dem Kauf oder Verkauf von beschreibbaren Datenträgern und Fotokopien, ob Sie möglicherweise die Rechte Dritter verletzen. Dies trifft immer dann zu, wenn die Herstellung oder der Verkauf eines Produkts gegen die Urheberrechte verstößt.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zu beschreibbaren Datenträgern und Fotokopien

Es ist verboten, beschreibbare Datenträger wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, MiniDiscs, Disketten oder andere Arten von beschreibbaren Datenträgern anzubieten, wenn diese bereits bespielt oder bedruckt wurden. Das schließt Fotokopien von urheberrechtlich geschütztem Material ein.

Welche Angebote sind unzulässig?

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Angeboten zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

  • Musiksammlungen auf CD-R
  • die kopierte Staffel einer Fernsehserie auf einem Datenträger
  • eine Sammlung von Freeware- oder Shareware-Programmen auf einer CD-R
  • die VHS- und DVD-Kopie eines Spielfilms, der im Fernsehen aufgezeichnet wurde
  • Fotokopien von Kurs- oder Lehrgangsunterlagen

Das VeRI-Programm: Schutz geistigen Eigentums auf eBay

Mit dem VeRI-Programm (Programm für verifizierte Rechteinhaber) setzen wir uns dafür ein, dass immaterielle Schutzrechte, wie Urheber- und Markenrechte, geschützt werden. Zum VeRI-Programm

Sind Sie Rechteinhaber und möchten sich beim VeRI-Programm anmelden oder eine Rechteverletzung melden? Mehr Informationen

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Verstoß gegen unsere Grundsätze

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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