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Beendet: 21. Jän. 2017 12:06:54 MEZ
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Artikelmerkmale

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Rechtliche Informationen des Verkäufers

WIZARD Computersysteme GmbH
Wizard GmbH
Neue Str. 52
27432 Bremervörde
Germany
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:liaM-Eed.draziw@fuaknie
USt-IdNr.:
  • DE 116923248
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Dienstleistungs- und Zahlungsbedingungen
 
1.) ALLGEMEINES
a) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen, es sei denn, dass etwas anderes von uns ausdrücklich schrift-lich vereinbart bzw. schriftlich bestätigt ist.
b) Gegenstand dieser Bedingungen ist Verkauf, Installation und Serviceunterstützung von/für Hardware, Zubehör, Software, Internet-lösungen und die Lizenzierung und Herstellung individueller Software.
c) Für Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Internet (z.B. Webhosting, Zugangsproviding) gelten zusätzlich unsere „Zusätz-lichen Vertragsbedingungen für Internetdienstleistungen“.
2.) ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
a) Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt oder bestätigt sind. An die in unseren Angeboten enthaltenen Preise halten wir uns 4 Wochen nach Datum der Angebotsabgabe gebunden.
b) Aufträge, Verträge, Vertragsänderungen oder -ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
c) Die in den Angeboten aufgeführte Arbeitszeit ist lediglich ein Richtwert, sie wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein Festpreis für die Arbeitszeit ist nur dann vereinbart, wenn explizit ein Festpreis schriftlich im Angebot festgehalten oder anderweitig schriftlich von uns bestätigt ist.
3.) ANWENDUNGSTECHNISCHE BERATUNG
a) Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
b) Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion miteinander von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusam-menstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zuge-sichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbe-stätigungen etc. beinhaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
c) Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Ver-tragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kunden-information und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts.
4.)GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
a) Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt schriftlich geltend zu machen. Ist der Vertragsgegenstand kostenpflichtig beim Kunden vor Ort installiert worden, ist Erfüllungsort für die Gewährleistung der Standort der Installation. Ist der Vertragsgegenstand durch den Kunden abgeholt worden oder an ihn verschickt worden, ist Erfüllungsort unsere Geschäftsstelle. Im Falle von Beanstandungen ist auf unseren Wunsch die Lieferung in einer angemessenen Verpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.
b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Verkäufers oder seine Erfüllungsgehilfen gestützt sind. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate. Die Frist beginnt mit der Entgegennahme der fehlerfreien Lieferung im vorgenannten Sinne.
c) Für von uns bezogene Hardwarekomponenten, die seitens des jeweiligen Herstellers mit einer über die oben spezifizierte Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie ausgestattet sind, wird von uns die Teilebeschaffung kostenpflichtig (Frachtpauschale, Versandkostenpauschale) durchgeführt. Andere damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten wie Anfahrtszeit und/oder Arbeitszeit zum Tausch der Komponenten werden als kostenpflichtige Dienstleistung berechnet. Wir können verlangen, dass die Herstellergarantie direkt mit dem Hersteller durch den Käufer abgewickelt wird. Eventuelle Versandkosten werden nicht von uns ersetzt.
d) Bei Standardsoftware besteht kein Anspruch auf Fehlerbehebung am konkret gelieferten Programm. Wir haben das Recht auf sofortigen Umtausch des Programms gegen eine verbesserte und ggf. erweiterte Version, sofern wir dazu aufgrund unserer eigenen Liefermöglichkeiten in der Lage sind und entsprechende neuere Versionen des Herstellers zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht möglich oder erfolglos, liefern wir dem Kunden ein Produkt mindestens gleicher Güte und Funktionsweise; etwa erforderliche Anpassungsmaßnahmen übernehmen wir mit Ausnahme der Einspeisung von Stammdaten und sonstigen Anwenderdaten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Bei Mängeln an Standardhardware gilt entsprechendes, sofern der Mangel nicht durch einfachen Austausch von Bauteilen zu beheben ist.
e) Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluss auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge.
f) Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteile an uns eine komplette Datensicherung vorzunehmen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen.
g) Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringen oder Reparaturen von Personal vornehmen lässt, das nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist. Während der Gewährleistungsfrist sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Pflegevertrages hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebs-mittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau entspricht.
h) Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
i) Wir übernehmen eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Be-dingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbeson-dere Ansprüche aus Verschulden bei Abschluss des Vertrages, positiver Vertragsverletzung oder außervertraglicher Haftung, sofern nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Bei leichter Fahrlässigkeit unterhalb der Führungsebene unseres Unternehmens haften wir in allen Fällen höchstens bis zu einem Gesamtbetrag, der dem Auftragswert bei Vertragsabschluß entspricht. Die Haftung beim Lizenzvertrag beschränkt sich auf die Gebühr von 12 Monaten Nutzung oder der Einmalgebühr des Lizenzprogramms. Unsere Haftung aus positiver Vertragsverletzung verjährt in jedem Fall spätestens in zwei Jahren.
j) Dem Erwerber der kaufmännischen Software oder der Standardsoftware bzw. der diesbezüglichen Lizenz ist bekannt, dass nach dem derzeitigen Stand der Technik eine Software niemals gänzlich fehlerfrei sein kann. Es wird jedoch ein gebrauchsfähiger Zustand zugesichert, der dem jeweiligen Stand der Technik entspricht.
k) Standard Software ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, sobald die Originalverpackung durch den Kunden geöffnet wurde.
l) Der Kunde ist verpflichtet nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Datensicherung sicherzustellen. Der Kunde hat die Funktionsfähigkeit von Datensicherungssystemen nach Installationen zu prüfen, die ständige Prüfung dieses Systems obliegt ebenfalls dem Kunden, der zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in regelmäßigen Abständen eine komplette Datenrücksicherung vornimmt oder die komplette Datensicherung auf ein anderes Sicherungsmedium ( z.B. Streamerlaufwerk / CD ROM) vornimmt oder vornehmen lässt. Es ist ebenfalls von ihm sicherzustellen, dass nur zugelassene Medien für die Backup- und Datensicherungssysteme eingesetzt werden. Die Medien dürfen außerdem nur für die vorgeschriebene Nutzungszeit verwendet werden.
m) Bei Datenfernübertragungseinrichtungen, die von uns installiert werden, prüfen wir einmalig die ordnungsgemäße Installation bezüglich der Fernsprechgebührenoptimierungsmöglichkeiten der DFÜ Software oder Hardware, soweit das Produkt derartige Möglichkeiten bietet. Der Kunde ist verantwortlich für die regelmäßige Überprüfung der dann laufenden Fernsprechgebührenoptimierungs-möglichkeiten der DFÜ Software oder der Hardware. Unnötig durch Fehlfunktionen der Datenübertragungseinrichtung verursachte Ge-bühren bei der Telekom oder anderen Netzanbietern trägt der Kunde.
5.) LIEFERZEIT
a) Liefertermine und Fristen gelten immer nur bei schriftlicher Vereinbarung und beginnen frühestens ab Auftragsbestätigung durch uns. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.
b) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unser Geschäft verlassen hat.
c) Lieferverzug liegt nicht vor, wenn bei uns oder im Betrieb des Lieferanten oder in einem anderen für ihn arbeitenden Betrieb durch höhere Gewalt oder andere außergewöhnliche Umstände oder Streik oder Aussperrung eine Frist- oder Terminüberschreitung verursacht wird und diese Umstände dazu führen, daß wir nicht rechtzeitig liefern können. Der Kunde wird unverzüglich vom Vorliegen der vorgenannten Verursachungsfälle schriftlich informiert, sobald wir davon Kenntnis erhalten haben. Der Eintritt vorstehender Ereignisse führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferzeiten. Wird eine Verlängerung für den Kunden nachweislich unzumutbar und sind Teillieferungen für ihn ohne Interesse, so steht ihm das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
d) Etwaige Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft nicht eingehaltenen Lieferfristen hat der Kunde glaubhaft zu machen. Diese beschränken sich, soweit nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird, auf höchstens 10 % des Kaufpreises des Gerätes oder Geräteteils, das wegen nicht rechtzeitiger Lieferung nicht genutzt werden kann.
