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Regulated Power Supply Océ PlotWave300, # 1070004417

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eBay-Artikelnr.:192166298954
Zuletzt aktualisiert am 29. Jun. 2017 08:03:08 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die ...
Marke
Océ
Herstellernummer
1070004417

Rechtliche Informationen des Verkäufers

JH Print Solutions GmbH
Jörg Hertwig
Weiherbachstr. 35 a
66346 Püttlingen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT229440589860
:liaM-Eed.snoitulos-tnirp-hj@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 302395347
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND
LIEFERBEDINGUNGEN
der JH Print Solutions GmbH
(im Folgenden „JH PS“)
 
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1. Nachstehende AGB gelten ausschließlich; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners,
insbesondere Vertragsstrafenregelungen, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn,
JH PS hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die AGB gelten in ihrer jeweils gültigen
Fassung auch für alle künftigen Vereinbarungen (Kauf-, Miet-, Beratungs- und Serviceverträge)
mit dem Vertragspartner.
1.2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
 
2. Vertragsschluss, Leistungsinhalt, Schriftform
2.1. Vom Vertragspartner unterzeichnete Auftragsformulare (Kauf-, Miet- und/oder Serviceschein)
verstehen sich als Angebot des Vertragspartners, sofern nicht im Einzelfall erkennbar, etwa durch
beiderseitige Unterzeichnung, der sofortige Vertragsschluss vereinbart wurde. JH PS kann ein solches
Angebot binnen 4 Wochen annehmen.
2.2. Der geschuldete Leistungsinhalt ergibt sich abschließend aus der schriftlichen Auftragsbestätigung
von JH PS bzw. bei sofortigem Vertragsschluss (Ziff. 2.1) aus dem jeweiligen Schein (Kauf-,
Miet- und/oder Serviceschein).
2.3. Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige nachträgliche ergänzende oder abweichende Zusatzvereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Für die Wahrung der Schriftform ist die Textform (E-Mail, Fax) ausreichend.
 
3. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Unsicherheitseinrede
3.1. Preisangaben von JH PS verstehen sich ohne anfallende Liefer- und Transportkosten und zzgl.
der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Leistungen von JH PS sind sofort und ohne
Abzug zur Zahlung fällig. In Rechnungen ausgewiesene Zahlungsfristen gelten nicht als Fälligkeitsregelung.
3.2. Bei Zahlungsverzug ist JH PS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu
fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Zahlungsverzug
tritt insbesondere ein, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Leistung
durch JH PS zahlt.
3.3. JH PS ist berechtigt, sämtliche ihr aus der Geschäftsverbindung obliegenden Leistungen zu verweigern
oder nur noch gegen Vorauszahlung zu erbringen, solange der Vertragspartner mit seinen
Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Vertragspartner
nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3.4. Ist JH PS verpflichtet, vorzuleisten, kann die Leistung – ohne dass Verzug eintritt – verweigert werden,
sofern nach Abschluss des Vertrags Umstände erkennbar werden, die den Schluss zulassen,
dass der Vertragspartner seine Gegenleistung, insbesondere seine Zahlungsverpflichtung, nicht
erfüllen kann. In diesem Fall ist JH PS berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb
welcher der Vertragspartner Zug um Zug gegen Erbringung der Leistung zu zahlen oder Sicherheit
zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann JH PS vom Vertrag zurücktreten und
Ersatz des entstandenen Schadens oder der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
 
4. Lieferungen, Termine, Selbstbelieferungsvorbehalt, Verzug von JH PS, Betriebs-/Funktionsbereitschaft
4.1. Lieferungen erfolgen ab Werk, d. h. auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
4.2. Liefer- und Leistungszeit ergeben sich aus der Auftragsbestätigung von JH PS bzw. bei sofortigem
Vertragsschluss (Ziff. 2.1) aus dem jeweiligen Schein. Ist nichts Abweichendes vereinbart, handelt
es sich bei angegebenen Terminen jeweils um „Circa-Fristen“. Die endgültigen Termine werden von
JH PS mit angemessener Frist angekündigt. JH PS ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt; etwaige
Ansprüche des Vertragspartners wegen Leistungsstörungen werden hierdurch nicht berührt.
4.3. Alle Leistungsverpflichtungen von JH PS stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen
Selbstbelieferung. JH PS ist bei unverschuldeter, nicht rechtzeitiger oder nicht richtiger Selbstbelieferung
und bei sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Hindernissen berechtigt, die Lieferung
oder Leistung – ohne dass Verzug eintritt – um die Dauer der hierdurch verursachten Verhinderung
hinauszuschieben.
4.4. Bei einer von JH PS zu vertretenden Verzögerung der Leistung ist der Vertragspartner berechtigt,
nach angemessener Fristsetzung und deren erfolglosen Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Für
Ersatzansprüche gegen JH PS gilt Ziff. 8.
4.5. Soweit vereinbart, wird JH PS Hardware betriebsbereit anschließen bzw. Software funktionsfähig
installieren. Die Betriebsbereitschaft bzw. Funktionsfähigkeit wird durch störungsfreien Ablauf
der Prüfprogramme bzw. einen Testlauf nachgewiesen. Der Vertragspartner hat im Anschluss die
Betriebsbereitschaft bzw. Funktionsfähigkeit durch Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls zu
bestätigen.
 
