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Mercedes Benz Classe E W212 Cintura Sicurezza Anteriore Destra A2128608685 B321

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eBay-Artikelnr.:174802998593
Zuletzt aktualisiert am 24. Okt. 2023 17:25:02 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
MPN
A2128608685
Tipologia prodotto
Cintura
Posizionamento
Anteriore, Destra
Marca
Mercedes-Benz

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Firma ALACAR
Alaa Aljabari
Sonnenscheinstr. 1
51063 Köln
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT2973713471 94+
:liaM-Emoc.liamg@sp.irabajla
USt-IdNr.:
  • DE 297065537
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN
 
§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Lieferungen und sonstige Leistungen (im Folgenden: Lieferung) erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch ohne ausdrückliche Bezugnahme für alle zukünftigen Geschäfte.
 
(2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsschluß nicht nochmals ausdrücklich zurückgewiesen werden.
 
 
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
 
(1) Wird die Lieferung durchgeführt, ohne daß dem Kunde vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung zustande. Mit der Annahme der Lieferung anerkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen.
 
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Angaben werden nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung verbindlich. Angaben über Laufleistungen geben nur die Angaben des Kilometerzählers des Kfz und/oder Angaben unseres Lieferanten wieder und sind nicht verbindlich. Technische, konstruktive und handelsübliche Änderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit sie den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit der Sache nicht berühren.
 
 
 
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
 
(1) Maßgebend sind die am Tag der Lieferung geltenden Preise entsprechend der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzug von Skonti, sofern schriftlich nichts anderes im Angebot vereinbart ist. Die Preise verstehen sich ab Werk/Lager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackung, Fracht, Versicherung und Porto werden gesondert berechnet. Dies gilt auch für unvorhergesehene und von uns nicht verschuldete Mehrleistungen
 
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Erstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen zahlungshalber hereingenommen und erst nach endgültiger Einlösung gutgeschrieben.
 
(3) Wird nach Abschluß des Vertrages erkennbar, daß unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechts aus § 321 BGB zu. Das Gleiche gilt im Falle der Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, des Zahlungsverzuges oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Diese Umstände haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.
 
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung wegen Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
 
 
§ 4 Lieferung, Leistungszeit und Montage
 
(1) Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
 
(2) Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einwirkungsbereichs liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder bei höherer Gewalt gleich viel, ob sie bei uns oder einem Vorlieferanten eintreten, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die Leistungshindernisse werden wir dem Kunden unverzüglich mitteilen.
 
(3) Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Unternehmern sind Ansprüche auf Schadenersatz einschließlich Folgeschäden sowie auf Aufwendungsersatz im Rahmen des § 8 dieser AGB ausgeschlossen
 
(4) Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen.
 
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, nachdem dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde. Wählen wir Schadenersatz, so beträgt dieser Anspruch 25 % des Kaufpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Dem Kunde wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder einer Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
 
(6) Der Käufer verpflichtet sich die gelieferten Teile und Baugruppen nur von einem Kfz-Meisterbetrieb mit Nachweis einbauen zu lassen. Beim Einbau sind die Betriebsstoffe des Bauteils (Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel etc.) zu erneuern, sowie bei Motoren den Ölfilter und bei vorhandener Zahnriemensteuerung sämtliche Zahnriemen zu erneuern. Der Käufer verpflichtet sich ferner, die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der betreffenden Baugruppe vom einem Fachbetrieb durchführen zu lassen und schriftlich gegen Rechnungsbeleg nachzuweisen. Der Käufer verpflichtet sich ferner keine Siegel- oder Typennummern zu entfernen oder zu beschädigen (Zylinderkopfsiegel, Motornummer, Getriebenummer, Überhitzungsindikatoren, allgemeine Kennzeichnungen etc.). Ebenso verpflichtet sich der Käufer, bei Automatikgetrieben, das als Anlage beigefügte Sonderblatt "Einbauanleitung für Automatikgetriebe" zu beachten.
 
(7) Der Käufer ist verpflichtet, nach Einbau der Teile/Baugruppen die Dichtigkeit bzw. einwandfreier Funktion der Teile, sowie von Filtern, Schläuchen, Schaltern, Treibriemen, Bodenzügen, Gestängen etc. zu überprüfen. Des Weiteren muss er alle Flüssigkeitsstände (Wasser, Öl etc.) sowie bei Motoren die richtige Einstellung (Zündung, Kraftstoffzufuhr, Ventilspiel etc.) kontrollieren. Aufgrund eventuell längerer Einlagerungsdauer sind Baugruppen, insbesondere nach Inbetriebnahme der ersten 500-1000 km nicht voll zu belasten, sondern vorsichtig einzufahren.
 
