Wenn für Ihren eBay-Kauf zusätzliche Steuern anfallen, wird dies auf der Angebotsseite angemerkt. Der Steuerbetrag wird dann bei der Kaufabwicklung angezeigt, bevor Sie bezahlen.
Sie sind Verkäufer und auf der Suche nach Informationen zu Steuern in Verbindung mit Ihren eBay-Verkäufen? Lesen Sie unsere Hilfeseite zu Steuern und Einfuhrabgaben für Verkäufer.
Artikel, die in das Vereinigte Königreich gesendet werden (einschließlich digitaler Artikel oder elektronischer Dienste)
Käufe, die von Verbrauchern im Vereinigten Königreich (UK) getätigt werden, unterliegen generell der Umsatzsteuer (USt). Die Preise bei ebay.co.uk werden einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.
Berechnung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen.
Der Standard-Umsatzsteuersatz im Vereinigten Königreich beträgt 20%. Die Gesetzgebung im Vereinigten Königreich sieht jedoch für bestimmte Artikel reduzierte Sätze von 5% oder 0% vor. Weitere Informationen zur Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich finden Sie unter gov.uk: Umsatzsteuersätze (in englischer Sprache).
Artikellieferungen aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich
Seit dem 1. Januar 2021 muss eBay bei bestimmten Warenbestellungen, die an eine Adresse im Vereinigten Königreich geliefert werden, die Umsatzsteuer einziehen:
- Bestellungen bis zu GBP 135,00, die von außerhalb des Vereinigten Königreichs verschickt werden
- Bestellungen für Waren mit beliebigem Wert, die sich im Vereinigten Königreich befinden, aber deren Verkäufer nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist
Bei Artikeln mit einem höheren Wert werden ebenfalls in der Regel die Umsatzsteuer und Zölle fällig. Die Umsatzsteuer auf Käufe mit einem Wert von über GBP 135,00 ist jedoch direkt vom Käufer an die UK-Zollbehörden zu zahlen.
Umsatzsteuer für digitale Artikel
Seit 28. April 2022 zieht eBay die britische Umsatzsteuer von Käufern digitaler Artikel ein und führt die Umsatzsteuer direkt an die Steuerbehörden im Vereinigten Königreich ab.
Digitale Medien (bzw. elektronische Dienste) sind Dienstleistungen, die Käufern elektronisch bereitgestellt werden. Dazu gehören die Bereitstellung und die Aktualisierung von Software, die Bereitstellung von Bildern, Texten und Informationen (z.B. eBooks) sowie die Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen online oder per Download.
Eine Liste der digitalen Artikel finden Sie auf der HMRC-Website.
Hinweis: Wenn es sich bei einem Käufer um ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen handelt, zieht eBay die Mehrwertsteuer nicht ein und der Verkäufer trägt die Verantwortung für den Einzug und die Abführung der Mehrwertsteuer.
Anzeige der Umsatzsteuer bei der Kaufabwicklung
Die für den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung anfallende Mehrwertsteuer wird bei der Kaufabwicklung angezeigt. Sie können auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ unter Mein eBay: Käufe eine entsprechende Rechnung aufrufen und herunterladen.
Sofern nicht anders angegeben, gewährt eBay Rabatte auf den Gesamtbestellpreis, nachdem die Mehrwertsteuer berechnet wurde.
Weitere Informationen zum Kaufen von Artikeln im Ausland finden Sie auf unserer Hilfeseite zu internationalen Käufen und Auslandsversand.
Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:
- UK: Steuern und Zölle für aus dem Ausland gesendete Waren (in englischer Sprache)
- EU: Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union
- Norwegen: Käufe aus dem Ausland (in englischer Sprache)
Artikel, die in Länder der Europäischen Union verschickt werden
Für Käufe von EU-Verbrauchern wird generell Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet. Der Mehrwertsteuersatz wird von dem Land festgelegt, in das das Paket verschickt wird, und hängt von den verkauften Artikeln ab.
Berechnung der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird für den Gesamtbetrag der Bestellung berechnet, einschließlich Artikelpreis, Versand und zusätzlicher Kosten wie Versicherungen.
Sofern nicht anders angegeben, gewährt eBay Rabatte auf den Gesamtbestellpreis, nachdem die Mehrwertsteuer berechnet wurde.
Warenversand zwischen EU-Ländern
Wenn der Artikel von einem EU-Land in ein anderes EU-Land verschickt wird, fallen keine Zollgebühren an. Allerdings müssen Käufer die Mehrwertsteuer entrichten. Seit dem 1. Juli 2021 müssen in der EU ansässige Verkäufer, die Verkäufe in andere EU-Mitgliedsstaaten mit einem Warenwert von mehr als EUR 10.000,00 durchführen, die Umsatzsteuer einziehen, die im Lieferland der Waren gilt.
