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Julius Meinl Kaffee CREMA ESPRESSO ITALIANO ganze Bohne 1Kg

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Artikelmerkmale

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Marke
Julius Meinl
Produktart
Kaffee
Form
Bohnen

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carconcierge_berlin
Manuel Klein
Manfred-von-Richthofen-Str. 8
12101 Berlin
Germany
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Impressum carservice-berlin.com Blaschkoallee 73 12359 Berlin Deutschland Telefon +49(0)1752378291 Ansprechpartner Herr Klein E-Mail info@carservice-berlin.com Steueridentifikation USt-IdNr.: DE315006885
USt-IdNr.:
  • DE 315006885
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
"§19 UStG (Kleinunternehmerstatus)"Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1Geltungsbereich & Abwehrklausel
(1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend „Anbieter“)
und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt
der Bestellung.(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.(2) Durch das Absenden der Bestellung
im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb
enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das
Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese
Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des
Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die
Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§ 3Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 4Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss fällig.
§ 5Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts
anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.(2) Die
Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei
gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten
Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B.
hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Die
vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern
ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.(3) Eine Garantie wird
von dem Anbieter nicht erklärt.
§ 6Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende
Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche
gegen diese geltend macht.(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B.
hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von
dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.
§ 7Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne
Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung
nachweist.
§ 8Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder
unbestritten ist.
§ 9Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§ 10 Ihre Sicherheit ist uns wichtig daher verweisen wir auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Allgemeines 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge und Warenkäufe bei der Firme carservice-berlin (nachfolgend als CSB bezeichnet), die von Verbrauchern oder Unternehmern (gemeinsam Kunden) mit CSB getätigt werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbeauftragung einbezogen werden. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurden zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Falls der Kunde aktuell oder in Zukunft von CSB angebotene Dienstleistungen und Services nutzt (z.B. Kurzzeitkennzeichen, Zulassungsdienste Transporte oder Überführungen), gelten zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diejenigen Richtlinien und Geschäfts-und/oder Nutzungsbedingungen, die für den jeweiligen Service Anwendung finden. Die jeweils spezielleren Bedingungen gehen für den Fall, dass sie im Widerspruch zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 1.2 Ab einer Auftragserteilung von mehr als drei Dienstleistungen (z.B. Kurzzeitzulassungen, Zulassungen, Transporte oder Überführungen) im Monat besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beauftragende als Unternehmer gehandelt hat. § 2 Vertragsabwicklung 2.1 CSB erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten, insbesondere der Auswahl des Fahrers, trifft CSB nach eigenem freiem Willen und Ermessen. 2.2 Bei Auftragserteilung hat der Kunde CSB sämtliche für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen in der jeweils erforderlichen Form vorzulegen bzw. zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben gewissenhaft, richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. 2.3 Die Beauftragung von CSB zur Ausführung einer Dienstleistung umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung von CSB, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Kunden abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit CSB nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt. Dies beinhaltet auch den Abschluss einer notwendigen Kfz-Versicherung, das Prägen von Kfz-Kennzeichen sowie die Weiterleitung der erforderlichen Erklärung/Unterlagen an die Kfz-Zulassungsstelle. § 3 Nicht-Verfügbarkeit der Leistungen 3.1 Soweit die Leistung von CSB die Lieferung von Waren beinhaltet, steht ein jedes solcher Angebote unter dem Vorbehalt der Selbstlieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil CSB bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat CSB das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. CSB wird den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist und ihm die evtl. bereits gezahlte Vergütung unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht zur Lösung nur, sofern CSB ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde. 3.