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Bundeswehr Offizier Taschenmesser Mehrzweckmesser mit Tasche imitiert neu

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    eBay-Artikelnr.:255422629754
    Zuletzt aktualisiert am 08. Nov. 2023 11:39:10 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
    Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine ...
    Herstellernummer
    122 123
    Marke
    CI

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    DCB GmbH
    Jing Wang-Schimmel
    Schlesienstr. 12
    95497 Goldkronach
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT212975680290
    :xaF312975680290
    :liaM-Emoc.hbmgbcd@fuaknie
    Online Streitbeilegung Hinweis auf die OS-Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr Email-Adresse: info@dcbgmbh.com
    USt-IdNr.:
    • DE 297088810
    Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Allgemeine Verkaufsbedingungen *)
    § 1 Geltungsbereich
    1.
    Diese Verkaufsbedingungen
    gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen
    Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich
    -
    rechtlichen Sondervermögen im Sinne
    von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
    abweichende Bedingungen des Beste
    llers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich
    schriftlich der Geltung zustimmen.
    2.
    Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller,
    soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt
    (vorsorglich sollten die
    Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
    .
    § 2 Angebot und Vertragsabschluss
    Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese
    innerhalb von zwei Wochen annehmen.
    § 3 Überlassene Unter
    lagen
    An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen,
    wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums
    -
    und Urheberrechte
    vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
    es sei denn, wir
    erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das
    Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns
    unverzüglich zurückzusenden.
    § 4 Preise und Zahlung
    1.
    So
    fern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk
    ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten
    der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
    2.
    Die Zahlung des Kaufpreises h
    at ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu
    erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
    3.
    Sofern nichts ande
    res vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach
    Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach
    Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum
    -
    konkretes Datum
    -
    zahlbar“). Verzugs
    zinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
    und eine Kostenpauschale von 40,00 €
    (siehe
    Anhang
    1)
    berechnet. Die Geltendmachung
    eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    4.
    Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleibe
    n angemessene Preisänderungen
    wegen veränderter Lohn
    -
    , Material
    -
    und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate
    oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
    § 5 Zurückbehaltungsrechte
    Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Be
    steller nur insoweit befugt, als sein
    Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    § 6 Lieferzeit
    1.
    Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
    ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. D
    ie Einrede des
    nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2.
    Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
    Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
    einschließlich etwaiger Mehraufwend
    ungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
    Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die
    Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
    in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
    in dem dieser in Annahme
    -
    oder Schuldnerverzug
    geraten ist.
    3.
    Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten
    Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
    Verzugsentschädigung in Höhe v
    on 3
    % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als
    15
    % des Lieferwertes.
    4.
    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges
    bleiben unberührt.
    § 7 Gefahrübergang bei Versendung
    Wird die Ware auf Wunsch des Besteller
    s an diesen versandt, so geht mit der Absendung an
    den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen
    Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
    unabhängig davon, ob die Versen
    dung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die
    Frachtkosten trägt.
    §
    8 Eigentumsvorbehalt
    1.
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
    sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für a
    lle zukünftigen
    Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind
    berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig
    verhält.
    2.
    Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf
    ihn übergegangen ist,
    die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene
    Kosten gegen Diebstahl
    -
    , Feuer
    -
    und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu
    versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter).
    Müssen Wartungs
    -
    und
    Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten
    rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
    Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der g
    elieferte Gegenstand
    gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der
    Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
    ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstan
    denen Ausfall.
    3.
    Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen
    Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der
    Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des
    mit
    uns vereinbarten Faktura
    -
    Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese
    Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung
    weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach
    der Abtretun
    g ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
    davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller
    seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
    Zahlungsverzug
    ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
    Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [
    Anmerkung: Diese
    Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist
    .]
    4.
    Die Be
    -
    und Verarbeitung oder Umbildung de
    r Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets
    Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des
    Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit
    anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände
    n verarbeitet wird, erwerben wir das
    Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache
    zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
    den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung
    in der Weise erfolgt, dass die Sache
    des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns
    anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder
    Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
    Forderungen gegen den Besteller
    tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der
    Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese
    Abtretung schon jetzt an.
    5.
    Wir verpflichten uns, die
    uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
    freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
    § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
    1.
    Gewährleistungsrechte des Bestellers
    setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
    geschuldeten Untersuchungs
    -
    und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
    ist.
    2.
    Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns
    gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für
    Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und
    grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf
    einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die
    gesetzliche Verjährungsfrist.
    (Hinweis: b
    ei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die
    Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche
    ganz ausgeschlossen werden)
    .
    Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke),
    § 479 Absatz 1 BGB
    (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere
    Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen Vor etwaiger Rücksendung der Ware
    ist unsere Zustimmung einzuholen.
    3.
    Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Man
    gel aufweisen, der
    bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich
    fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist
    uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessene
    r Frist zu geben.
    Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
    4.
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller
    unbeschadet etwaiger
    Schadensersatzansprüche
    vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    5.
    Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
    Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
    Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
    f
    ehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
    Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund
    besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
    Werden
    vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder
    Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen
    ebenfalls keine Mängelansprüche.
    6.
    Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderl
    ichen
    Aufwendungen, insbesondere Transport
    -
    , Wege
    -
    , Arbeits
    -
    und Materialkosten, sind
    ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware
    nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wo
    rden
    ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    7.
    Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller
    mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
    hinausgehe
    nden
    Vereinbarungen
    getroffen
    hat.
    Für
    den
    Umfang
    des
    Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6
    entsprechend.
    8.
    § 10 Sonstiges
    1.
    Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
    der Bund
    esrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN
    -
    Kaufrechts (CISG).
    2.
    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem
    Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
    ergibt (Hinwe
    is: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der
    Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
    3.
    Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages
    getroffen werden, sind in diesem
    Vertrag schriftlich niedergelegt
    Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
    BRN-Nummer:
    • HRB 6050