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Gewerbliche Verkäufer: Rechtliche Informationen in Mein eBay hinterlegen
Rechtliche Informationen des Verkäufers in Mein eBay Wenn Sie auf eBay gewerblich handeln, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Verbrauchern, die sich für Ihre Angebote interessieren, bestimmte Informationen vor dem Kauf zur Verfügung zu stellen. Damit Sie diese gesetzlichen Informationspflichten so einfach wie möglich erfüllen können, sollten Sie als gewerblicher Verkäufer die erforderlichen Informationen in Mein eBay hinterlegen damit diese in alle Ihre Artikelbeschreibungen eingebunden werden. Hinweis: Seit 1.4.2008 werden bestimmte Informationen automatisch auf allen Artikelseiten eines gewerblichen Verkäufers angezeigt. Weitere Informationen So hinterlegen Sie Ihre rechtlichen Informationen in Mein eBayBitte gehen Sie nach der folgenden Anleitung vor, um Ihre Einstellungen als „Gewerblicher Verkäufer“ festzulegen und die Informationen anzugeben, die in allen Ihren Angeboten bei eBay angezeigt werden sollen.
Der Abschnitt „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ gliedert sich in drei Abschnitte:
Hinweis: Sie können Ihre Angaben in Mein eBay jederzeit anpassen. Die Änderungen gelten aber grundsätzlich nur für neu eingestellte Angebote. So bearbeiten Sie bestehende AngeboteWenn Sie auch bestehende Angebote überarbeiten möchten, nutzen Sie bitte die Funktion „Angebote bearbeiten“. So geht´s:
![]() Unser gemeinsames Ziel sind rundum zufriedene Käufer. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir einige Dinge geändert. Die für Verkäufer wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst. | ![]() | KundenserviceHaben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter. eBay-CommunityProfitieren Sie von den Erfahrungen anderer Mitglieder. Fragen stellen, Lösungen finden und Diskussionen verfolgen in den Hilfeforen Weitere Hilfe zum Thema |