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Toshiba Satelite Pro C70, I5-5200U, RADEON R7 M260, 8GB SSD, 1600X900, KAM

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Gebraucht
Leasingrückläufer: geprüft & gereinigt Optisch: normale Gebrauchspuren am Gehäuse Technisch: ... Mehr erfahrenÜber den Artikelzustand
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eBay-Artikelnr.:393428519565
Zuletzt aktualisiert am 18. Sep. 2023 12:46:20 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht
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Hinweise des Verkäufers
“Leasingrückläufer: geprüft & gereinigt Optisch: normale Gebrauchspuren am Gehäuse Technisch: ...
Grafikprozessor
AMD Radeon R7 M260
Produktart
Notebook / Laptop
Besonderheiten
10/100 LAN Karte, Bluetooth, Breitbild-Display, Eingebautes Mikrofon, Integrierte Webkamera, Wi-Fi, Multi-Touch-Trackpad
Passend für
Arbeitsstation, Gaming, Grafikdesign
Prozessor
Intel Core i5 5. Gen
Höhe
34,3 mm
Breite
413 mm
Herstellernummer
C70-B-34U
Maximale Auflösung
1600 x 900
Arbeitsspeichergröße
8 GB
Serie
Satelite Pro
Herstellerfarbe
Schwarz
Prozessorgeschwindigkeit
2.2 Ghz
Festplattentyp
SSD (Solid State Drive)
Erscheinungsjahr
2015
Angebotspaket
Nein
SSD-Festplattenkapazität
480GB
Länge
268 mm
Herstellergarantie
1 Jahr
Betriebssystem
Windows 10
Gewicht
2,70 kg
Bildschirmgröße
17,3 Zoll
Farbe
Schwarz
Marke
Toshiba
Herstellungsland und -region
Schweden
Modell
Toshiba Satelite Pro C70-B
Konnektivität
HDMI, USB 2.0, USB 3.0, VGA, RJ-45, Audio
Grafikprozessortyp
Dedizierte Grafiken
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Bluebyte Sp. z o. o.
Maciej Lasiota
Pszenna 140/1
80-297 Banino, pomorskie
Poland
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT7771257758400
:liaM-Elp.moc.etybeulb@yabe
USt-IdNr.:
  • DE 323943163
  • PL 5833200547
Handelsregisternummer:
  • 0000613888
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGB BlueByte Sp. z o.o.
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Geltung
1.1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt.
1.3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für BlueByte Sp. z o.o. unverbindlich, auch wenn BlueByte Sp. z o.o.. ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch BlueByte Sp. z o.o.
1.4. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BlueByte Sp. z o.o.
2. Angebote
2.1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von BlueByte Sp. z o.o.
und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2.2. BlueByte Sp. z o.o. behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von BlueByte Sp. z o.o. an der Änderung dem Kunden zumutbar ist.
2.3. Die Angestellten von BlueByte Sp. z o.o. sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Preise
3.1. Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein netto ab Lager Hamburg, zuzüglich Verpackung, Versand und der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren. Sie gelten nur für diese Bestellung als verbindlich.
3.3. Für Ersatzteile gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können von BlueByte Sp. z o.o. angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von BlueByte Sp. z o.o. bis zur Lieferung geändert haben.
4. Versand und Gefahrübergang
4.1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand, spätestens mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist BlueByte Sp. z o.o. berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels nach dem Ermessen von BlueByte Sp. z o.o. Die Übernahme der Ware von BlueByte Sp. z o.o. ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von BlueByte Sp. z o.o. wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit BlueByte Sp. z o.o. nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.
4.2. BlueByte Sp. z o.o. versichert die bestellte Ware gegen Schäden.
4.3. Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.
5. Lieferung
5.1. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von BlueByte Sp. z o.o. verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.2. BlueByte Sp. z o.o. ist in berechtigten Sonderfällen, insbesondere aus Betriebsbedingten Gründen, befugt, Teillieferungen und Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die BlueByte Sp. z o.o. die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer, Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeder Art, auch bei Vorlieferanten, hat BlueByte Sp. z o.o. auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist BlueByte Sp. z o.o. berechtigt, nach Ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. BlueByte Sp. z o.o. wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich informieren. BlueByte Sp. z o.o. behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt gilt mit der Maßgabe, das BlueByte Sp. z o.o. seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme in Folge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.
5.4. Sofern BlueByte Sp. z o.o. die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung im Verzug befindet, beschränkt sich ein eventueller Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschaden auf insgesamt höchstens 30% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BlueByte Sp. z o.o.
