Startseite > Hilfe >eBay-Konto >Grundsätze >Grundsatz zu explosionsgefährlichen Gegenständen, Pyrotechnik, Chemikalien und anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
Es ist grundsätzlich verboten, gefährliche Stoffe (z.B. Giftstoffe, Explosivstoffe und gesundheitsschädliche Chemikalien), Artikel, die gefährliche Stoffe enthalten oder freisetzen können, radioaktive Stoffe und Pflanzenschutzmittel auf dem eBay Marktplatz anzubieten.
Unabhängig von diesem Grundsatz müssen Verkäufer alle gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Gefahrstoffe und Pflanzenschutzmittel einhalten. Dies betrifft insbesondere folgende Bestimmungen:
Chemikalien, die in gesetzlich zum freien Verkauf zugelassenen Produkten (z.B. Reinigungs- und Lösungsmittel, Farben, Kleber) enthalten sind.
Eingeschränkt
4-Takt-Motorenöle dürfen nur dann auf eBay angeboten werden, wenn der Anbieter über eine Annahmestelle für Altöl verfügt und dies auch in der Artikelbeschreibung angegeben wird.
Verboten
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Stoffen zusammengestellt, die auf dem eBay Marktplatz verboten sind. Dazu gehören z.B.:
Chemikalien, die nicht entsprechend der Bestimmungen der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind.
Altkatalysatoren die zur Entsorgung bzw. Verwertung vorgesehen sind
Aluminumpulver
Ammoniumnitrat
Asbesthaltige Produkte
Chloroformhaltige Produkte
Cyanidhaltige Produkte
Halonhaltige Produkte (z.B. Feuerlöscher)
Quecksilberhaltige Produkte (z.B. Thermometer)
Kaliumchlorat, Kaliumnitrat und Kaliumperchlorat
Kalkammonsalpeter und Kalksalpter
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe
Magnesiumpulver
Magnesiumnitrat-Hexahydrat
Natriumchlorat, Natriumnitrat und Natriumperchlorat
Nitromethan
Salpetersäure
Schwefelsäure
Teeröle
Treibstoffe (auch Treibstoffe für Modellbau-Fahr- und Flugzeuge)
Eingeschränkt
Gewerbliche Verkäufer dürfen Pflanzenschutzmittel nur anbieten, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllen. Hierzu gehört insbesondere, dass der Verkäufer
über einen gültigen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln verfügt
der zuständigen Behörde seine Verkaufstätigkeit anzeigt
den Käufer über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, unterrichtet
bei Pflanzenschutzmitteln, die nur für berufliche Verwender zugelassen sind, die Sachkunde des Käufers überprüft
Käufern, die nicht berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln sind, allgemeine Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung stellt
beim Versand alle Bestimmungen zum Transport von Gefahrgut beachtet
Weitere Informationen, insbesondere zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln finden Sie bei der AGES (externer Link)
Verboten
Private Verkäufer dürfen keine Pflanzenschutzmittel anbieten.
Verboten
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Pflanzenschutzmitteln zusammengestellt. Dazu gehören z.B. Mittel, die
nicht für den Verkauf in Deutschland zugelassen sind
nicht in der Originalverpackung und mit dem Originaletikett abgefüllt sind
als giftig oder sehr giftig deklariert sind
Erlaubt
Austauschlenkräder mit eingebautem Airbagmodul
Autotüren mit eingebautem Airbagmodul
ausbaufähige Sitze für Pkw und Kleinbusse mit eingebautem Airbagmodul
Verboten
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen Artikeln zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:
Kleinfeuerwerk (1. August (für Schweiz), Silvesterraketen, Fontänen, Chinaböller, Kanonenschläge)
Mittel- und Großfeuerwerk
nicht eingebaute Airbag- und Gurtstraffereinheiten sowie Gasgeneratoren für Airbags und ausgelöste Airbags
Bühnenfeuerwerk
Notsignale
Eingeschränkt
Ausschließlich gewerbliche Verkäufer dürfen neue selbststabilisierende Scooter anbieten.
Selbststabilisierende Scooter müssen allen regulatorischen Anforderungen und erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Zudem müssen Verkäufer das CE-Zertifikat, welches die Konformität des angebotenen selbststabilisierenden Scooters mit den Anforderungen der EU Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bestätigt, lesbar in der Artikelbeschreibung abbilden.
