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Klimakompressor Riemenscheibe Kupplung PEUGEOT 208 308 508 2008 3008 5008 DENSO

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eBay-Artikelnr.:254929632879
Zuletzt aktualisiert am 01. Feb. 2024 20:02:20 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Baugruppe
Klimaanlage
Produktart
Klimakupplung
Modellreihe Peugeot (I)
2008 I / 2008 II / 208 I / 3008 / 308 I / 308 II
Riemenscheibendurchmesser
109 / 114 mm
Fahrzeugmarke
PEUGEOT CITROEN DS OPEL
Modellreihe CITROEN (I)
Berlingo / C3 II / C3 Picasso / C4 Cactus
Modellreihe DS
DS3 / DS4 / DS5 / DS7
Nur für Klimakompressor-Hersteller:
DENSO - Typ 5SEL12C
Herstellernummer
56654868200956574
Merkmal
Original ersetzend
Universelle Kompatibilität
Nein
Modellreihe OPEL (I)
COMBO Kastengehäuse/Tour/ Leben (X19)
Produkttyp
Magnetkupplung
OE/OEM Referenznummer(n)
447150-0010, 9675659880, 9807722580, 9809274280, 9812314480, 9812314480-00, 9812682180, 9815198580, 9827582280, 9827874380, 1609552980,1612091180, 1612237580, 9827850380 9827529180 9823097480, 9812682180, 9812314480, 9810347280, 9809274280, 9807722580 812682180-00, 9675659880, 95526504, 9675655980, 3643109, 1609552980
Modellreihe Peugeot (II)
508 II / 508 SW II / 5008 / 5008 II / Partner Box
Modellreihe OPEL (II)
CROSSLAND / CROSSLAND X
Teilesegment
Magnetkupplung Riemenscheibe
Modellreihe CITRIEN (III)
C4 Spacetourer / C5 Aircross / Grand C4 Spacetoure
Produktgruppe
Riementrieb
Anzahl der Riemenscheibenrillen
6
Gewährleistung
Ja
Antriebsart des Kompressors
Riemenantrieb
Modellreihe CITROEN (II)
C4 Grand Picasso II / C4 II / C4 Picasso II
Riemenart
Keilrippenriemen
Teilebereich Klimaanlage
Klimakompressor
Material
Kunststoff
Im Lieferumfang enthalten
Montagezubehör
Hersteller
COMREPAIR ®
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

COMREPAIR Inh. Karl Schoenberger
Karl Schoenberger
Siemensstr. 3
92421 Schwandorf
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0236018314994
:xaF1236018314994+
:liaM-Eed.enilno-t@eciffo-riapermoc
Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) erreichen Sie über folgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr
USt-IdNr.:
  • DE 228254800
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§1 Geltungsbereich / Vertragsschluss
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese Geschäftsbeziehung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit dieser Person zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zur Gültigkeit für jedes einzelne Geschäft unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt insbesondere auch für die Einbeziehung abweichender Regelungen in Geschäftsbedingungen des Kunden.
 
§ 2 Preise & Zahlungsbedingungen
Für die Lieferung gelten die Preise, die in der Bestellung des Kunden angegeben und durch schriftliche Auftragsbestätigung durch uns bzw. durch Lieferung des Gegenstandes angenommen wurden. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Die durch uns gestellten Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug. Für den Zeitraum des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu erheben. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte per anno und bei einem Unternehmer auf 8 Prozentpunkte per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz. Für Mahnungen während der Verzugszeit sind wir berechtigt, pro Mahnung einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 5,00 EUR zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens durch uns wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, im Einzelfall nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Verzugsschaden als der oben beschriebene Verzugszins und der Mahngebühr entstanden ist. Die Zahlung durch Wechsel oder Schecks wird von uns nicht akzeptiert.
 
