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AnbieterkennzeichnungEin gewerblicher Verkäufer ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu seiner Identität bereitzustellen (sog. Impressumspflicht bzw. Anbieterkennzeichnung). Um Sie bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten zu unterstützen, bietet Ihnen eBay die Möglichkeit, diese Informationen direkt in Mein eBay zu hinterlegen, damit sie auf allen Artikelseiten angezeigt werden. Hinweis: Seit dem 1.4.2008 wird automatisch auf allen Artikelseiten eines gewerblichen Verkäufers der bei der Registrierung angegebene Unternehmensname (sofern vorhanden), der Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigen und die Adresse angezeigt. Weitere Informationen So hinterlegen Sie die Anbieterkennzeichnung in Mein eBay
Tragen Sie bitte die folgenden Informationen in die dafür vorgesehen Felder ein (Ihre Registrierungsdaten sind soweit wie möglich vorausgefüllt):
Weitere Informationen zur Anbieterkennzeichnung finden Sie im eBay-Rechtsportal. Weitere rechtliche InformationenGegebenenfalls können weitere Informationen nötig sein, die Sie im Feld „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ eintragen können. Dazu zählt:
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