6.) LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
a) Bei Auslieferung können wir die Bestätigung der Lieferung und/oder Installation verlangen. Eventuelle Beanstandungen werden schriftlich auf dem Lieferschein festgehalten. Sollte der Kunde eine Bestätigung verweigern oder kein zeichnungsbefugter Mitarbeiter anwesend sein, können wir die Ware zurücknehmen und einen neuen Termin verlangen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
b) Auf Lieferscheinen bestätigte Lieferungen und Leistungen gelten auch als bestätigt, wenn ein nicht zeichnungsbefugter Mitarbeiter des Kunden die Unterschrift unter Verwendung des Firmenstempels tätigt.
c) Bei telefonisch angeforderten Serviceeinsätzen gilt die Unterschrift auf dem Lieferschein auch als Auftrag.
d) Bei telefonischem Service gilt ein durch den betreffenden Techniker schriftlich dokumentierter Einsatz als erbrachte Leistung.
7.) LIZENZRECHTE UND -MATERIAL
a) Bei Kauf oder Bereitstellung unserer Software gewähren wir dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung allein auf dafür von uns gelieferten oder genehmigten Maschinen. Alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzmaterials, auch wenn es bearbeitet, über-setzt oder unverändert oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, bleiben - unbeschadet des Eigentums des Kunden am Trägermaterial - bei uns.
b) Der Kunde verpflichtet sich, Lizenzmaterial einschließlich Kopien jeder Art ohne zeitliche Begrenzung nicht an Dritte weiterzugeben oder anders zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht unsere Mitarbeiter.
c) Bei Kauf von Standardsoftware gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Durch Öffnung der Verpackung oder Annahme der Software und der Dokumentation erkennt der Kunde die Lizenzbestimmungen an.
d) Beauftragt der Kunde uns mit der Installation von kompletten PC Anlagen oder deren Wiederherstellungen nach einem Defekt, so ist ausschließlich der Kunde für die Einhaltungen der Lizenzbestim-mungen des jeweiligen Herstellers verantwortlich. Der Kunde hat eigenständig Mitarbeiter zu beauftragen, um die benutzten Lizenzen zu überprüfen. Gegebenenfalls muss der Kunde eigenständig Lizenzen nachbestellen oder entsprechende Vereinbarungen mit dem jeweili-gen Hersteller treffen.
e) Wir stellen den Kunden bei individuell angepassten Internetlösun-gen (Web-Auftritte, Redaktionssysteme, Online-Shops) ein Grundsy-stem zur Verfügung, dass Administration und eine kürzere Entwick-lungs- und Anpassungsphase ermöglicht. Da dieses Grundmodul unser Eigentum bleibt und nicht veräußert wird, besteht das Nutzungsrecht von Internetlösungen nur in Verbindung mit einem Nutzungsvertrag für Internetserver (=Webhosting). Kündigt ein Kunde den Nutzungsvertrag, endet auch das Recht zur zeitlich beschränkten oder unbeschränkten Nutzung der Software. Die im System enthalten-en Daten sind Eigentum des Kunden und können gegen separate Berechnung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
f) Änderungen und Erweiterungen von Programmcodes unserer individuellen Softwarelösungen gehen in unser Eigentum über. Die Nutzungsrechte für die Änderungen werden an uns abgetreten.
