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Hessische Sagen 1. Reihe Wolfs Sammlung von KARL BADER - 1908- im Selbstverlag

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Angaben zum Verkäufer

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Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:152939680113
Zuletzt aktualisiert am 20. Sep. 2023 14:04:57 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Sprache
Deutsch

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Frank-Dieter Tews
Frank-Dieter Tews
Am Weidacker 29
35435 Wettenberg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT469281460
:liaM-Eed.xmg@swet-fm
Unseren Kundenservice erreichen Sie Mo - Fr von 8 - 20:00 Uhr, Sa von 10 - 18:00 Uhr. Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung der von ihr betriebenen Online-Plattform unter dem externen Link OS-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
USt-IdNr.:
  • DE 221782118
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Durch Anklicken des Links „Druckversion“ rechts oben über dem Fenster „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ öffnet sich die Volltextanzeige der „Allgemeinen Geschäfts-bedingungen“ des Verkäufers.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1 Geltungsbereich der AGB
 
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen
 
Frank Tews
Am Weidacker 29
35435 Wettenberg
Email: mf-tews@gmx.de
 
-nachfolgend „Verkäufer“ genannt-
 
und einem Verbraucher bzw. Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt), die der Kunde mit dem Verkäufer über die Internetplattform eBay bezüglich den dort aufgeführten Waren abschließt.
 
Als Verbraucher wird im Sinne der vorliegenden AGB jede natürliche Person bezeichnet, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
Als Unternehmer wird im Sinne der vorliegenden AGB jede natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft bezeichnet, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
 
Individualabreden haben Vorrang vor den vorliegenden AGB.
 
Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
Der Verkäufer hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
 
Der Kunde erhält nach Vertragsschluss von eBay eine automatisierte E-Mail mit weiteren Informationen zur Vertragsabwicklung übersandt.
 
Vom Verkäufer selbst wird der Vertragstext nach Vertragsschluss nicht gespeichert. Der Vertragstext ist somit nach Vertragsschluss dem Kunden beim Verkäufer nicht zugänglich.
 
Bei eBay wird der Vertragstext nach Vertragsschluss befristet (derzeit 60 Tage) gespeichert. Dem Kunden ist weiterhin nach Vertragsschluss innerhalb dieser Frist unter Angabe der jeweiligen Artikelnummer der Vertragstext unter www.ebay.de kostenfrei zugänglich. Sofern der Kunde eine dauerhafte Speicherung des Vertragstextes wünscht, hat dieser dafür selbst zu sorgen. Dies kann z. B. durch Speicherung auf dem eigenen PC durch Nutzen der Browser-Funktion „speichern unter“ oder durch Ausdruck des Vertrages über die Druckfunktion „drucken“ seines Browsers erfolgen.
 
Um den Vertragstext zu finden, hat der Kunde die entsprechende Artikelnummer in das auf der Startseite von eBay angegebene Suchfeld einzugeben. Danach braucht der Kunde nur noch auf den Button „Finden“ zu klicken, damit der Suchvorgang eingeleitet wird.
 
 
2. Vertragsgegenstand
 
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren durch den Verkäufer an den Kunden auf der Verkaufsplattform eBay.
Diese Waren werden vom Verkäufer über dessen eBay-Shop als Shop-Artikel oder als allgemeine Auktionsartikel angeboten. Die allgemeinen Shop-Artikel und/oder Auktionsartikel können entweder auf der allgemeinen eBay-Website oder im eBay-Shop des Verkäufers eingesehen werden. Aus der dort eingestellten Produktbeschreibung des Verkäufers können die wesentlichen Merkmale der Ware entnommen werden.
 
3. Zustandekommen des Vertrages
 
Verträge, die über die Verkaufsplattform eBay zustande kommen, richten sich nach § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites. Der Vertragsschluss ist dort je nach Angebotsformat wie folgt geregelt:
 
Auszug aus den eBay-AGB (§6) inklusive der Erklärungen laut eBay-Rubrik „Hilfe"
 
§ 6 Angebotsformate und Vertragsschluss
 
1. eBay stellt den Nutzern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um mittels der eBay-Dienste Verträge anzubahnen bzw. abzuschließen. Verkäufer haben die Möglichkeit, ihre Artikel über die eBay-Dienste auch international anzubieten. Hierzu kann der Verkäufer einen Artikel direkt auf einer anderen eBay-Website einstellen. Ferner gibt es die Möglichkeit, für eingestellte Artikel internationalen Versand anzubieten.
 
2. Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird.
 
