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Grundsatz zu Drogen und Drogenzubehör

Drogen, Drogenzubehör und drogenähnliche Substanzen sind bei eBay unzulässig.

Was besagt der Grundsatz?

Die folgenden Artikel dürfen bei eBay nicht angeboten werden:

  • Gesetzlich regulierte Betäubungsmittel
  • Anabolika und Steroide
  • neue psychoaktive Substanzen (“Legal Highs”) wie zum Beispiel Badesalze und Kräutermischungen
  • Zubehör und Artikel zur Herstellung von gesetzlich regulierten Betäubungsmitteln oder Legal Highs
  • bestimmte Pflanzen und pflanzliche Produkte wie z.B. Peyote Kakteen, Coca-Tee und psilocybinhaltige Pilze (“Magic Mushrooms”)
  • Tabakzubehör mit Darstellungen von Marihuanablättern oder drogenbezogenen Symbolen 

Tabakpfeifen und Verdampfer sind zulässig, soweit sie nicht für den Konsum von Marihuana oder anderen gesetzlich regulierten Betäubungsmitteln oder Legal Highs vermarktet werden.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Zur Sicherheit unserer Community verlangen wir von eBay-Nutzern, dass sie bei der Nutzung von eBay diesen Grundsatz sowie alle einschlägigen Gesetze einhalten. 

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