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eBay-Artikelnr.:174201999477
Zuletzt aktualisiert am 02. Mär. 2024 17:59:23 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Inbegriffene Artikel
Schutzhülle
Produktart
TPU Schutzhülle
Besonderheiten
Nicht zutreffend
Markenkompatibilität
Für Samsung
Material
Kunststoff
Personalisieren
Nein
Herstellergarantie
siehe Beschreibung
Charakter
Nicht zutreffend
Herstellernummer
Nicht zutreffend
Farbe
Blau
Marke
Samsung
EAN
8806088829456
Design/Oberfläche
Nicht zutreffend
Kabelloser Ladestandard
Nicht zutreffend
Version
Nicht zutreffend
Thema
Nicht zutreffend
Modellkompatibilität
Für Samsung Galaxy J5 (2017)
Charakter Familie
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

VDC GmbH & Co. KG
Dino Napoleoni
Südring 69
32257 Bünde
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT3309808132250
:xaF0209808132250
:liaM-Eed.enilno-cdv@rt
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin: VDC Verwaltungs GmbH Südring 69 32257 Bünde Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 13501 (persönlich haftend) diese vertreten durch: Dino Napoleoni (Geschäftsführer) Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 289507790
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
VDC GmbH & Co.KG, Bünde, Stand Februar 2019
§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei VDC GmbH & Co.KG, Südring 69, D-32257 Bünde, nachfolgend "VDC" genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Wenn Sie bei uns einen Artikel kaufen möchten, geben Sie mit Ihrer (schriftlichen, telefonischen, mündlichen, per E-Mail oder über unseren Onlineshop abgegebenen) Bestellung ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Über unseren Onlineshop können Sie dieses dadurch abgeben, indem Sie die von Ihnen ausgesuchte Ware in Ihren Warenkorb legen. Den Inhalt Ihres Warenkorbs können Sie sich jederzeit ansehen und bereits ausgesuchte Ware ändern (Anzahl) oder Löschen. Wenn Sie die Artikel dann kaufen möchten, gehen Sie zur Kasse und leiten den Bezahlprozess ein.
Der Bestellvorgang ist in mehrere Schritte unterteilt, in deren Verlauf Sie Ihre Bestelldaten eingeben. In jedem Schritt des Bestellvorgangs können Sie den Bestellvorgang abbrechen und von vorn beginnen. Am Ende des Bestell- und Bezahlvorgangs versenden Sie Ihre Bestellung an uns. Sie wird dadurch für Sie verbindlich.
Mit Ausnahme der Ziff. 2.5 stellt Ihre Bestellung ein Angebot an VDC zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie erhalten daraufhin, sofern Sie Ihre E-Mail-Adresse verifiziert haben, zunächst eine Bestellbestätigung, mit der wir den Eingang der Bestellung bei uns bestätigen. Diese automatisch generierte E-Mail stellt noch keine Annahme Ihres Angebots zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Als Verbraucher sind Sie an Ihre Angebotserklärung zwei Tage lang gebunden, als Unternehmer gem. Ziff. 2.2 zwei Wochen. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme Ihres Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem wir Ihnen in sonstiger Weise - etwa durch eine Transportinformation per E-Mail - die Annahme in Textform verbindlich erklären. Die automatisierte Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern dient lediglich zu Ihrer Information. Sollte die Auslieferung bei Verbrauchern ausnahmsweise erst nach Ablauf von fünf Tagen erfolgen, ist die Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; Sie können dieses Angebot stillschweigend durch Warenannahme und Ingebrauchnahme oder ausdrücklich annehmen; Wir verzichten insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).
2.2 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall - entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. VDC ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, VDC, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragsschlusses zumindest drei Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern VDC die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereit stellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 VDC zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.
2.3 Sollte VDC das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). VDC wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich oder stillschweigend - etwa durch widerspruchslose Warenannahme oder per E-Mail - anzunehmen. VDC verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller Unternehmer ist und der modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass VDC wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.
2.4 Abweichend von den vorgenannten Ziffern richtet sich der Vertragsschluss bei Online-Handelsplattformen (z.B. ebay) nach den jeweils gültigen, insoweit vorrangigen Regelungen (AGB, Teilnahmebedingungen etc.) der jeweiligen Online-Handelsplattform. Bei ebay bspw. gilt gem. § 6 der ebay-AGB (Version vom 12.03.2014) die Einstellung eines Artikels bereits als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, der entweder durch Zeitablauf mit dem höchsten Angebot oder durch Betätigung der "sofort-kaufen"-Option zustande kommt. In diesen Fällen wird aber vor Vertragsschluss deutlich auf abweichende Vertragsbedingungen bei Anmeldung bei einer entsprechenden Online-Handelsplattform hingewiesen werden.
§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung
3.1 Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil VDC bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat VDC das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird VDC den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern VDC ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.
3.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern VDC hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.
§ 4 Preise und Versandkosten
4.1 Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; der auf den Internetportalen angegebene Preis ist grundsätzlich verbindlich, es sei denn, wir können nachweisen, dass der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete Preis eine Falschauszeichnung war. In einem solchen Fall sind wir nach den gesetzlichen Regeln zur Anfechtung berechtigt.