Mindestpreis (Erklärung zu Angebote mit „Mindestpreis" laut eBay-Rubrik „Hilfe")
 
Mit der Zusatzoption "Mindestpreis" sichern Verkäufer ab, dass sie einen Artikel nicht unter einem bestimmten Wert abgeben müssen: Wird der Mindestpreis während der Angebotsdauer nicht erreicht, wird der Artikel nicht verkauft. Der angegebene Mindestpreis ist für Käufer nicht sichtbar.
 
Hinweis: Die Zusatzoption "Mindestpreis" ist auf eBay.de und eBay.at verfügbar, nicht auf eBay.ch.
 
Käufer können auf ein Angebot mit einem nicht sichtbaren Mindestpreis wie gewohnt bieten. Solange der Mindestpreis nicht erreicht wurde, erscheint auf der Artikelseite der Hinweis "Mindestpreis nicht erreicht". Wird der Mindestpreis erreicht oder überboten, erscheint der Hinweis "Mindestpreis erreicht". Auch wenn der Mindestpreis erreicht oder überboten wurde, können Interessenten wie gewohnt Gebote abgeben.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie den Mindestpreis nicht mehr ändern können, wenn es bereits Gebote gibt, oder die Auktion nur noch weniger als zwölf Stunden aktiv ist.
 
3. Der Verkäufer kann Angebote im Auktionsformat zusätzlich mit einer Sofort-Kaufen-Funktion versehen. Diese kann von einem Käufer ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben oder ein Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. eBay behält sich vor, diese Funktion in der Zukunft zu ändern.
 
Sofort-Kaufen-Option (Erklärung zu Angebote mit „Sofort-Kaufen-Option" laut eBay-Rubrik „Hilfe")
 
Ein Sofort-Kaufen-Preis kann bei folgenden Angebotstypen genutzt werden:
 
Auktionen mit einer „Sofort-Kaufen"-Option
 
Sie können entweder ein Gebot für die Auktion abgeben oder den Artikel sofort mithilfe der „Sofort-Kaufen"-Option kaufen. Bei manchen Angeboten steht die Option „Sofort-Kaufen" nur solange zur Verfügung, bis das erste Gebot abgegeben wird.
 
Nur Sofort-Kaufen-Preis (ohne Bieten)
 
Sie können den Artikel direkt zum Sofort-Kaufen-Preis kaufen.
 
Angebote mit mehreren Varianten
 
Bei manchen Angeboten können Sie aus mehreren Varianten auswählen. Beispiel: ein T-Shirt in mehreren Größen und Farben. Geben Sie die gewünschte Variante und die Stückzahl an, bevor Sie auf Sofort-Kaufen klicken.
 
4. Bei Festpreisartikeln nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen" anklickt und anschließend bestätigt. Bei Festpreisartikeln, bei denen der Verkäufer die Option „sofortige Bezahlung" ausgewählt hat, nimmt der Käufer das Angebot an, indem er den Button „Sofort-Kaufen" anklickt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt. Der Käufer kann Angebote für mehrere Artikel auch dadurch annehmen, dass er die Artikel in den Warenkorb (sofern verfügbar) legt und den unmittelbar nachfolgenden Zahlungsvorgang abschließt.
 
5. Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt, wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
 
So bieten Sie: (Erklärung zu „Auktion und Bieten" laut eBay-Rubrik „Hilfe")
 
Lesen Sie sich die Angebotsbeschreibung genau durch und klicken Sie dann auf Bieten.
 
Geben Sie Ihr Maximalgebot ein.
 
Klicken Sie auf Gebot bestätigen.
 
Überprüfen und bestätigen Sie Ihr Gebot und klicken Sie auf Gebot bestätigen.
 
6. Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.
 
Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots (Erklärung zu „Gründen für die vorzeitige Beendigung eines Angebots" laut eBay-Rubrik „Hilfe")
Wenn Sie ein Angebot vorzeitig beenden oder kurz vor dessen Ende Änderungen vornehmen, werden Käufer möglicherweise enttäuscht. In den folgenden Fällen dürfen Sie Ihr Angebot jedoch vorzeitig beenden:
 
Grund
Vorgehensweise
 
Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.
Sobald Sie ein Problem feststellen, sollten Sie versuchen, das Angebot zu beenden.
 
Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht.
Versuchen Sie, das Angebot zu ändern oder die Beschreibung des Artikels zu ergänzen, statt das Angebot zu beenden. Mehr zu den Voraussetzungen und Schritten zum Ändern eines Angebots.
 
Wenn dies nicht möglich ist, versuchen Sie, das Angebot zu beenden.
 
