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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:263382095171
Zuletzt aktualisiert am 19. Nov. 2018 17:06:33 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Artikel, dessen Originalverpackung (sofern zutreffend) nicht geöffnet oder entfernt wurde. Der ...
Marke
Microsoft
Produktart
Office Software-Suites
Betriebssysteme
Mac OS X v10.5.8 oder neuer
Herstellernummer
100013-DE
Sprache
Deutsch - andere Sprachen auf Nachfrage
Vertriebsmedien
E-Mail
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

lizengo GmbH & Co. KG
... ...
Eiler Straße 3
51107 Köln
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:liaM-Eed.ognezil@ofni
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 300415886
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der lizengo GmbH & Co. KG (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge des Verkäufers und einem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) über den Verkauf, die Lieferung und die zeitlich befristete Überlassung von verschiedenen digitalen Inhalten, digitalen Waren und nichtdigitalen Waren (nachfolgend gemeinsam auch „Waren“).
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Sofern die nachfolgenden AGB keinen gesonderten Hinweis enthalten, gelten sämtliche Bedingungen gleichermaßen für Verträge mit Unternehmern und Verbrauchern. Sofern einzelne Bedingungen nicht oder nur in geänderter Form für Verbraucher gelten, ist dies ausdrücklich erwähnt.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Verkäufer, sofern der Kunde Unternehmer ist.
1.4 Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle digitalen Angebote mit Ausnahme digitaler Waren, etwa digital vorliegende Zugangscodes, Produktschlüssel oder andere digital vorhandenen Informationen.
1.5 Digitale Waren im Sinne dieser AGB sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Softwares, die vom Verkäufer - gegebenenfalls unter Einräumung bestimmter Nutzungsrechte gemäß Ziff. 5 und 6 - zum Herunterladen bereitgestellt werden.
1.6 Nichtdigitale Waren im Sinne dieser AGB sind alle auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Softwares, die vom Verkäufer - gegebenenfalls unter Einräumung bestimmter Nutzungsrechte gemäß Ziff. 5 und 6 - in körperlicher Form vertrieben werden, sowie sonstige körperlichen Produkte.
1.7 Der Verkäufer betreibt einen Online-Shop über seine eigene Website (nachfolgend „Online-Shop“). Daneben verkauft der Verkäufer Produkte auch über diverse Marketplaces, wie beispielsweise ebay.de, rakuten.de oder rueducommerce.fr (nachfolgend einzeln „Marketplace“ und zusammen „Marketplaces“).
1.8 Mit der Abgabe der Bestellung gemäß Ziff. 2.1 erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
 
2) Vertragsschluss
2.1 Bei einem Kauf über einen der Marketplaces kommt der Vertragsschluss mit der Abgabe der Bestellung des Kunden zustande.
2.2 Gibt der Kunde zur Abwicklung des Vertrags eine E-Mail-Adresse an, hat der Kunde sicherzustellen, dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können.
 
