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eBay-Artikelnr.:292065849494
Zuletzt aktualisiert am 03. Apr. 2017 11:29:34 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine ...
Marke
BioBeam
Zweck
Blut Gesundheit
Herstellernummer
718725800286
Produktart
Lichttherapie Lampe
Modell
Softlaser
EAN
0718725800286

Rechtliche Informationen des Verkäufers

PL-Secur Vermietungs- u Handelsg mbH
Lan Lang
Hirschstettner Straße 19/Stiege C/1.Stock/Top CC29
1220 Wien
Austria
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:nofeleT90333452434
:xaF3190333 4524 24+
:liaM-Emoc.resal-nalidem@eciffo
USt-IdNr.:
  • AT U64125048
Handelsregisternummer:
  • FN307559V
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Präambel
 
Alle im Online-Shop abgeschlossenen Rechtsgeschäfte unterliegen ausnahmslos und
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2. Angebote, Bestellung
 
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wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigen oder tatsächlich der Bestellung
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eventuell noch im Online-Shop angeboten werden, hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit
und Einsatzmöglichkeit vergleichbar sind.
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von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
e. Wenn sich zwischen Bestellung und Auslieferung die der Preiskalkulation
zugrunde liegenden Konditionen (insbesondere Material, Löhne, Fracht, Abgaben
usw.) zu unseren Ungunsten verändern, sind wir berechtigt die angebotenen
Preise entsprechend anzupassen. In diesem Fall werden wir den Besteller
unverzüglich informieren.
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g. Durch das Absenden ihrer Bestellung erklären Sie rechtsverbindlich, die bestellten
Waren erwerben zu wollen.
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3. Preise, Zahlungsbedingungen, Nachnahmeversand
 
a. Preisangaben erfolgen ausschließlich in Euro. Im Preis enthalten sind die Verpackung, nicht aber die Versandkosten.
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4. Lieferzeit, Lieferverzug, Unmöglichkeit
 
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Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten
Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt in jedem Fall die
Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
b. Die Lieferfrist ist gehemmt, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser
Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt
wurde. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Bestellers verlängern
die Lieferzeit entsprechend. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. höhere
Gewalt, Streik, Aussperrung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe,
Materialien oder Bestandteile. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände
bei unseren Unterlieferanten eintreten. Solche Umstände sind auch dann
von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs
eintreten.
c. Liegt ein von uns unverschuldeter Lieferverzug vor, kann der Besteller uns
schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme
des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem
Ablauf der Nachfrist ist der Besteller berechtigt, durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Schadensansprüche werden,
es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen.
Dasselbe gilt im Falle von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung.
 
5. Gefahrenübergang, Versicherung, Verpackung
 
a. Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten
hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Besteller
über.
b. Gelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen,
vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte, von diesem anzunehmen.
c. Die Verpackung erfolgt sachgemäß und sorgfältig. Sonderwünsche bezüglich der
Verpackung oder einer eventuellen Transportversicherung werden gesondert in
Rechnung gestellt.
 
6. Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf
 
a. Nimmt der Besteller den Vertragsgegenstand nicht fristgerecht an, so werden
wir ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch diese ohne An-
nahme der Ware, sind wir berechtigt die Ware zu behalten, ohne unseren Anspruch
auf Bezahlung zu verlieren.
b. Bestellungen, die von uns auf Abruf bestätigt werden, müssen - sofern nichts
besonders vereinbart ist - spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Bestellung
abgenommen werden.
 
7. Einrichtung der Anlagen
 
a. Grundsätzlich ist es nicht Vertragsgegenstand von uns gelieferte Waren auch zu
installieren. Dies ist nur nach vorhergehender zusätzlicher Vereinbarung unsere
Aufgabe.
b. Wir übernehmen keinerlei Haftung für nicht von uns errichtete Anlagen.
 
8. Eigentumsvorbehalt, Forderungsabtretung
 
a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere auch bis zur Einlösung
sämtlicher eventuell in Zahlung gegebener Wechsel unser Eigentum. Dies gilt
auch im Falle der Verarbeitung unserer Ware. Bei Verarbeitung, Verbindung und
Vermischung mit anderen Waren steht uns Miteigentum im Verhältnis des
Rechnungswertes unserer Waren zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung und
Vermischung zu.
b. Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware weder weiterveräußern, noch anders
über die Vorbehaltsware verfügen (z.B. Sicherungsübereignung, Verpfändung).
c. Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch
Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen. Alle uns durch die
Pfändung entstehenden Kosten trägt der Besteller.
 
9. Gewährleistung, Haftung, Nebenpflichten
 
a.Die Gewährleistungsrechte des Bestellers stehen unter der Bedingung, dass dieser
seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
b. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung, versteckte
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
c. Wenn eine Mängelrüge begründet geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen nur
in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis
zu den aufgetretenen Mängeln steht.
d. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen,
aa. soweit der Besteller ohne unser Zutun Liefer- oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder
durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel
nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden
und
bb. für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe,
mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind.
e. Wir haften für rechtzeitig gerügte Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, wie folgt:
aa. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder neu zu liefern,
die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen
fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar
oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Mehrere
Nachbesserungsversuche oder Neulieferungen sind zulässig. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
bb. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen
hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der
Mangelhaftigkeit befreit.
f. Ist die Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen
oder wird sie unzumutbar verzögert, so kann der Besteller die Rückabwicklung
des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen. Ausgeschlossen sind
(soweit gesetzlich zulässig) alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers
(vertraglich und außervertraglich) gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen,
einschließlich Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer
Schäden, entgangenen Gewinns, und aus der Durchführung der Gewährleistung,
soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns vorliegt bzw. für
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
g. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien
bleiben hiervon unberührt. Hinsichtlich des Garantiezeitraumes gelten die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen.
h. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften
nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden
sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann
nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
i. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht
für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer
Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf
Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
j. Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen
und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
k. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.
Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.
l. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
 
10. Schutzrechte, Werkzeuge, Unterlagen
 
a. Die von uns gemachten Vorschläge und Angebote in irgendeiner Form sind unser
geistiges Eigentum und dürfen nur mit unserem Einverständnis dritten Personen
zur Kenntnis gebracht werden.
b. Die von uns zur Herstellung des Vertragsgegenstandes im Auftrag des Bestellers
hergestellten Betriebsgegenstände, insbesondere Werkzeuge, Vorrichtungen,
Unterlagen usw. bleiben auch dann, wenn sie gesondert berechnet werden oder
der Besteller sich an deren Kosten beteiligt hat, unser Eigentum und werden
auch bei Vertragsbeendigung nicht ausgeliefert, sofern etwas anderes nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
 
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