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Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Umsatzsteuer

Wenn Sie Waren in einem Land der EU oder im Vereinigten Königreich verkaufen, müssen Sie sich gegebenenfalls für die Umsatzsteuer anmelden und für Ihre Verkäufe Umsatzsteuer (USt.) erheben. Wenn Sie ein nicht im Vereinigten Königreich oder in der EU ansässiger Verkäufer sind, der über Waren im Vereinigten Königreich oder in der EU verfügt oder Waren in das Vereinigte Königreich oder in die EU verkauft, berechnet eBay unter bestimmten Umständen Umsatzsteuer.

Was ist die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf die Ausgaben von Verbrauchern. Verkäufer, die für die Umsatzsteuer angemeldet sind und im Vereinigten Königreich oder in der EU Verkäufe tätigen, sind verpflichtet, Umsatzsteuer zu erheben. Die anwendbare Umsatzsteuer hängt vom Land ab, in das die Waren geliefert werden. Die eingezogene Umsatzsteuer muss im Wege einer Umsatzsteuererklärung gemeldet und an die Steuerbehörden abgeführt werden.

In den meisten Ländern ist es möglich, die Anmeldung für die Umsatzsteuer online durchzuführen und die Umsatzsteuererklärung auf der Website der zuständigen Steuerbehörde einzureichen.

In der Regel sind Verkäufer in den folgenden Situationen verpflichtet, sich im Vereinigten Königreich oder in der EU für die Umsatzsteuer anzumelden:

  1. Verkäufe von Waren, die einen bestimmten landesspezifischen Grenzwert überschreiten.
    Beachten Sie, dass die Grenzwerte von Land zu Land unterschiedlich sind und im Allgemeinen weder für Verkäufer aus Übersee noch für nicht etablierte Verkäufer gelten. Für inländische Verkäufe von Waren sollten Verkäufer bei der zuständigen Steuerbehörde oder bei einem Steuerberater nachfragen, welche Grenzwerte gelten.
  2. Verkäufe von Waren aus einem Lager vor Ort durch einen nicht ansässigen Verkäufer (aus Warenbestand vor Ort).
  3. Verkäufe von digitalen oder elektronischen Diensten an Privatpersonen, die einen lokalen oder internationalen Grenzwert überschreiten.
  4. Nur für die EU, grenzüberschreitende Verkäufe über 10.000 EUR.

Bei Verkäufen an nicht für die Umsatzsteuer angemeldete Käufer in allen EU-Ländern müssen Sie die im Land der Lieferadresse geltende Umsatzsteuer berechnen, wenn der Gesamtbetrag dieser Verkäufe mehr als 10.000 EUR beträgt. Zu diesem Zweck müssen Sie sich entweder in jedem der EU-Länder für die Umsatzsteuer anmelden oder den EU VAT One Stop Shop verwenden.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites:

Sie sind verpflichtet, in Ihren Angeboten auf der eBay-Website Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben. Sie können diese Angabe auf der Seite „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ hinzufügen.

Bei Fragen zu Ihren steuerlichen Verpflichtungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Verkäufe an Kunden im Vereinigten Königreich

Waren, die in das Vereinigte Königreich verkauft werden, unterliegen der UK-Umsatzsteuer. Der Standard-Umsatzsteuersatz für das Vereinigte Königreich beträgt 20%, aber für bestimmte Artikel gilt unter Umständen ein Umsatzsteuersatz von 5% oder 0%.

Bei der Einfuhr von Waren in das Vereinigte Königreich fallen Einfuhrumsatzsteuer und in bestimmten Fällen Zollgebühren an. Die bei der Einfuhr fällige Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem Umsatzsteuersatz, der angewendet wird, wenn Waren innerhalb des Vereinigten Königreichs geliefert werden.

Unter bestimmten Umständen ist eBay für den Einzug und die Abführung der UK-Umsatzsteuer verantwortlich.

