2 Minuten Lesezeit

Kataloge, Informationen, Internetadressen (URLs), Bezugsquellen

Es ist verboten, Kataloge, aus denen Käufer direkt bestellen können, Listen, Verzeichnisse oder sonstige Unterlagen und Datenträger, die Hersteller-, Händler- und Lieferantenadressen enthalten, bei eBay anzubieten.

Es ist verboten, lediglich die Weitergabe von Informationen bei eBay anzubieten. Dies gilt insbesondere für Informationen darüber, wie oder wo man spezielle Waren kaufen kann, einschließlich der Preisgabe und Informationsweitergabe über Internetadressen (URLs) oder sonstige Bezugsquellen.

Es ist verboten, Mailing-Listen oder persönliche Informationen über Dritte bei eBay anzubieten.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Ausnahmen von diesem Grundsatz

Es ist erlaubt, alte Kataloge, aus denen nicht mehr bestellt werden kann, als Sammlerstücke anzubieten. Ebenso ist es erlaubt, Bücher, die Bezugsquellen enthalten, bei eBay zu verkaufen, wenn die Bücher über eine ISBN-Nummer verfügen und in der entsprechenden Bücher-Kategorie eingestellt werden.

War dieser Artikel hilfreich?