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eBay-Artikelnr.:221180808197
Zuletzt aktualisiert am 17. Apr. 2018 16:08:05 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

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Neu
Produktart
Versicherung

Rechtliche Informationen des Verkäufers

ITS Vermittlung Internationaler Kfz.-Verschiffungen GmbH
Richard Knöpfle
Schwanthaler Str.124
80339 Muenchen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT506105980
:xaF474805980
:liaM-Eed.lloz-sti@yabe
Erlaubnis nach § 34 d I GewO VersicherungsvermittlerregisterNr. D-3IX3-JZYQ0-76 (www.vermittlerregister.info) Aufsichtsbehörde: IHK München, Max-Joseph-Str. 2, 80333 München, www.muenchen.ihk.de Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
USt-IdNr.:
  • DE 129390193
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Versicherungsmaklervertrag/-vollmacht
 
zwischen der Firma I.T.S – Vermittlung Internationaler Kfz.-Verschiffungen GmbH, Schwanthaler Straße 124, 80339 München als Versicherungsmakler (im Weiteren „Makler“ genannt) und dem in § 2 des Vertrages bezeichneten Auftraggeber (im Weiteren „Auftraggeber“ genannt).
 
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber über die Handelsplattform „eBay“ gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Angebote, Leistungen und Lieferungen des Maklers erfolgen aufgrund der eBay-Geschäftsbedingungen (eBay-AGB) und der nachstehenden Bedingungen des Maklers in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Version. Sofern der Auftraggeber auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hinweist, wird diesem widersprochen.
(2) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Vermittlung bzw. dem Abschluss von sofortigen Versicherungsschutz hinsichtlich sogenannter Kurzzeitkennzeichen- bzw. Ausfuhrkennzeichenversicherungen, einschließlich der Vorbereitungen sowie nach Abschluss dieser Verträge mit der Betreuung und Verwaltung, insbesondere der Mitwirkung bei der Schadensregulierung. Vorläufige Deckung im Sinne des § 49 VVG und ein dementsprechender Hauptvertrag sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Versicherungsvertrag kommt allein mit dem jeweiligen Versicherer zustande.
(2) Bei Abschluss dieses Maklerauftrags bereits bestehende Versicherungsverträge werden nur einbezogen, wenn dies ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird.
(3) Der Makler ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und steht wirtschaftlich auf Seiten des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.
(4) Der Makler ist als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO bei der IHK für München und Oberbayern zugelassen und als solcher unter der Registernummer D-3IX3-JZYQ0-76 in das Versicherungsvermittlerregister beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., 11052 Berlin eingetragen. Diese Eintragung kann wie folgt überprüft werden: Telefon +49 (0) 30203080 oder www.vermittlerregister.info.
(5) Der Makler besitzt keine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder dem Kapital eines Versicherungsunternehmens. Kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten bzw. am Kapital des Maklers.
 
§ 3 Leistungsumfang des Maklers
(1) Der Makler erbringt seine Dienstleistung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Hiernach legt er seinem Rat grundsätzlich eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und Versicherern zu Grunde. Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Produkts durch den Makler sind insbesondere das Preis-Leistungs-Verhältnis, Bonität, Sicherheit, Schnelligkeit der Schadensabwicklung sowie Bereitschaft zur Kulanz.
(2) Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben unberücksichtigt. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht. Versicherungen werden nicht an Direktversicherer oder Unternehmen vermittelt, die dem Makler keine Vergütung gewähren. Falls der Auftraggeber dies wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.
(3) Prämie und Leistungen der Versicherer unterliegen hohen Schwankungen, weshalb der Abschluss von Versicherungsverträgen seitens des Maklers nicht abschließend ist.
(4) Der Makler darf die Ausführung des Maklerauftrags einem Dritten übertragen.
 
 
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Der Auftraggeber ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.
 