Anzeige der Umsatzsteuer bei der Kaufabwicklung
Bei Artikeln, die sich in der EU befinden, ist die Umsatzsteuer (sofern anwendbar) bereits im Kaufpreis inbegriffen.
In Fällen, in denen eBay die Umsatzsteuer eingezogen hat, wird die für den Gesamtbetrag Ihrer Bestellung anfallende Umsatzsteuer bei der Kaufabwicklung angezeigt. Sie können auf der Seite „Einzelheiten zum Kauf“ unter Mein eBay: Käufe eine entsprechende Rechnung aufrufen und herunterladen.
Warensendungen in die EU aus Ländern bzw. von Verkäufern außerhalb der EU
Wenn der Artikel von außerhalb der EU verschickt wird, muss der Empfänger unter Umständen Umsatzsteuer und Zollgebühren zahlen. Diese Beträge werden im Namen der zuständigen Zoll- oder Steuerbehörden von eBay oder dem Versandunternehmen eingezogen.
eBay zieht bei bestimmten Warenbestellungen, die an eine Adresse in der EU geliefert werden, die Umsatzsteuer ein:
- Warenbestellungen bis zu einem Wert von EUR 150,00, die in die EU eingeführt und an Verbraucher verkauft werden (Informationen zu Sendungen nach Metropolitan-Frankreich und Monaco finden Sie unter dem nächsten Punkt)
- Bestellungen mit beliebigem Wert, die von außerhalb der EU an Verbraucher in Frankreich oder Monaco verschickt werden
- Für Artikel mit beliebigem Wert, die von einem Unternehmen außerhalb der EU verkauft werden, sich aber bereits in der EU befinden
- Digitale Artikel oder elektronische Dienste mit beliebigem Wert, wie z.B. eBooks oder Standardsoftware
In Fällen, in denen eBay nicht für den Einzug der Umsatzsteuer verantwortlich ist, werden der Umsatzsteuerbetrag und die Zollgebühren bei der Einfuhr in das Zielland bestimmt. Aus diesem Grund müssen Käufer möglicherweise zusätzliche Gebühren bezahlen, die nicht in dem bei der Kaufabwicklung angezeigten Gesamtpreis enthalten sind. Dazu gehören beispielsweise die Umsatzsteuer, Zölle oder Gebühren, die das Versandunternehmen für die Einfuhrabwicklung erhebt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Online-Einkäufe von Waren aus einem Land außerhalb der Europäischen Union.
Artikellieferungen in andere Länder
Wenn eine Bestellung an eine Adresse außerhalb des Vereinigten Königreichs oder außerhalb der EU geliefert wird, können lokale Verbrauchersteuern und/oder Zollgebühren anfallen. Online-Marktplätze wie eBay sind unter Umständen für den Einzug der Steuern verantwortlich. Es kann aber auch sein, dass der Empfänger des Pakets die Steuern im Rahmen der Zollabwicklung bezahlen muss.
Wir haben einige allgemeine Informationen für bestimmte Länder für Sie zusammengestellt. Diese Angaben sind lediglich als Orientierungshilfe gedacht und sind in keiner Weise vollständig. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls über die jeweils geltenden Steuer- und Zollvorschriften.
Zurückerstattete Käufe
Wenn Sie bei einem eBay-Kauf Steuern bezahlt haben und eine Rückerstattung für Ihre Bestellung erhalten, werden auch die bezahlten Steuern anteilsmäßig zurückerstattet. Bei einer Rückerstattung in voller Höhe erhalten Sie also auch die Steuern in voller Höhe zurück. Bei einer Teilrückerstattung von 50% erhalten Sie 50% der Steuern zurück. Rückerstattungen, die außerhalb des eBay-Systems erfolgen, kommen nicht für eine Rückerstattung der Steuern in Frage.
Falls Sie bei der Zollabwicklung Einfuhrgebühren oder -abgaben bezahlt haben, den Artikel danach jedoch zurückgegeben haben, sollten Sie bei der Zollbehörde hinsichtlich einer Rückerstattung der Gebühren nachfragen.
Doppelt bezahlte Umsatzsteuer
Wenden Sie sich an eBay, wenn Ihnen die Umsatzsteuer bei der Lieferung Ihrer Waren vom Versanddienstleister ein zweites Mal berechnet wurde. Klicken Sie dazu auf den nachstehenden Link und übermitteln Sie uns einen Nachweis dafür, dass die Umsatzsteuer ein zweites Mal bezahlt wurde. Die von eBay für die ursprüngliche Transaktion berechnete Umsatzsteuer kann dann erstattet werden.
Anfordern einer Umsatzsteuer-Rückerstattung
Um eine Umsatzsteuer-Rückerstattung für eine abgeschlossene Bestellung anzufordern, loggen Sie sich bitte ein und laden Sie einen Nachweis für die Überzahlung hoch.
Hilfreiche Links
- Steuergrundsätze: Steuerregelungen für eBay-Verkäufe
- Steuern und Einfuhrgebühren
- Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Umsatzsteuer