5.5. Bei Abnahmeverzug des Kunden ist BlueByte Sp. z o.o. nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, das ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung als v-Scheck-Nachnahme, nach den ersten drei Bestellungen liefern wir auch auf Rechnung.
6.3. . Die Annahme von Schecks, erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. BlueByte Sp. z o.o. haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung. Wechsel werden nicht angenommen .
6.4. Bei Verzug des Kunden sowie bei Stundung von Zahlungen ist BlueByte Sp. z o.o. berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, das ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch BlueByte Sp. z o.o. bleibt unbenommen. Bei Zahlungsverzug ist BlueByte Sp. z o.o. berechtigt, eine Mahngebühr von € 5,- pro Mahnung zu berechnen.
6.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BlueByte Sp. z o.o. anerkannt wurden.
6.6. Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder wird eine solche Verschlechterung nach Vertragsschluß erkennbar, kann BlueByte Sp. z o.o. einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen. Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann BlueByte Sp. z o.o. vom Vertrag zurücktreten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. BlueByte Sp. z o.o. behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.
7.2. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzube- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt die Be- und Verarbeitung für BlueByte Sp. z o.o.o. als Hersteller. BlueByte Sp. z o.o. erwirbt das Eigentum an der neuen Sache. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, so erwirbt BlueByte Sp. z o.o. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer BlueByte Sp. z o.o. aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung in Verzug befindet. Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht. Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an BlueByte Sp. z o.o. ab. Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von BlueByte Sp. z o.o. gesicherten Forderungen einschließlich Einlösung aller Schecks und gegebenenfalls akzeptierter Wechsel als zu Gunsten von BlueByte Sp. z o.o. vereinbart. Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an BlueByte Sp. z o.o. abgetretene Forderung für Rechnung von BlueByte Sp. z o.o.im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, BlueByte Sp. z o.o. auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7.3. Übersteigt der Wert der BlueByte Sp. z o.o. gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, ist BlueByte Sp. z o.o. auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.
7.4. Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber BlueByte Sp. z o.o.. nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, ist BlueByte Sp. z o.o. berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch BlueByte Sp. z o.o. liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
7.5. Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde auf das Eigentum von BlueByte Sp. z o.o. hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann BlueByte Sp. z o.o. vom Vertrag zurücktreten.
8. Mängelrügen, Gewährleistung und Schadensersatz
8.1. Voraussetzung für jede Gewährleistungsleistung ist die schriftliche Mängelrüge und die Übersendung der Rechnung, sowie eine Kurzbeschreibung -soweit möglich- des gerügten Mangels bzw. des aufgetretenen Fehlers. Des Weiteren ist die auf den Rechnungen ersichtliche BlueByte Sp. z o.o. Artikel Nummer auf den Gewährleistungsansprüchen mit anzugeben.
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, BlueByte Sp. z o.o. erkennbare Mängel der Ware, unrichtige oder unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind BlueByte Sp. z o.o. unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird BlueByte Sp. z o.o. ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.
8.3. BlueByte Sp. z o.o. gewährleistet, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von BlueByte Sp. z o.o. schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.
8.4. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf
- Betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß,
- unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden,
- Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung, sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen,
- Brand, Blitzschlag, Explosion oder Netzbedingte Überspannungen,
- Feuchtigkeit aller Art,
- falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten.
Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummern, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung, das von BlueByte Sp. z o.o. aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von BlueByte Sp. z o.o. autorisiert sind, ausgeführt werden. 8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Lieferdatum.
8.6. Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von BlueByte Sp. z o.o.. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei BlueByte Sp. z o.o. die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Rücktransport- und Arbeitskosten nicht übernimmt. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von BlueByte Sp. z o.o. über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde BlueByte Sp. z o.o. die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende bzw. auszubessernde Waren sind unverzüglich an BlueByte Sp. z o.o. zurückzusenden. Das Gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.
8.7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BlueByte Sp. z o.o., ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von BlueByte Sp. z o.o. als Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
8.8. Soweit BlueByte Sp. z o.o. nach der vorstehenden Regelung zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.9. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen BlueByte Sp. z o.o. sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum .
8.10. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er BlueByte Sp. z o.o. alle Aufwendungen zu ersetzen, die BlueByte Sp. z o.o. durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Gdansk Polen . Sind beide Parteien dieses Vertra- ges Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Gdansk Polen vereinbart.
10. Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.