Der Verkauf von Anlagemünzen, Sammlermünzen, Barren, Banknoten und Briefmarken bei eBay unterliegt besonderen Bestimmungen. So möchten wir das Vertrauen in diese Angebote stärken und einen sicheren und fairen Handel bei eBay gewährleisten.
In den meisten Ländern ist der Verkauf von gefälschten Anlagemünzen, Sammlermünzen, Barren, Banknoten und Briefmarken sowie von Geräten zu deren Herstellung in der Regel illegal. Derartige Artikel dürfen bei eBay grundsätzlich nicht eingestellt werden.
Repliken von Briefmarken und Banknoten dürfen nur eingestellt werden, sofern die Angebote diesem Grundsatz entsprechen.
Repliken von Münzen und Barren sind unzulässig.
Beschichtete Anlagemünzen und Barren dürfen nicht eingestellt werden, es sei denn diese werden so von staatlichen Münzprägeanstalten hergestellt. Die Materialzusammensetzung muss eindeutig in der Artikelbeschreibung aufgeführt werden.
Bei Angeboten von deutschen Münzen aus der NS-Zeit sind die gesetzlichen Bestimmungen sowie der Grundsatz zu nationalsozialistischen und anderen extremistischen Artikeln zu beachten.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass eBay keine Münzen bewertet.
Welche Richtlinien gelten?
Münzen und Banknoten
- Repliken von Banknoten, die den Richtlinien zur Größe in diesem Grundsatz entsprechen (siehe unten unter Repliken von Banknoten).
- Münzen mit Erhaltungsgradangabe, die den Richtlinien in diesem Grundsatz entsprechen (siehe unten unter Angabe von Erhaltungsgraden beim Einstellen von Münzen).
- Repliken von Münzen
- Gefälschte Münzen
- Gefälschte Banknoten
- Gefälschte Anleihepapiere
- Gefälschte Wertpapiere
- Gefälschte Zahlungsanweisungen
- Unübliche Gewichtsbezeichnungen (z. B. Grains oder Mills und deren Abkürzungen)
- Geräte zur Herstellung gefälschter Artikel
Für Angebote von Münzen und Banknoten gilt Folgendes:
- Geben Sie an, woher die Münze oder Banknote stammt, wann sie geprägt oder ausgegeben wurde und in welchem Zustand sie sich befindet.
- Stellen Sie einen Artikel nicht ein, wenn Sie nicht genau wissen, woher er stammt oder ob er echt ist.
- Versehen Sie Ihr Angebot mit einem gut erkennbaren Foto des tatsächlichen Artikels – verwenden Sie keine Standardbilder. Wenn bei Anlagemünzen ein Standardbild verwendet wird, so muss die gelieferte Münze hinsichtlich der Erhaltung der abgebildeten Münze entsprechen.
- Machen Sie vollständige Angaben zu jeglichen Änderungen, die am Artikel vorgenommen wurden.
- Identifizieren Sie jeden eingestellten Artikel separat, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, was genau verkauft wird.
- Bitte beachten Sie beim Einstellen von Münzen, dass die Angabe vom jeweiligen Erhaltungsgrad Pflicht ist. Sie finden dazu weiter unten eine Übersichtstabelle mit Erläuterungen.
Anlagemünzen und Barren
- Anlagemünzen mit Erhaltungsgradangabe, die den Richtlinien in diesem Grundsatz entsprechen.
- Barren, die den Richtlinien in diesem Grundsatz entsprechen.
- Repliken von Barren oder beschichtete Barren
- Repliken von Anlagemünzen oder beschichtete Anlagemünzen
- Gefälschte Anlagemünzen und gefälschte Barren
- Unübliche Gewichtsbezeichnungen (z. B. Grains oder Mills und deren Abkürzungen)
- Geräte zur Herstellung gefälschter Artikel
Für Angebote von Anlagemünzen und Barren gilt Folgendes:
- Angebote enthalten ein Foto des tatsächlich zum Verkauf stehenden Artikels. Angebote mit Standardfotos oder mit Abbildungen, die dunkel, unscharf, nachbearbeitet oder irreführend sind, sind unzulässig.
- Das Edelmetall, aus dem die Anlagemünze oder der Barren besteht, muss korrekt beschrieben werden.
Repliken von Banknoten
Für Angebote von Papiergeld-Repliken (farbig und schwarzweiß) gilt Folgendes:
- Alle gesetzlichen Bestimmungen zur Abbildung von Geld und zur Geldreproduktion müssen eingehalten werden.
Weitere Informationen zum Thema „Vorschriften zu Abbildungen und Reproduktionen” für - Repliken dürfen nur einseitig bedruckt sein.
- Die Größe der Replik darf bis zu 75 % oder 150 % und mehr des Originals betragen.
- Angebote müssen eine Abbildung des tatsächlich zum Verkauf stehenden Artikels enthalten. Angebote mit Standardfotos oder mit Abbildungen, die dunkel, unscharf, nachbearbeitet oder irreführend sind, sind unzulässig.
- Repliken von Banknoten müssen korrekt beschrieben werden.
- In der Artikelbezeichnung und in der Beschreibung des Angebots muss durch Angabe von „Reproduktion”, „Replik” oder „Kopie” deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um ein Original handelt. Diese Artikelbezeichnungen dürfen auch nicht abgekürzt dargestellt werden.