 
Voraussetzungen
Ob Sie ein Angebot vorzeitig beenden können, hängt davon ab, wie lange das Angebot noch läuft und ob dafür Gebote vorliegen.
 
Angebote läuft noch länger als 12 Stunden
Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.
 
Angebot ist in weniger als 12 Stunden beendet
Wenn das Angebot noch weniger als 12 Stunden läuft, hängt die Möglichkeit, das Angebot vorzeitig beenden zu können, davon ab, ob Gebote vorliegen und ob für den Artikel ein Mindestpreis gilt.
 
Anzahl der Gebote für den Artikel
Kann das Angebot vorzeitig beendet werden?
 
Keine Gebote, auch keine gestrichenen
Ja, solange keine gestrichenen Gebote vorliegen.
 
Ein oder mehrere Gebote
Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
 
Ein oder mehrere Gebote, aber der Mindestpreis wurde nicht erreicht
Nein
 
 
 
 
 
 
 
7. Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
 
 
 
 
Berechtigter Grund (Erklärung zu „Berechtigter Grund" bzw. zur „Rücknahme eines Gebots" laut eBay-Rubrik „Hilfe")
 
Ein Anfechtungsgrund liegt z.B. vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden oder zur Abgabe der Erklärung durch eine arglistige Täuschung veranlasst wurden.
 
Inhaltsirrtum: Sie haben sich über den Inhalt der Erklärung geirrt, z.B. haben Sie die Artikelbeschreibung falsch verstanden.
 
Erklärungsirrtum: Sie haben bei der Umsetzung Ihrer Erklärungshandlung einen Fehler gemacht, z.B. sich bei der Abgabe des Gebots vertippt.
 
Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen echten van Gogh und keinen Nachdruck.
 
Arglistige Täuschung: Der Verkäufer hat Ihnen etwas verschwiegen oder falsche Tatsachen vorgespiegelt.
 
8. In bestimmten Kategorien kann der Verkäufer sein Angebot mit einer Preisvorschlag-Funktion versehen. Die Preisvorschlag-Funktion ermöglicht es Käufern und Verkäufern, den Preis für einen Artikel auszuhandeln.
 
Preisvorschlagfunktion (Erklärung zu Angebote mit der Option „Preisvorschlag" laut eBay-Rubrik „Hilfe")
 
Die Option "Preisvorschlag" ist für Festpreisangebote und Anzeigen sowie für Angebote bei eBay Motors verfügbar. Für Auktionsangebote ist die Option "Preisvorschlag" nicht verfügbar.
 
Die Option "Preisvorschlag" steht nicht in jeder Kategorie zur Verfügung. Wenn die Option "Preisvorschlag" beim Einstellen Ihres Artikels nicht angezeigt wird, ist sie in der Kategorie, die Sie für Ihren Artikel ausgewählt haben, nicht verfügbar.
 
Für eBay Motors-Angebote steht die Option "Preisvorschlag" für Angebote im Festpreisformat und für Local Market-Angebote (nur für Händlerabonnenten) zur Verfügung.
 
Sie dürfen einer Antwort auf einen Preisvorschlag keine Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder URL hinzufügen. Außerdem dürfen Sie einem Käufer nicht den Vorschlag unterbreiten, den Artikel außerhalb von eBay zu kaufen. Damit würden Sie gegen den "Grundsatz zu Angeboten für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay" verstoßen.
 
Anforderungen an den Verkäufer
 
Bitte beachten Sie, dass Sie die Option "Preisvorschlag" nur nutzen können, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, Artikel im Festpreisangebot einzustellen.
 
9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.
 
10. Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten.
 
Grundsatz zu Lieferzeiten (Erklärung zu „Grundsatz zu Lieferzeiten" laut eBay-Rubrik „Hilfe")
 
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
 
Ausnahmen: Wann darf von diesem Grundsatz abgewichen werden?
 
Mit den untenstehenden Ausnahmen gehen wir auf die besonderen Bedürfnisse in bestimmten Kategorien ein, in denen z.B. ein Vorabverkauf von Waren und die damit verbundenen längere Lieferzeiten allgemein üblich sind.
 
Hinweis:
 
Da es bei längeren Lieferzeiten dazu kommen kann, dass ein Käufer das eBay-Bewertungssystem oder den eBay-Käuferschutz und andere Sicherheitsservices nicht mehr nutzen kann, stellen wir in diesen Fällen strengere Anforderungen an den Verkäufer, um so die Sicherheit für Käufer zu erhöhen.
 
Bitte beachten Sie:
 
 
 
Bewertungen können nur bis zu 60 Tage nach dem Kauf bzw. Verkauf abgegeben werden.
 
