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Grundsatz zu Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Bei eBay ist es nicht erlaubt, Immobilien im Auktionsformat oder als Sofort-Kaufen-Artikel anzubieten.

Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte wie Bauland, Eigentumswohnungen oder Forst- und landwirtschaftliche Nutzflächen dürfen auf eBay nur im Anzeigenformat beworben werden. Das heißt der Verkäufer bietet eine Immobilie nur unverbindlich an (wie im Kleinanzeigenteil einer Zeitung). Interessenten können sich dann mit dem Anbieter über ein eBay-Kontaktformular in Verbindung setzen.

Häufig gestellte Fragen

 

Ich habe die Kategorie „Immobilien” bei eBay.de gesehen. Kann ich hier Immobilien kaufen oder verkaufen?

Nein, in der Kategorie „Immobilien” können bei ebay.de nur Anzeigen für Immobilien beworben werden. Ein Kauf oder Verkauf ist nicht erlaubt.

Ich habe Bauland und möchte dieses gern bei eBay zum Verkauf anbieten. Darf ich das?

Nein, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte wie Bauland dürfen weder im Auktionsformat noch als „Sofort-Kaufen”-Artikel auf eBay.de angeboten werden.

Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz

Grundsatz zu Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten

Es ist verboten, auf eBay Immobilien im Auktionsformat oder als „Sofort-Kaufen”-Artikel anzubieten. Die Kategorie Immobilien ist zurzeit nur auf eBay.de vorhanden.

Erläuterung zum Grundsatz

Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte dürfen auf eBay nur im Anzeigenformat beworben werden, das heißt der Verkäufer bietet unverbindlich eine Immobilie an (wie im Kleinanzeigenteil einer Zeitung). Interessenten können sich dann mit dem Anbieter über ein eBay-Kontaktformular in Verbindung setzen.

Aufgrund gesetzlicher Regelungen kann auf dem Online-Marktplatz eBay kein rechtswirksamer Kaufvertrag über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte geschlossen werden.

Daher dürfen Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, z. B.

  • Bauland,
  • Bauerwartungsland,
  • bebaute Grundstücke,
  • Eigentumswohnungen,
  • Erbbaurechte und
  • land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen

weder im Auktionsformat noch als „Sofort-Kaufen”-Artikel auf eBay angeboten werden.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

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