3) Vertragsgegenstand
3.1 Der Verkäufer stellt dem Kunden Waren zur Verfügung. Dienstleistungen erbringt der Verkäufer lediglich als Nebenleistung zu Verträgen über die Lieferung von Waren. Maßgeblich ist die vereinbarte Beschaffenheit der Leistung. Der Verkäufer bedient sich bei der Erbringung seiner Leistungen nach seiner Wahl eigener Angestellter, Subunternehmer oder sonstiger Beauftragter.
3.2 Im Falle eines Vertrags über die Lieferung von nichtdigitalen Waren ist Grundlage der Leistung des Verkäufers die in dem Online-Shop oder dem jeweiligen Marketplace des Verkäufers angegebene Beschreibung. Bei einem Vertrag über die Lieferung von Software (nachfolgend: „Software-Kauf“) schuldet der Verkäufer die dauerhafte Überlassung der in dem Lizenzschein genannten Software. Der Verkäufer schuldet die Überlassung eines Exemplars der Software auf einem geeigneten Datenträger wie einer CD-Rom, BluRay-Disc oder einem USB-Stick sowie die Überlassung einer gedruckten oder per Download erhältlichen Version der zugehörigen Anwenderdokumentation. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 stehen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Anwenderdokumentation unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Für die Beschaffenheit der Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop oder dem jeweiligen Marketplace des Verkäufers maßgeblich. Der Verkäufer schuldet ferner die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 4;
3.3 Im Falle eines Vertrags über die Lieferung digitaler Waren schuldet der Verkäufer
a) bei einem Vertrag über die Lieferung von Software (nachfolgend: „Software-Kauf“) die dauerhafte Überlassung der in dem Lizenzschein genannten Software im Objektcode. Der Verkäufer schuldet das Aufzeigen einer Möglichkeit zum Download der Software sowie die Überlassung einer gedruckten oder per Download erhältlichen Version der zugehörigen Anwenderdokumentation. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 steht die übergebene Anwenderdokumentation unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Für die Beschaffenheit der Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop oder dem jeweiligen Marketplace des Verkäufers maßgeblich. Der Verkäufer schuldet ferner die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 4;
b) bei einem Vertrag über die zeitlich befristete Überlassung von Software (nachfolgend: „Software-Miete“) die befristete Überlassung der in dem Lizenzschein genannten Software im Objektcode. Der Verkäufer schuldet das Aufzeigen einer Möglichkeit zum Download der Software sowie die Überlassung einer gedruckten oder per Download erhältlichen Version der zugehörigen Anwenderdokumentation. Vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 steht die übergebene Anwenderdokumentation unter dem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Für die Beschaffenheit der Software ist die jeweilige Produktbeschreibung im Online-Shop oder dem jeweiligen Marketplace des Verkäufers maßgeblich. Der Verkäufer schuldet ferner die Rechteeinräumung gemäß Ziff. 5;
3.4 Bei einem Vertrag über die Lieferung eines digitalen Inhalts schuldet der Verkäufer die Zurverfügungstellung des digitalen Inhalts. Die Verwendung des dem Kunden übersandten digitalen Inhalts steht unter dem Vorbehalt der für die Nutzung jeweils vorgesehenen Verwendungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Die Nutzung des digitalen Inhalts ist aufschiebend bedingt auf die vollständige Kaufpreiszahlung gemäß Ziff. 8. Der Verkäufer kann eine Nutzung auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben.
3.5 Dienstleistungen schuldet der Verkäufer ausschließlich als vertragliche oder nachvertragliche Nebenleistung zu den vorgenannten Hauptleistungspflichten und nur nach gesonderter Absprache mit dem Kunden.
3.6 Für die Lieferung des jeweiligen Vertragsgegenstands gilt Ziff. 9.
3.7 Sollte der Verkäufer an der Durchführung seiner vertraglichen Leistungen gehindert oder ganz davon ausgeschlossen werden, weil Mitarbeiter, Unterlagen, Daten oder Geräte des Kunden nicht in angemessener oder in nur ungenügender Weise zur Verfügung stehen oder der Kunde seine Mitwirkungspflicht, wozu auch die Einhaltung von Terminen zählt, vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, den Kunden mit dem dadurch verursachten Mehraufwand zu belasten.
3.8 Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung vorbehalten, soweit der Verkäufer eine nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat.
 
4) Rechteeinräumung bei einem Vertrag über die Lieferung von Software
4.1 Diese Ziff. 4 gilt ausschließlich für Verträge über den Kauf von Software gemäß Ziff. 3.2 sowie 3.3 a).
4.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Ware im in dem Vertrag eingeräumten Umfang. Der Verkäufer kann eine Nutzung der Ware auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Die Ware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die den vom Kunden erworbenen Waren entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Ware zu vermieten oder unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ziff. 4.5 bleibt unberührt.
4.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
4.4 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Software einem Dritten unter Übergabe der Dokumentation dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung der Software vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder dem Verkäufer übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung des Verkäufers wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Kunde mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß dieser Ziff. 4 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Volumenpakete ist nicht zulässig.
4.6 Nutzt der Kunde die Software in einem Umfang, der die mit der Ware erworbenen Berechtigungen zur Nutzung qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Zahl der Nutzer) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen weiteren Waren erwerben. Unterlässt er dies, so wird der Verkäufer die ihm zustehenden Rechte geltend machen.
4.7 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht von der Software entfernt oder verändert werden.
 
5) Rechteeinräumung bei einem Vertrag über die befristete Überlassung von Software
5.1 Diese Ziff. 5 gilt ausschließlich für Verträge über die zeitlich befristete Überlassung von Software gemäß Ziff. 3.3 b).
5.2 Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises gemäß Ziff. 8 das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Ware im in dem Vertrag und dem Lizenzschein eingeräumten Umfang. Der Verkäufer kann eine Nutzung der Ware auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Die Dauer der zeitlich beschränkten Laufzeit des Vertrags bestimmt sich nach den jeweiligen Angaben in dem Online-Shop oder dem jeweiligen Marketplace des Verkäufers bzw. der von dem Kunden vor Abschluss des Vertrags zu treffenden Auswahl über die Laufzeit. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Ware zu vermieten oder unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
5.4 Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die Software zu dekompilieren und zu vervielfältigen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer dem Kunden die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat.
5.5 Über die in den Ziff. 5.1 bis 5.3 genannten Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gegebenenfalls übergebene Kopie der Software oder die gegebenenfalls erstellte weitere Kopien Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
5.7 Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Verkäufer zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte(n) Sicherungskopie(n) zu löschen oder dem Verkäufer auszuhändigen.
 
6) Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern, insbesondere sämtliche Kopien von digitalen Inhalten an einem geschützten Ort zu verwahren, soweit sich nicht aus dem Vertrag, einem etwaigen Lizenzschein oder einer etwaigen Anwenderdokumentation etwas anderes ergibt.
6.2 Der Kunde hat einen Ansprechpartner zu nennen, dessen Erklärungen, soweit sie der Abwicklung des Vertrags dienen, und Handlungen für den Kunden verbindlich sind. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
6.3 Der Kunde hat den Verkäufer vor und während der Abwicklung des Vertrags über alle für die Abwicklung eines Vertrags relevanten Umstände und Vorgänge, die für die Vorbereitung und Durchführung des Vertrags erforderlich und maßgeblich sind, zu informieren. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer bei der Vertragsdurchführung nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, dem Verkäufer alle zur Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen in der erforderlichen Form zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch, dass der Kunde Mitarbeiter rechtzeitig über bevorstehende Lieferungen oder sonstige Leistungserbringungen des Verkäufers informiert.
 
7) Widerrufsrecht
7.1 Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu.
7.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
 
8) Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
8.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind.
8.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop oder jeweiligen Marketplace des Verkäufers mitgeteilt.
 
8.4 Für nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kunden ist ein Kauf zum Nettopreis möglich, wenn sie ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schon in der Bestellung angeben. Eine nach Aufgabe der Bestellung mitgeteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird nicht berücksichtigt.
 
9) Liefer- und Versandbedingungen
9.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
9.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
9.3 Eine Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
9.4 Digitale Inhalte werden dem Kunden in elektronischer Form als Download durch Mitteilung eines Downloadlinks überlassen. Produktschlüssel werden dem Kunden per E-Mail übersandt.
 
10) Gewährleistung bei Verträgen gemäß Ziff. 3.2, 3.3 a) und 3.3 c)
10.1 Die Regelungen dieser Ziff. 10 gelten für Verträge gemäß Ziff.3.2, 3.3 a) und 3.3 c).
10.2 Ansprüche wegen Sachmängeln gegen den Verkäufer verjähren innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang, sofern es sich um neu hergestellte Sachen oder Werkleistungen handelt. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Absatz 1 Nummer 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445b Absatz 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 Nummer 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
10.3 Bei Lieferung gebrauchter Waren sind - vorbehaltlich gesetzlicher Vorschriften und anderweitiger Vereinbarungen – jegliche Sachmängelrechte ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
10.4 Sämtliche Angaben zu den Waren, egal ob diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden oder nicht, sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien, zugesicherte Eigenschaften, vertraglich vorausgesetzte Verwendungen oder ähnliches. Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Bedienungsanleitungen, Berechnungen, Prospekten, in dem Online-Shop des Verkäufers etc. können von dem Verkäufer jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solch offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen.
10.5 Für die Lieferungen des Verkäufers gelten gegenüber Kaufleuten in jedem Falle die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. Erfolgt eine Lieferung im Auftrag eines Zwischenhändlers direkt an einen Verbraucher, gilt die handelsrechtliche Rügeobliegenheit ebenfalls und uneingeschränkt. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
10.6 Weist der Kunde die Lieferung des Verkäufers aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, der die Nutzung schwer einschränkt oder unmöglich macht, zurück, obwohl der Verkäufer die Leistungsbereitschaft erklärt hat, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Annahme der Lieferung nicht abgelehnt werden.
10.7 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, welche auf eine unsachgemäße Bedienung, entgegen den vertraglichen Grundlagen geänderte Systemkomponenten, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel, den Einsatz in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird, unübliche Betriebsbedingungen oder Systemeingriffe durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind. Werden Waren in Verbindung mit Geräten Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten oder die Kompatibilität mit diesen Gegenständen Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist.
10.8 Ist eine Lieferung mangelhaft, kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Im letzten Fall ist der Kunde verpflichtet, mangelhafte Ware auf das Verlangen des Verkäufers hin nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugewähren. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt der vorstehende Satz mit der Maßgabe, dass Nutzungen nicht herauszugeben oder durch ihren Wert zu ersetzen sind. Der Kunde hat dem Verkäufer Zeit und Gelegenheit zur Nacherfüllung, insbesondere zur Nachbesserung, zu geben.
10.9 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Im Falle eines unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz seiner Nacherfüllungskosten zu fordern, es sei denn, der Kunde hat die unzutreffende Mängelrüge nicht zu vertreten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer endgültig und ernsthaft die Nacherfüllung (auch gem. § 439 Absatz 4 BGB), ist dem Kunden die Nacherfüllung unzumutbar oder liegt ein Fall des § 323 Absatz 2 BGB vor, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Gegenleistung mindern.
10.10 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, soweit diese auf fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. Lagerung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren, zurückzuführen sind. Ist der Kunde wegen Fehlschlagens einer Nacherfüllung berechtigt, einerseits weiterhin Nacherfüllung zu verlangen und andererseits die ihm stattdessen zustehenden gesetzlichen Rechte geltend zu machen, kann der Verkäufer den Kunden dazu auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Der Kunde hat dem Verkäufer seine Entscheidung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) mitzuteilen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung des Kunden bei dem Verkäufer. Übt der Kunde seine Rechte nicht fristgerecht aus, so kann er diese, insbesondere das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz statt der Leistung, nur geltend machen, wenn eine erneute von ihm zu bestimmende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
10.11 Rückgriffansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gem. § 445a BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
10.12 Die verkürzte Verjährung und der Ausschluss der Haftung nach dieser Ziff. 10 gelten nicht in Fällen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Garantie über die Beschaffenheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.13 Soweit der Verkäufer unter diesem Vertrag Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder sonstige neue Inhalte zu dem ursprünglichen Vertragsgegenstand liefert, gilt diese Ziff. 10 entsprechend.
10.14 Bei Vorliegen von Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen in dieser Ziff. 10 entsprechend.
 