Verboten
Private Anbieter dürfen keine selbststabilisierenden Scooter anbieten.
Das Anbieten von gebrauchten selbststabilisierenden Scootern und von gebrauchtem elektrischem Zubehör wie Batterien und Ladegeräten ist verboten.
Erlaubt
Uhren, die nur Spuren von radioaktivem Material enthalten
Natürliche Erzproben die Spuren von Radioaktivität enthalten
Verboten
Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von Artikeln zusammengestellt, die auf dem eBay Marktplatz verboten sind. Dazu gehören z.B.:
Kernmaterialien
Radioaktiver Müll oder kontaminierte Materialien
Radium
Tritium
Feuerzeuge müssen alle gesetzlichen Anforderungen der FeuerzeugV des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einhalten. Dies beinhaltet insbesondere folgende Bestimmungen:
Erlaubt
Kindergesicherte Feuerzeuge, die den gesetzlich geforderten Normen (z.B. EN 13869:2002) entsprechen
Feuerzeuge sind kindergesichert, wenn sie von Ihrer Konstruktion und von seiner Beschaffenheit her dergestalt gefertigt sind, dass sie unter üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen, etwa aufgrund des erforderlichen Kraftaufwands oder seiner konstruktiven Beschaffenheit oder des Schutzes des vorhandenen Zündmechanismus oder aufgrund der Komplexität oder Ablauffolge der erforderlichen Handhabungsvorgänge zur Erzeugung der Flamme, nicht von Kindern unter 51 Monaten betätigt werden können.
Verboten
Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt („Novelty Feuerzeuge“)
Feuerzeuge - einschließlich jeden dafür bestimmten Halters, der mit ihm verbunden werden kann oder jedes Zubehörgegenstandes, der an ihm befestigt werden kann -, die einem anderen Gegenstand ähneln, der für Kinder im Alter von unter 51 Monaten zum Spielen ansprechend oder offensichtlich zu deren Verwendung bestimmt ist oder von denen akustische Effekte oder Animationsbilder ausgehen, sind gesetzlich verboten.
Bei Chemikalien aber auch einer Vielzahl von anderen Produkten wie Farben, Klebstoffen, Treibstoffen oder z.B. Reinigungsmitteln handelt es sich um Gefahrstoffe. Gefahrstoffe können anhand von Gefahrenpiktogrammen und weiteren Gefahrenhinweisen für den Umgang, die auf der Verpackung aufgebracht sind, erkannt werden. Ist dies der Fall, kann es sich bei dem Stoff oder Produkt außerdem auch um ein Gefahrgut handeln.
Gefahrgüter sind Stoffe und Produkte, bei deren Beförderung Gefahren für die Sicherheit oder die Allgemeinheit vorliegen können. Dementsprechend sind diese Stoffe oder Produkte beim Versand in Übereinstimmung mit den Gefahrguttransportvorschriften zu verpacken und zu kennzeichnen. Dadurch wird sichergestellt, dass die gefährlichen Eigenschaften während der Ortsveränderung des Gutes keine Gefahr darstellen. Durch die korrekte Kennzeichnung erhalten zudem alle am Transport Beteiligten den gleichen Informationsstand über mögliche Gefahren eines transportierten Gefahrgutes.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der Versender.Informationen für den Gefahrguttransport kann der Versender dem Abschnitt 14 der Sicherheitsdatenblätter, die für alle Gefahrstoffe vom Hersteller bereitgestellt werden müssen, entnehmen.
Sollten Sie als Versender unsicher sein und Fragen zum Transport haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Überwachungsbehörde. Dies sind in der Regel die Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz. Auskunft können auch die Verkehrsministerien der einzelnen Länder geben.
Weitere Informationen zum Thema Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Website: Pflanzenschutzdienst Brandenburg (externer Link).
Weitere Informationen über chemische Produkte und Gefahrstoffe finden Sie im Verbraucherportal VIS Bayern (externer Link).
Weitere Informationen über gefährliche Chemikalien in Produkten "REACH" finden Sie im Verbraucherportal VIS Bayern (externer Link).
Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen ist der Verkauf der meisten Gefahrstoffe bei eBay unzulässig.
Folgen bei Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay.
Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten
Entfernen von Bewertungen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
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