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern CSB hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Falle einer Falschlieferung im Sinne des § 434 Abs.3 BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu. § 4 Preise/Zahlungsbedingungen 4.1 Der Preis für die durchzuführende Leistung ergibt sich aus den dem Kunden bei Beauftragung zur Kenntnis gebrachten Preisen oder aus einer gesonderten, bei Auftragserteilung geschlossenen, Preisvereinbarung. 4.2 Der Auftraggeber oder Käufer kann CSB zur Zahlung des vereinbarten Preises ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens einen Tag nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 10 Tage verkürzt. Der Auftraggeber oder Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers oder des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht nur CSB verursacht wurde. 4.3 Der Kunde ist berechtigt, vom Auftrag bis 8 Tage vor Auftragserfüllungsdatum gegen Erstattung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 an CSB zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt weniger als 10 Tage vor Auftragserfüllung, hat der Kunde die komplette vereinbarte Vergütung an CSB zu ersetzen. Dem Kunden bleibt in jedem Fall nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 4.4 In den jeweils dargestellten Preisen ist die derzeit geltende gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt unter Ausweis der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.5 Die Vergütung von CSB ist spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Der Kunde gerät unbeschadet des § 286 Abs.3 BGB auch dann in Verzug, wenn die Vergütung fällig ist und der Kunde spätestens eine Woche nach Zugang der ersten Mahnung von CSB nicht gezahlt hat. § 5 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht 5.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von CSB nicht bestritten werden. 5.2 Die Abtretung eines Anspruchs des Kunden gegenüber CSB ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von CSB rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt. 5.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5.4 CSB ist seinerseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Kunden, insbesondere die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten. § 6 Leistungszeit CSB bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten um die Einhaltung der von dem Kunden gewünschten Ausführungszeiten und Fristen. Eine Garantie für eine bestimmte Leistungszeit wird ausdrücklich nicht übernommen, es sei denn, hierzu wird eine Individualvereinbarung getroffen, die in Textform zu bestätigen ist. Beruft sich der Kunde auf eine mündliche Individualvereinbarung, so obliegt ihm im Zweifel der Nachweis. § 7 Auslieferung und Rügeobliegenheit 7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung (bspw. des Kennzeichens) an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Kunde Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe (bspw. des Kurzzeitkennzeichens) an den Kunden bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 Abs.2 BGB). 7.2 CSB bemüht sich, die Dienstleistung schnellstmöglich zu erbringen bzw. Ware schnellstmöglich auszuliefern; Lieferfristen bestehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gem. Ziff. 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich ausdrücklich vereinbarte Liefer-bzw. Ausführungstermine als verbindlich. 7.3 Der Kunde hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Sollten hier bereits Mängel an der Transportverpackung offensichtlich sein oder die Ware aufgrund des Transportes beschädigt worden sein, bittet CSB den Kunden darum, den Transportschaden innerhalb von 3 Tagen auch gegenüber dem Versanddienstleister anzuzeigen. Die Rechte als Verbraucher aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheitsverpflichtung nicht eingeschränkt. Aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Kunden als Verbraucher nach § 254 BGB erwachsen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt. 7.4 Sofern der Kunde Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen CSB und dem Unternehmer gleichfalls als Empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft sie anstelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.3; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt. § 8 Rechte und Pflichten des Kunden 8.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Erledigung seines Auftrages erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig in der jeweils erforderlichen Form an CSB auszuhändigen. Der Kunde steht insbesondere dafür ein, dass die von ihm überreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam sind. Sofern die beauftragte Dienstleistung nicht erbracht werden kann, weil die vom Kunden übergebenen Unterlagen und/oder Dokumente unvollständig, unrichtig oder rechtlich unwirksam sind, schuldet der Kunde dennoch die vereinbarte Vergütung. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 8.2 Der Kunde versichert, dass er die besonderen Bedingungen und Hinweise im Zusammenhang mit den Haftpflichtversicherungen im Zusammenhang mit Kurzzeit und Ausfuhrkennzeichen beachtet. Der Kunde haftet CSB für jede Verletzung der ihm in diesem Zusammenhang obliegenden Pflichten. Ebenso versichert der Kunde gegenüber CSB die Vollständig-und Richtigkeit sowie die Echtheit aller übergebenden amtlichen Dokumente. Der Kunde stellt CSB von allen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die durch die Übergabe unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen oder Dokumente entstehen können, auf erstes Anfordern frei. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung, die hinsichtlich der Anwaltsgebühren mindestens nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), regelmäßig aber nach Aufwand zu einem üblichen Stundenhonorar zu berechnen sind. Der Kunde hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber CSB für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme von Unterlagen und Dokumenten des Kunden durch die (Ordnungs-)Behörden, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme sind von CSB verursacht und von CSB zu vertreten. 8.3 Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, an ihn zurück zu gewährende Unterlagen und Dokumente sowie die im Rahmen des Auftrags für den Kunden erlangten Unterlagen und Dokumente sowie Gegenstände, insbesondere Kfz- Kennzeichen an der von ihm angegebenen Zulassungsstelle entgegenzunehmen oder durch empfangsbevollmächtigte Personen entgegennehmen zu lassen. 8.4 Wird der Kunde oder der von ihm benannte Empfänger an der Zustelladresse nicht angetroffen, kann die Auslieferung gegen Empfangsquittung auch an eine andere Person erfolgen, von welcher nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Wohn-und Geschäftsräumen des Kunden anwesende Personen, insbesondere Angestellte, und Familienangehörige sowie andere Hausbewohner und Nachbarn. Werden weder der Kunde oder der vom Kunden bezeichnete Empfänger persönlich noch ein nach den vorstehenden Bestimmungen als empfangsberechtigt anzusehender Dritter angetroffen, wird CSB bzw. der Transportdienstleister innerhalb von zwei Werktagen abermals die Auslieferung vornehmen. Die Kosten der erneuten Auslieferung trägt der Kunde gemäß der jeweils aktuellen Preisliste von CSB. 8.5 Scheitert auch der zweite Auslieferungsversuch aus den oben genannten Gründen, wird CSB bzw. ein von diesem beauftragter Dienstleister den Kunden durch Hinterlassung eines entsprechenden Benachrichtigungsscheines von den vergeblichen Auslieferungsversuchen in Kenntnis setzen und die Sendung an dem im Benachrichtigungsschein angegebenen Ort aufbewahren. Der Kunde, der von ihm angegebene Empfänger oder ein vom angegebenen Empfänger schriftlich beauftragter Bevollmächtigter können die Sendung gegen Vorlage des Benachrichtigungsscheines und unter Vorlage der Vollmacht und eines Personalausweises oder Reisepasses an diesem Ort abholen. 8.6 Sofern die zurück zu gewährenden Unterlagen und Dokumente bzw. Gegenstände nach dem vergeblichen 2. Auslieferungsversuch sowie dem Ablauf einer weiteren Woche nicht abgeholt wurden, ist CSB berechtigt, die gesamte Sendung auf Kosten des Kunden an die von diesem angegebene Zustelladresse zurückzusenden. Dies gilt auch, sofern die Zustelladresse unrichtig ist. 8.7 Die Zustellung der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen bzw. im Rahmen des Auftrags erlangten Dokumente, Unterlagen und Gegenstände erfolgt vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung durch einen von CSB ausgewählten Dienstleister. Der Kunde ist berechtigt, die Zustellung bzw. Auslieferung per Wertbrief und/oder Einschreiben/Rückschein oder per Kurierdienst gegen Aufpreis zu verlangen, soweit dies bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart worden ist. § 9 Gefahrübergang 9.1 Ist der Verkauf von Waren durch CSB Vertragsgegenstand, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, sofern dieser Unternehmer ist. Ist der Käufer hingegen ein Verbraucher, so geht die Gefahr erst mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über. 9.2 Ist die Erbringung einer Dienstleistung durch CSB Vertragsgegenstand, so geht vor Erbringung der Dienstleistung durch CSB die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs derjenigen Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände, die der Kunde zur Erbringung der Dienstleistung durch CSB an CSB zu übergeben oder zu versenden hat, erst mit der Übergabe/dem Eingang dieser Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände an/bei CSB auf CSB über. Nach Erbringung der Dienstleistung durch CSB geht diese Gefahr erst mit dem Zugang beim Kunden wieder auf den Kunden über, sofern dieser Verbraucher ist. § 10 Haftung und Gewährleistung 10.1 CSB haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. 10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CSB nur bei der Verletzung wesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel verursachte Schäden haftet CSB nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 10.3 Hinsichtlich der ggf. zu liefernden Waren bleibt – unabhängig von einem Verschulden von CSB – eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Sollte der Kunde Waren mit einer Herstellergarantie erwerben, ist für diese Garantie ausschließlich der Hersteller verantwortlich; der Erwerb über CSB stellt keine Übernahme der Herstellergarantie durch CSB dar. 10.4 CSB ist auch für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 10.5 Hinsichtlich der beauftragten Dienstleistungen (oder des entsprechenden Dienstleistungsanteil) schuldet CSB nur das ordentliche Bemühen; das Eintreten eines bestimmten Leistungserfolges (Erteilung einer bestimmten Zulassung, Genehmigung etc.) wird bei beauftragten Dienstleistungen nicht geschuldet. Gleiches gilt für vermittelte Versicherungen. § 11 Verbraucherschlichtung, Information nach § 36 VSBG Die CKG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. § 12 Schlussbestimmungen 12.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von CSB; Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hatte, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. 12.2 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von CSB. 12.3 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; Im Fall einer Unwirksamkeit einzelner Teile gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB). 12.4 Anzeigen und Erklärungen gegenüber CSB sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Anderweitige Individualabreden bleiben von dieser Regelung unberührt. 12.5 Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken. AGB Manuel Klein ( CSB ) Stand: Dezember 2017
 
