Hauptbremszylinder für Oldtimer

Über Oldtimer Hauptbremszylinder und mehr

Ob Oldtimer-Fahrwerksteile oder Oldtimer-Accessoires, neu oder gebraucht, wer für sein edles altes Fahrzeug etwas benötigt, wird dieses auch finden. Es gibt eine Vielzahl an Liebhabern der unvergesslichen Modelle, die mit Leidenschaft Ihrem Hobby nachgehen und ihre fantastischen Oldtimer nicht nur ansehen, sondern auch nutzen möchten. Aufgrund ihres Alters ist hin und wieder auch eine Reparatur vonnöten, Bastler können häufig einiges selbst reparieren, sodass sie sich den Gang in eine Werkstatt ersparen können. Ersatzteile können bei den jeweiligen Autohändlern ebenso erstanden werden, wie bei Gleichgesinnten. Bei Letzteren lassen sich oftmals auch Produkte gebraucht kaufen, ein guter Weg, um Geld einsparen zu können.

Was ist ein Hauptbremszylinder?

Ein Hauptbremszylinder besteht aus Druckkolben, Primär- und Sekundärmanschette, Nachfüllbehälter, Ausgleichs- sowie Nachlaufbohrung, Füllscheibe und Bodenventil. Er ist das druckerzeugende Teil in einer hydraulischen Bremsanlage. Bei einem Kraftfahrzeug erfolgt seine Betätigung in der Regel über eine Kolbenstange, welche mit dem Bremspedal oder –hebel verbunden ist. Mit ein wenig Reparaturerfahrung lässt sich der Hauptbremszylinder von einem Oldtimer oder auch neuerem Fahrzeug selbst auswechseln. Aufgrund der Tatsache, dass sich sämtliche Ersatzteile je nach Herstellermarke unterscheiden, muss man bei der Beschaffung derselben gut aufpassen. Das heißt, ein Hauptbremszylinder Trabant beispielsweise eignet sich ganz sicher nicht für einen Porsche. Selbst innerhalb der Automarken gibt es Unterschiede, es ist also beim Kauf eines jeden Ersatzteiles Vorsicht geboten.

Welche Fahrzeuge gelten als Oldtimer?

In Deutschland wird der Begriff Oldtimer insbesondere für Autos, Motorräder, Lastkraftwagen oder auch Traktoren angewandt. Er lässt sich aber beispielsweise auch für Schiffe oder Lokomotiven nutzen. Eine genau festgelegte Altersgrenze, wann diese als Oldtimer bezeichnet werden, gibt es nicht. Bei Kraftfahrzeugen gilt folgendes in Deutschland: Sie müssen vor mindestens 30 Jahren erstzugelassen worden, im Großen und Ganzen im Original- sowie einem guten Erhaltungszustand sein und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Laut Straßenverkehrsordnung müssen Besitzer eines Oldtimers heutzutage ein Gutachten vorlegen, um ihr Fahrzeug als Oldtimer einstufen zu lassen.