Mehr zur UK-Umsatzsteuer bei gov.uk

Situationen, in denen eBay die UK-Umsatzsteuer einzieht und abführt

  1. eBay ist verpflichtet, in den folgenden Fällen die UK-Umsatzsteuer für Waren einzuziehen, die über eBay an Kunden im Vereinigten Königreich verkauft werden:
    • Waren mit einem Paketwert von bis zu 135 £, die in das Vereinigte Königreich eingeführt werden
    • Waren beliebigen Werts, die von einem nicht im Vereinigten Königreich ansässigen Verkäufer verkauft und aus einem Warenlager im Vereinigten Königreich verschickt werden. Verkäufer unterliegen unter Umständen anderen Mehrwertsteuerverpflichtungen im Vereinigten Königreich und sollten ihren Steuerberater um weitere Informationen bitten
    • Digitale Waren oder elektronische Dienste mit einem beliebigen Wert, die über eBay an Kunden im Vereinigten Königreich verkauft werden
    Wenn eine Bestellung eines dieser Kriterien erfüllt, sollten weder der Verkäufer noch das Versandunternehmen die Umsatzsteuer von Käufern im Vereinigten Königreich einziehen. eBay zieht die Umsatzsteuer vom Käufer ein und führt sie an HMRC ab.
  2. Wenn ein Käufer beim Abbruch eines Kaufs oder bei einer Rückgabe eine Rückerstattung anfordert, erstattet eBay dem Käufer die Umsatzsteuer zurück, falls eBay zuvor bei der ursprünglichen Transaktion die Umsatzsteuer eingezogen hat.
  3. eBay ist verpflichtet, die UK-Umsatzsteuer für den vollen Wert der Transaktion einschließlich Versandkosten einzuziehen, da die Versandkosten als Teil des Gesamtkaufpreises gelten. Für die Versandkosten gilt derselbe Umsatzsteuersatz wie für den bzw. die gelieferten Artikel.
  4. eBay ist in folgenden Fällen nicht für den Einzug der UK-Umsatzsteuer zuständig:
    • Der Wert der Sendung bei importierten Waren liegt über 135 £. In der Praxis zahlt der Empfänger die Einfuhrmehrwertsteuer an das Versandunternehmen, damit das Paket am Zoll abgefertigt werden kann.
    • Importwarensendungen, die Verbrauchsgüter enthalten, wie Alkohol und Tabak, und in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Mehr zur Einfuhr von Verbrauchsgütern aus der EU in das Vereinigte Königreich.
    • Der Käufer ist im Vereinigten Königreich für die Mehrwertsteuer angemeldet und verfügt über eine gültige britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. In diesen Fällen zieht eBay keine britische Mehrwertsteuer ein und die Verantwortung für die Mehrwertsteuer geht auf den für die britische Mehrwertsteuer angemeldeten Kunden über.
  5. Übersicht: Wann eBay für die UK-Umsatzsteuer verantwortlich ist:
    Standort des Verkäufers Wert der Sendung (ohne Versand und USt) Artikelstandort zum Zeitpunkt des Verkaufs eBay zieht bei Verkäufen die UK-Umsatzsteuer ein
    Im Vereinigten Königreich Bis zu 135 £ Außerhalb des Vereinigten Königreichs Ja**
    Im Vereinigten Königreich Über 135 £ Außerhalb des Vereinigten Königreichs Nein (unter Umständen muss der Käufer Umsatzsteuer und Zollgebühren direkt an HMRC bzw. das Versandunternehmen zahlen)*
    Außerhalb des Vereinigten Königreichs Bis zu 135 £ Außerhalb des Vereinigten Königreichs Ja
    Außerhalb des Vereinigten Königreichs Über 135 £ Außerhalb des Vereinigten Königreichs Nein (unter Umständen muss der Käufer Umsatzsteuer und Zollgebühren direkt an HMRC bzw. das Versandunternehmen zahlen)*
    Außerhalb des Vereinigten Königreichs Beliebiger Wert Im Vereinigten Königreich Ja***
    Im Vereinigten Königreich Beliebiger Wert Im Vereinigten Königreich Nein
    Überall Digitale Waren mit beliebigem Wert Überall Ja

    * Unter Umständen muss der Käufer bei der Lieferung zusätzliche Umsatzsteuer und Zollgebühren zahlen. Verkäufer sollten prüfen, ob die Zahlung der Zollgebühren im Voraus möglich ist, um eine reibungslose Lieferung durch den Versanddienstleister an den Käufer zu ermöglichen.

    ** Käufer mit einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Vereinigten Königreichs, die bei eBay hinterlegt wurde, sind gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren selbst für die Umsatzsteuer verantwortlich. eBay zieht keine Umsatzsteuer ein, stellt dem Käufer aber eine Rechnung über das Reverse-Charge-Verfahren aus.