8.) GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs von durch uns gelieferte Waren geht mit der Übergabe an den Kunden auf ihn über. Als Übergabe gilt die Absendung bei uns.
9.) ABNAHME
Nach Installation und Prüfung durch uns prüft der Kunde die Installation. Für den Fall, dass Abnahmefähigkeit vorliegt, wird der Kunde unverzüglich, spätestens nach 30 Tagen die Abnahme erklären. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme durch den Kunden, so gilt die Abnahme dennoch als vorgenommen, es sei denn, der Kunde übermittelt schriftlich spätestens nach 30 Tagen eine Mängelliste.
10.) Subunternehmer
Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung bleibt in diesem Fall bei uns.
11.) BESONDERE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
a) Der Käufer kann nur aufrechnen mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungs-verweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf das-selbe Rechtsverhältnis.
b) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, können wir pauschalierten Verzugsschaden in Form von 5 % Zinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen, sofern uns kein nachweisbar höherer Schaden entsteht. Das gesetzliche Recht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
12.) EIGENTUMSVORBEHALT
a) Die gelieferten Waren und Programme bleiben bis zu ihrer Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Warenlieferungen, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsver-kehr veräußert werden dürfen, vor. Durch Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen; die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich aus-schließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich Verkäufer und Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der vom Verkäufer gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferan-ten steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände.
Soweit die Gesamtforderungen des Verkäufers durch solche Abtretun-gen zu mehr als 125% zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach der Auswahl des Verkäufers freigegeben.
Der Käufer kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechsel-protest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiter-verkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstän-de. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es liegt darin, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden, kein Rücktritt vom Vertrage.
b) Der Kunde hat die Waren bis zum Eigentumsübergang ordnungs-gemäß zu verwahren. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen Waren insbesondere nicht aus der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt werden.
c) Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum ste-henden Waren zu verlangen. Wir sind berechtigt, über die herausver-langte Lieferung nach Ankündigung anderweitig zu verfügen und nach Zahlung den Käufer binnen üblicher Lieferfrist neu zu beliefern.
d) Bei Lieferung von Nutzungsrechten an Programmen gelten unsere Eigentumsvorbehalte. Für den Fall des Rücktritts und der Rücknahme von Ware hat der Kunde auch alle Sicherungskopien herauszugeben oder nachweislich zu löschen, auf denen das Programm enthalten ist.
13.) PREISE UND MIETZAHLUNGEN
a) Alle Preise verstehen sich ab Lager. Die Preise für Waren und Geräte schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.
b) Eine Anlieferung und Aufstellung von Geräten und Installation von Programmen durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal erfolgt auf gesonderte Rechnung zu Lasten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
c) Eine nicht in Anspruch genommene Einweisung in Hardware/ Soft-ware (als Bestandteil eines Auftrages) berechtigt den Käufer nicht zur Reduzierung des fälligen Rechnungsbetrages.
14.)SONSTIGES
a) Die von uns vertriebenen Markengeräte entsprechen den Bestim-mungen des Hochfrequenzgesetzes und der DBP-Verfügung 1046. Sobald Teile dieser Geräte verändert oder ausgetauscht werden, wird eine gesonderte Funkstörungsmessung erforderlich, falls das Ge-rät weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden soll.
b) Die Messung wird von uns nur veranlasst bei gesondertem schrift-lichen Auftrag und auf Kosten des Kunden. Dieses gilt auch, falls Er-satz- oder Austauschteile von uns auf Wunsch des Käufers installiert worden sind und hierdurch die erforderliche Genehmigung verfallen ist.
c) Die von uns angebotenen NoNamegeräte und -bauteile besitzen teilweise keine Prüfkennzeichnung oder Bescheinigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten, so dass ihre Benutzung in der Bundesrepublik Deutschland eine gesonderte postalische Prüfung erfordert.
15.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Der Kunde und wir sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen am nächsten kommt.
b) Gegenüber Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Geschäftssitz.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.