§ 3 Lieferungen
Mit Ausnahme von ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarungen gelten die von uns dargestellten Termine und Lieferfristen als unverbindlich. Wir sind berechtigt, im Falle von vorübergehenden Leistungshindernissen auf Grund höherer Gewalt wie beispielsweise Krieg, Handelsbeschränkungen, Streik und Verkehrsstörungen bzw. anderer unvorhersehbarer und nicht von uns zu vertretener Ereignisse die Lieferung erst nach Beseitigung dieses bzw. dieser Hindernisse auszuführen. Der Kunde wird bezüglich dieser Leistungshindernisse bald möglichst informiert. Für den Fall, dass die Verhinderung der Leistung über einen Zeitraum von 2 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin hinaus andauert sind beide Seiten berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt für den Kunden erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist. Geleistete Gegenleistungen werden im Fall eines Rücktritts zurück erstattet. Wir sind berechtigt die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Transportfirma nach unserem Ermessen zu bestimmen. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtung, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbstständige Lieferungen.
 
§ 4 Gewährleistung
Für Verbraucher gewährleisten wir für Neuware für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, für Gebrauchtwaren für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die gelieferten Waren nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist grundsätzlich 12 Monate ab Ablieferung der Ware.
Sämtliche Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten sowie Maß-, Gewichts- und Leistungsbeschreibungen sind jeweils Näherungswerte. Sie sind nur dann als verbindlich anzusehen, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bilder in Online-Präsentationen sind Beispielfotos, die Artikel können vom Foto abweichen. Eine Garantie von Beschaffenheitsangaben im Sinne von § 433 BGB erfolgt lediglich dann, wenn eine solche Garantie ausdrücklich in Schriftform erklärt wird. Wir behalten uns die Beschaffenheitsänderungen von Artikeln zur Auslieferung vor, soweit die Qualität des Artikels nicht oder nur in geringem Umfange beeinflusst wird. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt im Übrigen lediglich die Produktbeschreibung des Herstellers, nicht eine Beschreibung in öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbemaßnahmen. Auf der Ware aufgebrachte Etiketten dürfen nicht entfernt werden, ansonsten kann der Gewährleitungsanspruch erlöschen.
Bei Unternehmen und Verbrauchern leisten wir im Gewährleistungsfall eine Gewähr durch Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, soweit ein von uns vertretender Mangel an der gelieferten Ware zu vertreten ist. Soweit möglich, werden wir den Wunsch des Unternehmens oder des Verbrauchers zur Gewähr berücksichtigen. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt .
Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Mängel der gelieferten Ware unverzüglich nach Eintreffen der Lieferung, spätestens aber 14 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für offensichtliche Mängel entfällt ansonsten die Gewährleistungspflicht. Der Kunde hat ebenfalls offensichtliche Transportschäden unmittelbar bei Annahme gegenüber der Transportperson anzugeben und diese protokollieren zu lassen. Im Übrigen gilt für jede Mängelrüge, dass der Kunde die gerügte Ware nebst sämtlichen Zubehör und Lieferschein/Rechnungskopie sowie mit einer genauen Fehlerbeschreibung an uns sendet. Die Kosten für die Rücksendung werden im Falle einer berechtigten Mängelrüge durch uns erstattet. Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Sendungen werden von uns nicht entgegengenommen.
Nach einer berechtigten Mängelrüge sind wir berechtigt, die angegebenen Mängel zunächst zu prüfen. Für die Nachlieferung wird uns eine Frist von 4 Wochen ab Eingang der beanstandeten Ware bei uns eingeräumt. Sollte die Mängelrüge des Kunden unberechtigt sein, wird die beanstandete Ware an den Kunden zurückgesandt. Der Kunde hat in diesem Falle die Kosten der Rücksendung zu tragen, die wir dem Kunden in Rechnung stellen. Die Rücksendung der Ware kann von der Bezahlung der Rechnung abhängig gemacht werden. Wird durch den Kunden die Ware nicht mit sämtlichen Zubehör zurückgesandt, kann ihm eine Nachlieferung mit entsprechendem Zubehör zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Im Falle des Rücktritts des Kunden vom Kaufvertrag werden von uns nicht zurückgegebene Lieferbestandteile von der Gutschrift abgezogen.
Die von uns vertriebenen Produkte eigenen sich nur für eine übliche private oder wirtschaftliche Nutzung. Wir übernehmen keine Haftung für die Verwendung der vertriebenen Produkte in kritischen Sicherheitssystemen, Kernkraftwerken, medizinischen Geräten mit lebenserhaltenen Funktionen bzw. vergleichbaren Einsätzen. Wir übernehmen für derartige Schäden keine Gewährleistung, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage und/oder Inbetriebsetzung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter und/oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht Beachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritten entstehen. Keine Gewährleistung wird weiter für solche Schäden übernommen, die durch weitere Benutzung trotz Kenntnis des Mangels über den ursprünglichen Mangel hinaus entstehen.
 