    *** eBay zieht keine Umsatzsteuer für Verkäufe zwischen einem für die UK-Umsatzsteuer angemeldeten Verkäufer und einem für die UK-Umsatzsteuer angemeldeten Käufer ein, wenn sich die Waren im Vereinigten Königreich befinden.
  6. Berechnungsmethode von eBay für die Ermittlung der Mehrwertsteuer:
    • Verkäufer, die ihre Artikel auf eBay.co.uk und auf europäischen eBay-Websites einstellen, haben die Möglichkeit, einen Bruttopreis und einen separaten Mehrwertsteuersatz anzugeben, sodass eBay den Nettopreis und den korrekten Mehrwertsteuerbetrag ermitteln und von den Verbrauchern einziehen kann.
    • eBay verwendet die Angaben (Bruttopreis und Mehrwertsteuersatz), die Sie beim Einstellen Ihrer Artikel angeben, und ermittelt anhand dieser Angaben den Nettopreis.
    • eBay berechnet dann die vom Käufer zu zahlende Mehrwertsteuer anhand des Mehrwertsteuersatzes, der im Lieferland des verkauften Artikels gilt. eBay wendet auf die Versandkosten denselben Mehrwertsteuersatz an, der auch für den Artikelpreis gilt.
    • eBay leitet den Nettobetrag an den Verkäufer weiter und führt den Mehrwertsteuerbetrag an die zuständige Finanzbehörde ab.
    • Für Verkäufer, die nicht in der EU oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, beträgt der Umsatzsteuersatz in der Regel 0% (und das Umsatzsteuerfeld bleibt leer), es sei denn, der Verkäufer hat in seinen Preisberechnungen die im Vereinigten Königreich oder im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltende Umsatzsteuer berücksichtigt.
    • Margen-Verkäufer können das Feld für den Umsatzsteuersatz ebenfalls leer lassen. Da eBay keine Differenzbesteuerung anwenden kann, muss die Mehrwertsteuer für den vollen Wert des verkauften Artikels eingezogen werden. Wenn Sie einen Mehrwertsteuersatz angeben, kann dies zu einer Reduzierung des Nettobetrags führen, den Sie erhalten.
    • Verkäufer, die für die Umsatzsteuer angemeldet sind – Da Lieferungen zwischen Großbritannien und der EU als Exportverkäufe gelten, werden die Preise auch dann angepasst, wenn eBay nicht für den Einzug der Umsatzsteuer verantwortlich ist, sodass Käufer den Nettopreis sehen können. Käufer müssen bei der Lieferung weiterhin Umsatzsteuer für die Einfuhr bezahlen.
    • Wenn eBay nicht verpflichtet ist, die Umsatzsteuer zu erheben, z.B. wenn ein in der EU (oder in Nordirland) ansässiger Verkäufer Waren aus der EU an einen in der EU (oder in Nordirland) ansässigen Käufer verkauft, führt eBay keine zusätzlichen Steuerberechnungen durch und der Verkaufspreis stimmt mit dem Preis im Angebot überein. Verkäufer, die beim EU One Stop Shop-Programm angemeldet sind, müssen die Umsatzsteuer entsprechend dem Wert ihrer Verkäufe angeben.
  7. Die Umsatzsteuer aus der Sicht der Käufer:
    • Alle Preise bei eBay.co.uk werden inklusive der UK-Mehrwertsteuer (VAT) angezeigt. Käufer im Vereinigten Königreich sehen den Preis inklusive Mehrwertsteuer, wenn sie Angebote in den Suchergebnissen und auf den Angebotsseiten aufrufen.
    • Wenn eBay für das Einziehen der Mehrwertsteuer bei Bestellungen an eine Lieferadresse im Vereinigten Königreich verantwortlich ist, wird dieser Betrag auch auf den Rechnungen für Käufer separat angezeigt
  8. Steuerliche Verpflichtungen von eBay-Verkäufern:
    • Wenn eBay nicht für den Einbehalt der Mehrwertsteuer verantwortlich ist, sind Verkäufer unter Umständen verpflichtet, die Mehrwertsteuer einzuziehen, beispielsweise bei Käufern, die für die Mehrwertsteuer angemeldet sind. In diesen Fällen erhalten Sie von eBay die notwendigen Details für den Käufer, damit Sie die Mehrwertsteuer korrekt einziehen können.
    • Sie sind dafür verantwortlich, beim Einstellen genaue Angaben zum Artikel und zu den Artikelmerkmalen bereitzustellen und einen korrekten Standort für den Artikel anzugeben. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Kontodetails korrekt sind und dem aktuellen Stand entsprechen, einschließlich Ihres Namens, der hinterlegten Adresse, Ihrer eingetragenen Geschäftsbezeichnung, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n) und des Standorts, von dem aus Ihre Artikel verschickt werden.

