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Hydraulik Gewinde Reduzierung RI alle Größen Verschraubung

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eBay-Artikelnr.:221607523819
Zuletzt aktualisiert am 27. Feb. 2020 12:19:00 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Markenlos
Herstellernummer
nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Ruester Hydraulik GmbH
Jochen Rüster
Am Bäuerleinsberg 6
97837 Erlenbach
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT38831919390
:xaF7779919/19390
:liaM-Eed.kiluardyh-retseur@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 242266840
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Rüster Hydraulik GmbH
 
§ 1 Geltung der Bedingungen
 
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten
diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers/Auftraggebers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verwender und dem Auftraggeber/Käufer zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
 
(1) Die Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verwenders.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Die Angestellten des Verwenders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
§ 3 Preise
 
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verwender an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30
Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers
genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen
werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager Erlenbach einschließlich normaler
Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
 
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der
Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verwender
die Lieferung oder sonstige Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie
bei Lieferanten des Verwenders oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verwender auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verwender, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Verwender ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung
oder Teilleistung ist für den Käufer/Auftraggeber nicht von Interesse.
(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verwenders setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers/Auftrag-gebers voraus.
(5) Kommt der Käufer/Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Verwender berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden
Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den Käufer/Auftraggeber über.
§ 5 Gefahrenübergang
 
Die Gefahr geht auf den Käufer/Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verwenders verlassen hat. Wird der
Versand auf Wunsch des Käufers/Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf ihn über. Im übrigen gilt § 644 BGB.
 
§ 6 Rechte des Käufers/Auftraggebers wegen Mängel
 
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung
der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
(2) Der Verwender hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den
Käufer/Auftraggeber weiter liefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
bleibt unberührt.
(3) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verwenders nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer/Auftraggeber
eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
(4) Der Käufer/Auftraggeber muss dem Verwender Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang des Liefergegenstandes oder der Erbringung der Montageleistung schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem
Verwender unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(5) Der Verwender ist in keinem Fall zur Neuherstellung des Werkes verpflichtet.
(6) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer/Auftraggeber nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(7) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(8) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verwender stehen nur dem unmittelbaren Käufer/Auftraggeber zu
und sind nicht abtretbar.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem
Verwender aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer/Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, werden dem
Verwender die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit
ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verwenders. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verwen
der als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Verwenders durch
Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers/Auftraggebers an der einheitlichen
Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verwender übergeht. Der Käufer/Auftraggeber
verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verwenders unentgeltlich. Ware, an der dem Verwender (Mit-)Eigentum
zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
 
(3) Der Käufer/Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu
verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Käufer/Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den
Verwender ab. Der Verwender ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verwender abgetretenen Forderungen
für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen
werden, wenn der Käufer/Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer/Auftraggeber
auf das Eigentum des Verwenders hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verwender
seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem
Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers/Auftraggebers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verwender
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 8 Zahlung
 
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verwenders 30 Tage nach
Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) ohne Abzug zahlbar.
Der Verwender ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers/Auftraggebers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer/Auftraggeber über die Art der erfolg-
ten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verwender berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
 
 
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verwender über den Betrag verfügen kann. Im Falle von
Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer/Auftraggeber in Verzug, so ist der Verwender berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verwender ist zulässig.
(4) Wenn dem Verwender Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers
in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem
Verwender andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers in Frage
stellen, so ist der Verwender berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks
angenommen hat. Der Verwender ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung
zu verlangen.
(5) Der Käufer/Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
worden oder unstreitig sind.
§ 9 Lagerkosten/Lagerhaltung
 
Wird der Versand der Lieferung auf Wunsch des Käufers/Auftraggebers um mehr als zwei Wochen nach
dem vereinbarten Liefertermin oder, wenn kein genauer Liefertermin vereinbart war, nach der Anzeige der
Versandbereitschaft des Verwenders verzögert, kann der Verwender pauschal für jeden Monat ein Lagergeld
in Höhe von einem Prozent des Preises des Liefergegenstandes, höchstens jedoch 2% des Preises berechnen.
Dem Käufer/Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass dem Verwender kein Schaden oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verwender ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden
entstanden ist.
 
§ 10 Geheimhaltung
 
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verwender im Zusammenhang
mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
 
§ 11 Haftung
 
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter
Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verwender für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis
zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt
werden, es sei denn, ein vom Verwender garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer/
Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die
wegen arglistigen Verhaltens des Verwenders entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale,
für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung des Verwenders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
 
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verwender und Käufer/
Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
(2) Soweit der Käufer/Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Marktheidenfeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Erlenbach den 01.07.2009
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.