5. Neben- und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
5.1. Der Vertragspartner hat innerhalb seines Verantwortungsbereichs dafür Sorge zu tragen, dass JH PS
zu den angekündigten Terminen die vertraglich geschuldete Leistung, insbesondere zu überlassende
Hard- und Software in die vorgesehenen Räume zu liefern und betriebsbereit anzuschließen bzw.
funktionsfähig zu installieren und Serviceleistungen, ungehindert erbringen kann. Erkennbare Leistungshindernisse
(z. B. Betriebsferien) sind JH PS mit angemessener Frist vorab schriftlich anzuzeigen.
5.2. Dem Vertragspartner obliegt zur Erhaltung von Erfüllungs- und Mängelansprüchen insbesondere
die Einhaltung der nachstehenden Bedingungen:
(a) Anschluss-/Installationsvoraussetzungen
– Benennung und Überlassung des zur Unterstützung der Anschluss-/Installationsarbeiten erforderlichen
Personals
– Ermöglichen eines Testlaufs bzw. des Ablaufs der Prüfprogramme zu den üblichen Betriebsbedingungen
und Gewährung der hierfür erforderlichen Rechenzeiten
(b) Betrieb
– Betrieb von Hard- und Software nur durch qualifiziertes, insbesondere eingewiesenes oder
geschultes, Personal unter Beachtung der Betriebs- und Bedienungsbedingungen sowie -anweisungen
von JH PS
– Schutz von Hard- und Software vor Beschädigung und Zerstörung, insbesondere Verwendung
von geeigneten Schutzvorrichtungen (bspw. Virenschutzprogramm oder Firewall) zum Schutz
vor Eingriffen und Einwirkungen Dritter
– Einhaltung der JH PS Richtlinien für den Einsatz von Verbrauchsmaterial (bspw. Papier, Tinte,
Toner) sowie Ersatz- und Verschleißteilen
(c) Datenpflege
– Regelmäßige Pflege der Speichermedien (z. B. regelmäßige Defragmentierung von Massenspeichern,
Auslagerung von Massendaten)
– Regelmäßige Datensicherung, insbesondere vor Durchführung angekündigter Servicearbeiten,
um das Datenverlustrisiko zu minimieren
(d) Rahmenbedingungen für Service
– Benennung eines qualifizierten Ansprechpartners sowie eines Stellvertreters
– Unverzügliche Meldung und detaillierte Beschreibung von auftretenden Störungen anhand
zweckdienlicher Unterlagen (Fehlerprotokolle etc.)
– Dokumentation und Vorführung von Störungen des Servicegegenstandes
– Bei vereinbarter Remote-Diagnose: Einrichtung und Aufrechterhaltung der erforderlichen
Infrastruktur (Telefonanschluss etc.) auf eigene Kosten
(e) Rahmenbedingungen für den Dauerbezug von Verbrauchsmaterial
– Bereitstellung geeigneter und ausreichender Lagerfläche für Verbrauchsmaterial
 
6. Mängelrechte, Rücktritt, Eigentum an ausgetauschten Gegenständen
6.1. Offen erkennbare Mängel sind JH PS zur Erhaltung der Mängelrechte innerhalb von 5 Werktagen
nach Ablieferung, Überlassung oder Abnahme, verdeckte, innerhalb der Verjährungsfrist auftretende
Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
6.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, JH PS alle für die Beseitigung von Mängeln benötigten Unterlagen
und Informationen zur Verfügung zu stellen.
6.3. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, ist JH PS berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen
vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen.
6.4. Die Mängelrechte sind ausgeschlossen, sofern ein Mangel auf dem unsachgemäßen Betrieb, insbesondere
der Verwendung von nicht von JH PS zum Einsatz freigegebenen Verbrauchsmaterialien
oder Verschleiß- und Ersatzteilen, der Verwendung von Verbrauchsmaterialien nach Ablauf des
jeweiligen Haltbarkeitsdatums, der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung der Hard- oder
Software oder einer nicht von JH PS freigegebenen Änderung bzw. Umarbeitung der überlassenen
Hard- bzw. Software oder auf mangelnder Kompatibilität nicht von JH PS überlassener Dritt-Hardbzw.
Software beruht.
6.5. Die Verwendung von Recyclingkomponenten, deren Funktionsfähigkeit, technische Zuverlässigkeit
und Lebensdauer der von Neuteilen entspricht, begründet keinen Mangel der Lieferung oder
Leistung von JH PS. Die Neuwertigkeit eines Vertragsgegenstandes wird durch eine nur geringfügige
Nutzung zu Test- oder Vorführzwecken nicht beeinträchtigt.
6.6. Servicezeiten gelten nicht als Ausfallzeiten, soweit die Servicemaßnahme nicht auf der von JH PS
zu vertretenden Mangelhaftigkeit des Vertragsgegenstandes beruht (bspw. Instandhaltungsmaßnahmen,
Einspielen von Updates, unsachgemäße Bedienung und Behandlung).
6.7. Der Vertragspartner kann Zahlungen bei Vorliegen eines Mangels nur dann zurückhalten, wenn
über die Berechtigung der Mängelrüge kein Zweifel bestehen kann. Ein Zurückbehaltungsrecht
des Vertragspartners besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind.
6.8. Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners ist ausgeschlossen, wenn JH PS den zum Rücktritt berechtigenden
Umstand nicht zu vertreten hat.
6.9. Ausgewechselte Ersatz- oder Verschleißteile gehen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ins Eigentum
von JH PS über.
 