Verkäufe an Käufer in der EU

Artikel, die in der EU verkauft werden, unterliegen generell der Umsatzsteuer.

Die anwendbaren Umsatzsteuersätze unterscheiden sich von Land zu Land und hängen von der Art der verkauften Waren ab.

Wenn Waren in die EU eingeführt werden, fallen Einfuhrumsatzsteuer und in bestimmten Fällen Zollgebühren an. Die bei der Einfuhr fällige Einfuhrumsatzsteuer entspricht dem Umsatzsteuersatz, der angewendet wird, wenn Waren innerhalb des Ziellandes bereitgestellt werden.

Unter bestimmten Umständen ist eBay für den Einzug und die Abführung der UK-Umsatzsteuer verantwortlich.

Mehr zu den Regeln für die EU-Umsatzsteuer

Situationen, in denen eBay die EU-Umsatzsteuer einzieht und abführt

  1. eBay ist verpflichtet, beim Verkauf der folgenden Waren über eBay an Kunden in der EU Umsatzsteuer einzuziehen:
    • Waren mit einem Paketwert von bis zu 150 EUR, die in die EU eingeführt werden. Bei Lieferungen nach Frankreich zieht eBay die Umsatzsteuer für alle Waren ein, unabhängig vom Paketwert. Bitte beachten Sie, dass für kleine Warensendungen bis zu EUR 22  keine MwSt-Ausnahmeregelung mehr gilt.
    • Waren beliebigen Werts, die von einem nicht in der EU ansässigen Verkäufer verkauft und aus einem Warenlager in der EU verschickt werden. Verkäufer unterliegen unter Umständen anderen Mehrwertsteuerverpflichtungen in der EU und sollten ihren Steuerberater um weitere Informationen bitten.
    • digitale Produkte oder elektronisch erbrachte Dienstleistungen beliebigen Werts, die über eBay an Kunden in der EU verkauft werden (z. B. Software, Musik, Filme oder E-Books zum Herunterladen)
    Wenn eine Bestellung eine dieser Kriterien erfüllt, sollten weder der Verkäufer noch das Versandunternehmen die Mehrwertsteuer von Käufern in der EU einziehen. eBay zieht vom Käufer die Umsatzsteuer ein, die für das Land der Lieferadresse gilt, und führt die eingezogene Steuer an die zuständigen Steuerbehörden ab.
  2. Wenn ein Käufer beim Abbruch eines Kaufs oder bei einer Rückgabe eine Rückerstattung erhält, erstattet eBay dem Käufer die Umsatzsteuer zurück, falls eBay zuvor bei der ursprünglichen Transaktion die Umsatzsteuer eingezogen hat.
  3. eBay ist verpflichtet, die Umsatzsteuer für den vollen Wert der Transaktion einschließlich Versandkosten einzuziehen, da die Versandkosten als Teil des Gesamtkaufpreises gelten. Für die Versandkosten gilt derselbe Umsatzsteuersatz wie für den bzw. die gelieferten Artikel.
  4. eBay ist in folgenden Fällen nicht für den Einzug der Umsatzsteuer zuständig:
    • Der Wert für die Sendungen liegt über 150 EUR (mit Ausnahme von Lieferungen nach Frankreich, siehe Tabelle unten). In der Praxis zahlt der Empfänger die Einfuhrmehrwertsteuer an das Versandunternehmen, damit das Paket am Zoll abgefertigt werden kann.
    • Der Käufer ist für die Umsatzsteuer angemeldet und verfügt über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. In diesen Fällen zieht eBay keine Mehrwertsteuer ein und die Verantwortung für die Mehrwertsteuer geht auf den für die Umsatzsteuer angemeldeten Kunden über.
    • Warensendungen, die Verbrauchsgüter enthalten, wie Alkohol und Tabak, und in die EU eingeführt werden
    • Bei der Einfuhr von Waren für Käufer, die in der EU für die Umsatzsteuer angemeldet sind und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für die EU angeben. In diesen Fällen zieht eBay die EU-Mehrwertsteuer nicht ein – stattdessen zieht die jeweilige Zollbehörde bzw. das Versandunternehmen die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr ein.
  5. Übersicht: Wann eBay für die EU-Mehrwertsteuer verantwortlich ist:
    Standort des Verkäufers Wert der Warensendung Artikelstandort zum Zeitpunkt des Verkaufs eBay zieht die Umsatzsteuer ein
    Überall Bis zu EUR 150  Außerhalb der EU Ja*
    Verkäufer muss dem Versanddienstleister die IOSS-ID bereitstellen
    Überall Über 150 EUR (kein Versand nach Frankreich***) Außerhalb der EU Nein**
    Überall Über 150 EUR, Versand nach Frankreich*** Außerhalb der EU Ja**
    Verkäufer muss dem Versanddienstleister die französische eBay-IOSS-ID bereitstellen
    Außerhalb der EU Beliebiger Wert Innerhalb der EU Ja*
    Innerhalb der EU Beliebiger Wert Innerhalb der EU Nein
    Überall Digitale Waren mit beliebigem Wert Überall Ja

