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Verkauf von Produkten mit Konformitätskennzeichnung in die EU oder ins Vereinigte Königreich

Wenn Sie Produkte an Käufer in der Europäischen Union (EU) oder im Vereinigten Königreich (UK) verkaufen, müssen Ihre Produkte die jeweils geltenden Produktkonformitätsregeln erfüllen. Die CE-, UKCA- und UKNI-Kennzeichnungen zeigen, dass ein Produkt die Sicherheitsstandards und die gesetzlichen Vorgaben in der entsprechenden Region erfüllt. Diese Kennzeichnungen legen auch fest, wo Ihr Produkt verkauft werden kann und wer auf dem Produkt oder auf der Verpackung als Wirtschaftsakteur angegeben werden muss.

Produkte mit Konformitätskennzeichnung müssen die Kontaktdaten eines Wirtschaftsakteurs mit Sitz in der Region aufweisen, in der das Produkt verkauft wird.

Markt Erforderliche Kennzeichnung Standort des Wirtschaftsakteurs
Europäische Union (EU) CE-Kennzeichnung In der EU ansässig
Großbritannien (England, Schottland, Wales) UKCA- oder CE-Kennzeichnung Im Vereinigten Königreich ansässig
Nordirland UKNI- und CE-Kennzeichnungen In Nordirland oder in der EU ansässig

Die meisten großen Marken verfügen bereits über einen Wirtschaftsakteur für jede Region.

Ein Wirtschaftsakteur kann ein in der entsprechenden Region ansässiger Hersteller, Importeur, bevollmächtigter Vertreter oder Fulfilment-Dienstleister sein.

Wenn Sie Ihre Artikel international ohne diese Informationen verschicken, kann es passieren, dass Ihr Paket beim Zoll blockiert wird oder dass sich die Zustellung beim Käufer verzögert.

So erfüllen Sie die Vorschriften

Mit den folgenden Schritten können Sie sicherstellen, dass Ihre Angebote die Anforderungen in der EU und im Vereinigten Königreich erfüllen:

  1. Finden Sie heraus, welche Kennzeichnung für Ihren Verkaufsort gilt: CE (EU), UKCA oder CE (Großbritannien) oder UKNI und CE (Nordirland).
  2. Konformität prüfen: Bestätigen Sie, dass Ihr Produkt die entsprechenden EU- und/oder UK-Normen erfüllt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
  3. Produktkennzeichnung prüfen: Suchen Sie nach den Angaben des Herstellers oder Importeurs auf dem Produkt oder der Verpackung. Wenn ein in der EU oder im Vereinigten Königreich ansässiger Hersteller oder Importeur angegeben ist, ist dies der jeweils zuständige Wirtschaftsakteur.
  4. Wenn kein lokaler Hersteller oder Importeur angegeben ist: Fragen Sie, ob der nicht in der EU oder im Vereinigten Königreich ansässige Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in der EU oder im Vereinigten Königreich hat.
    • Falls ja, lassen Sie sich den Namen, die Adresse und die Kontaktdaten des bevollmächtigten Vertreters mitteilen und sorgen Sie dafür, dass diese Angaben auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben sind.
    • Wenden Sie sich anderenfalls an den Hersteller, um einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Der Hersteller muss dem bevollmächtigten Vertreter ein unterzeichnetes Mandat, die erforderliche Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen zur Verfügung stellen.
    • Alternativ können Sie einen EU- oder UK-Fulfilment-Dienstleister beauftragen, der bereit ist, für Sie als Wirtschaftsakteur aufzutreten.
  5. Halten Sie die Unterlagen bereit: eBay oder Aufsichtsbehörden können jederzeit CE-, UKCA- oder UKNI-Dokumente anfordern.

Diese Seite dient nur als Leitfaden und stellt keine Rechtsberatung dar.

Fragen und Antworten

Was ist ein Wirtschaftsakteur?