7. Schutzrechte Dritter
7.1. JH PS gewährleistet, dass durch die Überlassung und Nutzung der von JH PS erbrachten, vertragsgemäß
genutzten Leistungen in der Bundesrepublik Deutschland keine Rechte Dritter verletzt
werden.
7.2. Werden gegen den Vertragspartner von einem Dritten Ansprüche aus oder im Zusammenhang
mit einer behaupteten, von JH PS zu vertretenden Rechtsverletzung geltend gemacht, haftet JH PS
gegenüber dem Vertragspartner innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab gesetzlichem
Verjährungsbeginn wie folgt: JH PS wird nach ihrer Wahl auf ihre Kosten für die betreffenden
Leistungen innerhalb angemessener Frist entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder sie so
ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, die Leistung jedoch gleichwertig bleibt. Ist dies
JH PS nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen
Minderungs-, Rücktritts- bzw. Kündigungsrechte sowie die Ersatzansprüche gemäß Ziff. 8 zu.
7.3. Die in Ziff. 7.2 genannten Verpflichtungen von JH PS bestehen nur, soweit der Vertragspartner
JH PS über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt,
eine Verletzung nicht anerkennt und JH PS alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen
vorbehalten bleiben.
7.4. Stellt der Vertragspartner die Nutzung der Leistungen aus Schadensminderungs- oder sonstigen
wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung
kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
7.5. Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten
hat.
7.6. Ansprüche des Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung
durch spezielle Vorgaben des Vertragspartners, durch eine von JH PS nicht voraussehbare Nutzung
oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Vertragspartner verändert oder zusammen
mit nicht von JH PS erbrachten Leistungen eingesetzt wird.
7.7. JH PS übernimmt keine Gewähr für Schutzrechtsverletzungen durch in den Vertragsgegenstand
eingebundene Hard- oder Software-Komponenten Dritter.
 
8. Gesamthaftung von JH PS
8.1. Eine Haftung von JH PS, ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz –
gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur, wenn der Schaden
(a) durch eine schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (wesentliche
Vertragspflicht), verursacht worden oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.
Im Übrigen ist eine Haftung auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
8.2. Haftet JH PS gemäß Ziff. 8.1 (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt,
mit dessen Entstehen JH PS bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten
Umstände typischerweise rechnen musste, maximal jedoch bis zur Höhe des Vertragswertes.
8.3. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges der Leistung kann der Vertragspartner in Höhe von
je 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens in Höhe von 5 %
des Wertes der verzögerten Leistung verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben nach
Maßgabe der Ziff. 8.2 unberührt.
8.4. JH PS haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn.
8.5. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger
und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
8.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für
Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten,
verschuldensunabhängigen Einstandspflicht (Garantie).
 
9. Verschwiegenheit, Datenschutz
9.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsverbindung
zugänglich werdenden Informationen und Daten, die als vertraulich bezeichnet oder aufgrund
sonstiger Umstände als vertraulich, insbesondere als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, erkennbar
sind, unbefristet geheim zu halten und – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks
geboten – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Mitarbeiter sowie eingeschaltete Dritte sind in diesem Sinne zu verpflichten.
9.2. Zum Schutz personenbezogener Daten wird JH PS die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz
beachten, insbesondere die von ihr bei der Vertragserfüllung eingesetzten Personen im Falle
der Datenverarbeitung auf das Datengeheimnis i.S.d. § 5 BDSG verpflichten.
 
10. Gerichtsstand, Exportkontrolle
10.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Saarbrücken. Das beiderseitige
Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt
unberührt.
10.2. Im Falle des Exports des Vertragsgegenstandes ist der Vertragspartner für die Einhaltung der hierfür
maßgeblichen Bestimmungen, insbesondere des Außenhandelsgesetzes sowie der ggf. anwendbaren
US-Exportkontrollvorschriften, verantwortlich.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.