Bei Arbeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen sind die gesetzlichen Bestimmungen der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung (ChemKlimaschutzV) vom 07. Juli 2008, die Verordnungen des Europäischen Parlaments Verordnung (EG) Nr. 842/2006, Verordnung (EG) Nr. 307/2008 und die Richtline 2006/40/EG zu beachten.
 
Die Inanspruchnahme der Gewährleistung bei Komponenten einer KFZ-Klimaanlage erfordert grundsätzlich einen Nachweis über den fachgerechten Einbau durch eine Fachwerkstätte und einen Sachkundenachweis des Ausführenden nach § 5 der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung. Der Sachkundenachweis nach § 5 der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung ist uns auf Verlangen vorzulegen. Von uns beigefügte Informationsblätter sind zu beachten und deren Einhaltung im Gewährleistungsfall nachzuweisen.
Klimakompressoren einer Kfz-Klimaanlage können nicht durch Laien ohne entsprechende Sachkunde und ohne geeignete Werkzeuge und Werkstattausrüstung fachgerecht installiert werden. Die Inanspruchnahme der Gewährleistung erfordert einen Nachweis über den fachgerechten Einbau des Klimakompressors durch eine Fachwerkstatt. Die Fachwerkstatt muss vor Einbau des Klimakompressors eine Spülung und Reinigung des Klimasystems vornehmen. Die Fachwerkstatt benötigt nachweislich die technische Ausrüstung, um vor Einbau des Klimakompressors eine Spülung und Reinigung des Klimasystems vornehmen zu können. Die Trocknerpatrone ist vor Einbau des Klimakompressors zu ersetzen, das Expansionsventil zu prüfen und ggf. zu ersetzen. Spezifische Einbauvorschriften des jeweiligen Fahrzeugherstellers sind zu beachten. Beachten Sie auch unsere beigefügten Informationsblätter.
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um zehn Prozent übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
Der Kunde ist verpflichtet, während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich mit der Ware umzugehen. Sofern Inspektions- und Wartungsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen. Wir sind berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückgabe der Ware zu verlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
 
§ 6 Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadenersatzhaftung ausgeschlossen; insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Folgeschäden bzw. Mangelfolgeschäden). Wir haften nicht für Schäden die dadurch entstehen, dass der Käufer ohne Vorhandensein des notwendigen technischen Fachwissens, der erforderlichen Installationskenntnisse, durch falsche Teileidentifikation oder nicht fachgerechten Einbau verschuldet.
 
§ 7 Datenschutz
Der Kunde ermächtigt uns die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten, soweit dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet außer bei gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten nur mit Zustimmung des Kunden statt.
 
§ 8 Hinweis zur Verpackungsverordnung/Registrierung nach § 9 VerpackG
Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4107802) angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de. Die Firma Schoenberger ist ab 01.01.2019 als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unter der Registrierungsnummer DE1166067307411 bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert.
 
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz unseres Unternehmens. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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