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Meeting - Seminarraum - Tagungsraum - Konferenzraum - auf dem Wasser !

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eBay-Artikelnr.:332522184332
Zuletzt aktualisiert am 26. Feb. 2021 17:00:53 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Erlebnisart
Yacht, Tagung, Meeting, Konferenz, Incentive, Schifffahrt, Yachtcharter, Boot mieten, Schiff mieten, Abenteuer & Sport, Essen & Trinken, Kunst, Kultur & Lifestyle
Herstellungsland und -region
Deutschland
Gutscheinwert in ?
1950

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Günther Winkler
Günther Winkler
Stubenrauchstr. 58
12161 Berlin
Germany
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:xaF49 66 128 030
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USt-IdNr.:
  • DE 157060630
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Geschäftsbedingungen
 
Bitte aufmerksam lesen ! Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Charterer und der Firma AHOI-Yachting Günther Winkler als Vercharterer. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen an.
 
1. Der Charterer und seine Gäste bilden während des Aufenthalts auf der Yacht eine Crew für einen sportlichen Yachttörn. Dieser Vertrag ist keine Beförderung von Fahrgästen von Punkt A nach B.
 
2. Die Mitnahme von Kindern und Haustieren muß vor Charterbeginn mit dem Vercharterer abgestimmt werden. Der Charterer muß sicherstellen, daß während der ganzen Zeit des Aufenthalts an Bord die Beaufsichtigung der Kinder bzw. der Haustiere gewährleistet ist. Kinder unter 8 Jahren müssen beim Aufenthalt an Deck immer eine Schwimmweste tragen. Das Rauchen unter Deck ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
 
3. Die Crew verpflichtet sich - den Anweisungen des Schiffsführers zu folgen – sich nicht fahrlässig zu verhalten – die Yacht und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln - mindestens 15 Minuten in offenem Wasser schwimmen zu können. Kann ein oder mehrere Crewmitglied/er nicht oder nicht ausreichend schwimmen, ist während des Aufenthalts an Deck die ganze Zeit eine Schwimmweste zu tragen. Kinder unter 8 Jahren müssen an Deck die ganze Zeit eine Schwimmweste tragen.
 
4. Im Rahmen einer Einweisung und/oder bei aktuellem Bedarf, weist der Schiffsführer die Crew auf die Besonderheiten und Gefahren beim Aufenthalt auf einer sportlichen Yacht hin. Ausreichend Rettungsmittel und Feuerlöscher sind an Bord vorhanden und deren Lagerort ist deutlich gekennzeichnet. Eine spezielle Einführung in das Anlegen und Tragen der Rettungswesten wird auf Anfrage oder bei Bedarf gegeben. Das Ein- und Aussteigen von der Yacht, der Aufenthalt an Deck oder auf der Badeplattform, die Mitfahrt auf dem Jetski, die Nutzung der mitgeführten Wassersportgeräte, wie ´Banane´, Badering, Jetski … oder die Teilnahme an Manövern sind nur nach Rücksprache mit dem Schiffsführer erlaubt und geschieht auf eigene Gefahr. Nur Crewmitglieder, die gut schwimmen können und eine Schwimmweste tragen, dürfen die Wassersportgeräte benutzen und sich auf der Badeplattform aufhalten. Beim Wasserskilaufen & Wakeboarding ist ein Helm zu tragen. Während der Fahrt darf die Badeplattform nicht betreten werden.
 
5. Widrige Wetterverhältnisse, Havarien oder Umstände, die die Sicherheit von Schiff, Mannschaft oder Dritten gefährden, berechtigen den Schiffsführer den Törnplan zu ändern oder den Törn gar nicht anzutreten oder ganz abzubrechen und einen geeigneten Hafen oder Anlegestelle anzulaufen. Wird der Yachttörn auf Wunsch des Charterers vorzeitig beendet, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Chartersumme.
 
6. Der Charterbetrieb auf der CARPE DIEM ist vom Wasser & Schifffahrtsamt zertifiziert. Für die CARPE DIEM besteht eine Haftpflichtversiche¬rung i.H.v. € 1,5 Mio. für Personen- und Sachschäden, sowie eine Kaskoversicherung mit € 1000,- Selbstbeteiligung. Eine Haftung über diese Versicherungen hinaus wird vom Vercharterer ausdrücklich ausgeschlossen. Weiterhin besteht weder ein Versicherungsschutz für Schäden , die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit des Charterers und / oder seiner Gäste zurückzuführen sind, noch für Schäden am persönlichen Eigentum und / oder der Gesundheit des Charterers und seiner Gäste. Der Charterer und seine Gäste sind für alle von ihnen verursachten Schäden, die über normalen Verschleiß hinausgehen, in vollem Umfang haftbar - sofern diese nicht durch die abgeschlossenen Versicherungen gedeckt sind. Die Versicherungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages und werden auf Anforderung gegen Kostenerstattung zugesandt.
 
7. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, vom Chartervertrag zurückzutreten wenn - der Charterer im Zahlungsrückstand ist - die Wetterverhältnisse und / oder der Zustand / Status der Wasserstraßen eine normale sichere Fahrt nicht zulassen - unvorhersehbare technische Defekte eine Fahrt nicht zulassen oder eine Reparatur nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte ( in letzteren Fall versucht der Vercharterer eine Ersatzyacht zu beschaffen - ein Anspruch auf eine Ersatzyacht besteht jedoch nicht. ) - im Fall höherer Gewalt - Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die diese Charter betreffen - vertragswidriges Verhalten des Charterers und / oder seiner Gäste. Verzögert sich der Beginn des Yachttörns, weil es dem Vercharterer nicht möglich ist die Yacht rechtzeitig bereitzustellen, kann der Charterer zwischen folgenden Möglichkeiten wählen : Verlängerung der Charterdauer um die versäumte Zeit, sofern der Charterbetrieb dies zuläßt oder Rückerstattung des anteiligen Charterpreises. Darüber hinausgehende Ansprüche werden vom Vercharterer nicht übernommen.
 
8. Bei Buchung erhält der Charterer vom Vercharterer eine schriftliche Buchungsbestätigung. Damit wird die vereinbarte Anzahlung ( minde¬stens € 250,- oder 30 % der Chartersumme ) fällig. Spätestens 3 Wochen vor Beginn des Chartertörns muß die restliche Summe auf dem Konto des Vercharterers eingegangen sein. Bucht der Charterer sehr kurzfristig, werden Charter- und Proviantkosten in einer Summe direkt fällig. Die während der Charterdauer verbrauchten Getränke werden am Ende abgerechnet. Es gilt die jeweils aktuellste Preisliste. Alle vorherigen Preislisten sind ungültig. Bei Nachtfahrten, Sonderveranstaltungen, Fahrten außerhalb der Saison ( Saison von Anf. April bis Ende Oktober ) oder bei Proviantordern zu außergewöhnlichen Terminen oder Zeiten ( bspw. Nachts, Feiertags u.ä. ) behält sich der Vercharterer vor, auf die Preise in der Preisliste einen dem Mehraufwand entsprechenden Aufschlag zu erheben. Erstellt der Vercharterer ein spezielles Angebot für den angefragten Termin, gelten die preislichen Konditionen dieses Angebotes. Bei externem Catering durch den Charterer, werden die aktuellen Konditionen für externes Catering Bestandteil dieses Vertrages.
Es gilt die aktuelle Preisliste unter www.y-c-s.de/Catering_extern.pdf
 
9. Mahnt der Vercharterer den Charterer bei Zahlungsrückstand an, wird folgendes vereinbart : ab der 2. Mahnung werden Bearbeitungskosten von € 20,- pro Mahnung fällig. Muß der Vercharterer einen Mahnbescheid beantragen, werden Bearbeitungsgebühren i.H.v. € 90,- vereinbart. Gerichtskosten, Zinsen oder sonstige Kosten Dritter sind in vorgenannten Beträgen nicht enthalten. Fordert der Charterer zusätzliche Rechnungen an, werden pro Rechnung € 10 Kosten berechnet.
 
10. Der Charterer kann vom Chartervertrag jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt muß schriftlich ausgesprochen werden und rechtzeitig innerhalb der genannten Fristen beim Vercharterer eingehen. Der Charterer kann auch einen gleichwertigen Ersatz beibringen, der in den Vertrag eintritt. Der Vercharterer kann den Ersatz ablehnen, wenn dieser den Anforderungen eines Yachttörns nicht entspricht. Bei Rücktritt bis zu 6 Wochen vor dem Chartertermin wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % der Chartersumme, mindestens jedoch € 150,- fällig. Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor dem Termin wird 50 % der Chartersumme fällig. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor dem Chartertermin ist die volle Chartersumme und die Kosten des bestellten Proviants fällig. Kann der Vercharterer die Bestellung des Proviants ganz oder teilweise stornieren, trägt der Charterer die tatsächlich entstandenen Kosten. Tritt der Charterer die gebuchte Fahrt nicht an, wird die volle Chartersumme zuzüglich der Kosten des bestellten Proviants fällig.
 
11. Datenschutz : Der Vercharterer wird die ihm im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bekannt werdenden personenbezogenen Daten unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes bearbeiten und geheimhalten. Es werden keine Daten weitergegeben. Wünscht der Charterer dass seine persönlichen Daten nach der durchgeführten und vollständig bezahlten Buchung gelöscht werden, reicht eine kurze schriftliche Mitteillung an den Vercharterer.
 
12. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des abgeschlossenen Chartervertrages. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Charterer und Vercharterer gelten ausschließlich die Bestimmungen dieses Vertrages. Mündliche Absprachen sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam. Falls einzelne Bestimmungen oder Teile der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder Teil der Bestimmung, soll die gesetzliche Bestimmung treten, die der unwirksamen Bestimmung inhaltlich am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Ist eine anderssprachliche Version dieser AGBs beigefügt, so dient diese ausschließlich der Information. Es gilt ausschließlich die deutsche Version dieser AGBs.
© AHOI-Yachting Günther Winkler, 12161 Berlin - Stand November 2015
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