§ 5 Vertragsschluss
(1) Stellt der Makler auf der Handelsplattform „eBay“ einen Artikel, insbesondere Kurzzeitkennzeichen- und Ausfuhrkennzeichenversicherungen, im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zur Vermittlung bzw. zum Abschluss der vorgenannten Versicherungsprodukte ab. Dabei bestimmt der Makler einen Start– bzw. Festpreis und eine Frist, innerhalb derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Die Auktionsdauer bestimmt sich nach der von eBay gemessenen offiziellen Zeit. Legt der Makler beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
(2) Der Makler kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese Funktion kann von dem Auftraggeber ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht worden ist.
(3) Bei Festpreisartikeln nimmt der Auftraggeber das Angebot an, indem er die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Makler die Option „sofortige Bezahlung“ ausgewählt hat, nimmt der Auftraggeber das Angebot an, dass er die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
(4) Bei Auktionen nimmt der Auftraggeber das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot des Auftraggebers erlischt, wenn ein anderer Auftraggeber während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
(5) Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Makler kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Makler war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
(6) Auftraggeber können Gebote nur zurücknahmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Makler kein Vertrag zustande.
(7) Stellt der Makler sein Angebot in bestimmten Kategorien mit einer Preisvorschlag-Funktion ein, ist es dem Auftraggeber und dem Makler damit möglich, den Preis für den Artikel auszuhandeln. Preisvorschläge haben eine Gültigkeit von 48 Stunden. Preisvorschläge sind wie jedes andere Gebot bindend. Eine Einverständniserklärung des Maklers ergeht innerhalb von 48 Stunden nach der vom Auftraggeber getätigten Absendung seines Preisvorschlags. Nach Ablauf der vorstehenden Frist gilt der Preisvorschlag des Auftraggebers als abgelehnt, soweit nicht bereits vorher die Ablehnung ausdrücklich erklärt worden ist. Möglich sind auch Gegenvorschläge, für welche ebenso die vorstehende Frist Geltung findet und innerhalb dieser Frist keine weiteren Preis- oder Gegenvorschläge angenommen worden sind. Ein Gegenvorschlag verfällt, wenn
- ein weiterer Gegenvorschlag des Maklers an einen anderen Auftraggeber angenommen worden ist. Hat der Makler Gegenvorschläge an mehrere Auftraggeber versendet, verlieren alle anderen Gegenvorschläge in dem Zeitpunkt ihre Gültigkeit, in dem ein Auftraggeber den an ihn gerichteten Gegenvorschlag akzeptiert
- der Makler den Preisvorschlag eines anderen Auftraggebers akzeptiert
- ein Auftraggeber den Artikel zum ursprünglich vom Makler bestimmten Sofort-Kaufen-Preis erwirbt
- die 48-Stunden-Frist abläuft oder das Angebot regulär beendet wird.
(8) Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber automatisch eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages.
(9) Weitere Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr stehen in § 12 dieser Bedingungen.
(10) Hinsichtlich der Modalitäten des Vertragsschlusses und der konkreten technischen Schritte wird auf die eBay-AGB hingewiesen, welche am unteren Rand einer eBay-Webseite zu finden sind oder über den direkten Link http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html
 
§ 6 Vertragsdauer
(1) Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Von Seiten des Maklers aber nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor.
(2) Der Maklerauftrag gilt auch mit einem eventuellen Rechtsnachfolger des Maklers. Das Lösungsrecht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.
 
§ 7 Vergütung
(1) Die Versicherer tragen gewöhnlich die Vergütung für die Vermittlungs-, Abschluss- und Betreuungstätigkeiten des Maklers in Form der sogenannten Courtage, welche als Bestandteil in die Versicherungsprämie eingerechnet ist. Dem Auftraggeber entstehen zusätzlich zu den auf der Handelsplattform eBay ausgewiesenen Preisen (Versicherungsprämien) bzw. zusätzlich zu dem Höchstgebot des Auftraggebers keine weiteren Kosten. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich vereinbart werden. Der Makler ist durch den jeweiligen Versicherer zum Prämieninkasso gegenüber dem Auftraggeber berechtigt.
(2) Alle ausgewiesenen Preise (Versicherungsprämien) in dem Webshop des Maklers sind in der Währung Euro und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Versicherungssteuer. Etwaige Versandkosten sind im Bestellprozess separat ausgewiesen.
(3) Dem Auftraggeber stehen die beim Abschluss des Bestellprozesses angezeigten Zahlarten zur Verfügung.
(4) Die Zahlung der ausgewiesenen Preise (Versicherungsprämien) bzw. das Höchstgebot ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Auftraggeber bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Makler für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Makler nicht aus.
 