§ 5 Zahlung, Zahlungsarten, Fälligkeit und Verzug
5.1 Die Zahlungspflicht wird spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, ist an den jeweiligen Fälligkeitsterminen die jeweilige Rate in voller Höhe zu entrichten, bzw. die Abbuchung im Lastschriftverfahren zuzulassen und durch entsprechende Kontodeckung zu ermöglichen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung. Ist eine Ratenzahlung vereinbart worden, gelten die Fälligkeitstermine der einzelnen Raten als kalendermäßig bestimmte Leistungen i.S.d. § 286 Abs.2 Nr. 1. Kommt der Kunde mit einer Rate oder in Höhe einer Rate in Verzug, so ist die dann jeweils noch offene Restforderung sofort in einer Höhe zur Zahlung fällig.
5.2 VDC ist im Fall des Zahlungsverzugs zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Zudem werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
5.3 Sie haften während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei uns bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nehmen Sie die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an - ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen - schulden Sie im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); Wir haben ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn Sie zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen sind. Sofern Sie die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigern, können wir vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).
§ 6 Auslieferung und Rügeobliegenheit
6.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).
6.2 VDC bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.
6.3 Sie haben die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Sollten Sie bereits Mängel an der Transportverpackung offensichtlich sein oder die Ware aufgrund des Transportes beschädigt worden sein, bitten wir Sie darum, den Transportschaden innerhalb von sieben Tagen auch gegenüber dem Versanddienstleister (i.d.R. DHL) anzuzeigen. Ihre Rechte als Verbraucher aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden Ihrerseits als Verbraucher nach § 254 BGB erwachsen. Sind Sie Unternehmer, haben Sie offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.
6.4 Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen VDC und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.3; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VDC. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich VDC das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die VDC gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von VDC mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann VDC nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.
§ 8 Wertersatz bei Untergang/Verschlechterung; Obligenheitsverpflichtungen des Bestellers
8.1 Für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware sowie für die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Besteller Wertersatz nur nach den gesetzlichen Vorschriften zu leisten. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und für den Wiederverkauf relevanten Faktoren, insbesondere an der Originalverpackung, Dokumentationen und Zubehörteilen, sowie ursprünglich versiegelter Software. Die weitergehende Schadensersatzpflicht des Bestellers bei einer vom Besteller zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Bei der Prüfung der Sache ist zu beachten, dass Sie die Ware grundsätzlich nur in dem Umfang prüfen dürfen, wie das Produkt auch in einer Verkaufsfiliale kostenlos hätte geprüft werden können (z.B. Produkt auspacken und in die Hand nehmen, Tastatur testen; nicht aber: Akku aufladen, SIM-Karte einlegen bzw. Lizenz entsiegeln und telefonieren, Handy bei sich tragen, etc.). Sie dürfen keinerlei Handlungen an dem Produkt vornehmen, die nur von dem Hersteller oder von uns autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von am Gerät angebrachten Siegeln sowie das Entfernen und Verändern von Seriennummern.
8.3 Dem Besteller obliegt es, vor Rücksendung der Ware einen den Wiederverkauf förderlichen Zustand des Produktes herzustellen, insbesondere:
- auf Datenträgern befindliche Daten, Programme und Passwörter zu löschen;
- in Anspruch genommenes Verbrauchszubehör zu ersetzen, insbesondere bei auch nur geringfügigen Kratzern die Oberschale auszuwechseln oder die zwischenzeitlich entfernte Schutzfolie wiederherzustellen;
- die Ware in der vollständigen Originalverpackung samt Innenverpackung und - sofern mitgeliefert - Antistatikhülle zurück zu senden;
- erkennbare Gebrauchsspuren zu beseitigen.
Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten gilt § 10.1.
§ 9 Gewährleistung
9.1 Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 13 - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).
9.2 Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird VDC - nach Wahl des Käufers - zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (§ 439 BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller - vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 13 - die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
- bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen;
- bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
VDC leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
9.3 Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens sind Sie verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf unsere Kosten an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollten Sie im eigenen Interesse von Ihnen eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. Wir sind nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haften wir nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für uns ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informieren wir Sie und halten den Gegenstand zur Abholung bereit. Sie haben, bevor Sie ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsenden, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es Ihnen, nachdem Ihnen das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Senden Sie die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, haben Sie gegebenenfalls von Ihnen aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von Ihnen eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, sind Sie uns zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzelfall unbenommen. Gegenüber Ihnen als Verbraucher bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, werden wir Ihnen die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 Abs.2 BGB).
9.4 Senden Sie die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Liefern wir im Falle des Verbrauchsgüterkaufs zum Zwecke der Nacherfüllung an Sie als Verbraucher eine mangelfreie Sache, haben wir keinen Anspruch auf Wertersatz für Nutzungen. Die in § 439 Abs.4 BGB Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, sie führen hingegen nicht zu einer Verpflichtung Ihrerseits auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.