Laut den Vorschriften der EU und des Vereinigten Königreichs muss der Wirtschaftsakteur in der Region ansässig sein, in der das Produkt verkauft wird. Die folgenden Arten von Unternehmen können als Wirtschaftsakteur fungieren:

  • Hersteller in der EU für Produkte, die in die EU verkauft werden, bzw. Hersteller im Vereinigten Königreich für Produkte, die in das Vereinigte Königreich verkauft werden
  • Importeure in der EU für Produkte, die in die EU verkauft werden, bzw. Importeure im Vereinigten Königreich für Produkte, die in das Vereinigte Königreich verkauft werden
  • Bevollmächtigte Vertreter in der EU für Produkte, die in die EU verkauft werden, bzw. bevollmächtigte Vertreter im Vereinigten Königreich für Produkte, die in das Vereinigte Königreich verkauft werden
  • Fulfilment-Dienstleister in der EU für Produkte, die in die EU verkauft werden, bzw. Fulfilment-Dienstleister im Vereinigten Königreich für Produkte, die in das Vereinigte Königreich verkauft werden
Welche Aufgaben hat ein Wirtschaftsakteur?

Wirtschaftsakteure erfüllen die folgenden Aufgaben:

  • Bereitstellen einer Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen für Inspektionen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, wenn Nachweise für die Einhaltung der Vorschriften verlangt werden
  • Bereitstellen von Informationen für Behörden, wenn ein Produkt als unsicher oder nicht konform eingeschätzt wird, und Einleitung von Korrekturmaßnahmen
Welche Produkte benötigen diese Kennzeichnungen?

Diese Vorschriften gelten für eine Vielzahl von Waren, die eine CE-, UKCA- oder UKNI-Kennzeichnung erfordern; dazu gehören unter anderem:

  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Ausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX)
  • Gasgeräte
  • Lithiumbatterien und batteriebetriebene Geräte, einschließlich in Mikromobilitätsprodukte integrierter oder separat erhältlicher Geräte
  • Maschinen und Bauprodukte
  • Messgeräte
  • Mikromobilitätsgeräte wie E-Bikes, Elektroroller, E-Skateboards, Hoverboards und ähnliche Elektrobeförderungsmittel für Einzelpersonen
  • Nichtselbsttätige Waagen
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Druckgeräte und einfache Druckbehälter
  • Produkte, für die Ökodesign-, Niederspannungs- oder elektromagnetische Verträglichkeitsregeln gelten
  • Pyrotechnische Gegenstände
  • Funk- und Telekommunikationsanlagen
  • Sportboote und Wassermotorräder
  • Spielzeug

Offizielle Informationen:

Was ist ein Fulfilment-Dienstleister?

Fulfilment-Dienstleister in der EU oder im Vereinigten Königreich sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Tätigkeiten ausüben:

  • Adressierung
  • Versand
  • Verpackung
  • Lagerhaltung

Versandunternehmen oder Logistikunternehmen, die Waren lediglich transportieren, sind keine Fulfilment-Dienstleister.

Wenn Sie mit einem Fulfilment-Dienstleister in der EU zusammenarbeiten möchten, können Sie den Hersteller bitten, dem Fulfilment-Dienstleister die relevanten Unterlagen bereitzustellen. Wenn sich ein Fulfilment-Dienstleister bereit erklärt, die Unterlagen zu verwahren und als Wirtschaftsakteur aufzutreten, müssen der Name oder die Kontaktdaten (einschließlich Postanschrift) des Fulfilment-Dienstleisters auf dem Produkt oder der Verpackung angegeben werden. Einige Fulfilment-Dienstleister verlangen stattdessen möglicherweise einen bevollmächtigten Vertreter. In diesem Fall sollten Sie sich mit dem nicht in der EU ansässigen Hersteller in Verbindung setzen, um einen bevollmächtigten Vertreter für die EU oder das Vereinigte Königreich festzulegen.