§ 8 Vollmachten
Mit Beauftragung des Maklers im Sinne des § 5 dieser Bedingungen bevollmächtigt der Auftraggeber den Makler und dessen eventuellen Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht (Maklervollmacht) umfasst dabei insbesondere
(1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen.
(2) die Änderung, Verlängerung, Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
(3) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung.
(4) die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvertreter.
(5) die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.
Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht des Auftraggebers ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden. Die Vollmacht ist auch ohne Unterschrift des Auftraggebers gültig.
 
§ 9 Datenschutz
(1) Mit Beauftragung des Maklers im Sinne des § 5 dieser Bedingungen willigt der Auftraggeber ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Maklervertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt zudem ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind. Der Auftraggeber entbindet die Versicherer und die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Makler bezüglich aller Angaben, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Schadensabwicklung im Zusammenhang stehen.
(2) Daneben werden die vom Makler erhobenen und gespeicherten persönlichen Daten des Auftraggebers zum Zwecke der Kaufabwicklung verwendet. Es werden Vor- und Nachname des Auftraggebers, die zugehörige Rechnungs- und Lieferanschrift sowie gegebenenfalls eine hinterlegte Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse gespeichert.
 
§ 10 Haftung
(1) Die Haftung des Maklers ist im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und für jeden Schadensfall auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 Abs. 2 VersVermV begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, welche das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab.
(2) Die in § 10 Abs. 1 dieser Bedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.
 
§ 11 Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, wonach Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz regelmäßig in drei Jahren verjähren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzverpflichteten erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
 
§ 12 Informationen zum Elektronischen Geschäftsverkehr
(1) Hinsichtlich der technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, ist auf § 5 dieser Bedingungen sowie auf die eBay-AGB zu verweisen, die am Ende jeder eBay-Seite zu finden oder über den unter § 5 angegebenen Link abrufbar sind.
(2) Der Vertragstext wird als eBay-Webseite nach Vertragsschluss 90 Tage lang gespeichert und kann vom Auftraggeber bei eBay unter Eingabe der jeweiligen Artikelnummer eingesehen werden. Der Auftraggeber kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Internetbrowsers „Speichern unter“ oder „Seite drucken“ die entsprechende Webseite auf seinem Computer sichert bzw. ausdruckt. Der Makler selbst speichert den Vertragstext und macht dem Auftraggeber diese auf Wunsch per Email oder per Post zugänglich.
(3) Seine Eingaben während es Bestellvorgangs kann der Auftraggeber jederzeit während des Bestellvorgangs korrigieren, indem er den Button „zurück“ in seinem Internetbrowser wählt und anschließend die gewünschte Änderung vornimmt. Durch Schließen seines Webbrowsers kann der Auftraggeber den gesamten Bestellvorgang jederzeit abbrechen. Daneben bietet auch die Bestellübersicht vor Absenden der Online-Bestellung eine zusätzliche Möglichkeit, auf welche der Auftraggeber hingewiesen wird, um Korrekturen vorzunehmen.
(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(5) Der Makler hat sich allein den Teilnahmebedingungen der Handelsplattform „eBay“ unterworfen.
 
§ 13 Erklärungsfiktion
Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Bedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der Bedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb der Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(2) Als Gerichtsstand wird für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz des Maklers vereinbart. Für den internationalen Gerichtsstand gilt der Sitz des Maklers als vereinbart.
(3) Der Auftraggeber kann sich bei Streitigkeiten mit dem Makler an folgende Schlichtungsstellen wenden, der Rechtsweg bleibt davon im Übrigen unberührt:
 
• Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin
• Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.