    * Wenn ein Käufer eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt hat, zieht eBay keine Umsatzsteuer ein.

    ** Der Käufer muss bei Lieferung möglicherweise zusätzliche Umsatzsteuer und Zollgebühren zahlen. Verkäufer sollten prüfen, ob die Zahlung der Zollgebühren im Voraus möglich ist, um eine reibungslose Lieferung durch den Versanddienstleister an den Käufer zu ermöglichen.

    *** Für die Zwecke der französischen Umsatzsteuer für die Einfuhr zählen zu Frankreich Metropolitan-Frankreich, Monaco und Korsika.
     
  6. Berechnungsmethode von eBay für die Ermittlung der Mehrwertsteuer:
    • Verkäufer, die ihre Artikel auf eBay.co.uk und auf europäischen eBay-Websites einstellen, haben die Möglichkeit, einen Bruttopreis und einen separaten Mehrwertsteuersatz anzugeben, sodass eBay den Nettopreis und den korrekten Mehrwertsteuerbetrag ermitteln und von den Verbrauchern einziehen kann.
    • eBay verwendet die Angaben (Bruttopreis und Mehrwertsteuersatz), die Sie beim Einstellen Ihrer Artikel angeben, und ermittelt anhand dieser Angaben den Nettopreis.
    • eBay berechnet dann die vom Käufer zu zahlende Mehrwertsteuer anhand des Mehrwertsteuersatzes, der im Lieferland des verkauften Artikels gilt.
    • eBay wendet auf die Versandkosten denselben Mehrwertsteuersatz an, der auch für den Artikelpreis gilt.
    • eBay leitet den Nettobetrag an den Verkäufer weiter und führt den Mehrwertsteuerbetrag an die zuständige Finanzbehörde ab.
    • Für Verkäufer, die nicht in der EU oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, beträgt der Umsatzsteuersatz in der Regel 0% (und das Umsatzsteuerfeld bleibt leer), es sei denn, der Verkäufer hat in seinen Preisberechnungen die im Vereinigten Königreich oder im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltende Umsatzsteuer berücksichtigt.
    • Margen-Verkäufer können das Feld für den Umsatzsteuersatz ebenfalls leer lassen. Da eBay keine Differenzbesteuerung anwenden kann, muss die Mehrwertsteuer für den vollen Wert des verkauften Artikels eingezogen werden. Wenn Sie einen Mehrwertsteuersatz angeben, kann dies zu einer Reduzierung des Nettobetrags führen, den Sie erhalten.
    • Verkäufer, die für die Umsatzsteuer angemeldet sind – Da Lieferungen zwischen Großbritannien und der EU als Exportverkäufe gelten, werden die Preise auch dann angepasst, wenn eBay nicht für den Einzug der Umsatzsteuer verantwortlich ist, sodass Käufer den Nettopreis sehen können. Käufer müssen bei der Lieferung weiterhin Umsatzsteuer für die Einfuhr bezahlen.
    • Wenn eBay nicht verpflichtet ist, die Umsatzsteuer zu erheben, z.B. wenn ein in der EU (oder in Nordirland) ansässiger Verkäufer Waren aus der EU an einen in der EU (oder in Nordirland) ansässigen Käufer verkauft, führt eBay keine zusätzlichen Steuerberechnungen durch und der Verkaufspreis stimmt mit dem Preis im Angebot überein. Verkäufer, die beim EU One Stop Shop-Programm angemeldet sind, müssen die Umsatzsteuer entsprechend dem Wert ihrer Verkäufe angeben.
