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Rechtliche Informationen des Verkäufers

SiSy Solutions GmbH
Alexander Huwaldt
Promenadenring 8 B
02708 Löbau
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT222074585394
:xaF33-2074 5853 94+
:liaM-Eed.ysis@yabe
USt-IdNr.:
  • DE 140551380
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
der SiSy Solutions GmbH
Allgemeines
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für alle von uns (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge und geschlossenen Verträge sind das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie werden bereits jetzt für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart und ihr Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers festgeschrieben. Werden unsere Bedingungen geändert, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Kunden erstmals zugegangen sind. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Nebenabreden bestehen nicht.
Wir behalten uns vor, Sie bei Bestellungen aus dem Ausland durch unsere Vertriebspartner zu beliefern.
 
 
Angebots- und Entwurfsunterlagen
Die Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Programmen, Zeichnungen, Programmen und Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen sind zu wahren. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Erbringung des Werkes / der Leistung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Auskünfte zu erteilen. Alle Angebote sind für den Auftragnehmer 21 Werktage verbindlich.
 
 
Preise
Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Beauftragung der angebotenen Leistung und bei ununterbrochener Leistungserbringung mit anschließender Inbetriebnahme/Übergabe. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Abweichungen sind ebenfalls zulässig, wenn für den Auftragnehmer Mehraufwendungen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers entstehen oder solche Aufwendungen trotz hinreichender Sorgfalt nicht erkennbar waren. Übersteigen die Mehraufwendungen, die zur Erbringung des vereinbarten Werkes notwendig werden, den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang um mehr als 5%, kann der Auftragnehmer von seinem Recht der Kündigung Gebrauch machen. Dies gilt sinngemäß, wenn Leistungen erforderlich werden, die der Auftragnehmer nicht erbringen kann. Die Preise gelten 3 Monate vom Zustandekommen des Vertrages an. Bei längerer, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Lieferfrist gelten die dann gültigen Preise. Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, soweit es innerhalb von zwei Monaten nach der Verhandlungsaufforderung durch den Auftragnehmer nicht zu einer Vereinbarung mit dem Auftraggeber kommt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die erbrachten Leistungen abzurechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, hierdurch entstandene Mehrkosten und Ausfälle dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet und erhoben.
 
 
Zahlung
Für alle Zahlungen gilt, soweit nichts anderes vereinbart, nur Vorkasse. Der Abzug von Skonto bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Ein Verzug tritt ohne Mahnung ein. Die Zahlungen sind in bar zu leisten, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Auftragnehmers in Euro. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen. Ferner behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Abtretung seiner Forderungen an Dritte vor. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank (nach § 247 BGB) zu fordern.
 
 
Lieferzeit und Montage
Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch zwölf Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Arbeitsbeginn gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den adäquaten Schaden begrenzt. Der Ersatz nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis vorsätzlicher oder grobfahrlässiger
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.