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Lift Off XS rapid Simprop 0310255 RC-mini-Hotliner CFKTragfläche

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eBay-Artikelnr.:182528679704

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Simprop
Herstellernummer
0310255
Kraftstoff
Elektro
Montagezustand
Almost Ready/ARR/ARF (Zubehör erforderlich)
Produktart
RCSegler Hotliner
Material
Fiberglas (GFK)
Modell
LiftOff
Farbe
weiss-royalgrün
Propellerart
Propeller
EAN
4014578164350

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Modellbau Krüger
Horst Krüger
Am Ostkamp 24 a
26215 Wiefelstede
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT808361440
:liaM-Eed.xmg@regeurk-lledom
USt-IdNr.:
  • DE 174265871
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§ 1 Geltung der Bedingungen
 
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der einzelnen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von deren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
 
§ 2 Vertragsabschluß
 
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des jeweiligen Shop Anbieters zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Anbieter sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
 
§ 3 Kaufverträge
 
Die Verträge zwischen Käufer und Anbieter sind Kaufverträge. Die beiderseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Käufers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Käufers in voller Höhe bestehen.
 
§ 4 Preise, Preisänderungen
 
Sämtliche Preise sind Bruttopreise.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Anbieters.
 
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten
 
Die Lieferung erfolgt durch den Anbieter, soweit keine schriftlich bestätigte Abweichung vereinbart worden ist.
Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt dem Anbieter.
Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers.
Der Anbieter bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Die Dauer der vom Anbieters gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Käufer beginnt.
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur gegenüber dem Anbieters geltend machen, wenn der Anbieter oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Anbieters liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der BRD, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.
Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu.
Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
 
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
 
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch der Käufer verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
 
§ 7 Gewährleistung und Haftung
 
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungspflicht durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Anbieter nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Sachmängel innerhalb von zwei Wochen dem Shop gegenüber schriftlich anzuzeigen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung des Anbieters bereitzuhalten. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht des Anbieters, es sei denn, der Sachmangel war bei Untersuchung der gelieferten Ware und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Anbieter als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
 
§ 8 Eigentumsvorbehalt
 
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Anbieter aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Anbieter das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter insbesondere Gerichtsvollzieher auf die Vorbehaltsware muß der Käufer auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Anbieter liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
 
§ 9 Zahlung
 
Rechnungen des Anbieters sind zahlbar, wie vereinbart.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Anbieter ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anderslautender Bestimmung des Käufers legt der Anbieter fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind.
Ist der Käufer im Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz - zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Anbieter andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Anbieter berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Anbieter außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.