 
 
Der Käufer muss bei Problemen innerhalb von 45 Tagen einen Fall öffnen. Nachdem der Fall geschlossen wurde, hat der Käufer weitere 20 Tage Zeit, um bei Bezahlung mit PayPal den eBay-Käuferschutz zu beantragen.
 
 
 
Bei manchen Artikeln sind auch Lieferzeiten von 45, 60 oder 90 Tagen möglich (s. Ausnahmen).
 
 
11. Wird ein Artikel vor Ablauf der Angebotsdauer von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande.
 
-Ende des § 6 der eBay-AGB und Ende der Erklärungen laut eBay-Rubrik „Hilfe"-
 
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die von ihm angegebene E-Mailadresse korrekt ist und unter der vom Kunden angegebenen E-Mailadresse tatsächlich E-Mails empfangen werden können. Ferner hat der Kunde dafür zu sorgen, dass, sofern der Kunde eine Fire-Wall oder einen sogenannten SPAM-Filter verwenden sollte, sichergestellt wird, dass vom Verkäufer versandte E-Mails den Kunden auch erreichen können. Gleiches gilt für den Empfang von E-Mails Dritter, die vom Verkäufer mit der Abwicklung der Bestellung beauftragt worden sind.
 
 
4. Preise und Versandkosten
 
Die vom Verkäufer in den jeweiligen Angeboten genannten Preise sind differenzbesteuert nach § 25a UstG und somit Endpreise, es sei denn, es wurde bei einem Artikel etwas anderes angegeben. Auf der Rechnung wird somit die nach dem Differenzbesteuerungs-verfahren enthaltene Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen. Für die anderen Artikel ver-stehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
Sofern Liefer- und Versandkosten anfallen, sind diese nicht im Kaufpreis enthalten. Liefer- und Versandkosten sind bei der jeweiligen Darstellung des Produkts im Angebot gesondert angegeben.
 
Liefer- und Versandkosten hat der Kunde stets zusätzlich zu bezahlen, es sei denn, für die ausgewählte Ware hat der Verkäufer die versandkostenfreie Lieferung ausdrücklich zugesagt.
 
5. Zahlungsbedingungen
 
Der Kunde hat die Möglichkeit, verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zu wählen, es sei denn, der Verkäufer hat in seiner jeweiligen Produktbeschreibung nichts Gegenteiliges festgesetzt.
 
Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden für Lieferungen innerhalb Deutschlands angeboten:
 
Vorkasse
PayPal
 
 
Folgende Zahlungsmöglichkeiten werden für Lieferungen ins Ausland angeboten:
 
Vorkasse
PayPal
 
Erfolgt die Lieferung der bestellten Ware in Länder außerhalb der Europäischen Union, können vom Verkäufer nicht zu vertretende Kosten anfallen, die der Kunde zusätzlich zu tragen hat. Dies können beispielsweise Kosten für Steuern (z.B. Zölle), einfuhrrechtliche Abgaben, Kosten für Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungs- oder Wechselkursgebühren) sein.
 
Wurde vom Kunden die Zahlung per Vorkasse ausgewählt, verpflichtet sich dieser, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu begleichen.
 
 
6. Zahlungs- /Versandbedingungen
 
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Wurde vom Kunden die Zahlungsart „per Vorkasse“ ausgewählt, wird die Ware nicht vor erfolgtem Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers versandt.
 
Ist der Kunde Verbraucher gilt folgendes:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden auf diesen über. Dabei ist es ohne Belang, ob die Ware versichert oder unversichert versendet wird.
 
Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden mit Übergabe der Ware an den vom Verkäufer mit der Auslieferung der Ware beauftragten Transportunternehmer über.
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
Ist der Kunde Verbraucher gilt folgendes:
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
 
Ist der Kunde Unternehmer gilt folgendes:
Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt dem Verkäufer alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Verkäufer behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
 
Die Be- und Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt stets im Namen und im Auftrag des Verkäufers. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware mit dem Verkäufer (zum Zeitpunkt der Verarbeitung) nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Ware das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeitenden Waren. Dasselbe gilt, wenn die gelieferten Waren mit anderen dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt werden.
 
Wird die gelieferte Ware mit einem anderen Gegenstand oder Grundstück verbunden, so tritt der Kunde dem Verkäufer die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm aufgrund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen.
 
Der Verkäufer verpflichtet sich, ihm zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Welche Sicherheiten in diesem Fall freigegeben werden, entscheidet der Verkäufer.
 
8. Gewährleistung
 
8.1 Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:
 
Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.
 