für Überführungen § 1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen, die von Verbrauchern oder Unternehmern (gemeinsam Kunden) bei der Firma carservice-berlin (nachfolgend als CSB bezeichnet) getätigt werden. CSB bietet für Kunden die Durchführung sämtlicher Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überführung von Kraftfahrzeugen an. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurden zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 1.2 Ab einer Auftragserteilung von mehr als drei Dienstleistungen im Monat besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beauftragende als Unternehmer gehandelt hat. § 2 Vertragsabwicklung 2.1 CSB erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritten, insbesondere die Auswahl des Fahrers, trifft CSB nach freiem Willen und Ermessen. 2.2 Bei Auftragserteilung hat der Kunde CSB sämtliche für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen in der jeweils erforderlichen Form vorzulegen bzw. zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben gewissenhaft, richtig und wahrheitsgemäß auszufüllen. 2.3 Die Beauftragung von CSB zur Ausführung einer Dienstleistung umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung von CSB, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Kunden abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit CSB nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt. § 3 Auftragserteilung Ein Anspruch des Kunden auf eine Auftragsausführung besteht, wenn eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers vorliegt und der Auftragnehmer die Annahme des Auftrags bestätigt hat. § 4 Allgemeine Rechte und Pflichten des Auftraggebers 4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Auftragsformular bzw. die Daten auf elektronischem Wege dem Auftragnehmer sachlich richtig, vollständig und zeitgerecht (spätestens 3 Tage vor Auftragsdurchführung) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist mit der Speicherung der Daten in der vom Auftragnehmer geführten Datenbank einverstanden. Für die durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehenden Kosten, Verzögerungen etc. übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. 4.2 Der Auftraggeber hat bei einer Fahrzeugüberführung am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Das Fahrzeug muss fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVO/StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigen. Sämtliche Kosten, welche mit der möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Herstellung eines fahrbereiten Zustandes des Fahrzeugs verbunden sind, hat der Auftraggeber zu tragen. 4.3 Ist der Überführungsfahrer zum vereinbarten Termin vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübernahme bzw. Übergabe aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes um mehr als 20 Minuten, so werden für jede angefangene halbe Stunde EUR 25,- berechnet. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass zusätzlich zu befördernde Extraausstattung (z.B. Reifen) zusammen mit dem Fahrzeug bereitgestellt wird. Zusätzlich hat der Auftraggeber die durch die von ihm zu vertretende Verspätung ggfs. anfallenden Mehrkosten (z..B. Übernachtungskosten des Überführungsfahrers) zu erstatten. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort oder wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel insbesondere aufgrund der StVO/StVZO nicht zu überführen, wird 150 % des ursprünglichen Überführungspreises berechnet. Dem Auftraggeber bleibt in jedem Falle nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 4.4 Der Auftraggeber ist für die erforderlichen Begleitpapiere verantwortlich und haftet für alle anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere/fehlender Genehmigungen entstehen (Verwarnungen, Bußgelder, Abschlepp- und Bergungskosten etc.), es sei denn, diese sind vom Auftragnehmer verursacht und zu vertreten. 4.5 Die Beurteilung des Überführungsfahrers über den Zustand des Fahrzeuges ist keine Garantie dafür, dass alle (Verkehrs-)Kontrollen ohne Beanstandung passiert werden und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung für eventuell auftretende Mängel oder Betriebsstörungen. 4.6 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen. Der Auftraggeber hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die Ordnungsbehörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme ist vom Auftragnehmer verursacht und zu vertreten. 4.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, das an ihn zurückzugewährende Fahrzeug mit den Begleitunterlagen an der von ihm angegebenen Zustelladresse selbst oder durch empfangsbevollmächtigte Dritte entgegenzunehmen. Empfangsbevollmächtigt sind alle beauftragte Personen durch ( CSB )
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