Sofern Sie die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung allerdings in mangelfreiem Zustand benutzen konnten, haben Sie den Wert der von Ihnen gezogenen Nutzungen zu erstatten. Je angebrochenem Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises bzw. - bei subventionierten Geschäften - des Wertes der ersetzten Ware fällig; Ihnen bleibt es unbenommen, den Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung zu führen.
9.5 Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen - auch für Verbraucher - nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).
9.6 Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. VDC ist nicht für die Einhaltung etwaiger der Garantiebestimmungen der Hersteller verantwortlich. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Herstellergarantien hat der Kunde selbst zu schaffen, etwaige Obliegenheitsverpflichtungen sind von dem Kunden selbst wahrzunehmen
§ 10 Verjährungsfrist
10.1 Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Ist der Besteller Unternehmer besteht auch für neue Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Hiervon nicht erfasst sind Schadensersatzansprüche, die auf Grund grober Fahrlässigkeit und Vorsatz entstanden sind.
10.2 Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert.
§ 11 Haftung auf Schadensersatz
11.1 VDC haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet VDC nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet VDC nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3 Unabhängig von einem Verschulden von VDC bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch VDC dar.
11.4 VDC ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
§ 12 Verwendung von Daten/ Information zum Zahlungsverhalten
12.1 Alle personenbezogenen Daten werden bei VDC streng vertraulich behandelt. Die Datenschutzpraxis von VDC steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG). Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen oder mit der ausdrücklichen Einwilligung des Bestellers an Dritte weiter gegeben. Dies betrifft die notwendigen Daten für Service-Provider, Distributor, dem Paket- bzw. Kurierservice, Kreditkartenunternehmen, Forderungsfinanzierer (Factor), Mobilfunkanbieter oder Paypal. Näheres entnehmen Sie bitte unserer ausführlichen Datenschutzerklärung. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen.
§ 13 Verpackungsmaterial, Batterien
13.1 VDC ist als Vertreiber gem. § 6 Abs. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackVO) verpflichtet, sich einem flächendeckenden System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 3 VerpakVO anzuschließen. Dieser Verpflichtung ist VDC selbstverständlich nachgekommen. Die von VDC versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller daher selber in einem nach § 6 Abs.3 VerpackVO entsprechenden sog. Dualen System (z.B. "Grüner Punkt" etc.) entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an VDC zurück zu geben.
13.2 Gemäß §§ 17, 18 BattG weisen wir ausdrücklich darauf hin,
a. dass an der Verkaufsstelle (unser Versandlager) eine unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für Batterien, Akkus etc. besteht. Sie können die Batterien zu uns zurücksenden, die Rücknahme und die anschließende umweltgerechte Entsorgung sind für Sie kostenfrei. Wenn Sie uns die Batterien zurück senden, achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung, Ihre Versandkosten können wir leider nicht übernehmen. Wir sind nur verpflichtet, die Batterien zurückzunehmen und eine sachgerechte Entsorgung zuzuführen, die bei uns erworben wurden oder sonst unserem Sortiment entsprechen. Batterien, die an uns gesendet werden, die nicht unserem Sortiment entsprechen, werden wir auf Ihre Kosten zurücksenden.
b. dass Sie als Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet sind.
Es ist nicht entscheidend, wo Sie die Batterien zurückgeben; Sie können die Batterien auch im örtlichen Handel oder an einer öffentlichen Sammelstelle (z.B. kommunale Sammeleinrichtung) zurückgeben. Keinesfalls dürfen Sie jedoch Batterien, Akkus etc. mit dem normalen Hausmüll entsorgen. Für eine solche Entsorgung können Ihnen empfindliche Bußgelder auferlegt werden.
c. dass das oben gezeigte Symbol bedeutet, dass Eine Entsorgung über den Hausmüll oder sonstigen Zivilisationsabfall (z.B. öffentliche Mülltonnen etc.) verboten ist. Batterien und Akkus etc. sind einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen und an einer Rückgabestelle abzugeben.
13.3 Auf einigen Batterien sind zusätzlich chemische Zeichen entweder "Hg" (Quecksilber), "Cd" (Cadmium), "Pb" (Blei) aufgebracht. Diese Kennzeichnung erfolgt, wenn bestimmte Grenzwerte dieser chemischen Stoffe gem. BattG überschritten sind (§ 17 Abs. 3 BattG).
13.4 Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf den der Warenlieferung beiliegenden Informationen und/oder den Hinweisen der Hersteller in den jeweiligen Bedienungsanleitungen bzw. Produktinformationen.
13.5 Weitere Informationen zum Batterie-Gesetz finden Sie im Internet auf den Webseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/fb/altbatterien/doc/3006.php oder den Seiten des "Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien - GRS" unter http://www.grs-batterien.de/.
§ 14 Sonstiges
14.1 Alle mit VDC abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist Deutsch.
14.2 Der Bestelltext wird bei uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs auch nicht mehr abgerufen werden. Sie können Ihre Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung ausdrucken.
14.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von VDC; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.4 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von VDC.
14.5 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).
14.6 Anzeigen und Erklärungen gegenüber VDC sind in Textform abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.
14.7 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
vdc

vdc

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c***m (729)- Bewertung vom Käufer.
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d***r (825)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
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