8.2 Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei abweichend von den gesetzlichen Vorschriften die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr ab Ablieferung der Ware beschränkt wird.
 
8.3 Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf ein Jahr gilt nicht für durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei arglistig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
 
8.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:
 
Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, sollte sich ein Mangel zeigen, diesen dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Hat der Verkäufer jedoch den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich nicht auf die Vorschriften des § 377 HGB berufen.
 
8.5 Bei einem Mangel steht es dem Verkäufer frei, nach eigener Wahl seiner Gewährleistungspflicht entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachzukommen. Bei einem Fehlschlagen der Mangelbeseitigung kann der Kunde nach eigener Wahl entweder Minderung verlangen oder vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.
 
8.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt für Unternehmer bei neu hergestellter Ware ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Beim Verkauf gebrauchter Ware wird die Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Verkürzung der Gewährleistungsansprüche bei Neuware auf ein Jahr bzw. der Ausschluss der Gewährleistung bei gebrauchter Ware gilt nicht für durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei arglistig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfrist ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
 
 
 
9.Haftung
 
Für entstandene Schäden haftet der Verkäufer nur insoweit, als der Schaden vom Verkäufer, seinen Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Darüber hinaus haftet der Verkäufer nur für solche Schäden, die durch die Verletzung wichtiger Vertragspflichten des Verkäufers verursacht wurden. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten werden Pflichten verstanden, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Verkäufer haftet hingegen uneingeschränkt für Ansprüche bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, soweit das Produkthaftungsgesetz bzw. andere zwingende gesetzliche Vorschriften zur Anwendung kommen oder sofern der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der verkauften Sachen übernommen hat.
 
 
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
 
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ergeben sollten, gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher, findet diese Rechtswahl nur dann Anwendung, wenn hierdurch nicht zwingende Verbrauchervorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden (Günstigkeitsprinzip). Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
 
Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ergeben sollten, wird der Sitz des Verkäufers vereinbart, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn ein solcher Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland bzw. der EU hat, oder der Wohnsitz des Kunden bzw. der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind. Darüber hinaus bleibt es dem Verkäufer unbenommen, auf Wunsch auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt
 
 
 
KUNDENINFORMATIONEN
 
Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen:
 
Bei Sofort-Kaufen: Ist auf der Artikelseite des Verkäufers der Sofortkauf angeboten, so findet der Kunde dort den Button „Sofort-Kaufen“. Mit Anklicken des Buttons gibt der Kunde noch keine verbindliche Vertragserklärung ab. Der Kunde kann auf der nächsten Seite die Angaben des Angebots nochmals prüfen und mit dem Button „Zurück“ des Browsers den Sofortkauf abbrechen. Erst mit Drücken des Buttons „Kaufen“ gibt der Kunde seine verbindliche Vertragserklärung ab.
 
Bei Auktionen: Ist auf der Artikelseite des Verkäufers der Artikel zur Auktion angeboten, so findet der Kunde dort ein Eingabefeld, in das er einen Betrag eingeben kann. Durch Bestätigen des Buttons „Bieten“ gibt der Kunde noch keine verbindliche Vertragserklärung ab. Der Kunde kann auf der nächsten Seite die Angaben des Gebots nochmals prüfen und mit dem Button „Zurück“ des Browsers das Gebot abbrechen. Erst mit Drücken des Buttons „Gebot bestätigen“ gibt der Kunde seine verbindliche Vertragserklärung ab. Sofern der Kunde Höchstbietender in der Versteigerung ist, erhält der Kunde den Zuschlag.
 
Bei Preisvorschlag senden oder neuen Preisvorschlag abgeben: Ist auf der Artikelseite des Verkäufers der Artikel mit „Preisvorschlag senden“ angeboten, hat der Kunde die Möglichkeit, dem Verkäufer einen Preisvorschlag zu unterbreiten. Durch Bestätigen des Buttons „Preisvorschlag senden“ gibt der Kunde noch keine verbindliche Vertragserklärung ab. Der Kunde kann auf der nächsten Seite die Höhe seines Preisvorschlages eingeben und mit dem Button „Zurück“ des Browsers den Vorgang abbrechen. Mit Bestätigung des Buttons „Preisvorschlag überprüfen“ wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Ist der Preis zu niedrig, wird der Preisvorschlag sofort abgelehnt und der Kunde kann einen neuen Preisvorschlag senden. Hat der Kunde keine Nachricht vom Verkäufer erhalten, ist der Kunde in jedem Fall 48 Stunden an seinen Preisvorschlag gebunden. Sofern der Verkäufer den Preisvorschlag annimmt, erhält der Kunde den Zuschlag.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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