Briefmarken
- Originalbriefmarken
- Repliken von Briefmarken, sofern diese eindeutig gekennzeichnet sind
- Gefälschte Briefmarken
- Geräte zum Herstellen gefälschter Briefmarken
Für Angebote von Briefmarken gilt Folgendes:
- Geben Sie an, woher die Briefmarke stammt, wann sie hergestellt oder herausgegeben wurde und in welchem Zustand sie sich befindet.
- Angebote müssen ein Foto des tatsächlich zum Verkauf stehenden Artikels enthalten. Angebote mit Standardfotos oder mit Abbildungen, die dunkel, unscharf, nachbearbeitet oder irreführend sind, sind unzulässig.
- Sämtliche Mängel oder Änderungen am Artikel, die in den Abbildungen nicht sichtbar sind, müssen in der Beschreibung des Angebots angegeben werden.
- Machen Sie vollständige Angaben zu jeglichen Änderungen, die am Artikel vorgenommen wurden.
- Identifizieren Sie jeden eingestellten Artikel separat, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, was genau zum Verkauf steht.
- Machen Sie keine falschen oder irreführenden Angaben bezüglich der Seltenheit des Artikels im freien Verkauf, seines Wertes, seines Zustands oder seines Potenzials als Wertanlage.
Repliken von Briefmarken
Für Angebote von Briefmarkenrepliken gilt Folgendes:
- Der Artikel muss eindeutig und auf eine nicht entfernbare Weise als Replik gekennzeichnet sein.
- Das Angebot muss ein Foto enthalten, auf dem diese Kennzeichnung klar zu erkennen ist.
- Repliken von Briefmarken müssen korrekt beschrieben werden.
- Aus der Artikelbezeichnung und der Artikelbeschreibung muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei dem Artikel um eine Replik handelt.
Angaben von Erhaltungsgraden beim Einstellen von Münzen
Verkäufer, die Münzen einstellen, sollten diese Erhaltungsgrade in der Artikelbeschreibung bzw. als Artikelmerkmal angeben. Im Folgenden haben wir eine Übersichtstabelle mit einer jeweiligen Erläuterung zu international anerkannten Erhaltungsgraden zusammengestellt.
Abkürzung | Deutsche Erhaltungsgrade | Erläuterung |
PP | Polierte Platte | Polierte Platte bezeichnet die höchste Qualitätsstufe einer Münze. Bei der aufwendigen und im Vergleich teuren Herstellung werden polierte Rohlinge und Prägewerkzeuge, die regelmäßig erneuert werden, verwendet, sodass sich die Münzen durch einen besonderen Glanz auszeichnen. Mattierte Flächen werden anschließend mit Sandstrahl nachbearbeitet. Durch eine Einzelbehandlung der Münzen während der Prägung werden unliebsame Kratzer und Herstellungsschäden vermieden. |
PL | Proof-Like / Spiegelglanz | Die Herstellung ähnelt der von PP-Ausgaben, allerdings werden nur die Prägestempel gesondert poliert, nicht unbedingt die Rohlinge. Daher gibt es keine spiegelnden Flächen, sondern nur eine gleichmäßig glänzende Oberfläche. Solche Münzen dürfen keine Beschädigungen aufweisen, weshalb sie meist in Münzkapseln aufbewahrt werden. Die Qualität kommt der PP aber recht nahe. |
ST (Unzirkuliert) | Stempelglanz, Unzirkuliert | Dieser Erhaltungsgrad trifft für prägefrische Münzen zu, die ebenfalls nicht im Umlauf gewesen sind. Sie dürfen aber keine Spuren der Massenbehandlung aufweisen. |
UNZ (Fast unzirkuliert) |
Stempelglanz, Fast-unzirkuliert | Dieser Erhaltungsgrad trifft für Münzen zu, die nicht im Umlauf gewesen sind. Nur kleinste Spuren durch die Massenbehandlung in der Münzstätte sind ersichtlich. |
VZ | Vorzüglich | Münzen, die nur kurze Zeit im Umlauf waren und nur geringe Gebrauchsspuren und Kratzer aufweisen, wobei das Relief und die Details der Münze noch sehr gut erkennbar sind, werden als vorzüglich bezeichnet. |
SS | Sehr schön | „Sehr schöne” Münzen waren längere Zeit im Umlauf und weisen daher sichtbare Abnutzungsspuren, Kratzer oder kleinere Randbeschädigungen auf. |
S | Schön | „Schöne” Münzen waren lange im Umlauf und lassen deshalb sehr deutliche Abnutzungsspuren erkennen, sodass z. B. Details des Reliefs kaum noch erkennbar sind. Die Münze ist jedoch trotzdem noch eindeutig zu bestimmen. |
SGE | Sehr gut erhalten | Münzen im Erhaltungsgrad „sehr gut” sind nur noch schwer zu identifizieren und weisen sehr starke Beschädigungen, tiefe Kratzer und erhebliche Randschäden auf. |
GE | Gering erhalten | Erhaltungsgrad für Münzen, die praktisch ihr ganzes Münzbild verloren haben und kaum mehr identifiziert werden können. |
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
eBay soll eine Plattform sein, auf der Käufer und Verkäufer ohne Sicherheitsbedenken Briefmarken, Münzen, Barren und Papiergeld kaufen und verkaufen können. Zusammen mit verschiedenen externen Experten haben wir daher Richtlinien und Grundsätze erarbeitet, mit denen wir unsere Nutzer schützen möchten.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.