 
 
§ 5 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
 
(2) Verarbeitung oder Umbildung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erfolgt unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB stets in unserem Auftrag, ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt, vermengt oder verarbeitet, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, daß der Kunde uns im Innenverhältnis in Höhe des Wertes der bearbeiteten Vorbehaltssache Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt. Ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde uns anteiliges Miteigentum nach Maßgabe des Rechnungswertes, sobald die Hauptsache ihm gehört.
 
(3) Der Kunde darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten, solange er nicht im Verzug ist, die Forderung aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung tatsächlich auf den Kunden übergeht und der Kunde mit seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen vereinbart hat.
(4) Mit Vertragsschluß tritt der Kunde an uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware oder aus einer Versicherung gegen Dritte zustehen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Erfolgt die Veräußerung der Vorbehaltsware zusammen mit uns nicht gehörenden Gegenständen oder im Zusammenhang mit anderen Leistungen, so beschränkt sich die Abtretung der Forderung auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Kunden wird ermächtigt, die an den Kunden abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden von uns widerrufen werden.
 
(5) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die an uns abgetretene Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben und alle zum Einzug erforderlichen Angaben und Unterlagen zu übergeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
 
(6) Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere ausstehenden Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10 %, so werden wir auf entsprechendes Verlangen nach unserer Wahl Sicherheiten freizugeben. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dieser wird ausdrücklich erklärt.
 
 
§ 6 Gefahrübergang und Versand
 
(1) Verladung und Versand erfolgen mit Gefahrübergang ab Werk/Lager des Verkäufers.
 
(2) Versandbereit gemeldete Ware muß unverzüglich abgerufen werden. Verzögert sich der Versand der Ware infolge von Umständen, die wir nicht oder nur infolge einfacher Fahrlässigkeit zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald dieser in Annahmeverzug kommt. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf schriftliche Aufforderung des Kunden.
 
(3) Ist Anlieferung vereinbart, so erfolgt diese frei LKW-Kante ohne Abladeverpflichtung und nur soweit einwandfreie Zufahrt möglich ist. Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.
 
(4) Bei einem Verbrauchsgütervertrag gilt abweichend von den vorstehenden Ziffern die gesetzliche Regelung.
 
 
§ 7 Mängelrüge, Gewährleistung und sonstige Haftung
 
(1) Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei allen Autoersatzteilen von Auto Box Germany um Gebrauchteile handelt, die einem unbekannten Verschleiß unterworfen sind. Sachmängelansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr ab Übergabe der Kaufsache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
 
 
(2) Im Falle einer Sachmängelhaftung erfolgt die Nacherfüllung in der Weise, dass Auto Box Germany nach seiner Wahl den Mangel beseitigt oder einen mangelfreien Gegenstand liefert. Der Käufer hat bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Weitergehende Sachmängelansprüche, werden - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, insbes. auf Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten sind im Rahmen des § 8 dieser AGB ausgeschlossen. Sachmängelansprüche für Gebrauchtteile werden außer für den Fall der Garantie und der Arglist gegenüber Unternehmern gänzlich ausgeschlossen.
 
 
 
(3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung des Kaufgegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte entstehen sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
 
 
 
(4) Mängelrügen sind unbeschadet des § 377 HGB aufgrund einer unverzüglich nach Ablieferung erfolgten Untersuchung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Können Mängel auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind sie unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers zu rügen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Durch Überprüfung verspäteter Mängelrügen verzichtet der Verkäufer nicht auf den Einwand der Verspätung. Nacherfüllungen erfolgen grundsätzlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
 
 
 
§ 8 Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
 
(1) Auto Box Germany leistet Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit im Rahmen des § 309 Nr. 7 BGB, im Rahmen der zwingenden Grenzen des Produkthaftpflichtgesetzes sowie bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist des Verkäufers. Sofern Auto Box Germanyschuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Aufwendungsersatzansprüche gilt Vorstehendes entsprechend.
 
 
 
 
§ 9 Nebenabreden, anwendbares Recht
 
(1) Die Parteien haben keine mündlichen Vereinbarungen, Vertragsänderungen oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag getroffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
 
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.
 
 
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
 
(1) Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie für Zahlungen des Kunden ist Bochum.
 
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gilt Bochum als Gerichtsstand vereinbart. Dies auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluß des Vertrages seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder unbekannt verzieht.
 
(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, in diesen Fällen eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Vereinbarung möglichst nahe kommt und die sie dann getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Bis dahin gilt eine angemessene Regelung. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.