11) Gewährleistung bei Verträgen gemäß Ziff. 3.3 b)
11.1 Die Regelungen dieser Ziff. 11 gelten für Verträge gemäß Ziff. 3.3 b).
11.2 Der Kunden stehen die gesetzlichen Rechte bei Sachmängeln zu. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer über Sachmängel unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11.3 Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Mangel handelt, den der Verkäufer arglistig verschwiegen hat oder im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung an den Kunden, wenn der Verkäufer die Lieferverzögerung zu vertreten hat.
11.4 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, wenn er die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers modifiziert oder verändert, oder wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- oder Softwareumgebung, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird, eingesetzt wird, es sei denn, er weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.
11.5 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, soweit diese auf fehlerhafte oder nachlässige Behandlung bzw. Lagerung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder besondere äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren, zurückzuführen sind.
11.6 Der Ausschluss der Haftung nach dieser Ziff. 11 gelten nicht in Fällen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei einer einschlägigen Garantie über die Beschaffenheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.7 Soweit der Verkäufer unter diesem Vertrag Updates, Upgrades, neue Programmversionen oder sonstige neue Inhalte zu dem ursprünglichen Vertragsgegenstand liefert, gilt diese Ziff. 11 entsprechend.
11.8 Bei Vorliegen von Rechtsmängeln gelten die Bestimmungen in dieser Ziff. 11 entsprechend.
 
12) Garantiebedingungen „100% Geld-zurück-Garantie“
Die Garantie ist befristet auf 3 Jahre ab Rechnungsdatum. Hiervon ausgenommen sind Produkte, deren Laufzeit begrenzt ist. Bei solchen Produkten ist die Garantie befristet auf die Laufzeit des Produkts. Gegen Nachweis, dass das Produkt beim Verkäufer erworben wurde und gegen schriftliche Bestätigung, dass das Produkt nicht weiter genutzt wird und auch nicht an Dritte weitergegeben wurde, werden 100% des gezahlten Preises ohne Angabe von Gründen erstattet. Die Rückzahlung erfolgt 14 Tage nach Eingang des Nachweises und der Bestätigung beim Verkäufer.
 
13) Haftung wegen sonstiger Pflichtverletzungen
13.1 Für Pflichtverletzungen, die keine Sach- oder Rechtsmängel gemäß Ziff. 10 und 11 darstellen, haftet der Verkäufer für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten seiner Organe und Erfüllungsgehilfen sowie – ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens – für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
13.2 Der Verkäufer haftet ferner für leichte Fahrlässigkeit seiner Organe und Erfüllungsgehilfen im Fall der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Verkäufers auf solche vertragstypischen Schäden beschränkt, mit denen der Verkäufer bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.
13.3 Eine über die Haftung nach Ziff. 11.1 und 11.2 hinausgehende Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, nicht aber für solche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss.
13.4 Für einen etwaigen Datenverlust bei der Überprüfung, gegebenenfalls notwendigen Reparaturmaßnahmen oder sonstigen Dienstleistungen übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Der Kunde hat hierfür Sorge zu tragen, dass die auf den jeweiligen Geräten oder Datenspeichern befindlichen Daten gesichert sind und sich keine sensiblen Daten auf diesen befinden.
13.5 Jede mit dem Kunden vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Organe und Erfüllungshilfen des Verkäufers.
13.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
 
14) Einlösung von Aktionsgutscheinen
14.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
 
 
15) Schlussbestimmungen
15.1 Der Vertragspartner ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt, Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis Dritten abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt; § 354a HGB gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
 
15.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Weiterverweisungen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, einen breiteren Schutz gewähren.
 
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen, für welche diese AGB gelten, ist der Sitz des Verkäufers; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem gesetzlich eröffneten Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.