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PORSCHE 911 Heckdeckel / Motordeckel 2,4 Liter - 3,3 Liter Turbo

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eBay-Artikelnr.:251728088834
Zuletzt aktualisiert am 21. Sep. 2023 07:45:22 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
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Marke
Porsche
Beschreibung des Paketinhalts
PORSCHE 911 Heckdeckel / Motordeckel 2,4 Liter - 3,3 Liter Turbo
Herstellernummer
nicht zutreffend
Produktart
Wiederverkauf
Modifizierter Artikel
Nein
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

JB Car Design & Tuning Zentrum, e.K. Jürgen Beckers
Jürgen Beckers
Trommsdorffstr. 1-3
JB Cardesign & Tuning Zentrum
52477 Alsdorf
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT66660061710
:xaF54 449 - 40420
:liaM-Eed.ngisedrac-bj@ofni
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie über folgenden Link erreichen:http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Der Verbraucher hat bei Mangelhaftigkeit der Ware das gesetzlich vorgesehene Mängelhaftungsrecht. Wir versenden unsere Rechnungen zukünftig per Email.
USt-IdNr.:
  • DE 121755191
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma JB CAR DESIGN & TUNING ZENTRUM,Geschäftsführer Herr Jürgen Beckers, Trommsdorffstraße 1-3, 52477 Alsdorf
§1 Geltung
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§2 Preise
(1) Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne sonstige Nebenleistungen. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
(2) Rechnungen sind zahlbar sofort ohne Abzug.
(3) Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt ist.
(5) Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, auch soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt ist.
§3 Lieferung und Lieferverzug
(1) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
(2) Der Beginn der von dem Käufer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit oder nicht vorsätzlichem Lieferverzug sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§4 Abnahme
(1) Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
(2) Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 25 Prozent vom Kaufpreis beim Neuaufbau von gebrauchten Basisfahrzeugen nach speziellen Käuferwünschen, 15 Prozent bei Neufahrzeugen und 10 Prozent bei Gebrauchtfahrzeugen. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltsrechts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
(2) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 Prozent des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
§6 Sachmangel
(1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Abweichend davon erhält der Käufer einen gleichwertigen Ausgleich, wenn er nach Weiterverkauf an einen Verbraucher infolge der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
(2) Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt Folgendes: Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
§7 Haftung
(1) Hat der Verkäufer auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
(2) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
(3) Die Haftung wegen Lieferverzug ist in Abschnitt III abschließend geregelt.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
§8 Herstellergarantie
Soweit Hersteller von Waren, die der Verkäufer verkauft hat, eine Garantie leisten, gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers. Eine Herstellergarantie wird dem Kunden nach seiner Wahl zusätzlich zu den ihm zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer gewährt. Sie lässt die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Kunden unberührt.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsordnung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
(2) Für alle Verträge wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie als Gerichtsstand Aachen vereinbart; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(5) Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Im übrigen gilt bei unseren Ansprüchen gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
Stand: 2017
 
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Für die Ausübung des Widerrufs stehen dem Kunden folgende Kommunikationsmittel zur Verfügung:
Telefon: 2404- 94444
Fax: 02404- 94445
Post: JB Car Design & Tuning Zentrum, Trommsdorffstr. 1-3, 52477 Alsdorf.
E-Mail: info@jb-cardesign.de
 
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Darüber hinaus hat jeder Kunde das Recht, von der Verwenderin die Sperrung, Löschung seiner personenbezogenen Daten zu fordern. Ebenso kann ein Kunde von der Verwenderin die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten fordern. Dies gilt jedoch nicht, soweit der Sperrung, Löschung oder Berichtigung eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
 
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