  7. Die Umsatzsteuer aus der Sicht der Käufer:
    • Alle Preise werden inklusive Mehrwertsteuer für das Land der Website angezeigt. Käufer sehen den Preis inklusive Mehrwertsteuer, wenn sie Angebote in den Suchergebnissen und auf den Angebotsseiten aufrufen.
    • Wenn eBay für das Einziehen der Mehrwertsteuer bei Bestellungen an eine Lieferadresse in der EU verantwortlich ist, wird dieser Betrag auch auf den Rechnungen für Käufer separat angezeigt.
  8. Steuerliche Verpflichtungen von eBay-Verkäufern:
    • Wenn eBay für importierte Waren bis zu EUR 150  Umsatzsteuer eingezogen hat, teilt eBay den Verkäufern die IOSS-Nummer von eBay mit, die für die Einfuhrformalitäten verwendet werden kann. Verkäufer sollten diese Nummer nur in Verbindung mit eBay-Transaktionen verwenden. Wenn eBay feststellt, dass die bereitgestellte IOSS-Nummer missbraucht wird, ergreift eBay entsprechende Maßnahmen gegen den Verkäufer.
    • Verkäufer sollten ihren Versanddienstleistern die IOSS-Nummer von eBay zusammen mit den Vorabinformationen für den Export mitteilen. Wenn die von eBay bereitgestellte IOSS-Nummer nicht korrekt angegeben wurde, werden Käufer unter Umständen aufgefordert, die Umsatzsteuer ein zweites Mal zu bezahlen.
    • Wenn eBay nicht für den Einbehalt der Mehrwertsteuer verantwortlich ist, sind Verkäufer unter Umständen verpflichtet, die Mehrwertsteuer einzuziehen, beispielsweise bei Käufern, die für die Mehrwertsteuer angemeldet sind. In diesen Fällen erhalten Sie von eBay die notwendigen Details für den Käufer, damit Sie die Mehrwertsteuer korrekt einziehen können.
    • Sie sind dafür verantwortlich, beim Einstellen genaue Angaben zum Artikel und zu den Artikelmerkmalen bereitzustellen und einen korrekten Standort für den Artikel anzugeben. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Kontodetails korrekt sind und dem aktuellen Stand entsprechen, einschließlich Ihres Namens, der hinterlegten Adresse, Ihrer eingetragenen Geschäftsbezeichnung, der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(n) und des Standorts, von dem aus Ihre Artikel verschickt werden.

EU-Fernabsatzregeln

Es gibt einen einheitlichen EU-weiten Grenzwert von 10.000 EUR für Waren, die innerhalb der EU an Verbraucher verschickt werden (Fernabsatz). Wenn Sie als Verkäufer in der EU ansässig sind und Ihre Fernabsatzverkäufe innerhalb von Europa den EU-Grenzwert von 10.000 EUR überschreiten, sollten Sie die Umsatzsteuer einziehen, die im jeweiligen Lieferland gilt. Zu diesem Zweck müssen Sie:

  1. sich in jedem Mitgliedsstaat, in den Sie Ihre Artikel verkaufen, für die Umsatzsteuer anmelden oder
  2. den One Stop Shop (OSS) verwenden.

Wenn Ihre Verkäufe innerhalb der EU unter 10.000 EUR liegen, können Sie die Umsatzsteuer weiterhin entsprechend Ihren derzeitigen Umsatzsteuerverpflichtungen deklarieren und zahlen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, in welchem Umfang die Regeln für Fernabsatzverkäufe für Ihre Geschäfte gelten, sollten Sie sich an Ihren Steuerberater wenden.

