Da die eBay Marktplätze in Deutschland, Österreich und der Schweiz von Tochterunternehmen eines US-amerikanischen Konzerns betrieben werden, unterliegen Sie nicht nur den europäischen, sondern auch den US-amerikanischen Handelsbeschränkungen.
Verkäufer, die Ihre Angebote international einstellen, sollten regelmäßig die aktuellen Informationen zu sanktionierten Ländern prüfen, die von der Exportkontrollbehörde des Finanzministeriums der Vereinigten Staaten festgelegt werden: Office of Foreign Assets Control - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (OFAC). Außerdem sollten vor dem Einstellen von Artikeln bei eBay die Embargobestimmungen für Deutschland, Österreich, die Schweiz und die Europäische Union zurate gezogen werden. Mehr Informationen zu den entsprechenden Handelsgesetzgebungen finden Sie weiter unten unter Weitere Informationen.
Welche Richtlinien gelten?
Die folgenden Informationen stellen allgemeine Richtlinien dar, anhand derer Sie ermitteln können, ob ein Artikel bei eBay erlaubt ist oder nicht.
Erlaubt
- Rein informative Angebote aus einem Land, zu dem Handelsbeschränkungen bestehen, z.B. Bücher, auch Reiseführer, Filme, Kunst, Fotos, Musik oder ähnliches Material.
Eingeschränkt
- Repliken von Antiquitäten und Kunstwerken, für die klar und eindeutig nachgewiesen werden kann, dass es sich um solche handelt.
- In einigen Fällen ist der internationale Handel von bestimmten Gütern und mit bestimmten Ländern reguliert und unterliegt einer Genehmigungspflicht.
Verboten
- Artikel auszuführen, für die Ausfuhrverbote bestehen.
- Artikel in eines der folgenden Länder zu verkaufen oder von dort einzuführen:
Da eBay nicht nachvollziehen kann, wann ein Artikel aus einem der genannten Länder exportiert worden ist, sind Artikel auch dann verboten, wenn im Angebot angegeben wird, sie stammen aus der Zeit vor Erlass des Embargos.- Iran
- Kuba
- Nordkorea
- Syrien
- Krim-Region, Donezkische Volksrepublik-Region und Luhansker Volksrepublik-Region der Ukraine (wie in den geltenden Sanktionen definiert)
- Artikel aus Russland, die internationalen Sanktionen unterliegen
- Artikel an Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verkaufen, für die ein Embargo besteht.
- Ein eBay-Konto zu unterhalten oder zu registrieren für Organisationen, Unternehmen oder Individuen, die auf einer Sanktionsliste der Europäischen Gemeinschaft oder der US Specially Designated Nationals Liste (SDN) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet aufgeführt sind.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Zusätzliche Informationen
Detaillierte Informationen zu den aktuell geltenden Handelsbeschränkungen finden Sie auf den Seiten
- des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (für Deutschland).
- des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft zur Ausfuhrkontrolle - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (für Österreich).
- zu Sanktionen und Embargos der Schweizerischen Eidgenossenschaft - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (für die Schweiz).
- des US Office of Foreign Assets Control (OFAC) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Hinweis
Darüber hinaus müssen grundsätzlich die Gesetze des Landes beachtet werden, auf dessen eBay-Website ein Artikel eingestellt wird, sowie die Gesetze des Landes, in dem der Handelspartner seinen Wohnsitz hat (s. ergänzend Grundsatz zum internationalen Handeln.)