Wie finde ich einen bevollmächtigten Vertreter für die EU oder das Vereinigte Königreich?

Fragen Sie zunächst den Hersteller oder Markeninhaber, ob bereits ein bevollmächtigter Vertreter in der EU oder im Vereinigten Königreich vorhanden ist. Falls nicht, bieten viele Unternehmen in der EU oder im Vereinigten Königreich Dienstleistungen als bevollmächtigte Vertreter an.

eBay hat mehrere Drittanbieter identifiziert, die Verkäufern helfen können. Diese Unternehmen können bei den meisten Arten von Produkten (sowohl Software als auch Hardware) behilflich sein.

Gelten die EU-Bestimmungen zur Marktüberwachung im Vereinigten Königreich?
  • Großbritannien: Produkte, die in Verkehr gebracht werden, dürfen die CE- oder UKCA-Kennzeichnung tragen
  • Nordirland: Produkte müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein und benötigen möglicherweise auch die UKNI-Kennzeichnung.
  • EU: Es werden nur Produkte mit CE-Kennzeichnung akzeptiert

Mehr zum Thema:

Warum werde ich aufgefordert, CE-Dokumente vorzulegen, wenn ich nur in Großbritannien oder Nordirland verkaufe?

Für Produkte, die auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen, werden sowohl die CE- als auch die UKCA-Kennzeichnung akzeptiert. Produkte, die in Nordirland verkauft werden, müssen mit der CE-Kennzeichnung und gegebenenfalls auch mit der UKNI-Kennzeichnung versehen sein. Auch wenn Ihr Produkt die UKNI-Kennzeichnung aufweist, muss es dennoch mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, damit es für Nordirland akzeptiert werden kann.

Weitere Informationen zur Verwendung der UKCA-Kennzeichnung auf verschiedenen Märkten - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.

Ich wurde aufgefordert, Unterlagen vorzulegen. Was brauche ich?

Die folgenden Unterlagen sind erforderlich:

  • Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC): Unterzeichnet vom Hersteller oder bevollmächtigten Vertreter, wodurch die Einhaltung des EU- oder UK-Rechts bestätigt wird
  • Prüfberichte: Informationen zum Design, zur Herstellung und zu den Testergebnissen des Produkts als Belege für die Konformitätserklärung

Wenn die richtigen Dokumente nicht innerhalb der festgelegten Frist hochgeladen wurden, werden Ihre Angebote unter Umständen vorübergehend ausgeblendet, bis die Dokumente verifiziert sind.

Ich habe die Frist für das Hochladen verpasst und mein Angebot wurde ausgeblendet. Was kann ich tun?

Kontaktieren Sie uns und bitten Sie uns, die Option zum Hochladen wieder zu aktivieren. Stellen Sie den Artikel erst wieder ein, wenn wir die Konformität bestätigt haben.

Ich habe Unterlagen eingereicht, aber sie waren nicht ausreichend. Was ist passiert?

Häufige Gründe:

  • Ein falsches Dokument wurde eingereicht (z.B. eine „Konformitätsbescheinigung“ anstelle einer Konformitätserklärung)
  • Erforderliche Details in der Konformitätserklärung fehlen, wie z.B. Unterschrift, Datum, geltende Richtlinie, Geschäftsadresse, harmonisierte Normen oder Typgenehmigung

Wenn Ihr Angebot ausgeblendet ist, kontaktieren Sie uns und bitten Sie uns, die Upload-Option wieder zu aktivieren. Stellen Sie den Artikel erst wieder ein, wenn eBay die Konformität bestätigt hat.

Auf Ihrem Produkt oder Ihrer Verpackung muss deutlich erkennbar sein, dass ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich vorhanden ist. Dies kann der Hersteller, der Importeur, der bevollmächtigte Vertreter oder der Fulfilment-Dienstleister sein. Ohne diese Informationen können sich Ihre Artikel verzögern oder beim Zoll blockiert werden.

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