Channel Islands

Obwohl die Kanalinseln der britischen Krone unterstellt sind, sind sie im engeren Sinn selbstverwaltete unabhängige Territorien und nicht Teil des Vereinigten Königreichs. Folglich gelten sie für die Zwecke der Einziehung der Umsatzsteuer als Drittländer.

Versand von Waren von den Kanalinseln

Da die Kanalinseln für Umsatzsteuerzwecke nicht zum Vereinigten Königreich gehören, ist eBay verpflichtet, die Umsatzsteuer für Waren einzuziehen, die von den Kanalinseln in das Vereinigte Königreich verschickt werden. Es sei denn, der Verkäufer hat die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen des Import VAT Accounting Scheme (IVAS) mit Jersey Post im Voraus bezahlt.

Wenn Sie sich für das IVAS-Programm angemeldet haben, stellen Sie sicher, dass Ihre IVAS-Nummer bei eBay vorliegt.

Versand von Waren zu den Kanalinseln

eBay zieht bei Lieferungen nach Jersey die GST entsprechend den gesetzlichen Vorschriften von Jersey ein.

Informationen zu Rechnungen

Wenn eBay im Rahmen der Regeln für das Vereinigte Königreich oder die EU Umsatzsteuer eingezogen hat:

  • eBay stellt die Rechnung an die Käufer aus. Rechnungen enthalten den von eBay eingezogenen Umsatzsteuerbetrag. eBay führt diesen Umsatzsteuerbetrag an die zuständigen Steuerbehörden ab. Verkäufer sollten in diesen Fällen keine separaten Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen. Verkäufer sollten außerdem ihre Preise nach der Kaufabwicklung nicht mehr anpassen.
  • Für Verkäufer, für die eBay bei der Transaktion die UK-Mehrwertsteuer einzieht, stellt eBay ein Transaktionsdokument aus, das Details zu den Verkäufen zeigt und als Nachweis dafür dient, dass eBay die Mehrwertsteuer eingezogen hat.
  • Bei Verkäufern, bei denen eBay die EU-Umsatzsteuer für die Transaktion im Rahmen der OSS- oder IOSS-Regeln einzieht, stellt eBay Verkäufern nach Bedarf entweder ein Transaktionsdokument (Importe) oder eine Self-Billing-Rechnung (gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegt, Waren innerhalb der EU verkauft) aus.
    In diesem Dokument werden Details der Transaktion angezeigt, für die eBay die Umsatzsteuerpflicht übernommen hat, und es kann für die Unterlagen des Verkäufers als Nachweis dafür verwendet werden, dass eBay die Umsatzsteuer eingezogen hat
  • Verkäufer, die das Verkäufer-Cockpit Pro nicht nutzen, können in Mein eBay > eBay-Konto > Verkäuferkonto > Alle Transaktionen navigieren und dann nach unten scrollen, um den Bericht herunterzuladen
  • Verkäufer, die das Verkäufer-Cockpit Pro nutzen, können zu Mein eBay > Verkaufen navigieren und einen Bericht für alle Bestellungen herunterladen
  • eBay stellt keine Rechnungen für die französische Umsatzsteuer aus, die bei Einfuhren über 150 EUR eingezogen wird.

Digitale Produkte und Dienstleistungen, die elektronisch bereitgestellt werden

Digitale Produkte sind herunterladbare Dateien oder andere Produkte und Dienstleistungen, die elektronisch bereitgestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Software, Musik, Filme oder E-Books. Wenn diese Produkte jedoch auf einem Datenträger wie einem USB-Stick oder einer DVD verschickt werden, gelten sie als Waren.

Beim Verkauf dieser digitalen Produkte über eBay an private Käufer in der EU gilt eBay als fiktiver Kommissionär und es wird dabei von zwei aufeinanderfolgenden Übertragungsleistungen ausgegangen (vom Verkäufer an eBay und von eBay an den Käufer in der EU).

eBay ist daher verpflichtet, beim Verkauf der digitalen Produkte an den Käufer Umsatzsteuer einzubehalten und abzuführen.

Außerdem unterliegt der fiktive Verkauf an eBay (im Unterschied zur Lieferung physischer Waren) ebenfalls der Umsatzsteuer, sofern Sie in Deutschland wohnhaft und umsatzsteuerpflichtig sind.

Wir bitten Sie daher, einmal im Monat (idealerweise innerhalb der ersten 10 Tage des Folgemonats) für alle digitalen Produkte eine ordnungsgemäße und vollständige (Sammel-)Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG bei eBay einzureichen. Der Transaktionsbericht enthält eine Liste aller betroffenen Transaktionen.

Die Rechnung sollte zusätzlich zu den üblichen Rechnungsinformationen (Ihr Name und Ihre Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, Rechnungsdatum und -nummer) die folgenden Angaben enthalten:

  • Beschreibung der digitalen Produkte, für die eBay als fiktiver Kommissionär gilt.
  • Lieferdatum/-monat
  • Nettobetrag der digitalen Produkte und Umsatzsteuerbetrag (deutsche Umsatzsteuer in Höhe von 7% oder 19%) sowie Gesamtbetrag
  • Die Rechnung ist an folgende Adresse zu senden:
    eBay GmbH
    Albert-Einstein-Ring 2-6
    14532 Kleinmachnow
    Deutschland
    USt-IdNr.: DE200081785
  • Bitte senden Sie die Rechnung ausschließlich per E-Mail mit dem Betreff „Invoice_DDG [Monat]“ an die folgende E-Mail-Adresse: _git._gcxeu@ebay.com

Nach Erhalt und Prüfung der Rechnung erhalten Sie von eBay eine Gutschrift für die Umsatzsteuer.

Wichtig: Die Rechnung darf nur digitale Produkte enthalten, die per Download oder auf andere elektronische Weise übertragen wurden, d. h. keine Waren, die auf physischem Weg (z. B. auf einem Datenträger) geliefert wurden.

Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, falls Sie hierzu Fragen haben.

Informationen zu Differenzbesteuerungen

Gewerbliche Verkäufer können Differenzbesteuerung in Anspruch nehmen, wenn sie die folgenden Produkte verkaufen:

  • Gebrauchte Waren
  • Kunstgegenstände
  • Antiquitäten
  • Sammlerstücke

Wenn eBay jedoch laut den Regeln für die EU bzw. das Vereinigte Königreich für das Einziehen der Umsatzsteuer verantwortlich ist, kann eBay aufgrund der gesetzlichen Vorschriften keine Differenzbesteuerung für diese Produkte anwenden. Wenn eBay verpflichtet ist, die Umsatzsteuer für diese Art von Artikeln abzuführen, zieht eBay die Umsatzsteuer entsprechend dem gültigen Steuersatz auf der Basis des Gesamtwerts der Artikel ein.

Nichtbeachtung der Umsatzsteuerpflichten

eBay nimmt die Einhaltung der Umsatzsteuerpflichten sehr ernst. Wenn eBay feststellt oder durch eine offizielle Mitteilung darauf hingewiesen wird, dass Sie Ihre Umsatzsteuerpflichten nicht erfüllen, oder wenn Sie falsche Informationen angeben, sodass eBay bei Transaktionen die von eBay abzuführende Umsatzsteuer nicht korrekt einziehen kann, wird gegebenenfalls eine Verkaufssperre für Ihr eBay-Konto festgelegt und Ihre aktiven Angebote können entfernt werden. Sie müssen mit uns in Kontakt treten, bevor wir danach die festgelegten Verkaufseinschränkungen wieder aufheben können.

Um zu verhindern, dass Ihre Verkäufe bei eBay beeinträchtigt werden, sollten Sie immer darauf achten, dass Ihr eBay-Konto auf dem aktuellen Stand ist. Dies gilt insbesondere für Ihre hinterlegten Adressen, Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und alle Standorte, von denen Sie Ihre Waren verschicken.

Hilfreiche Links

Wenn Sie ein in der EU ansässiger Verkäufer sind und das Handelsvolumen Ihres Unternehmens die gesetzlichen Grenzwerte für Ihr Land überschreitet oder wenn Sie Waren im Wert von mehr als 10.000 EUR pro Jahr an Käufer in anderen EU-Mitgliedsstaaten verkaufen, müssen Sie für die Umsatzsteuer angemeldet sein. Ihre Verkäuferdaten und die Mehrwertsteuerangaben in Ihrem eBay-Konto müssen sich auf dem aktuellen Stand befinden.

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